Kleine Anfragen an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Neophyten an Strassenrändern

Abgeordneter Patrick Risch

Invasive Neophyten sind auch in Liechtenstein ein Problem. Sie verdrängen einheimische Pflanzen, bieten Insekten vielfach keine Nahrung oder gefährden die Schutzfunktion von Schutzwäldern.

Viele Gemeinden und Private haben das Problem erkannt und entfernen Neophyten aus ihren Gärten oder Anlagen. Umweltkommissionen führen jährlich den Neophyten-Aktions-Tag im Juni durch, um die Bevölkerung zu sensibilisieren.

Leider sieht man immer häufiger das massive Auftreten von Neophyten an Strassenrändern und Verkehrsinseln an Landstrassen, insbesondere das einjährige Berufskraut.

Geht das Land aktiv und ausreichend gegen Neophyten an Strassenrändern vor?
Das Amt für Tiefbau und Geoinformation bekämpft die Ausbreitung von Neophyten entlang der Landstrassen. Allgemein sind die in der Verantwortung des Amtes für Tiefbau und Geoinformation liegenden Flächen sehr klein, da die Böschungen in der Regel bereits auf Privatland liegen.

Dem Amt für Tiefbau und Geoinformation ist dabei entlang der Landstrassen keine Stelle bekannt, bei der das in der Einleitung genannte einjährige Berufkraut wächst. Vielmehr wird derzeit die Ausbreitung des schmalblättrigen Greiskrauts vor allem bei der Zufahrt zur Rheinbrücke Vaduz-Sevelen bekämpft. Hier unterstützen das Amt für Bevölkerungsschutz und die Gemeinde Vaduz das Amt für Tiefbau und Geoinformation bei der Bekämpfung.

Selbstverständlich wird bei Neubauten in Rahmen der Baustellenorganisation sowie im Rahmen der neuen Begrünungen der Neophytenproblematik Rechnung getragen.

Welche weiteren Massnahmen hat das Land ergriffen, um die Ausbreitung von invasiven Neophyten zu verhindern und diese zurückzudrängen?
Seit 2018 gibt es in Liechtenstein ein Konzept zur Bekämpfung invasiver Neophyten. Dieses regelt die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung. Das Land Liechtenstein steht hierbei bei der Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei der Bekämpfung als Grundeigentümer von landeseigenen Flächen und in den Naturschutzgebieten in der Pflicht.

Im Bereich der Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit wurde in den vergangenen Jahren immer wieder mit Medienbeiträgen auf die Problematik hingewiesen. Ebenfalls wurden in Zusammenarbeit mit Schulen Bekämpfungstage durchgeführt oder an Veranstaltungen wurde mit Ständen informiert. Die jüngste dieser Aktionen war die Sträuchertauschaktion, die im Herbst 2022 zum ersten Mal durchgeführt wurde und 2024 wiederholt werden soll.

Bei der Bekämpfung der Neophyten sind verschiedene Amtsstellen des Landes involviert. So zum Beispiel bekämpft das Amt für Umwelt seit bald zehn Jahren nordamerikanische Goldruten im Naturschutzgebiet Ruggeller Riet. Das Amt für Bevölkerungsschutz bekämpft die Neophyten am Rheindamm und entlang der Landesgewässer, das Amt für Tiefbau und Geoinformation entlang der Landstrassen und die Stabsstelle für staatliche Liegenschaften kümmert sich um eine neophytenfreie Vegetation bei staatlichen Liegenschaften.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Wohnungsknappheit in der Schweiz – auch in Liechtenstein?

Laut einem Artikel in einer schweizerischen Sonntagszeitung von letzter Woche erwartet die Schweiz in drei Jahren eine Wohnungsknappheit. Im Raum Rheintal und Chur werden je nach Region zwischen 300 und mehr als 750 Wohnungen fehlen

Wie sieht die Situation in Liechtenstein aus?
Gemäss der Gebäude- und Wohnungsstatistik 2020 waren per 31. Dezember 2020 total 812 Wohnungen nicht bewohnt. Darüber hinaus waren 2’852 Wohnungen als „nicht dauerhaft bewohnt“ klassiert. Zu diesen dauerhaft nicht bewohnten Wohnungen gehören Ferienwohnungen, selbst genutzte Einliegerwohnungen, unbewohnbare Wohnungen oder Wohnungen, die für Nichtwohnzwecke genutzt werden. Des Weiteren zeigen die publizierten Zahlen des Amtes für Statistik, dass im Jahr 2021 total 274 neue Wohnungen projektiert wurden.

Aus diesen Gründen kann aktuell nicht von einer Wohnungsknappheit gesprochen werden.

Wird es zu einer Wohnungsknappheit kommen?
Obwohl die Baueingaben der letzten Monate eher rückläufig sind, ist aufgrund der intensiven Bautätigkeit der letzten Jahre, der freistehenden Wohnflächen und auch unter Berücksichtigung der erwarteten Bevölkerungsentwicklung, das Szenario einer anstehenden Wohnungsknappheit aktuell nicht zu erwarten. Die Regierung beobachtet die Entwicklung.

Falls Frage 2 mit Ja beantwortet wird, wie gross wird der erwartete Wohnungsmangel in Liechtenstein?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Falls Frage 2 mit Ja beantwortet wird, welche Massnahmen gedenkt die Regierung zu ergreifen, um genügend Wohnraum auch im Jahr 2025 und danach zu haben?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Falls Frage 2 mit Ja beantwortet wird, ist zu erwarten, dass bei einer Wohnungsknappheit die Mietpreise steigen. Welche Massnahmen sieht die Regierung vor, damit Geringverdiener sich das Wohnen im Land weiterhin leisten können?

Siehe Antwort zu Frage 2.


Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: Linienbusverkehr

Abgeordneter Herbert Elkuch

Es wurden und werden Linienbusse mit Batteriebetrieb angeschafft. Beim Dieseltreibstoff geht die Investition, der Unterhalt und der Betrieb der Tankstelle zulasten des Energielieferanten, der seinerseits diese Kosten im Energiepreis einkalkuliert.

Für den Linienverkehr in der Schweiz und Liechtenstein wird eine Rückerstattung der Treibstoffsteuer für Dieselkraftstoffe gewährt.

Aufgrund der Ausschreibungsbedingungen für den Linienverkehr in Liechtenstein wurde für die Betriebsführung eine neue Tochtergesellschaft nach liechtensteinischem Recht gegründet. Der Firmensitz ist in Vaduz. Die BOS PS Anstalt ist zu 70% im Eigentum der BUS Ostschweiz AG und zu 30% der Philipp Schädler Anstalt.

Wer finanziert bei Elektrotankstellen für öffentliche Institutionen und Linienbusunternehmer die Investition, den Unterhalt und die Betriebskosten? Und werden diese auf die Treibstoffkosten dazugeschlagen?

In der Ausschreibung und entsprechend im Betriebsdurchführungsvertrag ist festgehalten, dass der Unternehmer 10% der Fahrleistungen mit Elektrofahrzeugen durchzuführen hat. Die Kosten für die Energieversorgung dieser Fahrzeuge muss der Unternehmer tragen.

Wird die Treibstoffrückerstattung auch auf Streckenabschnitten gewährt, die ausserhalb der Hoheitsgebiete der Schweiz und Liechtensteins liegen?
Die Abrechnung der Treibstoffzollrückerstattung ist gemäss Ausschreibung und Vertrag alleine in der Verantwortung und Zuständigkeit des Auftragnehmers.

Sind sämtliche Fahrer im liechtensteinischen Linienverkehr bei der BOS PS Anstalt in Vaduz angestellt?
Bis jetzt sind sämtliche Fahrerinnen und Fahrer, die im liechtensteinischen Linienverkehr unter dem Vertrag mit der BOS PS Anstalt unterwegs sind, auch bei der BOS PS Anstalt angestellt.

Um das Fahrpersonal zu entlasten, könnte die BOS PS Anstalt kurzzeitig zur Behebung von Personalengpässen Fahrpersonal aus anderen Standorten der Schweiz in Liechtenstein einsetzen. Diese Mitarbeitenden müssen zu gleichen Konditionen, wie im Vertrag vorgegeben, entschädigt werden.

Tangiert der Postautoskandal in der Schweiz im Nachhinein in irgendwelcher Art und Weise auch Liechtenstein?
Der Regierung ist diesbezüglich nichts bekannt.


Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Mobilitätsangebote für Personen ohne Privatauto

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Mobilität kann bis zu einem gewissen Grad als Grundbedürfnis in unserer Gesellschaft betrachtet werden. Das gilt auch für Bevölkerungsgruppen, die über kein eigenes Privatauto verfügen. Dazu gehören Jugendliche, junge Erwachsene, Senioren oder generell einkommensschwache Bevölkerungsgruppen. Mit der Inflation und mit steigenden Energiepreisen spitzt sich die Lage weiter zu. Positiv zu erwähnen ist, dass die LIEmobil einen grossen Teil dieses Grundversorgungsangebotes auf hohem Niveau sicherstellt. Dennoch stellt sich die Frage, ob auch ein individuelles Mobilitätsangebot als Grundbedürfnis wahrzunehmen ist und ob dieses ausreichend sichergestellt ist.

Wie können einkommensschwache Personen die Kosten für ein Privatauto senken, wenn sie ihre Mobilitätsbedürfnisse an das ÖV-Angebot anpassen und nur noch bis zu vier Tagen im Monat ein Auto benötigen?
Wie auf Seite 14 des Bericht und Antrags der Regierung betreffend die Kenntnisnahme der Effekte eines Verzichts auf ÖV-Tickets in Liechtenstein ausgeführt, ist die Regierung der Meinung, dass Mobilität einen Wert hat. Mobilität sollte deswegen grundsätzlich nicht kostenfrei sei.

Die naheliegendsten Möglichkeiten, die Kosten für die Mobilität zu senken, sind die Nutzung des öffentlichen Verkehrs, oder von E-Bikes und Fahrrädern und der Verzicht auf das Privatauto.

Diesbezüglich steht den Menschen in Liechtenstein ein gut ausgebauter öffentlicher Verkehr zur Verfügung. Die Kosten für ein Jahresabonnement betragen CHF 370 im Vollpreis und CHF 270 im ermässigten Tarif, wovon beispielsweise Seniorinnen und Senioren oder IV-Beziehende profitieren. Bei diesen Preisen noch nicht berücksichtigt sind die Beiträge der Gemeinden oder die Beiträge der Unternehmen, welche die Kosten für ein Jahresabonnement für den öffentlichen Verkehr noch weiter senken. Darüber hinaus gibt es in sechs Gemeinden Ortsbusse, welche den Bürgerinnen und Bürgern in drei Gemeinden kostenfrei zur Verfügung stehen und in den anderen drei Gemeinden über das Jahresabonnement der LIECHTENSTEINmobil zur Verfügung stehen.

Seit 2022 bietet LIECHTENSTEINmobil zusätzlich zu ihrem Bus- und Bahnangebot auch E-Bikes an, welche stundenweise gemietet werden können. Aktuell können in fünf Gemeinden in Liechtenstein entsprechende E-Bikes gemietet werden. Weitere Standorte sind in Planung.

In Vaduz und Triesen bietet die Genossenschaft «Mobility» zudem an drei Standorten Fahrzeuge im Carsharing an, welche stundenweise gemietet werden können.

In Liechtenstein gibt es auch mehrere Taxiunternehmen, welche auf Abruf und teilweise zu 24 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen.

Welche individuellen Mobilitätsangebote wie Carsharing, Fahrdienstvermittler oder Mitfahrgelegenheiten, Rufbusse, Sammeltaxis oder klassische Taxis stehen auch der einkommensschwachen Bevölkerung in Liechtenstein zur Verfügung?
Alle in der Frage 2 aufgeführten Mobilitätsangebote stehen den Menschen in Liechtenstein unabhängig von ihrem Einkommen zur Verfügung.

Sind diese Angebote bereits ausreichend und zu jeder Zeit sichergestellt, sodass ohne weitreichende Mobilitätseinschränkungen auf ein Privatauto verzichtet werden kann?
Bereits heute kann in Liechtenstein grundsätzlich auf das Privatauto verzichtet werden, ohne dass weitreichende Mobilitätseinschränkungen zu befürchten sind.

Neben dem in der Antwort zu Frage 1 ausgeführten gut ausgebauten öffentlichen Verkehr, dem bestehenden Carsharing-Angebot, den Dienstleistungen der Taxiunternehmern oder den zur Kurzzeitanmietung angebotenen E-Bikes gibt es für stark Mobilitäts-eingeschränkte Personen zusätzlich den Fahrdienst des Behindertenverbands.

Gemäss Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Radverleihsystem LIEbike geht die Regierung davon aus, dass Liechtenstein für einen privaten Anbieter kein ausreichendes Potenzial bietet. Wie schätzt die Regierung das Potenzial für die in Frage 3 erwähnten Mobilitätsangebote ein?
Ein privater Mobilitätsanbieter steht in Liechtenstein jeweils vor der Herausforderung, dass aufgrund der Marktgrösse die Sicherstellung eines kostendeckenden oder gewinnbringenden Betriebs herausfordernd ist.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Arbeitsgruppe Entwicklungskonzept Unterland und Schaan

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Die Arbeitsgruppe Entwicklungskonzept Unterland und Schaan befasst sich schwerpunktmässig mit Verkehrs- und Mobilitätsthemen in diesem Perimeter dieser sechs Gemeinden.

Bezüglich des Projekts der S-Bahn-FL.A.CH wurden durch die Gemeinden entsprechende Planungen und Absichten – insbesondere auch in der Beschaffung von vorsorglichen Bodenflächen – getätigt und überhaupt die S-Bahn-FL.A.CH als grosser Hoffnungsträger für die Bewältigung des Pendlerverkehrs und die Bewahrung der Dorfzentren vor Durchgangs- und Schleichverkehr gesehen.

Nachdem die S-Bahn mit einem klaren negativen Abstimmungsverdikt vom Volk abgelehnt wurde, ist es um die Arbeitsgruppe Entwicklungskonzept Unterland und Schaan sehr ruhig geworden.

Meine Fragen an die Regierung:

Welche Alternative beziehungsweise Alternativen werden in der Arbeitsgruppe Entwicklungskonzept Unterland und Schaan nach dem Wegbruch des sogenannten «Rückgrad-Projektes» der S-Bahn gesehen und werden seit dem 20. August 2020 als gleichwertige Mobilitätslösungs-Elemente für die Zukunft gesehen oder konkret visioniert und verfolgt?
Die Vision 2050 des Entwicklungskonzepts Unterland und Schaan umfasst 11 Strategiebausteine, die in enger gemeindeübergreifender Zusammenarbeit bearbeitet werden, um die künftigen und bestehenden Herausforderungen und Problemstellungen zu bewältigen.

Nach der negativen Volksabstimmung zur S-Bahn Liechtenstein wurde diese Massnahme aus dem Strategiebaustein «Öffentlicher Verkehr» gestrichen. Es wird mit dem Linienbussystem als Bestandteil des Strategiebausteins «Öffentlicher Verkehr» sowie den Strategiebausteinen «Langsamverkehr» und «Motorisierter Individualverkehr» weitergearbeitet.

Wie viele Sitzungen und Besprechungen wurden von der Arbeitsgruppe Entwicklungskonzept Unterland und Schaan in den diesen vergangenen 32 Monaten durchgeführt?
Seit August 2020 fanden sechs Sitzungen mit Gemeinde- und Landesvertretern im Rahmen des Arbeitsplanums statt. Die übergeordnete Projektkoordination traf sich zu weiteren Sitzungen.

Welche konkreten Outputs werden in diesen Arbeitsgruppensitzungen generiert?
Im Rahmen des Arbeitsplenums werden die Tätigkeiten und Arbeiten zu den verschiedenen Strategiebausteinen gemeindeübergreifend koordiniert. Die Umsetzung der konkreten Massnahmen erfolgt in weiteren Arbeitsgruppen auf Landes- und/oder Gemeindeebene.

Welche konkreten Projekte wurden seit dem Bestehen der Arbeitsgruppe Entwicklungskonzept Unterland definiert und umgesetzt?
Da nicht alle Strategiebausteine gleichzeitig angegangen werden können, wurde der Fokus zunächst auf den Cluster 1 «Mobilität», den Cluster 2 «Bodenpolitik» und Cluster 3 «Arbeitsgebiete» gelegt. Als konkrete Massnahmen wurde die Neuauflage des Busbevorzugungskonzepts umgesetzt. Die Überarbeitung des Hauptradroutennetzes ist im Gange, ebenso die Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts Unterbendern. Es werden gegenwärtig auch Überlegungen bezüglich eines Natur- und Landschaftsentwicklungskonzepts sowie bezüglich Pool-Lösungen bzw. Bodenbanken angestellt.

Wie steht es mit der Entwicklung und Implementierung der Zielsetzung der Harmonisierung der steuerlichen Regelungen zwischen den Gemeinden, um die Ansiedlungspolitik in den Gemeinden, die mit ihren Arbeitszonen in der Nähe der Rheintalautobahn stationiert sind, zu harmonisieren?
Steuerliche Fragestellungen stehen nicht im Fokus des Entwicklungskonzepts Liechtensteiner Unterland und Schaan.

Der Strategiebaustein «Arbeitsgebiete» befasst sich jedoch unter anderem mit dem Ansatz, die Möglichkeiten für eine koordinierte Betriebsansiedlungspolitik und ein gemeinsames Standortmarketing der Gemeinden zu prüfen. Erste Abklärungen hierzu wurden gestartet. Die Massnahme wird laufend weiterbearbeitet.


Kleine Anfrage des Abg. Oehry Daniel zum Thema: Variantenprüfung Entlastung Schaanwald und Nendeln

Abgeordneter Daniel Oehry

In seiner Sitzung vom 7. Mai 2020 hat der Landtag die Regierung im Rahmen der Behandlung des Berichts und Antrags betreffend das Mobilitätskonzept 2030 sowie die Umsetzung der darin enthaltenen langfristigen Leitprojekte zum Mobilitätskonzept beauftragt, eine vertiefte Variantenprüfung zur Entlastung der Dorfzentren von Schaanwald und Nendeln in enger Abstimmung mit den Gemeinden Eschen und Mauren durchzuführen und dem Landtag das Ergebnis dieser Variantenprüfung zur Kenntnis zu bringen.

Anlässlich der Behandlung des Monitoringberichtes zum Mobilitätskonzept 2023, Bericht und Antrag Nr. 62/2022, wurde ausgeführt, dass das Ergebnis der Variantenprüfung in Schaan das Projekt in Unterland beeinflusse und somit das Ergebnis anlässlich der Vorstellung des Postulates Raumplanungs- und Mobilitätskonzept vorliegen wird. Damals wurde von Herbst 2022 ausgegangen. Aber nun wissen wir, dass dies nicht ausreichend ist, denn in der Postulatsbeantwortung wird dies nicht erwähnt.

Dies führt zu folgenden Fragen:

Welche Gründe haben zu dieser Verzögerung geführt?
Nachdem im Rahmen der Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums in Schaan, welche als Massnahme 3.03 des Mobilitätskonzepts 2030 geführt wird, keine klare Bestvariante zur Weiterverfolgung identifiziert werden konnte, wurde beschlossen, dass der Variantenfächer für mögliche Entlastungslösungen weiter geöffnet werden soll. Aufgrund der ausgeprägten Abhängigkeiten zwischen dem Verkehrsregime in Schaan und weiteren Infrastrukturmassnahmen im Land, wie beispielsweise eine Entlastung von Schaanwald und Nendeln, wurden im Rahmen des Monitoringberichts zum Mobilitätskonzept 2030, Berichtsjahr 2021, diverse Massnahmen zu einer neuen Massnahme 9.01 «Prüfung von Tunnel-, Umfahrungs- und Entlastungslösungen in Liechtenstein» sowie einem Leitprojekt 11 «Prüfung weiterführender Verkehrslösungen für ganz Liechtenstein» zusammengeführt.

Wie im Rahmen der Postulatsbeantwortung betreffend ein nachhaltiges und ganzheitliches Raumplanungs-Mobilitäts-Konzept dargelegt, besteht ein möglicher Ansatz zur Aufgleisung eines Konzepts «Raum + Mobilität» unter anderem darin, einen breiten Fächer an möglichen Stossrichtungen für die künftige Raum- und Verkehrsentwicklung zusammen mit der Bevölkerung zu entwerfen, zu diskutieren und zu bewerten.

Für die zielführendsten Stossrichtungen sollen anschliessend konkrete Massnahmen ausgearbeitet werden. In diesem Rahmen sollen verschiedene Lösungsansätze unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abhängigkeiten und Auswirkungen überprüft und angegangen werden, auch eine mögliche Entlastung von Schaanwald und Nendeln.

Bis wann ist mit dem Ergebnis dieses Auftrages zu rechnen?
Wie im Rahmen der in Frage 1 erwähnten Postulatsbeantwortung dargelegt, soll unter Einbezug der Bevölkerung ein breiter Fächer an möglichen Stossrichtungen für die künftige Raum- und Verkehrsplanung diskutiert werden. Im Zuge dieser Diskussionen sind auch Entlastungsstrassen für verschiedene Siedlungsbereiche, wie beispielswiese Schaanwald und Nendeln zu diskutieren und allenfalls umzusetzen.

Bei der Verabschiedung des Mobilitätskonzeptes wurden auch Aufträge zum Expropriationsrecht und zur Rheintalautobahn gesprochen. Wann werden diese folgen?
Bei der Behandlung des Mobilitätskonzepts 2030 im Landtag im Mai 2020 hat der Landtag den politischen Willen zur Revision des Expropriationsrechts geäussert. Die Arbeiten an der Revision des Expropriationsrechts laufen. Es ist geplant bis Ende 2023 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Die Verbindung der Rheintalautobahnen A14 und A13 wird aktuell an einer weiter südlich gelegenen Stelle geprüft. Die Regierung hat die Interessen Liechtensteins im Rahmen von politischen Gesprächen mit den entsprechenden Entscheidungsträgern thematisiert und wird dies auch weiterhin tun.