Revidiertes Konzept „Wolf Liechtenstein“

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung das revidierte „Konzept Wolf Liechtenstein“ sowie die „Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein“ verabschiedet.

Das Management von Grossraubtieren und der Herdenschutz unterliegen in der Schweiz fortlaufenden Entwicklungen. So wurden die für die Schadensdefinition verbindlichen Schwellenwerte durch eine Abänderung der Schweizer Jagdverordnung

(JSV) per 1. Juli 2023 erneut herabgesetzt. Die Schwellenwerte legen fest, ab welcher Anzahl gerissener Nutztiere ein erheblicher Schaden vorliegt und daher ein Abschuss eines Wolfes möglich ist. Konkret wurde für Massnahmen gegen einzelne schadenstiftende Wölfe die Schadensschwelle von 15 auf sechs Schafe bzw. Ziegen gesenkt. Bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung sowie bei Neuweltkameliden liegt ein erheblicher Schaden vor, wenn mindestens ein Tier getötet oder schwer verletzt wurde.

Im Konzept, das den betroffenen Institutionen und Organisationen im letzten Jahr zur Konsultation vorgelegt wurde, lagen die Schwellenwerte noch bei zehn bzw.zwei Tieren. Im Zuge der Harmonisierung mit dem Vollzug in der Schweiz werden die angepassten schweizerischen Schwellenwerte auch in Liechtenstein übernommen.

Zudem werden im revidierten Konzept für alle Tiergattungen sogenannte zumutbare Herdenschutzmassnahmen bezeichnet. Im Weiteren werden nicht zumutbar schützbare Alpweiden oder Teile von Alpen im Zuge der Herdenschutzberatung festgelegt.