Digitale Identität eID.li ist EU-weit notifiziert

Die liechtensteinische digitale Identität „eID.li“ wurde im Frühjahr 2020 eingeführt. Mit der eID.li können sich natürliche Personen bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung sicher identifizieren und anmelden. Bis heute hat das Ausländer- und Passamt mehr als 24’000 eID.li ausgegeben.

Die eID.li wurde von Beginn an so ausgestaltet, dass sie die Sicherheitsanforderungen gemäss der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) erfüllt. Als Nachweis dafür wurde die eID.li im letzten Jahr einem sog. Peer-Review, eine Art Audit des Gesamtsystems eID.li durch das zuständige EU-Gremium, das eIDAS Cooperation Network, unterzogen.

Die Notifizierung der eID.li wurde Anfang des letzten Jahres vorbereitet und das Peer-Review-Verfahren sodann im Sommer 2022 gestartet. Von liechtensteinischer Seite hat sich während des Peer-Reviews ein Team aus Vertretern des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen, des Amtes für Informatik sowie des Ausländer- und Passamtes intensiv mit den Fachexperten der prüfenden Länder ausgetauscht. Im Dezember 2022 konnte das Peer-Review-Verfahren sehr erfolgreich abgeschlossen und in der Folge im Januar 2023 zwei Varianten der eID.li notifiziert werden. In seinem Schlussbericht vom 12. Dezember 2022 hat das eIDAS Cooperation Network einstimmig festgehalten, dass die eID.li der Klasse A (darunter fallen alle bisher beim Ausländer- und Passamt ausgegebenen eID.li) auf dem höchsten Sicherheitsniveau („hoch“) und die eID.li der Klasse B (darunter fallen zukünftig über Video-Identifikation für Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft ausgegebene eID.li) auf dem mittleren Sicherheitsniveau „substanziell“ notifiziert werden kann. Die Notifizierung der eID.li Klassen A und B wird demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Ziel der erwähnten eIDAS-Verordnung ist es u.a., dass notifizierte nationale elektronische Identitäten (eIDs) eines EU- bzw.- EWR-Mitgliedstaats in Online-Anwendungen anderer EU- und EWR-Mitgliedstaaten grenzüberschreitend verwendet werden können. Die Notifizierung der eID.li hat daher zur Folge, dass die Mitgliedstaaten der EU und des EWR die eID.li spätestens 12 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt als elektronisches Identifizierungsmittel anerkennen müssen. Wird in einem Mitgliedstaat für den Zugang zu einem Online-Dienst eine elektronische Identifizierung verlangt, kann dafür die eID.li verwendet werden, sofern ihr Sicherheitsniveau mindestens demjenigen entspricht, den der Mitgliedstaat für den Online-Dienst fordert. Genauso ist auch in Liechtenstein eine Anmeldung bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung mit einer notifizierten elektronischen Identität eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaats möglich.

Die Ausstellung der eID.li im Video-Identifikationsverfahren wird spätestens ab dem Sommer möglich sein. Bis dahin ist für die Ausstellung einer eID.li weiterhin ein persönliches Erscheinen am Schalter des Ausländer- und Passamtes erforderlich. Personen ohne liechtensteinische Staatsbürgerschaft, die sich im Video-Identifikationsverfahren eine eID.li ausstellen lassen, erhalten keine notifizierte eID.li, sondern eine eID.li Klasse C. Diese kann nicht grenzüberschreitend eingesetzt werden, ist jedoch im inländischen Gebrauch bei elektronischen Diensten der Landesverwaltung mit keinerlei Nachteilen verbunden.