NK von 1,86 Mio. für Optimierungen beim Schulzentrum Mühleholz

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2022 den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits für den Ersatzbau für den Trakt G und einer zusätzlichen Massnahme beim Schulzentrum Mühleholz in Vaduz genehmigt und Mittel in Höhe von 1.86 Mio. Franken beantragt.

Für die Erweiterung des Schulzentrums Mühleholz I + II in Vaduz wird – neben dem bereits im Mai 2019 vom Landtag genehmigten Verpflichtungskredit von CHF 44.0 Mio. (indexiert) – ein Ergänzungskredit in der Höhe von CHF 1.86 Mio. beantragt.

Die zusätzlichen Mittel in der Höhe von CHF 0.36 Mio. beziehen sich auf den Bereich „Erschliessung und Verkehr“, diejenigen in der Höhe von CHF 1.5 Mio. auf den Bereich „Nachhaltigkeit, Ökologie und Energie“.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten zwei Jahre mit COVID-19 und den zur Bekämpfung getroffenen Massnahmen sind gemäss den Nutzervertreterinnen und Nutzervertretern neun anstelle der eingeplanten sieben Schulbusse notwendig. Dafür sind im Wendebereich und an den Anhaltekanten auf der Marianumstrasse weitergehende bauliche Massnahmen erforderlich. Die zwei zusätzlichen Schulbusse erhöhen die Flexibilität der LIEmobil. Gleichzeitig wird im Rahmen der Anpassung in der Höhe von CHF 0.36 Mio. der motorisierte Individualverkehr vom Schulbusverkehr entflochten und damit die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler erhöht.

Die derzeitige Planung des Bauvorhabens basiert auf der Zertifizierung nach Minergie-P. Nun soll zur Wahrung der „Vorbildfunktion des Staates im Bereich Klima und Energie“ bei der Erweiterung des Schulzentrums Mühleholz I + II der Ökologie-Standard nochmals erhöht werden, sodass eine Zertifizierung mit dem Label „Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz“ (SNBS) Gold möglich ist. Die Zertifizierung nach SNBS Gold umfasst verschiedene Nachhaltigkeitsthemen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Für diese nachhaltigere Bauweise werden zusätzliche Mittel in der Höhe von CHF 1.5 Mio. benötigt.

Die Anpassungen in den Bereichen „Erschliessung und Verkehr“ sowie „Nachhaltigkeit, Ökologie und Energie“ bei der Erweiterung des Schulzentrums Mühleholz I + II können in der Planung noch berücksichtigt werden und haben keine Auswirkungen auf die Terminpläne bzw. den Fertigstellungs- und Bezugstermin.

Die Vorlage soll im Dezember im Landtag behandelt werden.