Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des stv. Abg. Büchel Hubert zum Thema: Angefallene Kosten rund um den Neubau des Landesspitals

Abgeordneter Hubert Büchel

Der Neubau des Landesspitals lag zwei Jahre nach der Volksabstimmung ein gutes Jahr lang auf Eis. Mit dem Planungsstopp im vergangenen Jahr wurde sozusagen die Notbremse gezogen. Dennoch sind in dieser Zeit Kosten rund um den Neubau angefallen. Es wurden unter anderem verschiedene Gutachten eingeholt. Hier bräuchte es meiner Ansicht nach Transparenz.

Deshalb meine Fragen:

Welche Kosten sind während des Planungsstopps insgesamt angefallen?
Wie dem in dieser Landtagssitzung behandelten Geschäftsbericht des Landesspitals zu entnehmen ist, wurden per 31. Dezember 2022 gesamthaft CHF 3.115 Mio. für den Neubau ausgegeben. Dies entspricht einer Differenz von CHF 967’000 zum Stand von CHF 2.148 Mio. per 31. Dezember 2021. Ein Teil dieser Kosten entfiel auf Leistungen, die noch vor dem Planungsstopp erbracht worden sind.

Von welchen Stellen (Regierung, Ministerium, GPK, Landesspital, etc.) wurden welche Aufträge mit Kostenfolgen für das Projekt Neubau Landesspital beauftragt?
Die Aufträge in Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Kosten wurden durch die Projektleitung bzw. den Steuerungsausschuss erteilt. Diese Kosten gingen zu Lasten des Verpflichtungskredits. Darüber hinaus wurden die Kosten für die Organisations- und Prozessanalyse (Audit) und die fachlich-technische Überprüfung des Projekts dem Konto Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Gesellschaft belastet.

Wie hoch waren die Kosten für diese Projekte?
Per 31. Dezember 2022 sind folgende Kosten angefallen:
– Organisations- und Prozessanalyse: CHF 50’972
– Fachlich-technische Überprüfung: CHF 135’907

Wie viel Geld wurde bisher insgesamt seit dem Finanzbeschluss, über den das Volk abgestimmt hat, für das Neubauprojekt ausgegeben?
Per 31. Dezember 2022 waren dies die in Antwort auf Frage 1 genannten CHF 3.115 Mio. zuzüglich die in Frage 3 genannten CHF 186’879 für die Organisations- und Prozessanalyse und die fachlich-technische Überprüfung.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Büchel Hubert zum Thema: Work-Life-Balance und deren Auswirkungen auf die Pension?

In den vergangenen Jahren hat sich die Work-Life-Balance der Arbeitnehmenden sehr verändert. So ist es vor allem für junge Menschen nicht mehr so wichtig, Karriere zu machen, sondern das Leben in all seinen Facetten zu geniessen. Die Corona-Krise hat diesen Trend noch akzentuiert.

Diese Entwicklung, nur noch 80% oder weniger zu arbeiten, kann ich einerseits sehr gut verstehen. Andererseits mache ich mir aber auf lange Sicht Sorgen, dass einige dieser Personen im Pensionsalter eine Lücke aufweisen werden, welche dann – vermutlich vom Staat – gefüllt werden muss.

Daher meine Fragen:

Wie sieht die Regierung angesichts dieser Entwicklungen den Handlungsbedarf für Liechtenstein?
Die Höhe des Arbeitspensums ist meist eine persönliche Entscheidung. Eine geringfügige Reduktion des Arbeitspensums hat aber grundsätzlich keine Lücke in der Altersvorsorge zur Folge. Unabhängig davon sieht die Regierung die Altersvorsorge primär in der Eigenverantwortung der Bürger.

Gibt es Planrechnungen für unser Land, welche versuchen, diese Thematik zu quantifizieren?
Es gibt statistische Zahlen betreffend Beschäftigung nach Voll- und Teilzeitarbeit, aber keine Planrechnungen.

Werden diese Trends auch im Hinblick auf die noch auszuarbeitende Altersstrategie für Liechtenstein in die Überlegungen miteinbezogen?
Das Thema Altersvorsorge ist ein wichtiges Element bzw. Handlungsfeld der Altersstrategie. Dieses Thema wird im Juni 2023 im Fachworkshop «Ökonomie» behandelt.

Welche Mittel hat der Staat grundsätzlich, um die negativen Langzeitfolgen solcher Trends abzufedern?
Siehe Antwort auf Frage 1.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Peter zum Thema: Notarztdienst in Liechtenstein

Abgeordneter Peter Frick

Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur, das Landesspital, das Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK), die Ärztekammer und andere betroffene Stellen haben gemeinsam die Notfallorganisation in Liechtenstein überprüft. Dies geht so am 27. April aus einem Bericht des «Landespiegels» hervor. Dabei wurde festgestellt, dass es im Notarztdienst Verbesserungsbedarf gibt. Das aktuelle System, bei dem tagsüber ein Arzt oder eine Ärztin im Landesspital arbeitet und nachts ein niedergelassener Arzt oder eine Ärztin einspringt, hat Schwächen und entspricht nicht dem Qualitätsstandard im Rheintal.

Um eine qualitativ hochwertige und international vergleichbare Notfall- und Rettungsmedizin für die liechtensteinische Bevölkerung sicherzustellen, werden verschiedene Massnahmen geprüft. Ab dem 1. Juli 2023 soll der Notarztdienst an eine geeignete Rettungsorganisation im benachbarten Ausland übergeben werden. Die AP3-Luftrettung, eine liechtensteinische Firma, könnte und möchte die notärztliche Versorgung erbringen. Ein Konzept liegt vor, doch Gespräche gab es laut den Verantwortlichen noch nicht.

Hierzu meine Fragen:

Eingangs ist festzuhalten, dass die Auslagerung der Notarzteinsätze lediglich jene Fälle betrifft, in denen ein Notarzt aufgrund des Aufgebots der Landesnotrufzentrale ausrücken muss, um vor Ort – also ausserhalb des Spitals – Hilfe zu leisten. Die Notfallstation des Landesspitals, konkret die spitalärztliche Notfallversorgung und der ärztliche Notfalldienst, welcher seit dem 1. Februar 2022 durch das Landesspital gewährleistet wird, sind davon nicht betroffen.

Wann hat das Ministerium das Notarztkonzept der AP3 vorgelegt bekommen?
Ein gemeinsam vom Liechtensteinischen Landesspital, der Liechtensteinischen Ärztekammer sowie dem Liechtensteinischen Roten Kreuz im vergangenen Jahr vorgelegtes Konzept mit mehreren Umsetzungsvarianten wurde einer Prüfung und Konsultation unterzogen. Dieses Konzept enthält auch Optionen unter Berücksichtigung von Leistungen der AP3.

Wie bewerten Sie das Konzept inhaltlich und wirtschaftlich?
In dem Konzept hat sich keine für alle beteiligten Akteure wünschbare und rasch umsetzbare Lösung herauskristallisiert. Zudem ist das Potenzial für Änderungen in der Notfallversorgung aktuell begrenzt, da eine Evaluation zur zukünftigen Organisation und Ausrichtung der Landesnotrufzentrale bei der Landespolizei läuft.

Warum wurden mit der AP3 bis heute keine Gespräche geführt?
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Notarztdienstes werden fortgeführt. Ein Treffen zwischen Vertretern des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur sowie der AP3 ist anberaumt.

Was bewegt das Ministerium, ausschließlich auf ausländische Dienste zu setzen, welche schon heute sehr ausgelastet sind?
Die Notarztdienste im Ausland sind nach den dem Ministerium für Gesellschaft und Kultur vorliegenden Informationen nicht sehr ausgelastet bzw. an einer Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg interessiert.

Wann wollen Sie konkret die endgültige Entscheidung treffen und welchen Umsetzungszeitpunkt definieren Sie dafür, da das Thema ja bereits seit über einem Jahr existiert?
Die Notfallversorgung in Liechtenstein verfügt allgemein über einen qualitativ sehr guten Standard. Handlungsbedarf besteht derzeit vor allem in Bezug auf den Notarztdienst. Wie bereits kommuniziert wurde, ist per 1. Juli 2023 eine Auslagerung des Notarztdienstes (Tag und Nacht) an eine geeignete Rettungsorganisation im benachbarten Ausland beabsichtigt. Ob diese Auslagerung dauerhaft oder als Zwischenlösung realisiert wird, ist noch zu prüfen.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Sparen im Gesundheitswesen

Abgeordneter Walter Frick

Mit der KVG-Reform wurden Kosten stark auf die Versicherten und teilweise auch auf die schwächer lobbyierenden Leistungserbringer abgewälzt. Das brachte einen Bremseffekt beim Kostenwachstum. Nun geht die Kurve aber wieder stark nach oben. Ganz zum Schaden der Prämienzahler.

Anlässlich einer Medienkonferenz stellten der Gesellschaftsminister, das Amt für Gesundheit und der Krankenkassenverband (LKV) verschiedene mögliche Massnahmen in Aussicht, die dabei helfen sollen, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen im Zaum zu halten. Die Vorschläge geistern schon seit Jahren herum. Auch in der Schweiz, in der Teile dieser Massnahmen bereits umgesetzt wurden, steigen die Kosten massiv an. Insgesamt werden elf mögliche Massnahmen genannt, wozu ich folgende Fragen hätte, da diese ja mit gewissen Hintergedanken verbunden sein dürften:

Entgegen der üblichen Vorgehensweise mit Konzepten und Strategien wurden an der Medienkonferenz vereinzelte, lose mögliche Themen genannt und die konkreten Massnahmen blieben weitgehend unklar. Warum wurde dieses Vorgehen bei der Präsentation gewählt?
Wie anlässlich der Behandlung des OKP-Staatsbeitrages im Mai-Landtag aufgezeigt, prüft das Ministerium für Gesellschaft und Kultur unter Einbezug des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) laufend Massnahmen mit dem Ziel, das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen und die Prämien weiterhin bezahlbar zu halten. Der LKV hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von möglichen Massnahmen vorgelegt und an der erwähnten Medienorientierung präsentiert. Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur konnte aufzeigen, welche Massnahmen in jüngerer Zeit bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. Es wurde angekündigt, in einem nächsten Schritt die Anpassung des Leistungskatalogs, die Prüfung der Margen und alternativer Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung zu prüfen. Ein Abweichen von der «üblichen» Vorgehensweise ist hier nicht erkennbar.

Die Bedarfsplanung soll überprüft werden. Wo sieht das Gesellschaftsministerium hier an einem konkreten Beispiel Einsparpotenzial?
Die ärztliche Bedarfsplanung ist historisch gewachsen. Sie orientierte sich ursprünglich am Bestand bei ihrer Einführung. Zwischenzeitlich gibt es in der Schweiz vielversprechende Ansätze, mit denen der tatsächliche Bedarf an ärztlicher Versorgung in den verschiedenen Fachbereichen ermittelt werden soll. Eine Umsetzung auf Liechtenstein soll geprüft werden. Der Fokus dieser Massnahme liegt auf der bestmöglichen Bedarfsdeckung für die Bevölkerung. Eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung lässt auch positive Effekte auf die Kosten erwarten.

Die Regelung bezüglich chronisch Kranker soll angepasst werden. Kann die Regierung hier ein konkretes Beispiel nennen, was das bedeuten könnte?
Bei der angesprochenen Massnahme handelt es sich um einen Vorschlag des Kassenverbandes, welcher derzeit nicht prioritär weiterverfolgt wird.

Bei den Physiotherapeuten, die nur 3% der Kosten ausmachen, aber nachweislich dazu beitragen, dass weniger Menschen in Spitälern operiert werden, soll eine Bedarfsplanung beziehungsweise eine Beschränkung der Anzahl Sitzungen stattfinden. Wäre das auf längere Sicht nicht mit höheren Kosten verbunden?
Zum Vorschlag der Einführung einer Bedarfsplanung ist auf die Antwort auf Frage 2 zu verweisen. Die Leistungen der Physiotherapeutinnen und -therapeuten unterliegen, wie jene aller anderen Leistungserbringenden, der Überprüfung im Rahmen der priorisierten Massnahme «Anpassung des Leistungskataloges».

Der Selbstbehalt bei gewissen Medikamenten und Laboruntersuchungen soll geprüft werden. Heisst das im Umkehrschluss, dass diverse Medikamente und Laboruntersuchungen nicht dem Therapiezweck dienen? Gibt es hierfür Beispiele?
In der Schweiz wird bei bestimmten Medikamenten, bei denen das Patent des Wirkstoffes abgelaufen ist und deswegen Generika erhältlich sind, ein höherer Selbstbehalt von 20 statt 10 Prozent erhoben. Weil liechtensteinische Versicherte in der OKP eine höhere gesetzliche Kostenbeteiligung zu leisten haben als jene in der Schweiz, wurde auf die Priorisierung dieser vom LKV vorgeschlagenen Massnahme verzichtet. Zudem wurde in Liechtenstein mit der Co-Marketing-Regelung bereits ein erfolgreiches Anreizinstrument im Bereich der wirkstoffgleichen Präparate umgesetzt.


Kleine Anfrage der Abg. Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Betreuungsgutschriften der AHV

Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher

Nach AHV-Gesetz Art. 63septies werden betreuenden Angehörigen dann Betreuungsgutschriften angerechnet, wenn die als pflege- oder hilfsbedürftig geltenden Personen beziehungsweise Angehörigen mindestens eine Hilflosigkeit mittleren Grades aufweisen. Bei Hilflosigkeit leichten Grades werden in Liechtenstein betreuenden Angehörigen keine Betreuungsgutschriften zugestanden, obwohl auch eine Hilflosigkeit leichten Grades erhebliche zeitliche Ressourcen bei den betreuenden Angehörigen binden kann. Die Schweiz hat dies anerkannt und seit dem 1. Januar 2021 erhalten betreuende Angehörige diese Gutschrift, auch wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung leichten Grades bezieht.

Dazu hätte ich drei Fragen:

Sind derzeit in Liechtenstein Bestrebungen im Gange, den Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV auszuweiten und Anpassungen vorzunehmen, wie dies das Schweizerische Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung seit dem 1. Januar 2021 vorsieht?
Nein, derartige Bestrebungen sind in Liechtenstein derzeit nicht im Gange.

Wenn ja, wie weitgehend sind diese Anpassungen geplant?
Siehe Antwort auf Frage 1.

Wenn nein, weshalb sieht die Regierung keine Notwendigkeit für Anpassungen?
Bisher gab es keinen Anlass für eine Anpassung. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass ein direkter Vergleich mit der Schweiz nicht möglich ist. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass es in Liechtenstein zusätzlich zur Hilflosenentschädigung das Betreuungs- und Pflegegeld gibt. Dieses kann bereits ab einem Pflegeaufwand von mehr als einer Stunde pro Tag gewährt werden. Wenn ein Betreuungs- und Pflegegeld gewährt wird, ist der entsprechende Lohn AHV-pflichtig. Damit hat die pflegende Person neben dem Lohn einen rentenbildenden Effekt im Zusammenhang mit dem Aufwand, den sie bei der Betreuung hat. Ein weiterer, wichtiger Unterschied zwischen der Schweiz und Liechtenstein ist, dass die liechtensteinische Hilflosenentschädigung im Rahmen des EWR exportpflichtig werden kann. Im Gegensatz hierzu wird die schweizerische Hilflosenentschädigung nur bei Wohnsitz Schweiz gewährt. Falls eine Anpassung gewünscht ist, müsste das gesamte System, insbesondere auch das Zusammenspiel von Hilflosenentschädigung und Betreuungs- und Pflegegeld, geprüft und kritisch hinterfragt werden.


Kleine Anfrage der Abg. Heidegger Norma zum Thema: Arzneimittel-Versorgungssituation

Die Versorgungsengpässe mit Medikamenten nehmen weltweit zu. Auch in der Schweiz kann die Versorgung nicht mehr in allen Fällen sichergestellt werden. Die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz stufte die Situation im Fachbereich Heilmittel Anfang Jahr sogar als problematisch ein. Liechtenstein ist im Bereich der Heilmittel aufgrund des Zollvertrags in einem gemeinsamen Markt mit der Schweiz und somit von der Versorgungslage genauso betroffen. Eine Taskforce des Bundesamtes hat kurzfristige und rasch wirkende Massnahmen definiert und eingeleitet. Eine der Massnahmen umfasst die Abgabe von Teilmengen bei Arzneimitteln bei einer anhaltenden Mangellage.

Da die Regierung gemäss Art. 40 des Gesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz; HMG) die Oberaufsicht über den Umgang mit Heilmitteln ausübt, hat die Regierung dieselben Rahmenbedingungen wie in der Schweiz verfügt. Diese richteten sich an Apotheken und die Ärzteschaft in Liechtenstein.

Was mich zu folgenden Fragen führt:

Was für Rahmenbedingungen wurden von der Regierung Anfang Jahr verfügt und über welchen Zeitraum?
Die Rahmenbedingungen entsprechen den diesbezüglichen Vorgaben in der Schweiz:

  1. Die Empfehlung zur Teilmengenabgabe betrifft nur diejenigen Medikamente, bei denen effektiv eine Mangellage vorliegt und die auf der spezifischen «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe» aufgeführt sind. Es ist momentan keine konkrete zeitliche Befristung vorgesehen.
  2. Die Teilmengenabgabe muss aus therapeutischer Sicht vertretbar sein.
  3. Es wird diejenige Menge verschrieben bzw. abgegeben, die es für die erfolgreiche Therapie braucht.
  4. Die Patientensicherheit hat weiterhin oberste Priorität. Dies muss gewährleistet werden durch Mitgabe sämtlicher Packungsinformationen.
  5. Eine Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein.

Sind ausser der Ärztekammer und Apotheken noch andere Bereiche betroffen?
Die Empfehlung richtet sich an Apotheken, Ärzte und Zahnärzte.

Wie schätzt die Regierung die aktuelle Situation und deren Entwicklung in den nächsten zwölf Monaten ein?
Aus heutiger Sicht ist keine grundsätzliche Entspannung der Situation abzusehen.

Welche weiteren Massnahmen sind bei einer länger anhaltenden oder sich verschlechternden Versorgungssituation angedacht?
Liechtenstein ist vollumfänglich in den Schweizer Arzneimittelmarkt integriert. Momentan sind keine weiteren Massnahmen geplant.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Konsequenzen ohne Corona-Impfung

Abgeordneter Wendelin Lampert

Am 1. April 2023 führte die Epidemiologin Lone Simonsen, welche die dänische Regierung während der ganzen Pandemie beraten hat, in einem Interview unter anderem Folgendes aus:

  • Hätten wir die Impfung nicht bekommen, hätten wir in Dänemark 30‘000 Tote gehabt und nicht die 8’000, wie wir jetzt hinnehmen mussten.

  • In Bulgarien sind 30% geimpft. Bulgarien ist ein trauriges Worst-Case-Szenario: 1 % der gesamten Bevölkerung starb.

  • Nicht nur rettete die Impfung Menschenleben, sie sorgte auch dafür, dass in den Spitälern noch für alle, die trotzdem krank wurden, genug Sauerstoff, Personal und Betten da waren. Ist das nicht mehr gegeben, steigt die Mortalität noch mehr – wie in Bergamo zu Beginn der Pandemie.

  • Ich hatte selber einen Freund, der alleine im Altersheim sterben musste. Das war sehr traurig, aber ebenso traurig war es, wenn das Virus durch ein Altersheim fegte. Bevor es die Impfung gab, betrug die Mortalität mit Covid-19 in Altersheimen bis zu 30%. Ich möchte einmal genug Zeit haben, um in Ruhe zu sehen, welche aller Pandemiemassnahmen die effektivsten waren – neben der Impfung. Dann könnten wir auf alle anderen nächstes Mal verzichten.

  • Auch weil sich in Dänemark 80 % der ganzen Bevölkerung haben impfen lassen, hatten wir nie Lockdowns, nie Ausgangssperren.

Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:

Dänemark hat eine Impfquote von 80%. Wie hoch ist die Impfquote in Liechtenstein?
Stand 14. Mai 2023 liegt die Impfquote in Liechtenstein bei 66.4 %.

Dänemark hatte pro 40’000 Einwohner circa 55 Tote. Wie viel Tote hatte Liechtenstein pro 40’000 Einwohner?
Seit Beginn der Pandemie sind in Liechtenstein 94 Personen an Covid-19 verstorben.

In Dänemark hätte es ohne Impfung circa 150 Tote mehr pro 40’000 Einwohner geben. Wie viele Personen wären in Liechtenstein zusätzlich gestorben, wenn es keine Impfung geben hätte, unter der Annahme, dass die Zahlen mit Dänemark – bis auf die Impfquote – mit den Verhältnissen in Liechtenstein vergleichbar sind?Aufgrund unterschiedlicher Massnahmen und epidemiologischer Umstände ist kein stabiler und signifikanter Vergleich möglich.

Hätte es nach Ansicht der Regierung in Liechtenstein ohne Impfung mehr oder weniger Tote gegeben?
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine Impfung die Sterblichkeitsrate erheblich senkt. Auch bei der Omikron-Variante ist eine Impfung ein guter Schutz vor schweren Verläufen und Tod. Bei den letzten Todesfällen in Liechtenstein handelte es sich um Personen ohne Impfung oder deren letzte Impfung mehr als ein Jahr zurück lag.

Wird die Regierung in ihrem Aufarbeitungsbericht zur Pandemie auch aufzeigen, was Alternativen (zum Beispiel Durchseuchung) zur gewählten Strategie gewesen wären und welche Konsequenzen diese gehabt hätten?
Nein, ein solcher Vergleich mit hypothetischen Szenarien ist nicht angedacht.


Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Betreuungskosten bei doppelter Erwerbstätigkeit

Abgeordnete Bettina Petzold-Mähr

Die ausserhäusliche Betreuung ist für die Erwerbstätigkeit von Eltern essenziell. Wenn diese nicht in einem vernünftigen Ausmass und in bezahlbarer Form zur Verfügung steht, wird man sich sicherlich gut überlegen, ob man als Hausgemeinschaft beide oder eben nur einen Elternteil in die Erwerbstätigkeit schickt.

Da für die Tarifberechnung der ausserhäuslichen Betreuung beide Einkommen addiert werden, ist es in der Praxis oft der Fall, dass man als Hausgemeinschaft das Gefühl hat, wenn beispielsweise der Mann im mittleren oder oberen Kader in der Industrie und/oder bei einem Finanzdienstleister arbeitet und die Frau nach einem Jahr Pause mit einem Pensum von 40% in den Bereich Sachbearbeitung zurückkehrt, dass sie dann überwiegend «nur» für die Betreuungskosten der Tagesmutter beziehungsweise der Kita arbeiten geht. Dass sich aber eine solche zusätzliche Erwerbstätigkeit für die Hausgemeinschaft mittel- bis langfristig durchaus lohnen kann und weitere Vorteile mit sich bringt – Stichwort 2. Säule, Altersarmut und um einfach auch attraktiv gegenüber den Arbeitgebenden zu bleiben -, werden viele Eltern wegen dieser Art der Tarifberechnung wohl erst gar nicht in Betracht ziehen.

Wäre es sinnvoll, dass für die Bemessung der Tarife der ausserhäuslichen Betreuung analog dem Wohnbauförderungsgesetz nur jeweils das höhere Einkommen eines Paares / einer Hausgemeinschaft für die Tarifberechnung herangezogen werden würde?
Die Regierung misst der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – einem Schwerpunkt des Regierungsprogramms – eine hohe Bedeutung zu. Deshalb wird die ausserhäusliche Kinderbetreuung einkommens- und leistungsabhängig nach dem Grundsatz «gleiches Einkommen, gleicher Tarif» grosszügig subventioniert. Wenn nur das höhere Einkommen berücksichtigt würde, wäre dieser Grundsatz durchbrochen. Resultat wäre eine Benachteiligung von Familien mit einem traditionellen Modell, in dem nur ein Elternteil erwerbstätig ist, gegenüber Familien mit zwei erwerbstätigen Elternteilen. So würde gemäss diesem Vorschlag eine Familie, bei der beide Elternteile jeweils CHF 100’000 im Jahr verdienen, deutlich weniger für die Kinderbetreuung bezahlen als eine Familie, in der ein Elternteil CHF 130’000 verdient, und dies trotz einem deutlich höheren Haushaltseinkommen der Familie mit zwei erwerbstätigen Elternteilen.

Gäbe es aus Sicht der Regierung andere Möglichkeiten oder Stellschrauben, welche die oben angesprochene Situation verbessern könnten?
Aus Sicht der Regierung ist es wichtig, die Kosten für die Kinderbetreuung als Teil des gesamten Familieneinkommens zu betrachten, für das nicht nur ein Elternteil aufkommen muss, sondern beide Elternteile. Neben den Kosten sind insbesondere Vorteile wie die soziale Absicherung vor allem im Alter, die Ausübung einer qualifizierten (Teilzeit-)Arbeit und weitere Karrieremöglichkeiten für beide Elternteile herauszustellen.

Den bestehenden 15%- beziehungsweise 20%-Geschwister-Rabatt der Institutionen einmal ausgenommen, wäre vor allem bei mehreren Kindern im Kita-Alter eine grössere zusätzliche finanzielle Entlastung via Subvention vorstellbar, wenn beide Elternteile arbeiten?
Als ergänzende familienpolitische Fördermassnahme wurde der Geschwisterrabatt im Jahr 2019 vom Staat definiert, finanziert und einrichtungsübergreifend gewährt. Der Geschwisterzuschlag berechnet sich grundsätzlich auf der Differenz zwischen den jeweiligen Normkosten und dem finanziellen Beitrag des Staates. Per. 1. November 2022 wurden die Normkosten und damit die Subventionen erhöht. Damit berücksichtigt der Staat die finanzielle Belastung von Mehrkindfamilien.

Wie sieht die Regierung die obige Situation im Hinblick auf den Fach- und Arbeitskräftemangel?
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, braucht es qualitativ gute, leistbare Kinderbetreuungsplätze in ausreichender Zahl, damit beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Zudem sind die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs und eines bezahlten Elternurlaubs wichtige Instrumente, um die Betreuung der Kinder im ersten Lebensjahr durch die Eltern zu gewährleisten. Um ausreichende Plätze für die Kinderbetreuung zu garantieren, muss zudem dem Fachkräftemangel beim Personal in der Kinderbetreuung begegnet werden.


Kleine Anfrage der Abg. Petzold-Mähr Bettina zum Thema: Hundebisse

Im «Vaterland» vom 10. Mai 2023 wurde berichtet, dass im vergangenen Jahr deutlich mehr Hundebisse als im Jahr davor verzeichnet wurden. Es wird ausgeführt, dass im letzten Jahr gesamthaft 38 Personen (28 Erwachsene und 10 Kinder) in Liechtenstein von Hunden gebissen wurden.

Hierzu hätte ich folgende Fragen:

Welche Hunderassen waren für die Bisse verantwortlich (Anzahl pro Rasse)?
Bei den Beissvorfällen waren verschiedene Hunderassen beteiligt, u.a. auch typische Familien-, Hüte- und Mischlingshunde. Folgend gebe ich Ihnen die Liste mit Anzahl Vorfälle pro Rasse wider: Malinois (4), Mischling (4), Deutscher Schäferhund (3), Jack Russell Terrier (2) sowie Englisch Cocker Spaniel, Ardeal Terrier, Sennenhund-Mischling, Parson Russel Terrier, Australian Shepherd, American Staffordshire Terrier-Mischling, Rottweiler, Labrador, Mittelschnauzer, Setter, Cairn Terrier, Golden Retriever, Appenzeller Sennenhund, Weimaraner, Bergamasker-Mischling, Border Collie, Pudel, Berner Sennenhund, Flat Coated Retriever (jeweils 1). Bei 6 Vorfällen ist die Rasse nicht bekannt, da die fehlbaren Hundehalter bzw. Hundehalterinnen und Hunde nicht ausfindig gemacht werden konnten oder die Meldungen an Behörden im Ausland weitergleitet worden sind.

Welche Konsequenzen hatten die Bisse für die einzelnen Hunde und deren Besitzer?
Das ALKVW beurteilt jeden Vorfall einzeln und setzt geeignete Massnahmen, um weitere Vorfälle möglichst zu verhindern. Wo nötig wurden Hunde durch Fachexperten des ALKVW begutachtet. Die vom ALKVW angeordneten verwaltungsrechtlichen Massnahmen bestanden in der Verpflichtung des Hundehalters bzw. der Hundehalterin, folgenden Anordnungen allein oder in Kombination Folge zu leisten: Anleinpflicht bei absehbarem Personenkontakt und/oder Begegnungen mit Artgenossen, generelle Leinenpflicht, Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen, Leinenpflicht im Siedlungsgebiet, Besuch eines Hundetrainings, Wegnahme und Tötung des Hundes. Bei Bissverletzungen, bei denen ein Mensch zu Schaden gekommen ist, werden die Hundehalter bzw. Hundehalterinnen bei der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Bei wie vielen Hunden in Liechtenstein besteht eine Leinen- oder/und Maulkorbpflicht?
Aufgrund von Vorfällen bestehen derzeit für rund 40 Hunde diverse Auflagen bei der Führung, Haltung und Betreuung.

Wie viele der nach Art. 3 Hundeverordnung als potenziell gefährliche Hunde eingestuften Hunde sind in Liechtenstein gemeldet?
Das ALKVW hat für 70 potenziell gefährliche Hunde, welche von insgesamt 64 Personen gehalten werden, Bewilligungen erteilt.

Wie viele potenziell gefährliche Hunde wurden nach Art. 11 Hundeverordnung von der besonderen Anleinpflicht und Maulkorbzwang befreit?
Derzeit sind rund 40 potenziell gefährliche Hunde von der besonderen Anleinpflicht und vom Maulkorbzwang durch die erfolgreiche Absolvierung der Sozialverträglichkeitsprüfung befreit. Einige wenige potenziell gefährliche Hunde sind derzeit von der besonderen Anleinpflicht und dem Maulkorbzwang befreit, da die Bestimmungen zur besonderen Anleinpflicht und zum Maulkorbzwang bei diesen Rassen erst ab einem Alter von zehn Monaten greifen.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: elektronisches Gesundheitsdossier (eGD)

Thomas Rehak, Landtagsabgeordneter DpL

Vor wenigen Wochen wurde von zwei Initianten eine Volksinitiative zur Abänderung des Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier angemeldet, mit welcher die von der Regierung durchgesetzte Opt-out-Variante in eine Opt-in-Variante abgeändert werden soll. Für all jene, welche sich nicht bis Ende Juni 2023 vom eGD abmelden, wird das elektronische Gesundheitsdossier vorerst Wirklichkeit, bis das Volk endgültig über die durch die Volksinitiative geforderte Opt-in-Variante abgestimmt hat. Mit der Annahme der angemeldeten Volksinitiative wird die explizite Zustimmung jedes Versicherten oder des Erziehungsberechtigten nötig sein, damit seine medizinischen und genetischen Daten verarbeitet werden dürfen, was angesichts der Bedeutung der Daten angebracht und nachvollziehbar ist.

Die Regierung hat bis heute viel Geld in das elektronische Gesundheitsdossier, das weder mit der österreichischen ELGA noch dem schweizerischen Patientendossier kompatibel ist, gesteckt. Gemäss einer Medienmitteilung der Swisscom aus dem Jahr 2016 waren verschiedene Interessengruppen, die sich im Verein eHealth organisierten, wie das Labormedizinische Zentrum, das Landesspital und andere Leistungserbringer, an der Entwicklung und Finanzierung des eGD beteiligt.

Welche Kosten sind für das eGD bis dato gesamthaft für das Land Liechtenstein entstanden (inkl. Evaluationsprozess, Realisation, Personal usw.) und welche Kosten sind für die Zukunft budgetiert?
Bis heute sind Kosten in der Höhe von rund CHF 1.3 Mio. angefallen. Bis Projektende, Ende Juli 2023, sind weitere Kosten in der Höhe von CHF 214’000 zu erwarten. Für das nächste Jahr wurden inklusive den wiederkehrenden Kosten Budgeteingaben in der Höhe von CHF 370’000 getätigt. In diesen Zahlen sind die internen Personalkosten nicht enthalten.

Gemäss der einleitend erwähnten Swisscom-Medienmitteilung stellt sich die Frage, welche Interessengruppen am Entwurf des eGD beteiligt waren und noch sind und wie hoch der Finanzierungsanteil durch die erwähnten Interessengruppen und gegebenenfalls weiterer Geldgeber ist?
Es waren und sind keine Interessensgruppen in Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Evaluierung bzw. Umsetzung der technischen Lösung des eGD involviert oder finanziell daran beteiligt.

Wie viele Personen haben sich bis dato vom elektronischen Gesundheitsdossier bereits abgemeldet?
Bis zum 28. Mai 2023 haben sich 977 Personen vom elektronischen Gesundheitsdossier abgemeldet. Dies entspricht einem Anteil von rund 2.4 Prozent der per 31. Dezember 2022 in Liechtenstein krankenversicherten Personen.

Wie wird in der Zwischenzeit, solange die Initiative läuft, mit dem eGD weiterverfahren?
Im Mai 2021 hat der Landtag im Rahmen der zweiten Lesung dem Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier einhellig zugestimmt und damit der Regierung den Auftrag erteilt, ein System nach diesen Vorgaben aufzubauen und zu betreiben. Das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier und die Verordnung über das elektronische Gesundheitsdossier sind nach wie vor in Kraft und werden vollzogen.

Entstehen in der Zwischenzeit für das Land und die Dienstleistungserbringer weitere Kosten?
Ja, für das Land Liechtenstein und für die Gesundheitsdienstleister werden im Rahmen der gesetzlich verankerten Einführung des Gesundheitsdossiers weitere Kosten anfallen.


Kleine Anfrage des Abg. Vogt Günter zum Thema: Armutsbericht 2020 und Handlungsempfehlungen

Abgeordneter Günter Vogt

Der statistische Armutsbericht mit den Zahlen aus dem Jahr 2020 ist nun endlich öffentlich. Daraus ergeben sich einige wichtige Erkenntnisse. Gemäss den Ausführungen im Bericht sind 5,4% der liechtensteinischen Bevölkerung sowohl einkommens- als auch vermögensarmutsgefährdet. Gleichzeitig verfügen 13,2% zwar über ein Einkommen über der Armutsgefährdungsschwelle, nicht aber über finanzielle Reserven, welche dem Einkommen von drei Monaten an dieser Grenze entsprechen. Das ist alarmierend, gerade auch, weil sich die Armutsgefährdung nicht durch die Praxis, sondern durch eine statistische Grösse von 60% des verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens definiert.

Die Statistik alleine – und das wusste man bereits – wird uns also nicht sagen können, wie es in der Praxis um die finanziellen Nöte der Menschen in Liechtenstein steht. Hierfür waren die Armutsberichte aus den Jahren 1998 und 2008 aussagekräftiger. Dazu meine Fragen in der konkreten Hauptfragestellung: Nimmt der Gesellschaftsminister den Ball nun zügig auf und erarbeitet konkrete Rückschlüsse und Handlungsempfehlungen? Denn Zahlen, Daten, Fakten sind gut, aber nur umgesetzte Massnahmen helfen den Betroffenen.

Meine Fragen dazu:

Das Amt für Statistik hat den Bericht «Armutsgefährdung und Armut 2020» in der letzten Woche publiziert. Viele Akteure haben auf diesen Bericht gespannt gewartet, erlaubt er doch erstmals vertiefte Aussagen zur statistischen Ausgangslage in diesem Bereich. Die Armutsgrenze erreichen 3.1 Prozent der Bevölkerung nicht. Werden bei der Betrachtung der Armutssituation die Vermögen berücksichtigt, gelten 0.9 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner als einkommens- und vermögensarm. Dabei reduzieren die Transferleistungen die Armutsquote wesentlich.

Wird es im Nachgang zum statistischen Armutsbericht noch vertiefte Analysen auf qualitativer Basis geben, um dem Phänomen der Armut in Liechtenstein gezielt auf den Grund zu gehen?
Der Bedarf nach zusätzlichen qualitativen Analysen auf Grundlage des Armutsberichts wird in einem nächsten Schritt geklärt.

Welche Handlungsfelder hat das Gesellschaftsministerium aufgrund der Statistiken bereits definiert beziehungsweise welche Probleme sollen mit welchen Prioritäten angegangen werden?
Die Definition von Handlungsfeldern und Prioritäten innerhalb von weniger als zwei Wochen seit Publikation des Armutsbericht wäre aus Sicht der Regierung nicht seriös.

Die Statistik stammt aus dem Jahr 2020, als Inflation und Energiekosten noch kaum eine Rolle spielten. Kann man approximativ abschätzen, wie die aktuelle Lage rund um Energiepreise, steigende Gesundheitskosten, etc. die Situation in den letzten drei Jahren allenfalls noch verschärft hat?
Wie in den Rechenschaftsberichten nachzulesen ist, hat sich die Sozialhilfequote zwischen 2020 und 2022 von 2.3 auf 2.1 Prozent reduziert. Auch isoliert betrachtet war im Jahr 2022 trotz gestiegener Lebenshaltungs- und Energiekosten ein Rückgang der Sozialhilfequote von 2.2 auf 2.1 Prozent zu verzeichnen. Dieser Indikator legt also keine Verschärfung der Situation nahe.

Im Bericht steht geschrieben, dass mit diesen Grundlagen künftig ein Monitoring der Armutsgefährdung und Armutsbetroffenheit möglich sei. Wie wird dieses Monitoring aussehen und welche Instrumente wird die Regierung ab welchen erreichten Schwellen anwenden?
Es ist geplant, den Armutsbericht alle fünf Jahre zu aktualisieren, wodurch ein Monitoring möglich wird. Die neue Datenbasis birgt ausserdem das Potenzial für weitere Analysen, um bei Bedarf ein noch detaillierteres Bild liefern zu können. Die Erarbeitung von Massnahmen beginnt erst jetzt und benötigt die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Amtsstellen und der Regierung.

Wird die Regierung auf der Basis dieser Daten nun Massnahmen und Ziele definieren oder braucht sie dafür noch unterstützende Vorstösse aus diesem Parlament?
Die Regierung ist für die Definition von Massnahmen und Zielen nicht auf Vorstösse durch den Landtag angewiesen.