2023: Erstmals wieder höhere Renten von 30 bis 60 Franken

Die Landtagsabgeordneten: v. l.: Manfred Kaufmann, VU und Johannes Kaiser, FBP.

Die Zustimmung des Landtags am 4. November 2022 zur FAIRNESS-Initiative, welche die «Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung» zum Ziel hatte, darf als historischer Moment betrachtet werden. Anfang Januar 2023 wird die Rentenauszahlung nach bald zwölfjährigem Stillstand erstmals wieder angehoben, und zwar monatlich um 30 bis zu 60 Franken.  

«Wie geht es nach dem positiven Beschluss des Landtages zur FAIRNESS-Initiative weiter?», werden wir immer wieder gefragt. So ist es uns ein Anliegen, den Terminablauf und die gesetzlichen Umsetzungsschritte aufzuzeigen. Fix ist, dass die AHV- und IV-Renten auf Januar 2023 erhöht werden. Der Landtag hat am 4. November 2022 entschieden, vom alleinigen Preisindex auf den ehemals praktizierten Mischindex zu wechseln bzw. zu ihm zurückzukehren. Die Regierung wird demnächst den offiziellen Beschluss fassen, den Eckwert der Mindestrente von aktuell 1160 Franken auf 1190 Franken sowie der Maximalrente von aktuell 2320 Franken auf 2380 Franken zu erhöhen. Dazwischen gibt es je nach Anzahl der Beitragsjahre und der Beitragsleistungen eine Reihe von Zwischenstufen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Regierung dabei am Entscheid des Schweizer Bundesrates orientiert. Jedenfalls war dies in der gemeinsamen Mischindex-Vergangenheit – wie dies in der Tabelle aufgezeigt ist – stets der Fall. 

Rückkehr zum Mischindex von essenzieller Bedeutung
Für die Rentnerinnen und Rentner ist die Rückkehr zum
Mischindex, bei dem die Renten gemäss dem arithmetischen Mittel der Entwicklung des Lohnindexes und Preisindexes berechnet werden, von essenzieller Bedeutung, da es auf diese Weise in der Regel im Zweijahresrhythmus Rentenerhöhungen gibt. Deshalb war bei unserer FAIRNESS-Initiative die Rückkehr zum Mischindex, wie dies bis 2011 gleich wie in der Schweiz die bewährte Systematik war, eminent wichtig. In diesem Sinne ist die Rückkehr zum Mischindex ab dem 1. Januar 2023 und damit die Auflösung des bald zwölfjährigen Stopps der Rentenentwicklung als historischer Meilenstein zu werten.

Erste höhere Auszahlung der Monatsrente Anfang Januar 2023
Die Rentnerinnen und Rentner werden von der AHV im Dezember über ihre persönliche Rentenerhöhung schriftlich informiert. Die erste Auszahlung mit der höheren monatlichen Rente erfolgt in den ersten Tagen des neuen Jahres. Dem Kompetenzzentrum der AHV gilt bei der Implementierung dieser neuen gesetzlichen Basis des Rentenauszahlungs-Managements ein spezielles Dankeschön.