Kleine Anfrage des Abg. Vogt Günter zum Thema: Pumpspeicherkraftwerk Samina
Das erstmals im Dezember 1949 in Betrieb genommene ehemalige Speicherkraftwerk Samina in Vaduz war ursprünglich für die vollständige Eigenversorgung des Landes konzipiert. Aufgrund des stark gestiegenen Strombedarfs im Land wurde das Wasserkraftwerk Samina schliesslich in den Jahren 2011 bis 2015 von einem Speicherkraftwerk in ein Pumpspeicherkraftwerk umgebaut, gemäss den Angaben für circa CHF 52 Mio. Zweck von diesem Umbau beziehungsweise dieser Erweiterung war es, die Energieabgabe noch besser an die Stromnachfrage anzupassen und den Wirkungsgrad der Anlage erheblich zu erhöhen.
Heute liefere das Kraftwerk gemäss den Angaben auf der Homepage der LKW speziell zu Hochlastzeiten wertvolle Spitzenenergie. Sei der Verbrauch niedrig und das Stromangebot hoch – etwa durch Windanlagen in Europa -, würde das durch die Turbinen geflossene Wasser wieder in den Stausee Steg zurückgepumpt. Dieses könne dann zu einem späteren Zeitpunkt für die Stromproduktion genutzt werden.
Das seit 2015 in Betrieb genommene Pumpspeicherkraftwerk wurde zur Entlastung des Regelbetriebs der anderen Kraftwerke, insbesondere der Kraftwerke mit Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien errichtet.
Dazu meine Fragen:
Wie hoch war die mittlere Jahresproduktion im Jahr 2022?
Die Jahresproduktion des Kraftwerks Samina im Jahr 2022 lag bei 47.6 GWh.
Wie hoch war diese Jahresproduktion in Bezug auf die zurückgepumpte Speicherenergie?
Im Jahr 2022 wurde für die zurückgepumpte Wassermenge 130 MWh Energie aufgewendet. Mit einem Kreislaufwirkungsgrad von ca. 80% resultieren daraus ca. 100 MWh Turbinenenergie. Die hochvolatilen Preise machten eine Prognose schwierig, weshalb nur wenig Pumpbetrieb war.
Zu welchen Zeiten zur Entlastung des Regelbetriebes wurde die zurückgepumpte Speichermenge genutzt?
Die zurückgepumpte Wassermenge wird vor allem während den Wochen- und Tageshochpreise genutzt.
Sofern für die Rückförderung beziehungsweise die Nutzung die gesamte mögliche Speicherkapazität nicht ausgeschöpft wurde, was waren die Gründe dafür?
Die Gründe für die Nichtnutzung der Speicherkapazität waren eine unrentable Energiepreisdifferenz bzw. ein zu geringer Preisunterschied zwischen Hochpreis und Tiefpreis im Tages- und Wochenverlauf sowie Wettereinflüsse. Bei einem zu grossen natürlichen Zulauf bzw. einem Überlauf des Speichersees kann die Speicherkapazität nicht genutzt werden.
Gibt es Messungen zur Wasserqualität beim Pumpspeicherkraftwerk Samina?
Es gibt keine stationäre und dauerhafte Messung der Wasserqualität. Während den Reinigungsarbeiten alle zwei Jahre wird der See entleert, dabei wird Schwebestoffkonzentration temporär gemessen. Die Wasserqualität sowohl im Stausee Steg, wie auch in der Unterwasserkaverne ist sehr hoch. Die während dem Bau aufgetretenen Schwefelwasseraustritte wurden dauerhaft abgedichtet.
Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema: Kosten für Identitätskarten
Im März-Landtag wurde von der Regierung die Auskunft gegeben, dass die Ausgabe von kostenlosen Identitätskarten gemäss der VU-Motion den Staat circa CHF 1 Mio. pro Jahr kosten würde, auch wenn Betroffene bei Verlust oder Beschädigung während der Gültigkeitsdauer für einen Ersatz selbst aufkommen müssten. Das würde bedeuten, dass bei 10’000 Identitätskarten/Aufenthaltsausweisen pro Jahr eine ID CHF 100 kosten würde. Der Rechenschaftsbericht 2021 weist beim Konto 103.313.01 «Heimatschriften/Aufenthaltsausweise» einen Aufwand von CHF 318’622 aus. Da sind die Pässe wohl inbegriffen. Darum scheint mir die «Hausnummer» von CHF 1 Mio. als relativ hoch gegriffen. Ich wollte die Kosten selbst aufgrund der öffentlich zugänglichen Dokumente nachvollziehen. Das gelang mir aber leider nicht.
Darum ergeben sich für mich folgende Fragen:
Einleitend zu den Antworten möchte die Regierung darauf hinweisen, dass sie im Rahmen der Diskussion der VU-Motion «Ein kostenloser Identitätsausweis in Liechtenstein» vom 1. März 2023 von «Gebührenausfällen» und nicht von «Kosten» gesprochen hat.
Welche Kosten ausser diejenigen des Kontos 103.313.01 fallen bei der Ausstellung einer Identitätskarte ausserdem an?
Neben den Aufwänden, welche unter dem Konto 103.313.01 mit dem Titel «Heimatschriften / Aufenthaltsausweise» aufgeführt sind, fallen unter anderem auch Kosten für Gehälter und Sozialbeiträge, Projekte, Beschaffungen, Investitionen, Betrieb, Sicherheit und IT-Sicherheit an.
Wie hoch sind die Kosten für eine einzelne Identitätskarte zu verzeichnen?
Die Kosten für eine Identitätskarte liegen bei rund CHF 144.
Wie viele Identitätskarten/Aufenthaltsausweise wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 ausgestellt?
Die Anzahl ausgestellter Identitätskarten betrug:
2019: 3’963
2020: 4’021
2021: 5’045
2022: 4’015
Die Anzahl ausgestellter Aufenthaltsausweise betrug:
2019: 8’539
2020: 7’984
2021: 8’712
2022: 10’769
Die Anzahl ausgestellter biometrischer Aufenthaltsausweise betrug:
2019: 1’290
2020: 1’211
2021: 1’347
2022: 1’293
Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Ausstellung von Identitätskarten und Aufenthaltsausweisen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 und wie hoch haben sich jene Personen an diesen Kosten beteiligt, welche diese Dokumente bezogen haben?
Die direkt zurechenbaren Kosten im Bereich Bewilligungen und Heimatschriften lagen im Durchschnitt der genannten Jahre bei rund 2.1 Millionen Franken. In diesen Kosten sind jedoch nur die Gehälter (inklusive Sozialbeiträge) sowie die Material-, Investitions- und die jährlichen Betriebskosten enthalten. Relevante Kostenpositionen wie beispielsweise die Projektmitarbeit LLV-interner Mitarbeitenden, die Kosten für Sicherheit, IT-Sicherheit etc. sind in diesen Kosten nicht berücksichtigt.
Den Kosten von rund 2.1 Millionen Franken standen direkt zurechenbare Einnahmen von 1.9 Millionen Franken im Durchschnitt der genannten Jahre gegenüber.
Wie kommt die Regierung auf die Schätzung, dass die Kosten für Identitätskarten pro Jahr insgesamt circa CHF 1 Mio. ausmachen würden?
In den Jahren 2012 – 2021 wurden im Durchschnitt 3’985 ID’s ausgestellt. Der Anteil der Erwachsenen macht dabei rund 2/3 aus. Die minderjährigen Personen unterteilen sich wiederum zu 2/3 in die Kategorie „unter 12 Jahre“ sowie 1/3 in die Kategorie „12 bis unter 18 Jahre“. Auf Grundlage dieser Parameter würden im Bereich der ID’s im Durchschnitt Gebührenausfälle von gerundet CHF 430‘000 pro Jahr resultieren.
Die Berechnung der Gebührenausfälle im Ausländerrecht ist wesentlich komplexer, da die Karte in der Regel nicht gesondert in Rechnung gestellt wird, sondern in den Gebühren für die Neuerteilung oder Verlängerung einer Bewilligung enthalten ist. Die Gebühren setzen sich somit aus einem Verwaltungsaufwand und den Produktionskosten eines Aufenthaltsausweises respektive eines biometrischen Aufenthaltsausweises zusammen. Es wäre somit vorgängig die Frage zu beantworten, ob nur die Karten oder auch die Prüfung der Bewilligungsanträge kostenlos sein sollen.
Falls im Ausländerrecht nur die Karten kostenlos sein sollen, würden sich zusätzliche Gebührenausfälle in Höhe von mindestens CHF 360’000 pro Jahr ergeben. Der Gesamtgebührenausfall würde sich somit auf mindestens CHF 790’000 pro Jahr belaufen.
Falls hingegen im Ausländerrecht nebst den Karten auch die Prüfung der Bewilligungsanträge kostenlos sein sollen, würden die Gesamtgebührenausfälle auf mutmasslich über CHF 1 Mio. pro Jahr zu liegen kommen.
Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: nachhaltige Abhängigkeit von Öl- und Gasförderstaaten
Mit der grossen Abhängigkeit von öl- und gasfördernden Staaten werden für den Energiekonsum jedes Jahr viele Gelder weit über die europäischen Grenzen hinaus exportiert. Gelder, die unsere Unternehmen und Haushalte dringend für Investitionen in Liechtenstein benötigen.
Daher meine zwei Fragen:
Einleitend gilt festzuhalten, dass im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nur eine grobe Schätzung möglich ist. Neben der Anzahl der Anlagen spielt auch die Anlagengrösse eine wichtige Rolle. Auswertungen der Kesselbaujahre aus dem Feuerungskataster und der Förderzusicherungen für erneuerbare Heizsysteme für die Jahre 2008 bis 2020 zeigen, dass im Schnitt etwa 390 Heizungen pro Jahr eingebaut wurden. Davon waren etwa 260 oder knapp 70% fossile Heizungen.
Wie hoch schätzt die Regierung den gesamten jährlichen Energieverbrauch aller in den letzten fünf Jahren ersetzten und neu installierten Gas und Ölheizungen? Gerne kann auch der Zeitraum über die Jahre 2021, 2022 und 2023 aus der Kleinen Anfrage des Abg. Wendelin Lampert als Schätzungsgrundlage hergenommen werden.
Im Jahr 2021 betrug der Heizölverbrauch 113 GWh und der Erdgasverbrauch 268 GWh. In Summe ergibt sich für das Jahr 2021 somit ein Verbrauch von 381 GWh an fossilen Brennstoffen.
Ausgehend von den durchschnittlich 260 neu eingebauten fossilen Heizungen pro Jahr ergibt dies 11.4 GWh oder 3% des Jahresverbrauches an fossilen Brennstoffen. Auf 5 Jahre hochgerechnet ergibt dies 57.2 Gigawattstunden oder 15% des Jahresverbrauches an fossilen Brennstoffen des Jahres 2021. In eine anschauliche Heizölmenge umgerechnet sind dies dann 5.7 Mio. Liter Heizöl pro Jahr.
Wie hoch schätzt die Regierung die gesamten jährlichen Energiekosten all dieser Endverbraucher?
Basierend auf den Annahmen zur Beantwortung der Frage 1 ergeben sich bei einem Energiepreis von 13 Rp/kWh Energiekosten in der Höhe von ca. 7.4 Mio. Franken pro Jahr.
Kleine Anfrage der Abg. Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Extremwetterereignisse und Infrastruktur
Aufgrund der fortschreitenden Klimaerwärmung nehmen auch Starkwetterereignisse zu. Zunehmende Versiegelung von Flächen reduziert zudem die Aufnahmefähigkeit von Niederschlägen im Boden. Sturzartige Regenfälle können Abwassersysteme überlasten, Keller fluten und Flüsse über die Ufer treten lassen.
Dazu drei Fragen:
Ist die Kanalisation-Infrastruktur in Liechtenstein auf solche Starkwetterereignisse genügend ausgelegt?
Die Gemeinden bzw. der Abwasserzweckverband (AZV) sind für die Erstellung der generellen Entwässerungspläne (GEP) zuständig, welche die Regierung genehmigt. In den GEP wird die Auslegung der bestehenden Kanalisationen überprüft und die notwendigen Dimensionen der Kanalisationsleitungen bestimmt. Dies erfolgt nach den einschlägigen Normen wie jenen des «Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)».
Die Berechnungen erfolgen unter der Annahme von vollständig überbauten Bauzonen und weisen somit Reserven auf. Die Regendaten werden periodisch überarbeitet, sodass die klimabedingten Veränderungen in die Bemessung einfliessen. Es werden Niederschlagsereignisse mit einer Jährlichkeit von fünf Jahren verwendet. Bei Ereignissen mit höherer Wiederkehrperiode kann es, wenn die Sicherheitsreserven ausgeschöpft sind, zu Rückstausituationen kommen. Eine Auslegung der gesamten Infrastruktur auf seltenere Ereignisse wäre volkswirtschaftlich nicht vertretbar.
Die in den letzten Jahren erfolgten Anstrengungen zur Abtrennung von Dach- und anderen Flächen von der Mischwasser-Kanalisation sowie von Retentionsmassnahmen etc. verbessern die Situation und können einen höheren Abfluss durch stärkere Niederschläge zum Teil kompensieren.
Wichtig ist, dass weitere Anstrengungen zur Verminderung des Abflusses aus dem Siedlungsgebiet unternommen werden (Stichwort «Schwammstadt»).
Wenn nein, welche Verbesserungsmassnahmen sind in welchem Zeithorizont geplant?
Die Gemeinden sanieren oder erweitern ihre Kanalisationsleitungen laufend anhand eines Sanierungsplans, der Teil des GEP ist. Die einzelnen GEP der Gemeinden werden periodisch überarbeitet, sodass Anpassungen in den Normen jeweils in die Planung einfliessen. Insofern gibt es keine festen Zeithorizonte.
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn aufgrund einer vollgelaufenen Kanalisation Keller beziehungsweise Wohnraum von Privaten geflutet wird?
Grundsätzlich sind die Schäden durch den Eigentümer resp. die verpflichtende Elementarschadensversicherung zu tragen.
Kleine Anfrage der Abg. Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Preisentwicklung Erdgas und Biogas
Die Kunden von Liechtenstein Wärme (Entschuldigung, Herr Abg. Kaufmann, ich verwende jetzt diesen Namen) wurden darüber informiert, dass die Preise von Erdgas und Biogas ab dem 1. Januar 2023 um den gleichen Betrag erhöht werden. Seit jeher haben die Bezieher von Biogas einen höheren Preis pro Kilowattstunde bezahlt, da dieses – im Gegensatz zu Erdgas – aus regenerativen, teils lokalen Quellen stammt.
Dazu hätte ich drei Fragen:
Wie wird diese identische Preiserhöhung begründet?
Für die Biogasanlage kauft Liechtenstein Wärme Rohgas vom Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins. Der Kaufpreis des Rohgases ist dabei vertraglich an den Erdgaspreis gekoppelt, was branchenüblich ist. Die Sparte Biogas wird in den Geschäftsberichten der Liechtenstein Wärme jeweils separat ausgewiesen. Darin zeigt sich, dass Liechtenstein Wärme in dieser Sparte keine Gewinne erwirtschaftet.
Im Übrigen wurden die Preise für Erdgas und Biogas per 1. April 2023 um 1,1 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt.
Wieviel Prozent der Kunden von Liechtenstein Wärme beziehen aktuell Biogas?
Knapp 7% der Kunden von Liechtenstein Wärme beziehen Biogasprodukte.
Wieviel Prozent kann davon durch inländische Produktion gedeckt werden?
Das von Liechtenstein Wärme verkaufte Biogas wird vollständig im Inland produziert.
Kleine Anfrage des stv. Abg. Hasler Thomas zum Thema: Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern
Ab 1. Juli 2021 haben in der Schweiz Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um schwer beeinträchtigte Kinder zu betreuen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung entschädigt und kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Die Kosten in der Schweiz belaufen sich nach Schätzungen auf CHF 74 Mio. und werden hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Eltern, die ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, haben für sechs Monate einen Kündigungsschutz und ihre Ferien dürfen nicht gekürzt werden. Obschon es das Betreuungs- und Pflegegeld in Liechtenstein gibt, fehlt eine solch spezifische Leistung in Liechtenstein.
Dazu die folgenden Fragen:
Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Absicherung von Eltern in Liechtenstein, welche ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen?
In Liechtenstein haben Eltern, die ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, Anspruch auf Betreuungs- und Pflegegeld. Im Gegensatz zur Schweiz ist die Ausrichtung des Betreuungs- und Pflegegelds zeitlich nicht eingeschränkt.
Arbeitnehmende Eltern, die ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, können bezahlte Freizeit im Umfang von bis zu drei Tagen pro Pflegefall beziehen. Zudem besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Arbeitsfreistellung, wenn eine anderweitige Betreuung als durch den arbeitnehmenden Elternteil unzumutbar wäre. Die konkrete Dauer der Lohnfortzahlung ist dabei im Einzelfall zu bestimmen.
Kann sich die Regierung vorstellen, eine solche Leistung im Zuge der Gesetzgebung rund um den Vaterschafts- und Elternurlaub zu berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht?
Der Anspruch auf Urlaub für die Betreuung von schwer beeinträchtigten Kindern, wie er 2021 in der Schweiz eingeführt worden ist, wäre ein neuer Rechtsanspruch im liechtensteinischen Recht. Die Einführung eines solchen Betreuungsurlaubs müsste auf Gesetzesebene erfolgen. Die Regierung erachtet es als nicht zweckmässig, im Rahmen der laufenden Umsetzung der EWR-Richtlinie über die Elternzeit noch eine zusätzliche Kategorie von Betreuungsurlaub einzuführen. Die Voraussetzungen und die Finanzierung eines solchen Leistungsanspruchs müssen sorgfältig abgeklärt und im Rahmen einer Vernehmlassung diskutiert werden.
Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: LKW – exorbitant steigende Strompreise
Im September 2022 informierten die LKW, dass sie ab 1. Januar 2023 gezwungen sind, die Strompreise signifikant zu erhöhen. Der Energiepreis stieg nun von 8,54 Rp./kWh auf 27,1 Rp./kWh an. Zusammen mit der Netzbenutzung bedeutet das nun mehr als eine Verdoppelung der Stromrechnung für die Kundinnen und Kunden.
Für die liechtensteinischen Endverbraucher ist inzwischen die Belastungsgrenze sehr hoch, bis zur existenzbedrohlichen Grenze. Ich tue mir sehr schwer, zuzuschauen und zu vertreten, dass private und gewerbliche Stromverbraucher das ausschliessliche Risiko von Strompreissteigerungen infolge der Energiewende zu tragen haben.
Noch im Januar meinte die Regierung prognostisch, dass sich die Strompreise im 2023 wieder senken könnten. Die Ernüchterung erfolgte jedoch bereits im März 2023, als die LKW verkündete, diese Einschätzung nicht teilen zu können, sondern der Strompreis sich für das Jahr 2023 wohl doch nicht senken werde.
Eine weitere Hiobsbotschaft verkündete nun Swissgrid, dass sich die Stromnetztarife ab 2024 zudem mehr als verdoppeln werden.
Meine Fragen an die Regierung:
Einleitend ist festzuhalten, dass die steigenden Energiepreise nicht mit der Energiewende zusammenhängen, sondern mit den Folgen des Krieges in der Ukraine und den hohen Gaspreisen, welche nachgelagert die Strompreise massiv erhöht haben. Die LKW prüfen laufend die Möglichkeiten zur Reduktion der Strompreise und entgegen anderslautender Medienberichte haben die LKW eine Preissenkung in diesem Jahr nicht gänzlich ausgeschlossen.
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der getätigten Stromeinkäufe an den Terminmärkten der LKW für die jeweiligen Quartale der Jahre 2023 bis 2025?
Der an die Haushalts-, Gewerbe- und Sondervertragskunden gelieferte Strom über insgesamt rund 240 GWh pro Jahr setzt sich zusammen aus der Eigenproduktion der LKW in Liechtenstein mit rund 70 GWh, der in Liechtenstein produzierten und ins Netz der LKW eingespeisten PV-Energie mit derzeit rund 27 GWh im Jahr, der anteiligen Produktion der Prättigauer Kraftwerke mit rund 24 GWh und einem Langfristvertrag über rund 40 Gigawattstunden pro Jahr bis 2027. Die Restmengen werden gestaffelt über drei Jahre an den Terminmärkten beschafft; Veränderungen in der Stromnachfrage werden kurzfristig an den Spotmärkten beschafft.
Folgende Anteile der Absatzmengen sind mit Stand 4. April 2023 eingedeckt.
Jahr | 1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal |
2023 | 100% | 100% | 100% | 86% |
2024 | 51% | 100% | 100% | 57% |
2025 | 24% | 85% | 59% | 30% |
Im Frühjahr 2022 sprach die LKW noch im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht 2021 davon, dass die LKW die sich zum Jahresende hin vervielfachenden Strompreise mit Eigenproduktion im In- und Ausland abfedern konnten. Warum kann diese erwähnte Eigenproduktion dies nun nicht mehr abfedern?
Die Eigenproduktion der LKW fliesst zu Gestehungskosten in die Strompreisberechnung ein und wirkt sich bei hohen Marktpreisen somit positiv auf die Endkundenpreise der liechtensteinischen Haushalte und Unternehmen aus. Das war auch im Jahr 2022 der Fall und gilt ebenso für die Folgejahre. Ohne die Eigenproduktion wäre die Beschaffung dieser Leistung an den Termin- resp. Spotmärkten deutlich teurer.
Könnte die LKW, zum Beispiel durch eine Reduktion des doch grossen Eigenkapitals, den aktuellen Markpreis reduzieren?
Die Aktiven der LKW bestehen grösstenteils aus Anlagevermögen wie zum Beispiel Netze oder Kraftwerke und nicht aus Barvermögen. Somit müssten reduzierte Endkundenpreise mit Fremdkapital finanziert werden.
Zum Swissgrid-Tarif ab 2024: Welche Kompetenzen hat die Kommission für Energiemarktaufsicht, diese markante Erhöhung in Liechtenstein nicht umzusetzen?
Aufgrund der gemeinsamen Regelzonen mit der Schweiz sind die Systemdienstleistungen der Swissgrid auch von den LKW als Netzbetreiberin zu bezahlen. So sind die Kosten für die allgemeinen Systemdienstleistungen der Swissgrid von 0.16 Rappen pro kWh im Jahr 2022 auf 0.46 Rappen pro kWh im Jahr 2023 gestiegen. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Steigerung auf 0.75 Rappen pro kWh angekündigt. Um einer möglichen Strommangellage entgegen zu wirken, hat der schweizerische Bundesrat eine Winterstromreserve für die schweizerischen Stauseen beschlossen. Die Kosten dafür werden von den Swissgrid getragen, welche diese ab 2024 mit einem Tarif von 1.2 Rp/kWh an die Verteilnetzbetreiber, somit auch an die LKW, verrechnen werden. Die Gesamtkosten für das vorgelagerte Netz werden somit für die LKW ab 2024 verglichen mit 2022 um 1.79 Rp/kWh (0.59 Rp/kWh für Systemdienstleistungen, 1.2 Rp/kWh für Winterreserve) steigen. Die LKW können diese Kosten nicht beeinflussen und müssen diese weiterverrechnen. Die LKW können Anpassungen der Netzbenutzungspreise bei der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) beantragen. Die EMK prüft als Regulierungsbehörde diese Anträge und genehmigt sie, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Netzbenutzungspreise nach den notwendigen Kosten eines effizient betriebenen Netzes. Damit sollen die notwendigen Investitionen in die Netze ermöglicht und die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet werden.
Gibt es seitens der Regierung Überlegungen, die Energiepreisproblematik nun doch grosszügig zu unterstützen?
Die Taskforce «Energiepreise» hat die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Haushalte und Unternehmen eingehend untersucht und der Regierung empfohlen, zielgerichtet und bedarfsorientiert Energiepreisentlastungen vorzunehmen. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Entlastungspaket werden einkommensschwache Haushalte sowie energieintensive Unternehmen finanziell unterstützt. Die Regierung ist der Ansicht, dass aufgrund der Wirtschaftslage und der vergleichsweise niedrigen Inflationsrate kein zusätzliches Unterstützungspaket erforderlich ist.
Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Namensänderung und Stellenausschreibung bei der Gasversorgung
Wenn man die Internetseite der Liechtensteinischen Gasversorgung www.lgv.li besucht, wird man darauf verwiesen, die neue Seite der «Liechtenstein Wärme» mittels Link zu besuchen. Schaut man sich den aktuellen Geschäftsbericht 2022 an, so erscheint dieser ebenfalls unter dem Namen «Liechtenstein Wärme». Der Name «Liechtensteinische Gasversorgung» ist für den Leser praktisch gar nicht mehr sichtbar. Ebenfalls erfolgte eine Neuanstellung des stellvertretenden Geschäftsführers.
Dies führt mich zu folgenden Fragen:
In den Gesetzen wie beispielsweise dem Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung wird nichts von Liechtenstein Wärme erwähnt. Ist es aus Sicht der Regierung gesetzeskonform, ohne Anpassung der Gesetze öffentlich praktisch nur noch unter dem neuen Namen aufzutreten?
Aus Sicht der Regierung stehen dem Aussenauftritt der Liechtensteinischen Gasversorgung unter dem Markennamen «Liechtenstein WÄRME» keine gesetzlichen Vorgaben entgegen.
Hätte der Geschäftsbericht 2022 aufgrund der noch nicht erfolgten Namensänderung klar erkennbar unter dem bisherigen Namen «Liechtensteinische Gasversorgung» veröffentlicht werden müssen?
Nein. Der Firmenname «Liechtensteinische Gasversorgung» ist im Impressum sowie auf der Rückseite des Geschäftsberichts 2022 klar deklariert.
Müssen aus Sicht der Regierung die Gesetze aufgrund des Namenswechsels angepasst werden?
Nein. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, besteht dazu aus Sicht der Regierung keine rechtliche Verpflichtung. Im Fall der Liechtensteinischen Gasversorgung soll aber die Namensänderung auch im Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung nachvollzogen und der Firmenname entsprechend angepasst werden. Die Regierung plant, dem Landtag eine entsprechende Gesetzesanpassung im 2. Halbjahr 2023 vorzulegen.
Wurde die Neuanstellung des stellvertretenden Geschäftsführers öffentlich ausgeschrieben und falls nein, weshalb nicht?
Der stellvertretende Geschäftsleiter war bis zum 31. März 2023 in Funktion und trat am 1. April 2023 in den Ruhestand. Die Mitglieder der Geschäftsleitung werden vom Verwaltungsrat nach öffentlicher Ausschreibung bestellt. Die Stellvertretung von Geschäftsleitungsmitgliedern wird hingegen nicht öffentlich ausgeschrieben.
Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Ersatz von alten Öl- und Gasheizungen bei bestehenden Bauten
Gemäss Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Baugesetzes, Nr. 14/2023, Seite 26, wurden im Jahr 2022 nach vorläufigen Zahlen 14 Gasheizungen bei Neubauten eingebaut und zwei neue Ölheizungen für Neubauten bewilligt.
Wie die Regierung ausführt, handelt es sich hierbei lediglich um Gas- und Ölheizungen für Neubauten. Derzeit werden aber noch 8’500 alte Gas- und Ölheizungen betrieben, welche jederzeit durch eine neu Gas- oder Ölheizung ersetzt werden können, und somit wieder über mehrere Jahrzehnte in Betrieb sein werden.
Betreffend die Bewilligungspflicht für zukünftige Öl- und Gasheizungen wird des Öfteren die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Person als Problem erachtet. Insofern gilt es, die Konsequenzen für die Gesellschaft aufzuzeigen und eine Abwägung der Interessen vorzunehmen.
Zu diesem Sachverhalt ergeben sich die folgenden Fragen:
Wie viele bestehende Gas- und Ölheizungen wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wiederum durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt?
Die genauen Zahlen zum Ersatz von bestehenden Öl- und Gasheizungen durch eine neue Öl- und Gasheizung liegen nicht vor. Auswertungen der Kesselbaujahre aus dem Feuerungskataster und der Förderzusicherungen für erneuerbare Heizsysteme für die Jahre 2008 bis 2020 zeigen, dass im Schnitt etwa 390 Heizungen pro Jahr eingebaut wurden. Davon waren etwa 260 oder knapp 70% fossile Heizungen. Durchschnittlich wurden in diesem Zeitraum rund ein Drittel der Heizungen mit erneuerbaren Systemen ausgerüstet und gefördert.
Als Vorlaufindikator der Entwicklung können die Förderzusicherungen für erneuerbare Heizsysteme herangezogen werden. 2020 wurden für 171 Anlagen, 2021 wurden für 172 Anlagen und 2022 wurden für 307 Anlagen Förderungen zugesichert. Der Wert für 2022 war aufgrund der ausserordentlichen Energiesituation sehr hoch.
Auf Basis der Förderzusicherungen 2021 kann davon ausgegangen werden, dass 2021 immer noch 60% fossile Heizungen eingebaut wurden. Eine vorsichtige Schätzung für 2022 auf Basis der Förderzusicherungen und der Lieferengpässe lassen eine Quote von 50% fossile Heizungen vermuten. Für das Jahr 2023 kann noch keine Schätzung vorgenommen werden.
Bei wie vielen Neubauten wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eine Gas- oder Ölheizung bewilligt?
Bei den im Bericht und Antrag zur Abänderung des Baugesetzes (BuA 2023/14) genannten Zahlen handelte es sich um vorläufige Zahlen. Aus dem Feuerungskataster des Amts für Umwelt ergibt sich, dass im Jahr 2021 über 30 Gasheizungen in Neubauten installiert wurden. Im Jahr 2022 waren rund 25 Gasheizungen zu verzeichnen. Ebenfalls wurden immer noch vereinzelt Ölheizungen eingebaut. Im laufenden Jahr sind bisher vier Gasheizungen in Neubauten registriert.
Bei wie vielen Neubauten und Sanierungen wurde im Jahr 2023 keine Photovoltaikanlage vorgesehen?
Die genauen Zahlen hierzu werden im Baubewilligungsverfahren nicht erfasst. Bei Neubauten und Sanierungen werden PV-Anlagen mit der Baubewilligung für das gesamte Bauprojekt mitgenehmigt und die PV-Anlage damit nicht statistisch einzeln erfasst. Entsprechend verfügt die Regierung über keine Daten, in wie vielen Fällen keine PV-Anlage bei Neubauten und Sanierungen installiert wurden.
Der Landtag hat für die Speicherung von Gas zwei Kredite von gesamthaft CHF 25 Mio. bewilligt. Wer muss die nicht gedeckten Kosten bezahlen, wenn der Gaspreis zum Zeitpunkt des Bezugs des Gases tiefer liegt, als es der Gaspreis zum Zeitpunkt der Speicherung war?
Zur Beantwortung dieser Frage müssen zwei Fälle unterschieden werden.
Wird die strategische Gasreserve aufgrund einer Mangellage durch die Regierung freigegeben, so haben die Versorgungsunternehmen, denen Gasmengen aus der strategischen Gasreserve überlassen werden, hierfür einen dem Anschaffungswert der zugewiesenen Gasmengen entsprechenden Preis zu entrichten (Art. 3 Abs. 2 der Verordnung vom 29. Juni 2022 über die Sicherstellung der Erdgasversorgung bei einer schweren Mangellage). Die Versorgungsunternehmen können diesen Preis an ihre Endkunden weiterverrechnen.
Wird die strategische Gasreserve ordentlich im Jahr 2025 aufgelöst, fallen die durch den Verkauf der strategischen Gasreserve erzielten Erlöse abzüglich der entstandenen Betriebs- und Verwaltungskosten dem Land zu. Die dem Land zufallenden Erlöse werden zur Deckung des Darlehens herangezogen. Können diese das gewährte Darlehen nicht vollständig decken, besteht ein Forderungsverzicht von Seiten des Landes (Art. 1 Abs. 2 und 3 des Finanzbeschlusses vom 29. Juni 2022 über die Gewährung eines zinslosen Darlehens und eines Nachtragskredits für die Liechtensteinische Gasversorgung zur Schaffung einer strategischen Gasreserve).
Ist von den Folgen der Erderwärmung nur der einzelne Mensch betroffen oder sind wir alle als Gesellschaft davon betroffen?
Die Folgen der Klimaerwärmung betreffen unser tägliches Leben als auch die Gesellschaft als Ganzes. Die Zunahme von Wetterextremen wie Hitzesommer oder Starkregen belasten die Gesundheit bzw. erhöhen Naturgefahren wie Überschwemmungen und reduzieren die Artenvielfalt.
Auch trifft der Klimawandel Wirtschaftssektoren wie beispielsweise den Wintertourismus besonders stark. Global betrachtet sind die Folgen der Klimaerwärmung vor allem in jenen Regionen am verheerendsten, die ohnehin bereits unter Trockenheit und Dürre leiden. Menschen verlassen ihre Heimat wegen plötzlicher oder schleichender Umweltveränderungen. Effektive Klimapolitik fordert daher neben Klimaschutz und -adaption diejenigen Länder zu unterstützen, welche am meisten unter der Klimaerwärmung leiden.
Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Radio L
Nach einer Mobbingbeschwerde zweier Mitarbeiterinnen hat der Verwaltungsrat des LRF zwischen September 2022 und Januar 2023 unter externer Begleitung der Mobbingberatungsstelle des LANV eine Untersuchung durchgeführt. Am 8. Februar 2023 teilte der LRF-Verwaltungsrat der Öffentlichkeit mit, dass es kein Mobbing beim LRF gegeben habe und einer der Beschwerdeführerinnen gekündigt werden soll. Bereits tags darauf berichteten die Tageszeitungen, dass die Mobbingberatungsstelle des LANV in ihrem Gutachten sehr wohl Mobbing feststellte. Diese habe empfohlen, die Beschwerde gutzuheissen und Massnahmen zu ergreifen. LRF-Verwaltungsratspräsident Roman Banzer habe jedoch eigenmächtig das Gutachten des LANV für unqualifiziert befunden und ein gegenteiliges Urteil gefällt. Am 15. März 2023 teilte die zuständige Ministerin im „Liechtensteiner Vaterland“ mit, dass sie „zur Beurteilung der Vorgänge rund um das Mobbingverfahren“ einen „externen Sachverständigen“ beigezogen hat.
Hierzu meine Fragen:
Welche Firma oder Gesellschaft wurde als Sachverständige beauftragt und wie ist ihre Qualifikation für diese Aufgabe?
Das Ministerium hat den schweizerischen Professor, Herr Dr. Thomas Geiser, mit der Abklärung zum Mobbingverfahren beauftragt. Prof. Geiser ist ausgewiesener Experte im Bereich Arbeitsrecht.
Wie lautet der Auftrag, der erteilt wurde bzw. welche Fragen wird das Gutachten beantworten?
Gegenstand der Abklärung ist, ob das Mobbingverfahren korrekt durchgeführt wurde und die Entscheide des Verwaltungsrats nachvollziehbar sind.
Wie hoch sind die Kosten, die dem LRF bislang durch das gegenständliche Mobbingverfahren entstanden sind?
Dem LRF sind bisher Gesamtkosten von 46’775 Franken entstanden.
Wie viel dieser Kosten beziehen sich auf Dienstleistungen der Walser Rechtsanwälte AG?
Dem LRF sind bisher Gesamtkosten von 46’775 Franken entstanden.
Geht die Regierung derzeit davon aus, dass sie den Landtag noch dieses Jahr mit einem Nachtragskredit oder einem Erhöhungsantrag des Landesbeitrages für den LRF begrüssen wird?
Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch nicht abgeschätzt werden, ob ein Nachtragskredit für das Jahr 2023 oder eine Erhöhung des Landesbeitrags für das Jahr 2024 notwendig sein wird. Die Verantwortlichen von Radio L sind angehalten, mögliche Massnahmen zu treffen, um die Kosten zu reduzieren bzw. Erträge zu erhöhen.
Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Ursachen und Folgen der zu hohen Strompreise
In den kommenden Tagen werden viele Privathaushalte und Kleinunternehmen die erste Stromrechnung nach der massiven Kostenerhöhung erhalten. Die Stromkosten werden doppelt so hoch ausfallen wie im Jahr 2022. Für viele Privathaushalte und auch für viele Unterhemen werden diese hohen Kosten zum Problem. In Liechtenstein liegen die Stromkosten im Jahr 2023 40% über dem Schweizer Durchschnitt. Am 14. Januar forderte ich die Wirtschaftsministerin anlässlich eines Interviews auf, eine Untersuchung zu den Ursachen dieser Strompreisexplosion einzuleiten und den Sachverhalt lückenlos aufzuklären.
Gemäss einer Presseaussendung der Regierung vom 3. April 2023 liegt in der Zwischenzeit ein Bericht der KMPG vor. Die Regierung hält sich zugeknöpft und schreibt: „Die vertragliche Ausgestaltung der Energiebeschaffung für die Grosskunden [sei] nicht branchenüblich und das diesbezügliche Risikomanagement der involvierten Parteien, speziell mit Blick auf starke Turbulenzen auf den Energiemärkten, [sei] nicht ausreichend gewesen.“ Zudem schreibt sie: „Eine Kompetenzüberschreitung im Rahmen der gültigen Kompetenzordnung wurde nicht festgestellt.“ Der Landtag verfügt derzeit über keine weiteren Informationen, ausgenommen derer, die bei meinem vom Landtag abgelehnten Antrag von der Regierungschef-Stellvertreterin heute Morgen preisgegeben wurden.
Hierzu meine Fragen:
Der Bericht beleuchtet gemäss der Regierung nur die Energiebeschaffung für die Grosskunden. Weshalb wurde die Energiepreisentwicklung für alle anderen Kundensegmente wie Privatkunden und klein- und mittelgrosse Unternehmen nicht beleuchtet?
Die Verantwortlichen der LKW haben das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt regelmässig über die Entwicklung der Strompreise informiert und diese begründet. Die Beschaffung der Energie für Haushaltskunden/Kleingewerbekunden und Sondervertragskunden erfolgte im Rahmen der ordentlichen Beschaffungsstrategie der LKW gestaffelt über drei Jahre. Die LKW haben zudem bereits im Sommer 2022 unter Beizug von externen Spezialisten Massnahmen eingeleitet, um das Portfolio- und Risikomanagement zu stärken. Die Regierung sah daher keinen Anlass, eine gesonderte Prüfung in Bezug auf die Energiebeschaffung für die erwähnten Kundensegmente vorzunehmen. Die Regierung hat im November 2022 ein Entlastungspaket verabschiedet, um die hohen Energiepreise für einkommensschwache Haushalte sowie für energieintensive Unternehmen abzufedern. Dieses ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Steht die kürzlich veranlasste personelle Veränderung in der Geschäftsleitung der LKW im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus dem KPMG-Bericht?
Personalrechtliche Fragen in Bezug auf die Geschäftsleitung der LKW fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrats. Die Regierung kann sich hierzu nicht äussern.
In der Presseaussendung vom 3. April heisst es: „Die Beschaffung für alle anderen Kundengruppen der LKW (Haushalts- und Gewerbekunden, Sondervertragskunden, Portfoliokunden) wurden von den LKW selbst bewirtschaftet.“ Hat sich die LKW bei der Beschaffung der Energie an die kommunizierten Vorgaben der Beschaffungsstrategie über einen Zeitraum von 3 Jahren gehalten bzw. weshalb wurde das nicht untersucht?
Ja, die Vorgaben des Portfoliomanagementreglements wurden eingehalten. Siehe Antwort zu Frage 1.
Inwieweit haben Fehlentscheidungen zu der massiven Strompreiserhöhung für Private und Geschäftskunden geführt?
Die Beschaffung erfolgte im Rahmen der ordentlichen Beschaffungsstrategie der LKW. Aufgrund der Turbulenzen auf den internationalen Energiemärkten sind die Strompreise für Endkunden in ganz Europa stark angestiegen. Das Ausmass der Strompreissteigerungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der jeweiligen Beschaffungsstrategie spielt auch die Eigenproduktion des Energieversorgers eine entscheidende Rolle. Entsprechend sind auch die Strompreise in der Schweiz sehr unterschiedlich angestiegen.
Wie schätzt die Regierung die Auswirkungen der sehr hohen Strompreise auf die Privathaushalte und Unternehmen ein?
Die Taskforce «Energiepreise» hat die Auswirkungen der steigenden Energiekosten auf die Haushalte und Unternehmen eingehend untersucht und der Regierung empfohlen, zielgerichtet und bedarfsorientiert Energiepreisentlastungen vorzunehmen. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Entlastungspaket werden einkommensschwache Haushalte sowie energieintensive Unternehmen finanziell unterstützt. Die Regierung ist der Ansicht, dass aufgrund der Wirtschaftslage und der vergleichsweise niedrigen Inflationsrate kein zusätzliches Unterstützungspaket erforderlich ist.
Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Wasserrechte – Verkauf an Private möglich?
Im Kanton Wallis wollen ausländische Investoren die Wasserechte an einer Wasserquelle erwerben. Die lokalen Behörden stören sich an diesem Ausverkauf einer lebensnotwendigen Ressource, haben jedoch keine Möglichkeit, den Verkauf an eine private Firma zu verbieten.
Wie sieht die Situation in Liechtenstein hierzu aus? Dürfen die Nutzungsrechte von Wasserquellen oder das Grundwasser an natürliche oder juristische Personen im In- oder Ausland verkauft werden?
Einleitend ist festzuhalten, dass beim erwähnten Fall im Kanton Wallis ein privater Unternehmer seine Rechte an einer Quelle an einen anderen privaten Unternehmer verkaufen möchte.
Falls der Verkauf heute erlaubt wäre, gedenkt die Regierung dies schnellstmöglich zu verbieten, indem ein entsprechendes Gesetz erlassen wird?
In Liechtenstein bedürfen Nutzungen eines öffentlichen Gewässers und somit die Nutzung einer öffentlichen Quelle gemäss dem Wasserrechtsgesetz einer Konzession der Regierung. Ein Verkauf der so erlangten Nutzungsrechte ist nach dem Wasserrechtsgesetz immer nur mit Zustimmung der Regierung möglich. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.
Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Wildtierkorridore
In der heutigen Ausgabe des «Vaterlands» wird über Wildtierpassagen berichtet und erwähnt, dass die vier Wildtierkorridore in Liechtenstein nicht mehr intakt seien. Ebenfalls wird ausgeführt, dass es immer wieder zu Wildtierunfällen kommt, wozu ich bereits mehrmals Kleine Anfragen gestellt habe.
Gerne möchte ich von der zuständigen Ministerin Folgendes wissen:
Bis wann gedenkt die Regierung, die vier nicht mehr intakten Wildtierkorridore wieder instand zu setzen?
Bei den angesprochenen Korridoren handelt es sich gemäss Kategorisierung des schweizerischen Bundesamts für Umwelt (BAFU) um rheintalquerende Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) plant aktuell im Rahmen des schweizweiten Wildtierkorridorsanierungsprogramms zwei Wildtierpassagen über die A13. Diese betreffen die Korridore SG7 zwischen Wartau und Triesen-Balzers sowie SG8 zwischen Werdenberg und Schaan-Nendeln. Nach optimistischem Zeitplan sollten diese Passagen zwischen 2026 und 2028 realisiert werden. Optimierungsmassnahmen für die Instandsetzung der Korridore sollten auf Liechtensteiner Seite idealerweise ebenfalls bis 2028 umgesetzt sein.
Wie viel werden diese Instandsetzungen kosten?
Die Haupthindernisse auf Liechtensteiner Seite bilden die drei Landstrassen zwischen Triesen und Balzers, Bendern und Schaan sowie Nendeln und Schaan. Es gibt gegenwärtig noch keine konkreten Projekte zur Art und Weise, wie an diesen Strassen wildtiergerechte Passagen realisiert werden könnten. Eine seriöse Kostenschätzung ist deshalb gegenwärtig nicht möglich.
Wie hoch sind die Sachschäden, die durch Wildtierunfälle in den letzten zehn Jahren entstanden sind?
Die Schadenshöhe wird im Zuge der Tatbestandsaufnahme durch die Landespolizei nicht erhoben, da dies für die Fallbearbeitung bzw. die strafrechtliche Beurteilung nicht relevant ist. Es liegen deshalb keine Angaben zur Höhe von Sachschäden vor, die durch Wildtierunfälle in den letzten zehn Jahren entstanden sind.
Wie viele Menschen wurden durch Wildtierunfälle in den letzten zehn Jahren verletzt?
Bei Verkehrsunfällen mit Körperverletzung wird durch die Landespolizei erfasst, wie viele Personen verletzt wurden. Jedoch lässt sich daraus nicht ableiten, ob für den Unfall ein Tier ursächlich war.
Verkehrsunfälle mit Körperverletzung, die durch Wildtiere verursacht werden, kommen zwar vor, dürften aber relativ selten sein.
Welche Naturschäden sind durch die nicht mehr intakten Wildkorridore in den letzten zehn Jahren entstanden?
Unterbrochene Wildtierkorridore können zu einer beeinträchtigten Lebensraumnutzung durch die Wildtiere, zur Isolation von Teilpopulationen, zu genetischer Verarmung und im Extremfall zum Erlöschen von Teilpopulationen führen. Dadurch können angeborene und tierwohlbestimmende Verhaltensmuster, wie jahres- oder tageszeitliche Gebietswechsel, nicht mehr ausgelebt werden. Eine Bezeichnung von konkreten Schäden, die dadurch in den letzten zehn Jahren entstanden sind, ist nicht möglich.
Kleine Anfrage des Abg. Vogt Günter zum Thema: strategische Gasreserve Liechtenstein
Die Entwicklungen im Ukraine-Krieg offenbarten die grosse Abhängigkeit Europas von russischer Energie. Die Drosselung von russischen Gaslieferungen nach Europa hatte die bereits hohen Preise am Gasmarkt weiter hochgetrieben. Entsprechend haben verschiedene europäische Länder Notfallpläne zur Bewältigung der Gaskrise aktiviert, darunter auch Liechtenstein.
Zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Liechtensteins im Fall einer Erdgasmangellage hatte die LGV als liechtensteinische Netzbetreiberin die Verpflichtung, eine strategische Gasreserve in Form einer zusätzlichen Gasspeicherung von 80 Gigawattstunden zu bilden. Das entspricht in etwa dem liechtensteinischen Gasverbrauch von zwei Wintermonaten. Die strategische Gasreserve sollte bis zum 1. November des letzten Jahres vollständig aufgebaut sein und bis zum 1. April 2025, das heisst für drei Heizperioden, verfügbar bleiben.
Mittlerweile hat sich der Gaspreis wieder auf einem normalen Niveau stabilisiert.
Im Juni Landtag 2022 wurde mittels eines Finanzbeschlusses ein zinsloses Darlehen über CHF 15 Mio. mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 gesprochen und im September Landtag ein weiterer Finanzbeschluss über einen Ergänzungskredit über weitere CHF 10 Mio. genehmigt.
Dazu meine Fragen:
Wie gross war und ist aktuell die strategische Gasreserve zum Berichtszeitpunkt und wie hoch war der durchschnittliche Beschaffungspreis?
Die strategische Gasreserve ist seit dem 1. November 2022 mit Erdgas im Umfang von 80 GWh beziehungsweise zu 100 Prozent gefüllt und wurde bis dato nicht verwendet. Der durchschnittliche Beschaffungspreis betrug knapp 149 Franken pro MWh.
Per wann wurde der Darlehensvertrag mit der Liechtensteinischen Gasversorgung abgeschlossen und was wurde für die anfallenden Betriebs- und Verwaltungskosten für die Rückzahlung vereinbart?
Der Darlehensvertrag wurde am 23. November 2022 zwischen den Parteien abgeschlossen und trat rückwirkend auf den 1. Juli 2022 in Kraft. Betreffend den Betriebs- und Verwaltungskosten wurde gemäss Art. 1 Abs. 2 des Finanzbeschlusses vom 29. Juni 2022 über die Gewährung eines zinslosen Darlehens und eines Nachtragskredits für die Liechtensteinische Gasversorgung zur Schaffung einer strategischen Gasreserve festgehalten, dass die am Ende der Laufzeit durch den Verkauf der strategischen Gasreserve erzielten Erlöse abzüglich der entstandenen Betriebs- und Verwaltungskosten der Liechtensteinischen Gasversorgung dem Land zufallen.
Wurden Verkäufe aus der Gasreserve getätigt und falls ja, welche Erträge oder Verluste sind aktuell bekannt?
Nein, bisher wurden keine Verkäufe aus der strategischen Gasreserve getätigt.
In welcher Höhe wurde das vom Land gewährte Darlehen bisher in Anspruch genommen?
Das Darlehen wurde im Jahr 2022 in mehreren Tranchen und insgesamt in vollem Umfang von 25 Mio. Franken an die Liechtensteinische Gasversorgung ausgerichtet. Gemäss Darlehensvertrag wurden mit dem Bezug der letzten Tranche auch die für die Vorhaltung der strategischen Gasreserve bis zum 1. April 2025 zu erwartenden Kosten sowie eine Reserve im Falle von Preissteigerungen bei allenfalls notwendigen Wiederbefüllungen in den Folgejahren abgedeckt. Die Liechtensteinische Gasversorgung darf die Darlehensmittel ausschliesslich für die Vorhaltung der strategischen Gasreserve gemäss Erdgasversorgungs-Sicherstellungs-Verordnung verwenden. Wie im Geschäftsbericht 2022 von Liechtenstein Wärme auf Seite 40 ausgewiesen ist, wurden von den 25 Mio. Franken zum Bilanzstichtag rund 12 Mio. Franken benötigt.
Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation für die strategische Gasreserve und gibt es Überlegungen, diese allenfalls vorzeitig auflösen?
Im Hinblick auf das Winterhalbjahr 2023/2024 ist die Erdgasversorgungslage weiterhin unsicher. Derzeit gibt es seitens der Regierung keine Überlegungen, den strategischen Gasspeicher vorzeitig aufzulösen.