Finanzausgleichsrevision: Vaduz und Schaan sollen es richten!

Foto: Nils Vollmar

Die Stellungnahme der Regierung zur zweiten Lesung des Finanzausgleichs kann auf folgenden Nenner gebracht werden: Vaduz und Schaan sollen noch mehr bezahlen, damit die Kritik einzelner Abgeordneter aufgenommen werden kann. Die Unausgewogenheit der Finanzzuschüsse bleibt bestehen.

Auf weitere Argumente der Landtagsdebatte im Dezember 2022 wird jedoch nur im ablehnenden Sinne eingegangen. Die Ausgestaltung der Zuschläge für die Kleinheit ist aus Sicht der Regierung perfekt. Damit bei Planken ein finanzieller Einbruch bei Erreichung der 500-Einwohner-Grenze verhindert werden kann, bekommt Schellenberg über vierhunderttausend Franken mehr pro Jahr. Das schätze ich zwar und finde dies sehr schön für meine Wohngemeinde, aber leider vermag es dem Anspruch einer Revision nicht zu genügen. Ein feineres Stufenmodell wäre hier besser gewesen.

Viel mehr Geld im System – aber kein richtiger Ausgleich
Beim Vergleich der finanziellen Auswirkung der Regierungsvorlage mit der FBP-Motion wird in der Stellungnahme zur zweiten Lesung verschwiegen, dass das Ausgleichsvolumen bei der Motion zulasten von Vaduz und Schaan lediglich rund 6 Millionen Franken vorgesehen hat, während nun ein horizontaler Ausgleich von rund 16 Millionen Franken – bezogen auf die Daten aus dem Jahr 2021 – im Raum steht. 

Gemeinden mit tiefen Pro-Kopf-Ausgaben werden bestraft
Dass die Doppelgemeinden, die mit ihren Weilern teils doppelte Infrastrukturen zu unterhalten haben, bei der Regierung kein Gehör finden, ist auch keine Überraschung. Es wird vonseiten der Regierung stets mit den Pro-Kopf-Ausgaben argumentiert, die keinen Mehraufwand für die Weiler zeigen würden. Es wird jedoch nicht anerkannt, dass zum Beispiel Mauren sehr tiefe Personalkosten pro Kopf aufweist. Das liegt aber nicht an höherer Gewalt, sondern an vernünftigem Handeln. Und wenn gemäss Seite 16 der Stellungnahme zur zweiten Lesung Mauren in den letzten vier Jahren die dritthöchsten Investitionen im Land getätigt hat, spricht dies ja auch nicht für die stets wiederholte Argumentation, dass keine Mehrkosten bestünden. Es ist einfach so, dass die mittelgrossen Gemeinden wie Eschen und Mauren im Vergleich zu den kleineren Gemeinden mangels Einwohnerzuschlag schlechter dastanden und aus diesem Grunde den Steuersatz nicht absenken konnten. 

Systematik führt zu Entgleitungseffekten im Finanzausgleich
Mit der jetzt vorgesehen Revision werden die Finanzausgleichsgemeinden mit hoher Einwohnerzahl durch die Pro-Kopf Anhebung auf den Mindestfinanzbedarf deutlich bessergestellt. Die höhere Einwohnerzahl sollte bei den Kosten einer Gemeinde eine tendenziell tieferen Aufwand pro Einwohner bewirken. Jetzt wird aber im Finanzausgleich auf die volle Einwohnerzahl aufgefüllt. Auf diese Weise gelangt das Pro-Kopf-System beim Finanzausgleich an seine Grenzen. Es wird ohne Korrektur in den nächsten Jahren aus dem Ruder laufen und zu unterschiedlichen Entwicklungen führen, auch wenn das die Regierung nicht wahrhaben will. Unter Berücksichtigung einer Absenkung des Gemeindesteuerzuschlags auf 150 Prozent wird diese Entwicklung noch viel deutlicher sein. Gemeinden wie Eschen und Mauren haben nur wenig zusätzliche Mittel für Investitionen, während andere Millionenbeträge zusätzlich erhalten.

Es geht auch nicht um die Gemeinde Triesen, die übrigens eine um einen Drittel höhere Steuerkraft pro Kopf aufweist als zum Beispiel Eschen – dies bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150 Prozent –, sondern um die Wirkung durch die hohe Einwohnerzahl. Eine Finanzausgleichserhöhung bins zu 140 Prozent kann nicht die Revisionsidee sein. Von einem auf das andere Jahr erhöht sich gemäss Vorlage in Triesen der Finanzausgleich von 3,2 Millionen Franken um 4,4 Millionen auf neu 7,6 Millionen Franken. Die Regierung begründet dieses Entgleiten banal als Folge der Systematik. Ja – dann stimmt die neue Systematik nicht.