Kleine Anfragen an Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des stv. Abg. Büchel Hubert zum Thema: Gasanschluss wie weiter?

Abgeordneter Hubert Büchel

Ob mit oder ohne Verbot zeichnet es sich ab, dass im Zuge der Energiewende immer mehr Haushalte ihren Gasanschluss kündigen und auf alternative Heizsysteme umstellen. Das heisst, dass die Kosten des derzeit 448.3 km langen Gasnetzes (Geschäftsbericht 2022) von immer weniger Kunden getragen werden müssen.

Hierzu meine Fragen:

Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten des Gasnetzes und wie setzen sie sich zusammen? Beim Gasnetz betrugen die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen exkl. Abschreibungen der letzten drei Jahre CHF 3.5 Mio. und die durchschnittlichen Abschreibungen CHF 2.1 Mio. Bei den Aufwendungen von CHF 3.5 Mio. handelt es sich grösstenteils um Fixkosten wie z.B. der Betrieb und Unterhalt des Gasnetzes mittels Material- und Personaleinsatz.

Verringern sich die jährlichen Betriebskosten des Gasnetzes proportional zur sinkenden Kundenzahl und wenn nein, wie hoch sind die proportionalen und die fixen Kosten des Netzes? Die Kosten für das Gasnetz reduzieren sich bei sinkender Kundenzahl und/oder Absatzrückgang kurzfristig kaum. Mittel- und langfristig ergeben sich Kostenreduktionen. Wie bereits in Antwort zu Frage 1 festgehalten, sind die Kosten grossteilig Fixkosten.

Wie wirkt sich der Kundenrückgang auf die Netznutzungsgebühren der verbleibenden Gaskunden aus? Auch hier kann festgehalten werden, dass die Netzbenutzungspreise bei sinkender Kundenzahl und/oder Absatzrückgang sich kurzfristig kaum ändern. Schwankungen beim Absatz sind bei der Gasversorgung aufgrund der Abhängigkeit vom Wetter bzw. von Heizgradtagen im System inhärent. Mittel- und langfristig ergeben sich verschiedene Optionen zur Kostenreduktion, um die Netzbenutzungspreise zu stabilisieren.

Können die Betriebskosten des Gasnetzes durch Stilllegung oder Rückbau wenig oder nicht mehr genutzter Netzabschnitte gesenkt werden? Bei Stilllegung oder Rückbau von Gasnetz-Abschnitten könnten kurzfristig kaum Kosten reduziert werden. Mittel- und langfristig ergäben sich hierbei mögliche Kostenreduktionen.

Plant Liechtenstein Wärme die Stilllegung beziehungsweise den Rückbau des Gasnetzes in bestimmten Quartieren? Gibt es dafür einen Zeitplan beziehungsweise einen Rückbauplan? Liechtenstein Wärme evaluiert derzeit landesweit die langfristige Netzplanung, sowohl in Bezug auf das Gasnetz sowie auch das Nah- und Fernwärmenetz. Die Fragestellung allfälliger Stilllegungen oder Rückbauten ist ein Bestandteil dieser Evaluation.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Landwirtschaftliche Bewirtschaftung

Abgeordneter Walter Frick

In Liechtensteinischen landwirtschaftlich genutzten Flächen kann immer wieder festgestellt werden, dass Felder bzw. Äcker, welche mit Pestiziden und/oder Kunstdünger behandelt werden, direkt bis an die Siedlungsgrenzen bzw. Häuser heran bewirtschaftet werden.

Dazu meine Fragen:

Gibt es hierzu eine Vorschrift bzgl. einer Mindestdistanz, welche von dem Bewirtschafter eingehalten werden muss, um mögliche gesundheitliche Beeinflussungen auf Menschen und Tiere zu vermeiden? Im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), welcher für die Liechtensteiner und Schweizer Landwirtschaftsbetriebe gleichermassen gilt, sind Bestimmungen betreffend Pufferstreifen enthalten. Diese regeln jedoch nur die Abstände zu Waldrändern, Wegen, Hecken, Feld- und Ufergehölzen sowie oberirdischen Gewässern. Innerhalb dieser Pufferstreifen ist das Ausbringen von Düngern und Pflanzenschutzmitteln verboten. Hiervon ausgenommen sind unter der Einhaltung einschlägiger Bestimmungen die Einzelstockbehandlungen von Unkräutern.

Weitere Beschränkungen in Bezug auf Pflanzenschutzmittel sind in der Gewässerschutzverordnung definiert. Der einzuhaltende Abstand zu Gewässern ist reguliert. Das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen sowie Strassen, Wegen und Plätzen ist gleichermassen für private wie für berufliche Anwender verboten.

Betreffend den Abstand zu Siedlungen bzw. Häusern gibt es keine weiteren gesonderten Vorschriften. Ebenso ist der Einsatzort von chemisch-synthetischen Düngemitteln nicht gesetzlich geregelt.

Wenn nein, meint die Regierung, dass die Nähe zu einer intensiven Bewirtschaftung keine gesundheitlichen Auswirkungen haben könnte? Ich denke da besonders auch an Familien mit Kindern, welche sich viel im Aussenbereich aufhalten.

Wenn ja, wie gross muss die Mindestdistanz sein und wie wird diese überprüft?Grundsätzlich ist bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln die nötige Sorgfalt zu wahren. Es bestehen zahlreiche Regelungen, welche eine sachgemässe Anwendung sicherstellen sollen, sowohl von gesetzlicher Seite als auch im Rahmen der Regelungen bestimmter privatrechtlicher Labelprogramme. Diese umfassen beispielsweise Vorschriften zum Ausbringzeitpunkt oder dem Erreichen einer bestimmten Schadschwelle und deren Kontrolle. Gesundheitliche Auswirkungen sind bei einer punktuellen, zeitlich begrenzten Exposition nicht zu erwarten.

Müsste man hier nicht auch grundsätzlich, auch wenn gewisse Distanzen eingehalten werden, die Menschen auf diesen Umstand aufmerksam machen im Sinne von Prävention? Innerhalb des Siedlungsgebietes gibt es kaum landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfordern. Intensive Kulturen wie Erwerbsobstbau, Gärtnereien oder Gemüseanbau sind in Liechtenstein selten und kaum angrenzend an Siedlungsgebiete. Im Agrarpolitischen Bericht 2022 sind mit der Massnahme 9: «Optimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln» verschiedene Massnahmen vorgesehen, wie etwa Pflanzenschutz-Anpassungsmassnahmen, Weiterbildungen bei Werkbetrieben und Öffentlichkeitsarbeit für den privaten Bereich.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Waffen in Liechtenstein

Kürzlich wurde im Vaterland ein Bericht zum Jahresbericht der Landespolizei veröffentlicht. Darin wird gezeigt, dass im Jahr 2022 rund 9900 Waffen in Liechtenstein registriert waren. Merklich zugenommen hat die Anzahl der ausgestellten Waffenerwerbsscheine. In den vergangenen zehn Jahren hat sich diese Zahl vervierfacht. Von den knapp 9900 erfassten Waffen gelten rund 100 als Nichtfeuerwaffen. Zwar geht die Landespolizei seit dem Jahr 2017 von rund 9900 Waffen im Land aus, die Dunkelziffer dürfte aber weitaus höher sein, da eine Registrierungspflicht für den Erwerb sämtlicher Feuerwaffen erst seit wenigen Jahren gilt und vermutlich nicht alle Waffenbesitzer der nachträglichen Meldepflicht nachgekommen sein dürften.  Wie viele Waffen es in Liechtenstein gibt, kann also niemand mit Sicherheit sagen. Im Berichtsjahr 2022 wurden 356 Waffenerwerbsscheine ausgestellt, soviel wie noch nie. Im Vorjahr waren es noch 274. Genaue Gründe für diese Rekordzahl können laut der Polizeisprecherin nicht genannt werden, da bei einem Gesuch für die Ausstellung keine Erwerbsgründe genannt werden müssen.

Wie viele Waffenerwerbsscheine sind mittlerweile insgesamt in Liechtenstein registriert?
Seit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes per 1. Juli 2009 wird die Ausgabe von Waffenerwerbsscheine elektronisch erfasst. Seit diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 2’755 Waffenerwerbsscheine ausgestellt. Für die Zeit davor gibt es keine systematischen elektronischen Aufzeichnungen, sodass eine rückwirkende Auswertung nicht möglich ist. Die Anzahl der Waffenerwerbsscheine sagt wenig über die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Waffen aus. Einerseits bestehen für gewisse Waffen nur eine Meldepflicht, beispielsweise Jagdwaffen, andererseits können pro Waffenerwerbsschein auch mehrere Waffen gekauft werden oder diese verfallen ungenutzt.

Wie steht Liechtenstein bzgl. der Anzahl Waffen im Verhältnis zu den benachbarten Staaten (CH, A, D)?
Ein Vergleich mit den Statistiken der Nachbarstaaten ist schwierig, da insbesondere die Schweiz über kein zentrales Waffenregister verfügt. Gemäss einer Studie einer unabhängigen Forschungs­einrichtung in Genf (www.smallarmssurvey.org) rangiert Liechtenstein hinsichtlich im Umlauf befindlichen Schusswaffen hinter Österreich und der Schweiz.

Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen sind in Liechtenstein in den letzten 10 Jahren registriert worden?
Ein Vergleich mit den Statistiken der Nachbarstaaten ist schwierig, da insbesondere die Schweiz über kein zentrales Waffenregister verfügt. Gemäss einer Studie einer unabhängigen Forschungs­einrichtung in Genf (www.smallarmssurvey.org) rangiert Liechtenstein hinsichtlich im Umlauf befindlichen Schusswaffen hinter Österreich und der Schweiz.

Was gedenkt der Staat zu unternehmen, sollten diese Zahlen auffallend höher sein, wie in den benachbarten Ländern beispielsweise durch präventive Massnahmen oder andere Möglichkeiten?
Aus Sicht der Regierung besteht derzeit kein besonderer Handlungsbedarf.


Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Stand Umsetzung agrarpolitischer Bericht

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Die Regierung hat dem Landtag im November 2022 mit dem agrarpolitischen Bericht 2022 die geplante Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik präsentiert, interessante Perspektiven aufgezeigt sowie konkrete Massnahmen in den Handlungsfeldern Bildung, Soziales und Gesellschaft, Märkte, Ökonomie und technischer Fortschritt sowie Ökologie und Klimaschutz formuliert. Gemäss Ausführungen der Regierung zielen diese darauf ab, dass sowohl Entwicklungsmöglichkeiten wie neue Betriebszweige, lokale Wertschöpfungsketten und alternative Einkommensmöglichkeiten als auch eine wirkungsorientierte Ökologisierung unterstützt werden.

Eine prioritäre Bearbeitung hat die Regierung im Handlungsfeld Märkte, Ökonomie und technischer Fortschritt in Aussicht gestellt. Dazu wurden drei konkrete Massnahmen mit Zeitplan und Mittelbedarf beschrieben. Die Regierung hat die Umsetzung der Massnahmen 1 und 3 bis Ende erstes Quartal 2023 vorgesehen. Massnahme 2 soll bis Mitte 2023 umgesetzt sein.

Monitoring und Erfolgskontrolle waren mir schon bei der Behandlung im Landtag ein Anliegen, deshalb stelle ich dazu folgende Fragen:

Wie sehen die Neuausrichtung der Stiftung Agrarmarketing und der dabei geplante Aufbau einer zentralen Vermarktungseinrichtung aus? (Massnahme 1)

Welche Aufgaben nimmt die Stiftung Agrarmarketing zukünftig wahr?

Konnte die Neuausrichtung im Rahmen der geplanten finanziellen Mittel durchgeführt werden oder waren zusätzliche Mittel nötig und wenn ja, wieviel?

Die Neuausrichtung der Stiftung Agrarmarketing ist noch nicht abgeschlossen. Unter Einbezug der verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft Liechtensteins wurden in den letzten Monaten zwei runde Tische organisiert, bei denen einerseits die unterschiedlichen Rollenverständnisse sowie andererseits die Erwartungen an eine Neuausrichtung diskutiert wurden. Unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen werden die Neuausrichtung vorgenommen und die Ziele sowie Förderkriterien definiert werden. Die Stiftung Agrarmarketing soll im Hinblick auf die künftige Neuausrichtung aufgelöst und durch eine Kommission ersetzt werden. Diese soll neben der Beratung der Regierung vor allem auch Fördermittel für die Entwicklung innovativer Ideen im Agrar- und Nahrungsmittelbereich vergeben sowie Vermarktungseinrichtungen unterstützen.

Welche Elemente beziehungsweise Umsetzungsmassnahmen beinhalten die Förderung der Entwicklung von Innovationen? (Massnahme 3)
Wie im agrarpolitischen Bericht 2022 beschrieben, soll hierzu eine externe Beratungsstelle einbezogen werden, auf die die Stiftung Agrarmarketing bzw. die neu zu bestellende Kommission zurückgreifen kann, wenn eine entsprechende Anfrage eintrifft.

Reicht das dafür prognostizierte Budget von CHF 50’000?
Das Budget von CHF 50’000 wurde aufgrund von Erfahrungswerten im Ausland festgelegt. Ob dieses effektiv ausreichen wird, wird sich zeigen, wenn der Prozess etabliert ist.


Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: Staatenlosigkeit in Liechtenstein verursacht durch den Einbürgerungsprozess

Abgeordneter Mario Wohlwend

Liechtenstein anerkennt bekannterweise bei Einbürgerungen keine Doppelstaatsbürger-schaft. Deshalb ist es notwendig, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben, um die liechtensteinische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Aufgrund eines Schicksals wurde ich auf folgende Problematik aufmerksam gemacht:

Nach der erfolgreichen Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch in der Gemeinde wurde das Gesuch für eine Entlassungsverfügung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit beantragt. Das Original der Entlassungsverfügung muss für die Behandlung des Einbürgerungsantrags im Landtag vorliegen. Danach braucht es noch die Zustimmung des Erbprinzen und die Vereidigung durch den Regierungschef. Anschliessend bekommt man alle notwendigen Dokumente, um sich einen Reisepass oder eine Identitätskarte beim Ausländer- und Passamt ausstellen lassen zu können.

Während des Einbürgerungsprozesses war die Person mehr als drei Monate staatenlos. Die Staatenlosigkeit wird von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen als ein ernstes Problem betrachtet. Die Staatenlosigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben und die Rechte der betroffenen Person haben, da sie oft grundlegende Dienstleistungen und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Hierzu meine Fragen:

Wie viele vergleichbare Fälle gab es in Liechtenstein während den letzten fünf Jahren?
In den letzten fünf Jahren sind insgesamt rund 100 Einbürgerungen nach dem ordentlichen Verfahren durchgeführt worden. Das Verfahren dauert im Normalfall zwei bis drei Monate. Die betroffenen Personen werden über den Ablauf des Verfahrens explizit mündlich und schriftlich vom Zivilstandsamt wie auch den Gemeinden informiert.

Wird eine Gesetzesänderung im Einbürgerungsprozess angestrebt?

Gibt es dazu bereits Lösungsansätze in der Zusammenarbeit mit anderen Ländern?

Bis wann kann mit einer Verbesserung gerechnet werden?
Derzeit gibt es keine Planungen für eine Gesetzesänderung in Hinblick auf das Einbürgerungsverfahren.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Aktueller Stand Höchstspannungsleitung Balzers

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Im Dezember-Landtag 2022 behandelte der Landtag das von Swissgrid eingereichte Expropriationsverfahren im Zusammenhang mit der Höchstspannungsleitung in Balzers. Der Landtag entschied mehrheitlich, den Entscheid bis zum März 2024 zu verschieben, damit man mit einer besseren Position die Verhandlungen weiterführen kann.

Nachdem nun ein halbes Jahr vergangen ist, möchte ich folgende Fragen stellen:

Wie viele Sitzungen und mit welchen Teilnehmern haben seit dem letzten Dezember 2022 stattgefunden?
Es haben auf verschiedenen Ebenen Sitzungen stattgefunden. Einerseits wurde das Thema anlässlich von zwei Treffen zwischen Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni besprochen. Andererseits hat neben einem schriftlichen Austausch auch auf fachlicher Ebene eine Sitzung zwischen Vertretern des Bundesamts für Energie und Vertretern des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt sowie des Amts für Volkswirtschaft stattgefunden. Ebenfalls wurde der Stand der Abklärungen mit Vertretern der Gemeinde Balzers, der Bürgergenossenschaft Balzers sowie der Interessengemeinschaft besprochen.

Was waren deren Ergebnisse?
Das Bundesamt für Energie hat sich bereit erklärt, gemeinsam wirkungsvolle und akzeptable Varianten zur Entlastung des betroffenen Wohnquartiers in Balzers zu prüfen. Untersucht werden sollen zeitnah umsetzbare Lösungen zur Entlastung des betroffenen Siedlungsgebiets von Balzers durch Verlegung der Leitung auf liechtensteinischem Hoheitsgebiet wie auch die von der IG «Weg mit der Hochspannung» vorgeschlagene Variante einer neuen grenzüberschreitenden Leitungsführung.

Was ist der aktuelle Stand betreffend die Verhandlungen und die Leitungsverlegung?

Welche Schritte sind bis zum März 2024 geplant und ist die Regierung der Ansicht, diesen Zeitplan einhalten zu können?
In einem nächsten Schritt sollen die erwähnten Varianten vertieft geprüft werden. Ziel ist es, den neuen Verlauf der Leitung möglichst bald gemeinsam festzulegen, zu genehmigen und zu realisieren.

Welche konkrete Verhandlungsposition vertritt die Regierung in den Gesprächen mit der Schweiz und welchen konkreten Leitungsführungsvorschlag favorisiert sie?
Die Regierung hat sich in ihrer Stellungnahme an den Landtag klar zur Bedeutung der Höchstspannungsleitung für das Land geäussert. Aus Sicht der Regierung ist im Rahmen der Verhandlungen mit der Schweiz neben einer Lösung für den künftigen Verlauf der Höchstspannungsleitung auch die staatsvertragliche Einbindung des Fürstentums Liechtenstein in die Regelzone Schweiz von zentraler Bedeutung. Diese beiden Themen sollen nach Möglichkeit parallel verhandelt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Aussage zu einem konkreten neuen Leitungsverlauf möglich.


Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Aktionsplan Biodiversität

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Die Regierung hat mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Dezember 2022 bekanntgegeben, dass sie basierend auf den internationalen Zielen der Biodiversitätskonvention (CBD) eine neue Biodiversitätsstrategie erarbeiten wird.

Durch verschiedene private und gemeinnützige Initiativen und durch gute Projekte auf Gemeinde- und Landesebene wird bereits viel unternommen zur Förderung der Biodiversität. So gab es am 28. Februar einen Workshop der IG Netzwerk Biodiversität zum Thema Biodiversität im Siedlungsraum mit rund 60 Teilnehmenden und einem geplanten Folgeworkshop für den 16. Mai, der dann aber abgesagt wurde, um Doppelspurigkeit zu vermeiden.

Die Regierung hat beschlossen einen Aktionsplan Biodiversität für unser Land zu erarbeiten. Dies soll in einem partizipativen Prozess erfolgen und die Sichtweisen der verschiedenen Interessensgruppen und Expertinnen und Experten abholen. So wurden ebenfalls zahlreiche Personen zu einem ersten Workshop gestern, am 30. Mai, eingeladen mit Fortsetzung am 28. Juni mit dem Ziel, verbindliche Ziele und konkrete Handlungsschwerpunkte zu erarbeiten.

Um den Überblick zu behalten, stellen sich mir folgende Fragen:

Weshalb wird die Biodiversitätsstrategie nicht wie von der Regierung angekündigt erarbeitet?
Mit dem Aktionsplan Biodiversität soll die Strategie des Landes zur Umsetzung der neuen globalen Vereinbarung für biologische Vielfalt festgelegt werden. Ein erster Workshop zur Erarbeitung des Aktionsplans unter Einbezug interessierter Stakeholder hat am 30. Mai 2023 stattgefunden.

Was beinhaltet der Aktionsplan Biodiversität und welches Budget ist für die Erarbeitung und Umsetzung vorgesehen?
Der Aktionsplan soll konkrete Ziele und Massnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität in Liechtenstein enthalten. Diese werden an breit abgestützten Workshops mit Grundeigen­tümerinnen, Vertretern von Politik, Wirtschaft und öffentlicher Hand sowie verschiedenen Verbänden und Interessensvertretungen erarbeitet.

Für die Erarbeitung ist ein Budget von CHF 100’000.- vorgesehen. Das Budget für die Umsetzung wird auf Basis der erarbeiteten Massnahmen festgelegt.

Wie ist die IG Netzwerk Biodiversität in das Projekt miteinbezogen und wie werden die Aktivitäten zielführend koordiniert und Doppelspurigkeit vermieden?

Mit der IG Netzwerk Biodiversität steht das Projektteam in engem Austausch, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Zudem ist die IG Netzwerk Biodiversität zu den Workshops des Aktionsplans Biodiversität eingeladen, womit sichergestellt wird, dass deren Aktivitäten in den Aktionsplan einfliessen.

Inwieweit erfolgt die Erarbeitung des Aktionsplans Biodiversität in Abstimmung mit dem Landesrichtplan?
Eines der Ziele der Biodiversitätskonvention ist es, dass die Biodiversität in der Raumplanung verankert werden soll. Aus diesem Grund ist das Amt für Hochbau und Raumplanung in der Kerngruppe des Aktionsplans Biodiversität vertreten.

Im Rahmen der Überarbeitung des Landesrichtplanes findet ein Abstimmungsprozess zwischen dem Amt für Hochbau und Raumplanung und dem Amt für Umwelt statt, bei dem es insbesondere um die raumplanerische Berücksichtigung der Biodiversität geht. Wichtige Räume für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität können so langfristig gesichert werden.

Das CBD-Handlungsziel 18 lautet: Schädigende Subventionen und finanzielle Fehlanreize. Wie wird die Regierung diese Werte ermitteln, abschaffen und positive Anreize für die Zielerreichung setzen?
Mit dieser Aufgabe soll die gleiche Forschungsanstalt betraut werden, welche auch für die Schweiz die Analyse vorgenommen hat. Ein entsprechender Betrag soll für das Jahr 2024 budgetiert werden. Die CBD-Konvention sieht als Ziel vor, dass die für die Biodiversität schädigenden Subventionen und finanziellen Fehlanreize identifiziert und bis 2030 substantiell reduziert werden sollen.


Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: Der Wolf und die Schafe

Abgeordneter Herbert Elkuch

Der Wolf trat in den vergangenen Jahren vermehrt in Erscheinung. Die Leidtragenden sind die Bauern. Ihre Tiere werden vom Raubtier gerissen. Ein Landwirt soll am Augstenberg neun Schafe verloren haben. Mit Beschluss vom 14. Juni 2022 beauftragte die Regierung das Amt für Umwelt, Natur und Landschaft eine öffentliche Konsultation zum revidierten «Konzept Wolf Liechtenstein» sowie zur Richtlinie Herdenschutzhunde Liechtenstein durchzuführen.

Ein anderer Landwirt reichte am 22. November 2022 eine Stellungnahme zum Konzept Wolf an das Amt für Umwelt, Natur und Landschaft ein mit der Bitte um eine Antwort bis spätestens Ende April 2023. Bislang sei noch keine Antwort eingegangen und mittlerweile beginnt bald der Alpsommer und es fehle eine umfassende Information. Woran liegt denn das?

Die Vorschriften sind, damit dem Herdenschutz genüge getan wird, ziemlich streng und mit Kosten verbunden. Zum Beispiel müssen bei einem mindestens 105 cm hohen elektrischen Weidezaungeflecht alle Drähte mindestens eine Spannung von 3’000 Volt besser 4’000 Volt aufweisen. Der unterste unter Strom stehende Draht darf nirgends mehr als 20 cm über dem Boden sein.

Wieviel Schafe oder Ziegen muss ein Wolf für eine Abschussfreigabe reissen respektive sind Wölfe auf einer Alpe mit friedlichen Tieren wie Ziegen und Schafen überhaupt tragbar?
Ein Abschuss eines schadenstiftenden Einzelwolfs ist gemäss überarbeitetem Wolfskonzept Liechtenstein bei einem Schaden von 25 Nutztieren innerhalb von vier Monaten, 15 Nutztieren innerhalb eines Monats oder 10 Nutztieren innerhalb von vier Monaten, nachdem zuvor bereits Schäden durch Wölfe aufgetreten sind, möglich. Bei Schäden an Nutztieren der Rinder- und Pferdegattung sowie bei Lamas und Alpakas liegt die Schwelle bei zwei Tieren. Zudem können Wölfe mit problematischem Verhalten abgeschossen werden.

Ist die Kostenbeteiligung für den teuren Herdenschutz der Schweiz angepasst worden und wie hoch ist diese? Respektive gibt es eine öffentliche Seite mit diversen wichtigen Informationen, zum Beispiel Endschädigungsmassnahmen, Kostenübernahme durch das Land und so weiter?
Die Entschädigungen sind in der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV) geregelt. Die Verordnung ermöglicht auch bestimmte Kostenbeteiligungen an den Aufwendungen für den Herdenschutz. Informationen zum Herdenschutz und zum Wolfsmanagement gibt es auf der Internetseite der Landesverwaltung.

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung an den Kosten für Abtransport, die Aufräumarbeiten bei gerissenen Tieren, den Tierarzt bei verletzten Tieren, den Futterzukauf für Winter durch frühzeitiges verlassen der Alpe, für nicht mehr auffindbare Tiere nach einem Wolfsangriff und für weitere Ausfälle und Umtriebe? Und werden Liechtensteiner Landwirte, die in der Schweiz mit Ihren Schafen alpen, auch entschädigt?
Aufwände für den Abtransport von toten Tieren werden bei jeder Todesursache gleich gehandhabt und grundsätzlich nicht vergütet. Die Versicherung für solche Fälle oder die Mitgliedschaft bei einem Flugrettungsunternehmen (REGA) ist Sache des Nutztierhalters.

Entschädigt werden Tierarztkosten bis zur Höhe des Tierwertes für durch Wölfe verletzte Nutztiere.

Wenn eine vorzeitige Alpabfahrt im Zusammenhang mit einem Wolfsübergriff erfolgt, übernimmt das Land die Kosten für den dadurch notwendigen Futterzukauf.

Gemäss dem Konzept Wolf Liechtenstein aus dem Jahr 2019 entschädigt das Land die nach einem Wolfsangriff abgestürzten oder vermissten Nutztiere. Ein zeitlicher und kausaler Zusammenhang mit einem bestätigten Wolfsangriff muss dabei plausibel gegeben und die vermissten Tiere müssen offiziell gemeldet sein.

Für die Entschädigung auf Schweizer Hoheitsgebiet sind die Schweizer Kantone gemeinsam mit dem Bund verantwortlich. Umgekehrt werden ausländische Nutztierhalter bei Schäden innerhalb Liechtensteins vom Land entschädigt.

Wie beurteilt die Regierung den Einsatz von Herdenschutzhunden, da sie eine Gefahr für andere Hunde, Spaziergänger, Tourismus darstellen können und auch Lärm in Wohngebieten nicht erwünscht ist? Beispielsweise: Wie ist das mit der Haftung, wenn ein geprüfter Herdenschutzhund Wanderer angreift, die nahe der Herde wandern?
Der Einsatz von Herdenschutzhunden kann einen effizienten Herdenschutz ermöglichen. Der Aufwand für den Hundehalter ist jedoch erheblich.

Die in Liechtenstein geförderten Herdenschutzhunde werden im Rahmen der unentgeltlichen Herdenschutzberatung begleitet und diverse Massnahmen zur Konflikt- und Unfallverhütung sind umzusetzen. Herdenschutzhunde werden vor dem Einsatz geprüft. Auf Liechtensteiner Alpen spielen sie aber gegenwärtig keine Rolle.

Die Haftung ist wie bei jedem Hund nach Art. 6c Hundegesetz geregelt. D.h. jeder Halter eines meldepflichtigen Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken abzuschliessen.

Warum werden beim Wolfskonzept die Schafe und Ziegen nicht mit den anderen Nutztieren gleichgestellt?
Ziegen und Schafe sind überdurchschnittlich oft von Übergriffen durch Wölfe betroffen und können in der Regel mit den zumutbaren Herdenschutzmassnahmen wirksam geschützt werden. Gemäss Art. 28b Naturschutzgesetz können Wölfe zur Verhütung von grossen Schäden an Nutztieren erlegt werden. Die im Wolfskonzept Liechtenstein analog zu jenen der Schweiz festgelegten Schadenschwellen definieren den grossen Schaden, ab welchem ein Wolf zur Verhinderung weiterer Schäden erlegt werden darf. Auf Grund des unterschiedlichen monetären Wertes werden die Schadenschwellen bei Klein- und Grossnutztieren unterschiedlich angesetzt.