Die Regierung schlägt im Bericht und Antrag Nr. 38 / 2023 vor, den Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten in der Krankenversicherung auf CHF 33 Mio. zu belassen. Der Landtag wird in der nächsten Woche anlässlich der Mai-Sitzung darüber beraten und entscheiden.
Der LKV spricht sich für die von der Regierung vorgeschlagene Beibehaltung des Staatsbeitrags aus. Eine nachhaltig moderate Prämienentwicklung wird nicht über die Erhöhung des Staatsbeitrags, sondern nur über die Dämpfung des Kostenwachstums mit geeigneten Massnahmen zu erreichen sein.
Kurzfristige erhebliche Erhöhungen und Senkungen des Staatsbeitrags haben in der Vergangenheit zu grossen Prämienschwankungen geführt. Dies ist nicht im Sinne der Versicherten und der finanziellen Sicherheit der Krankenversicherungen. Es sollte sich daher ein stabiler Staatsbeitrag ergeben bzw. die Anpassungen sachlich begründet und langfristig sein (Anpassung an langfristige Kostenentwicklung). Nur so ist eine nachhaltige und langfristige Planung von Prämien und Reserven möglich.
Reserven können Prämienentwicklung nur kurzfristig dämpfen
Die Reserven der OKP gehören den Versicherten und nicht der Politik! Sie dürfen auch nur im Sinne der Versicherten eingesetzt werden. Dennoch werden aus der Politik immer wieder Stimmen laut, mit Reserven der Versicherten die Prämien tief zu halten. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit in der Schweiz immer zu grossen Prämiensteigerungen geführt.
Der LKV ist klar der Meinung, dass eine langfristige Prämienstabilität, wie wir sie im letzten Jahrzehnt erlebt haben nur durch Massnahmen zur Kostenwachstumsdämpfung und nicht über den Einsatz von Reserven erreicht werden kann. Kurzfristig wird schon heute der Einsatz von Reserven durch die Krankenversicherer budgetiert, um die Prämienentwicklung moderat auszugestalten.
Prämienverbilligung entlastet zielgenauer und bedürfnisgerechter als allgemeiner Staatsbeitrag
Der Staatsbeitrag wird im Giesskannenprinzip verteilt, er entlastet die Bankdirektorin genauso wie den ungelernten Arbeiter. Der LKV hat deshalb die in den letzten Jahren gemachten Veränderungen bei der Prämienverbilligung, welche zielgenauer und in höherem Ausmass die finanziell Bedürftigen entlastet, befürwortet.