Krieg in der Ukraine: FL weitet Personenliste aus

Iran liefert Waffen an Russland, die gegen die Ukraine eingesetzt werden. Foto: Picture Alliance, Frankfurt/Main

Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Mittwoch, 16. November 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine sowie weiterer Verordnungen beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die von der EU am 14. November 2022 beschlossenen restriktiven Massnahmen autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Die Sanktionen erfolgen als Reaktion auf die Lieferung von iranischen Drohnen an Russland und deren Verwendung durch die russische Armee zur Aufklärung und Bombardierung von Zielen, insbesondere auch ziviler Infrastruktur, in der Ukraine. Bei den beiden neu in die Sanktionslisten aufgenommenen Personen handelt es sich um hochrangige Militärs der iranischen Revolutionsgarden. Die beiden sanktionierten Unternehmen sind an der Entwicklung und Lieferung von iranischen Drohnen an Russland beteiligt.

Gleichentags hat die Regierung die von der EU ebenfalls am 14. November 2022 beschlossenen neuen Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran und zur Vermeidung der Verbreitung und des Einsatzes chemischer Waffen autonom nachvollzogen. 29 Personen und drei Organisationen werden aufgrund ihrer Rolle im Zusammenhang mit dem Tod von Mahsa Amini und der gewaltsamen Reaktion auf die jüngsten Demonstrationen in Iran in die Liste sanktionierter Personen und Organisationen aufgenommen. Es handelt sich um hochrangige Vertreter der politischen und militärischen Führung des Irans, Vertreter der iranischen Sittenpolizei sowie um IT- und Medienunternehmen und eine Zweigorganisation der sog. „Bassidsch-Milizen“. Weitere zehn Personen und eine Organisation wurden im Zusammenhang mit dem Giftanschlag auf Alexej Nawalny 2020 sowie mit der Herstellung von Trägersystemen für chemische Waffen in Syrien in die Sanktionslisten aufgenommen.