Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Stipendiengesetz

Abgeordnete Bettina Petzold-Mähr

Im Jahr 2020 wurde von der Regierung ein Gesetzesentwurf betreffend die Revision des Gesetzes über die staatlichen Ausbildungshilfen (Stipendiengesetz) durchgeführt. Die Vernehmlassungsfrist ist am 30. September 2020 abgelaufen und gemäss den Angaben im Rechenschaftsbericht 2020 sind Rückmeldungen eingegangen. Bis dato wurde dem Landtag kein Bericht und Antrag betreffend die vorher genannte Revision vorgelegt. Die Beantwortung der Kleinen Anfragen der Abgeordneten Daniel Oehry und Georg Kaufmann vom Mai 2022 gaben keinerlei Aufschlüsse über das weitere Vorgehen.

Daher meine Fragen:

Wird diese Revision durch das Bildungsministerium weiterverfolgt? Ja.

Falls ja, bis wann kann der Hohe Landtag mit einem Bericht und Antrag rechnen?
Aufgrund der Krisen, welche auch das Bildungssystem in den vergangenen drei Jahren massiv forderten (z.B. Auswirkungen Covid-Pandemie, Integration von ukrainischen Schutzsuchenden), musste bei Grossprojekten und Gesetzesrevisionen eine Priorisierung vorgenommen werden. Ergänzend kommt bei der Stipendienstelle die Implementierung der neuen Fachapplikation und die Ablöse des seit 2014 eingeführten elektronischen Antragssystems hinzu, welches derzeit viele Ressourcen bindet. Sobald es die Ressourcen erlauben, wird die Revision des Stipendiengesetzes weiterbearbeitet. Ein genauer Zeitpunkt kann derzeit nicht genannt werden.

Falls nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 2.

Muss aufgrund der verstrichenen Zeit eine weitere Vernehmlassung durchgeführt werden? Wie sieht das die Regierung?
Dies hängt von den Abweichungen zur ersten Vernehmlassungsvorlage ab. Sollte es massgebliche Abweichungen geben, wird erneut eine Vernehmlassung durchgeführt.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Szenario der Schülerzahlen bei der Inbetriebnahme des SZU II (in den weiterführenden Schulen SZU I und SZU II)

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Für das SZU II sind in Zusammenhang mit der Genehmigung des zweiten Schulzentrums im Liechtensteiner Unterland verschiedene Bildungszuordnungsvarianten diskutiert und letztlich präferiert worden. Ich habe mich damals dafür stark gemacht, dass die Sportschule in das SZU II integriert wird, da bei der Realschule St. Elisabeth das Ablaufdatum definiert ist und war. Doch wird die Sportschule künftig ins Mühleholz-Schulzentrum integriert, das heisst, dass dort diese gesamte Schulanlage noch mehr überbaut und mit über 1’000 Schülern befrachtet wird.

Eine weitere Präferenz meinerseits war die Integration eines Untergymnasiums im SZU II. Auch dieser Plan erhielt im Landtag zu wenig Support.

Damit eine ausreichende Schüler- beziehungsweise Ausbildungsnutzungsauslastung im SZU II erreicht wird, wurde die Berufsmittelschule (BMS) dem SZU II zugeordnet, welche im Mühleholz-Schulzentrum in Vaduz – angegliedert ans Gymnasium – viel artkonformer wäre, wie dies damals und heute noch von vielen bewertet wird.

Das 10. Schuljahr wird dem SZU I zugeordnet, da die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Klassen ab dem sechsten Schuljahr aus den Gemeinden Ruggell, Gamprin und Schellenberg in das SZU II eingeteilt werden.

Meine Fragen an die Regierung:

Wie ist der aktuelle Stand der prognostizieren Schülerzahlen nach heutiger Wertung im SZU II bei dessen Inbetriebnahme? Diese statistische Zahlenszenarien liegen der Regierung beziehungsweise der Schulbehörde sicherlich vor.
Vorab ist festzuhalten, dass es sich bei den nachfolgenden Zahlen um Prognosen mit hohem Detailierungsgrad handelt, deren Höhe künftig noch von einer Vielzahl von Faktoren, wie beispielsweise Zu- oder Wegzüge, Repetitionen, Schulartenwechsel, Anzahl Schutzsuchender, usw. beeinflusst werden kann.

Mit dem Einzug auf Schuljahresbeginn 2027/2028 werden gemäss derzeitigen Prognosen rund 160 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und ca. 140 Studierende der BMS in das neu erstellte Schulgebäude SZU II einziehen.

Erachtet die Regierung die Zuordnungsdefinition der BMS (Berufsmittelschule) in das SZU II immer noch als richtig, ideal und artkonform?
Ja. Die BMS erhält mit dem Projekt «Fünf Freunde» ein eigenes Gebäude, welches ihr eine eigene Sichtbarkeit und Identität gibt.

Wie entwickeln sich die Ausbildungszahlen der BMS, nachdem ein Grossteil der Schweizer BMS-Studenten wegfallen? Wie wird diese Zahl der Auszubildenden mit Inbetriebnahme des SZU II in etwa sein?
Zwischen 2018 und 2023 ist die Gesamtzahl der Studierenden um ca. 30 Prozent zurückgegangen. Durch gezielte Massnahmen konnte dieser Trend umgekehrt werden. So sind die Ausbildungszahlen für das kommenden Schuljahr 2023/24 wieder um ca. 40 Prozent (auf ca. 138 Studierende) angestiegen. Der Anteil der Studierenden aus dem Fürstentum Liechtenstein nahm ebenfalls zu (ca. 82 Prozent).

Die BMS befindet sich im dynamischen Bildungsmarktumfeld, weshalb eine längerfristige Prognose schwierig ist. Jedoch kann davon auszugegangen werden, dass sich die Gesamtzahl der Studierenden zwischen 140 und 160 einpendeln wird.

Wie entwickeln sich die vorauszusehenden Schülerzahlen im SZU I beim Abzug der Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Ruggell, Gamprin und Schellenberg bei Inbetriebnahme des SZU II?  Also das Schülerzahlenszenario mit den Schülerinnen und Schülern in den weiterführenden Klassen aus Mauren und Eschen sowie dem 10. Schuljahr?
Schülerzahlen SZU I in den Jahren 2023 bis 2026/27 Schuljahresende

Oberschule im Mittel                                170 SuS
Realschule im Mittel                                 230 SuS
10tes SJ (Giessen, Vaduz) im Mittel           50 SuS

Schülerzahlen SZU I nach Betriebsstart SZU II Schuljahr 2027/28 bis 2031

Oberschule im Mittel                                125 SuS
Realschule im Mittel                                 160 SuS
10tes SJ im Mittel                                    50 SuS

Geben Sie uns einen Zuordungsschülerzahlen-Vergleich bezüglich des damaligen Berichts und Antrags der Regierung zum «Go» des Schulzentrums II sowie zur Prognose bei Fertigstellung und Betriebsaufnahme des SZU II. Dasselbe beim SZU I
In der Annahme, dass mit der Fragestellung der Bericht und Antrag zum Verpflichtungskredit für den Neubau eines Schulzentrums Unterland II in Ruggell (63/2019) die zitierten Schülerzahlen aus dem Bericht und Antrag zur Schulbautenstrategie (5/2018), Abbildung 12: Standorte und Schulbauten im Jahr 2028, gemeint sind, kann Folgendes ausgeführt werden:

Im Bericht und Antrag zur Schulbautenstrategie ging man für das SZU I im Jahr 2028 von 220 bis 250 Schülerinnen und Schülern sowie 50 bis 80 Schülerinnen und Schülern im Freiwilligen 10. Schuljahr aus. Für das Schuljahr 2027/2028 gehen die derzeitigen Prognosen von rund 290 Schülerinnen und Schülern in der Ober- und Realschule aus sowie von 50 Schülerinnen und Schüler im Freiwilligen 10. Schuljahr.

Für das SZU II ging man im Bericht und Antrag zur Schulbautenstrategie davon aus, dass 160 bis 200 Schülerinnen und Schüler die Ober- und Realschule besuchen werden und rund 160 Studierende die BMS. Wie in Frage 1 ausgeführt, gehen die derzeitigen Prognosen davon aus, dass rund 160 Schülerinnen und Schüler und ca. 140 Studierende der BMS im Jahr 2028 in das neu erstellte Schulgebäude einziehen werden.

Es muss hier aber nochmals betont werden, dass Prognosen für Schülerzahlen in diesem Detailierungsgrad nur bedingt abgegeben werden können. Die Schülerzahlen sind, wie bereits in Frage 1 ausgeführt, von vielen Faktoren abhängig.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Georg zum Thema: Das UNO-Hochseeabkommen von New York

Abgeordneter Georg Kaufmann

Das in New York ausgehandelte Schutzabkommen zur Hochsee stellt erstmals verbindliche Regeln für die Meere jenseits nationaler Hoheitsgebiete auf, was zwei Dritteln der Weltmeere entspricht. Dieses Gebiet gehört niemandem, und alle wollen es nutzen, um zu fischen, mit Schiffen zu befahren, wissenschaftlich zu erforschen oder Tiefsee-Bergbau zu betreiben. 20 Jahre dauerte es, um ein international verbindliches Regelwerk zum Schutz der Hochsee mit den fast 200 UNO-Mitgliedern auszuhandeln. Es ist ein zentrales Instrument, um das in Kunming-Montreal formulierte Ziel, nämlich 30% der Meeresfläche bis 2030 unter effektiven Schutz zu stellen sowie das nachhaltige Entwicklungsziel SDG14 zum Schutz der Meere innerhalb der Agenda 2030 zu erreichen. Auch für Liechtenstein als Alpenstaat hat dieses Abkommen grosse Bedeutung, sind doch die Ozeane wichtige Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise und ein grosser Beitrag zur Biodiversität. Das Abkommen ist jedoch noch nicht in Kraft, es muss von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden.

Hierzu meine Fragen:

Welches sind die weiteren Schritte bis zur Ratifizierung dieses Abkommens?
Die formelle Verabschiedung des Abkommens findet am 19./20. Juni 2023 statt. Die Regierung geht im Moment von einer konsensualen Verabschiedung aus. Das Abkommen wird voraussichtlich am 20. September im Rahmen der hochrangigen Woche zur Unterzeichnung aufgelegt.

Teilnehmende an den Verhandlungsrunden in New York bezeichnen das Abkommen als historisch. Welchen Stellenwert hat es für die Regierung?
Die Regierung begrüsst das Abkommen als einen sehr wichtigen Schritt zur Erhaltung der Biodiversität und damit zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda. Ebenso ist es ein wichtiges Zeichen, dass multilaterale Prozesse auch in einem schwierigen politischen Umfeld funktionieren und dass eine Einigung auf grosse Vertragswerke auch heute möglich ist.

Wie plant sich Liechtenstein in den laufenden Prozess gemäss Frage 1 einzubringen?
Liechtenstein wird die Verabschiedung des Abkommenstextes mittragen. Nach der formellen Verabschiedung werden wir die inhaltlichen Bestimmungen des Abkommens, wie üblich, vertieft analysieren. Dabei werden verschiedene Aspekte geprüft, darunter der mit dem Abkommen verbundene Umsetzungsaufwand. Zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass Liechtenstein nicht Vertragspartei der Seerechtskonvention ist, zu welcher das Hochseeabkommen einen inhaltlichen Bezug hat. Bei der Frage einer möglichen Unterzeichnung und Ratifikation spielt neben den Implikationen des Abkommens auch das Vorgehen der Partnerstaaten eine Rolle.

Könnte Liechtenstein bei diesem Vertragswerk eine zentrale Rolle übernehmen und dazu beitragen, dass der Unterzeichnungs- und Ratifizierungsprozess erfolgreich verläuft?
Mit einer frühen Unterzeichnung und Ratifikation könnte Liechtenstein zum Inkrafttreten des Abkommens beitragen. Für ein Inkrafttreten sind 60 Ratifikationen notwendig.

Welche Rechte und Verpflichtungen würde eine Ratifizierung des Hochseeabkommens für Liechtenstein mit sich bringen?
Für Liechtenstein ergäben sich auf jeden Fall finanzielle Verpflichtungen, wobei deren Höhe erst nach dem Inkrafttreten des Abkommens festgelegt wird. Ausserdem entstehen gewisse Verpflichtungen zur Teilnahme an relevanten Verhandlungsprozessen und Treffen der Vertragsparteien, wobei das Ausmass des Engagements Liechtenstein selbst überlassen ist.