Staatsbeitrag an die Kosten der OKP

Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2024 genehmigt

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Montag, 3. April 2023 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2024 genehmigt. Die Gesundheitskosten sind 2022 um 6 Prozent gestiegen.

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist geregelt, dass der Staat 90 Prozent der im Landesdurchschnitt errechneten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Kinder übernimmt und für die übrigen Versicherten einen Beitrag an die Hochkostenversicherung leistet. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2024 auf CHF 33 Mio. festzulegen.

Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.

Die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im Jahr 2022 um 6 Prozent angestiegen. Überdurchschnittlich gewachsen sind dabei die Kosten für ambulante Spitalbehandlungen, für Aufenthalte in Pflegeheimen sowie für die durch Ärzte oder Apotheken abgegebene Medikamente. Die stationären Spitalkosten nahmen weniger stark zu. Die Bruttoleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2022 waren ausserdem geprägt durch vergleichsweise viele Hochkostenfälle. Aktuell ist die weitere Kostenentwicklung schwer abschätzbar. Es gilt jedenfalls, die Bemühungen im Hinblick auf bezahlbare Prämien weiter fortzusetzen.