Krieg in der Ukraine: Preisobergrenze für Russland-Öl in FL

Die Regierung hat am Mittwoch, 21. Dezember 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der von der EU am 16.

Dezember 2022 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber Russland autonom nachvollzogen. Zudem wurden die verbleibenden Bestimmungen zur Preisobergrenze für Rohöl, Erdöl und Öl aus bituminösen Materialien autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 16. Dezember 2022 beschlossen, ein neuntes Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen.

Mit dem neuen Paket reagiert die EU auf die jüngste Eskalation des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine und die gezielte Zerstörung kritischer ziviler Infrastruktur im gesamten Staatsgebiet der Ukraine.

Bei den neu gelisteten Personen handelt es sich u.a. um hochrangige Vertreter des russischen Militärs, Mitglieder der Staatsduma, des Föderationsrates und des russischen Verfassungsgerichts, Ministerinnen und Minister und Gouverneure.

Ferner werden Personen gelistet, die für Raketenangriffe auf Zivilisten und zivile kritische Infrastrukturen sowie für Entführungen und illegale Adoptionen ukrainischer Kinder verantwortlich sind. Zusätzlich werden auch Familienangehörige von Personen, gegen die bereits Sanktionen verhängt wurden, populäre Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die für Propaganda und Desinformation verantwortlich sind, sowie Personen, die für die Plünderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Ukraine verantwortlich sind, in die Liste aufgenommen. Zu den gelisteten Organisationen gehören Banken, Rüstungs- und andere Industrieunternehmen, mehrere politische Parteien, unter anderem auch die Partei des russischen Präsidenten „Vereintes Russland“, russische Medienunternehmen, die unter Regierungskontrolle stehen, sowie paramilitärische Gruppen.

Zur Gewährleistung der weltweiten Ernährungssicherung hat die EU zudem beschlossen, eine neue Ausnahmeregelung einzuführen. Diese ermöglicht es, eingefrorene Vermögenswerte bestimmter Personen, die vor ihrer Aufnahme in die Liste eine wesentliche Rolle im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln gespielt haben, freizugeben und ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Am 16. Dezember hat die EU zudem weitere Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen soll zeitnah erfolgen.

Mit ihrem Beschluss vom 21. Dezember 2022 hat die Regierung zudem weitere Massnahmen und eine Ausnahme im Zusammenhang mit dem Verbot der Beförderung von russischem Rohöl und von Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg in Drittländer und die damit verbundene Breitstellung technischer Hilfe, von Vermittlungsdiensten oder von Finanzmitteln oder -hilfen beschlossen. Die EU hat diese Massnahmen, zusammen mit der Einführung einer Preisobergrenze für Rohöl, Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, die aus Russland stammen oder aus Russland exportiert werden, am 3. Dezember 2022 beschlossen. Die Preisobergrenze für Rohöl, Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien wurde von Liechtenstein bereits am 13. Dezember 2022 autonom nachvollzogen.

Die Regierung bekräftigt mit dem Nachvollzug der Sanktionen erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.