Energieversorgung: Massnahmen greifen

Vaduz (ots) – Die Regierung bereitet sich seit dem Ausbruch der Ukraine-Kriegs im Februar 2022 auf das Szenario einer möglichen Energiemangellage vor. Nach aktueller Einschätzung ist die Energieversorgung mit Gas und Strom sichergestellt.

Mit der Umsetzung des „Aktionsplans Energie 2022“ konnten wesentliche Massnahmen umgesetzt werden, um die Versorgungssicherheit im Land zu stärken. Gleichzeitig wurde landesweit Energie eingespart und die Energieeffizienz verbessert. Liechtenstein ist jedoch massgeblich auf die Versorgung aus der Schweiz und Europa angewiesen. Europaweit ist die Energieversorgungslage nach wie vor angespannt. Der Landesführungsstab wurde durch die Regierung beauftragt, Vorsorgeplanungen für den Fall einer Energiemangellage vorzubereiten.

Umsetzung „Aktionsplan Energie 2022“
Anfang Juli hat die Regierung mit dem „Aktionsplan Energie 2022“ über 30 Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit verabschiedet. Dabei geht es um die Sicherung einer Gasreserve, eine raschere Umstellung auf erneuerbare Energien sowie eine verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung.

Um die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren, ist durch die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) eine Kooperation mit Norwegen zur Gaslieferung vereinbart sowie Gasreserven in Österreich beschafft worden. Ebenso hat die Regierung die LGV mit der Vorhaltung einer strategischen Gasreserve beauftragt. Diese ist seit 1. November zu 100% gefüllt und deckt den Bedarf von zwei Wintermonaten ab. Die europäischen Speicher sind aktuell zu 83 Prozent gefüllt. In Liechtenstein liegt der Verbrauch von Erdgas derzeit 18.4 Prozent tiefer als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Damit ist das freiwillige Sparziel von 15 Prozent bislang erreicht.

Die Regierung hat im Rahmen des „Aktionsplan Energie 2022“ vier Energiesparprogramme lanciert. Im Rahmen dieser Programme wurden während den letzten drei Monaten rund 250 „Heizungs-Checkup“ in Gebäuden durchgeführt, mehr als 30 Beratungsgutscheine im Wert von CHF 3’000 CHF an Unternehmen vergeben sowie rund 2’500 ineffiziente Lampen in Haushalten ausgetauscht („Lampendoktor & Energiedetektiv“). Mit dem Umstieg auf energiesparsame Leuchtmittel werden über 300’000 kWh pro Jahr eingespart, was dem Jahresstromverbrauch von 70 Haushalten entspricht. Zudem soll das neue „Wärmebild-Förderprogramm“ interessierten Personen darüber Auskunft geben, wo in ihrem Gebäude Wärme verloren geht. Insgesamt sind bereits über 180 Anmeldungen eingegangen.

Weitere Informationen zu den Energiesparprogrammen sind unter www.regierung.li/beratung-und-foerderung sowie der Internetseite des Amts für Volkswirtschaft zu finden.

Einbindung in die wirtschaftliche Landesversorgung der Schweiz
Liechtenstein ist Teil der wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz. Aufgrund des Zollvertrags sind im Falle einer Energiemangellage die Massnahmen des Bundesrates zur Stabilisierung der Energieversorgung auch für Liechtenstein anwendbar. Zu diesen Massnahmen gehören Sparappelle, Anwendungseinschränkungen, Kontingentierungen und rollierende Stromnetzabschaltungen. Die liechtensteinischen Energieversorgungs­unternehmen sind in die schweizerischen Krisenorganisationen eingebunden. Ebenso hat sich die Regierung zu den Verordnungsentwürfen des Bundesrates betreffend Energiemangellage Stellung bezogen. Die entsprechenden Verordnungen sind via Zollvertrag in Liechtenstein anwendbar.

Notfallplanung des Landesführungsstabs
Die Regierung hat im Juli 2022 den Landesführungsstab (LFS) damit beauftragt, auf Grundlage der schweizerischen Bewirtschaftungskonzepte entsprechende Vorsorgeplanungen vorzunehmen. Sowohl Netzabschaltungen wie auch Kontingentierungen des Energieverbrauchs sind mit weitreichenden Einschränkungen für Bevölkerung und Wirtschaft verbunden. Der LFS hat daher unter Einbezug der systemrelevanten Sektoren wie der Wasserversorgung, Gesundheitswesen, Behörden etc. die Auswirkungen einer Energiemangellage analysiert und entsprechende Aufträge zur Ausarbeitung von Massnahmen erteilt. Neben einem Notfallplan für die kritische Infrastruktur umfasst dies vor allem auch Massnahmen, die von den Sektoren eigenverantwortlich vorzubereiten sind.

Der LFS wird gemäss Art. 9 des Bevölkerungsschutzgesetzes von der Regierung für die Bewältigung besonderer und ausserordentlicher Lagen eingesetzt. Der erweiterte Stab, welcher unter dem Vorsitz des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt tagt, setzt sich zusammen aus Vertretern der Landespolizei, des Amts für Bevölkerungsschutz, des Amts für Gesundheit, des Amts für Lebensmittelversorgung und Veterinärwesen, des Amts für Volkswirtschaft, der Liechtensteinischen Gasversorgung, der Liechtensteinischen Kraftwerke sowie der Gemeinden.

Energiesparkampagne wird fortgeführt
Aktuell ist die Versorgung mit Gas und Strom in Liechtenstein sichergestellt. Liechtenstein ist aber zu grossen Teilen von Energielieferungen aus dem Ausland abhängig. Neben der Stärkung der Versorgungssicherheit sind deshalb auch gemeinsame Massnahmen zum Energiesparen erforderlich. Ziel ist es, dass mit frühzeitigen Einsparungen eine Energiemangellage abgewendet werden kann. Die Energiesparkampagne der Regierung „Häsch #DRADENKT“ wird daher auch im neuen Jahr fortgeführt. Am 7. Februar 2023 organisiert das Ministerium für Inneres, Wirtschaft um Umwelt eine öffentliche Veranstaltung zum Thema Energie. Dort werden die Auslöser und Folgen der aktuellen Energieknappheit sowie die verschiedenen Energieträger erläutert, konkrete Energie Spartipps vermittelt, und Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich Liechtenstein in den kommenden Jahren energiepolitisch ausrichten soll.

Aktuelle Informationen zur Energieversorgung sind auf http://www.regierung.li/sonderseite-energieversorgung abrufbar.