Demokratie lebt von der Mitbestimmung

Die DpL-Abgeordneten, von links Thomas Rehak, Erich Hasler und Herbert Elkuch. Die Demokraten pro Liechtenstein haben am 7. Juni 2023 eine Verfassungsinitiative eingereicht, mit der die demokratischen Volksrechte ausgebaut werden sollen. Konkret geht es um die Mitbestimmung bei der Wahl der Regierungsmitglieder durch das Volk, so wie sich auch jeder Landtagsabg., Vorsteher oder Gemeinderat dem Wahlvolk zur Wahl stellen muss. Es wird damit gerechnet, dass ab Mitte September 2023 mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann.

Forum des Landtagsteams der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) 

Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert(Art. 2 Landesverfassung). Beide Souveräne haben Rechte und Pflichten.

Durch die Gewaltenteilung obliegt die Gesetzgebung dem Landtag (Legislative), die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze liegt in der Verantwortung der Regierung (Exekutive). Gemäss Verfassung (Art. 62 Bst. a LV) wirkt der Landtag an der Gesetzgebung mit. Durch die stark gestiegene Komplexität in der Gesetzgebung werden die Gesetzesvorlagen heute praktisch zur Gänze von der Regierung ausgearbeitet. Dadurch hat sich ein wesentlicher Teil der Staatsgewalt vom Landtag, der das Volk vertritt, an die Regierung verschoben. Das Volk hat entsprechend an Kraft verloren.

Volk muss mitbestimmen können 

Mit der eingereichten Verfassungsinitiative will die DpL deshalb das Volk in die Personalentscheidungsfrage, wer in der Regierung Einsitz nehmen soll, miteinbeziehen und damit die Volksrechte stärken. Nach den Wahlen bleibt dem Volk gegenüber aber der Landtag in der Verantwortung. Er muss weiterhin die Regierung und die Verwaltung kontrollieren und hat auch die Finanzhoheit inne. Das Volk kann wie bisher den Landtag zusammen mit der Regierung absetzen, nicht aber die Regierung allein.

Staatsgefüge wird gestärkt und nicht durcheinandergebracht!

Das Staatsgefüge, die Gewaltentrennung von Landtag, Regierung und Landesfürsten, wird durch die DpL-Initiative nicht durcheinandergebracht, sondern gestärkt. Abgeschafft würde die Praxis, dass fünf von sechs durch Parteitage nominierte Regierungsmitglieder praktisch von vornherein und automatisch gewählt sind (heutiges System). An der Landtagswahl selbst ändert sich nichts.

Im neuen Wahlmodus kann der Landtag an der Eröffnungssitzung nach wie vor in geheimer Wahl einen Vorschlag des Stimmvolkes (z.B. eine einzelne Person) ablehnen, wobei das unmittelbar nach der Wahl auch für ihn selbst Konsequenzen, nämlich Neuwahlen, zur Folge hätte. Der Landesfürst kann ebenfalls die Ernennung einer Person ablehnen, wobei in diesem Fall nur eine Ersatzwahl für die nicht ernannte Person erfolgt. Beim Landtag bleibt die Kompetenz, wie bis anhin, ab der zweiten Sitzung im Einvernehmen mit dem Fürsten Regierungsmitglieder zu entlassen. Dann gibt es eine Nachwahl für das abgesetzte Regierungsmitglied.

Szenarien, dass das Volk unfähige Regierungsmitglieder wählen könnte, sind höchst unwahrscheinlich. Das Volk in der Gesamtheit hat ein gutes Urteilsvermögen. Ausserdem werden die Wahlvorschläge im Regelfalle immer noch von den Parteien kommen, wobei diese in der Vergangenheit auch nicht immer sehr glücklich waren und vor dem Stimmvolk möglicherweise keinen Bestand gehabt hätten. Und da liegt wohl auch der Hase im Pfeffer: Die Regierungsparteien scheuen den Wettbewerb. Herbert Elkuch, Thomas Rehak, Erich Hasler und Pascal Ospelt