Thema „Bezahlbares Wohnen“ in Liechtenstein

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2022 die Postulatsbeantwortung betreffend „Bezahlbares Wohnen in Liechtenstein“ zuhanden des Landtags verabschiedet.

Mit dem Postulat, das am 4. Mai 2022 an die Regierung überwiesen worden ist, wurde die Regierung eingeladen zu prüfen, ob die aktuellen Förderungsinstrumente zur Erlangung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen in Liechtenstein noch wirkungsvoll sind. Zudem soll geprüft werden, welche in den Nachbarländern erfolgreich eingeführten Massnahmen, die besonders jungen Familien bezahlbaren Wohnraum ermöglichen, auch für Liechtenstein anwendbar sein könnten, ohne den Grundsatz der freiheitlichen Wirtschaftsordnung (Art. 36 LV) zu tangieren.

Mit der Beantwortung des Postulats widmet sich die Regierung der Thematik steigender Grundstücks-, Wohnungs- und Mietpreise. Datenerhebungen zeigen, dass die Bodenpreise zum Beispiel in Schaan zwischen 2000 und 2020 um 60 % gestiegen sind. Auch die Mieten haben sich im selben Zeitraum deutlich erhöht. Um diese Preisentwicklungen abzufedern, hat die Regierung in der Postulatsbeantwortung folgende Massnahmen geprüft und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Massnahme dargestellt:

– Ausweitung der Wohnzone/ Widmung zusätzlicher Flächen;

– Erhöhung der Ausnützung

– Mobilisierung / schnellere Bebauung der bereits als Wohnzone    gewidmeten Flächen;

– sozialer Wohnungsbau der Gemeinden;

– Förderung von sozialem Wohnungsbau Wohnbaugenossenschaften;

– Anpassung von Kreditvergabebedingungen der Banken;

– Nutzung der Pensionskassengelder der 2. Säule für den Erwerb von Wohnraum;

– Anpassung der Wohnbauförderung;

– Anpassung der Mietbeiträge.

Die Thematik des bezahlbaren Wohnens bewegt sich im Spannungsfeld zwischen freier Marktwirtschaft, Finanzplatzstabilität, sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Optimierungspotential sieht die Regierung insbesondere im Bereich der Anpassung der Mietbeiträge. Zudem plant die Regierung eine vertiefte Prüfung von Möglichkeiten der Objektförderung.

Die Postulatsbeantwortung wird voraussichtlich im Dezember vom Landtag behandelt werden.