Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2022 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Partnerschaftsgesetzes zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht verabschiedet.

Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Mai 2021 die Unzulässigkeit der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare in Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes per 13. Juli 2022 als verfassungs- und EMRK-widrig aufgehoben. Die Regierung hat im Nachgang zu dieser Entscheidung des Staatsgerichtshofes eine Vorlage zur Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen ausgearbeitet, um die vom Staatsgerichtshof gerügte Ungleichheit zu beseitigen.

Im Zuge der zweiten Lesung dieser Vorlage in der Landtagssitzung vom 6. Mai 2022 wurde zwar der neu geschaffenen Bestimmung im Partnerschaftsgesetz zur Stiefkindadoption durch eingetragene Partner/innen (Art. 24a) zugestimmt, die Abänderung in Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes, wonach die gemeinsame Adoption und Verfahren zur Fortpflanzungsmedizin für eingetragene Partner/innen weiterhin ausgeschlossen sein sollten, hingegen abgelehnt.

Infolgedessen ist Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes aufgrund des erwähnten Urteils des Staatsgerichtshofes am 13. Juli 2022 ersatzlos ausser Kraft getreten. Damit steht das Partnerschaftsgesetz seither im Widerspruch zum ABGB, welches die gemeinsame Adoption nur Ehegatten ermöglicht.

Da die vom Landtag intendierte Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren im ABGB nicht gesetzlich verankert ist, ergibt sich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Mit der gegenständlichen Vorlage soll Rechtssicherheit geschaffen werden, indem das ABGB und das Partnerschaftsgesetz dahingehend angepasst werden, dass im Adoptionsrecht eine völlige Gleichstellung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren erreicht wird. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die Vorlage begrüsst.

Die erste Lesung der Vorlage soll im Dezember-Landtag 2022 stattfinden.