Kleine Anfragen an RC-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abg. Günter Vogt Günter zum Thema: Förderprogramm Impulsberatung zur Energieeffizienz

Abgeordneter Günter Vogt

Die drohende Strom- und Gasmangellage sowie die Preisanstiege bei der Energie erfordern ein schnelles Handeln von Liechtensteiner Unternehmen. Massnahmen zur Energieeffizienzsteigerung sind nun gefragt und werden auch langfristig eine positive Wirkung auf die Unternehmen, die Versorgungssicherheit und die Umwelt haben. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Energiekommission im Rahmen des «Aktionsplans Energie 2022» ein Impulsprogramm zur Beratung lanciert.

Das «Programm Energieeffizienzberatung für Gewerbe, Dienstleistung und Industrie» soll die Wirtschaft sensibilisieren, informieren, beraten und zu mehr Energieeffizienz anleiten. Das Beratungsprogramm bringt unkompliziert und rasch das notwendige Wissen zu den Entscheidungsträgern.

Durch einen Beratungsgutschein für einen vorgeschlagenen externen Energieberater sind Aufwendungen bis zu CHF 3’000 pro Fall gedeckt. Insgesamt stehen dem Programm CHF 100’000 zur Verfügung. Für umfangreichere Beratungen oder Umbauten kann ein separater Antrag bei der Energiefachstelle gestellt werden.

Dazu meine Fragen:

Wie und unter welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe für qualifizierte Unternehmen in Liechtenstein, solche Leistungen im Rahmen einer Erstberatung zu erbringen? Die notwendige Qualifikation für Energieberater und -beraterinnen ist im Gesetz vom 29. Mai 2008 über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich des Bauwesens und der zugehörigen Verordnung geregelt. Im Weiteren wird eine umfassende, qualitativ hochwertige Energieberatung zur Standortbestimmung gefordert, welche vor allem auf die Verbrauchssenkung abzielt. Einen Orientierungsrahmen dafür bilden Verfahren, welche zum Beispiel die Energieagentur der Wirtschaft der Schweiz anwendet.

Wie viele Unternehmungen können diese Erstberatung im Rahmen dieses Programmes durchführen? Und sofern bei diesem Auftrag nur eine Unternehmung berücksichtigt wurde, was ist der Grund für eine Exklusivität solcher Beratungen? Die Anzahl der Beratungsunternehmen ist nicht beschränkt. In einer ersten Phase wurde aufgrund der Dringlichkeit ein Auftrag an ein in diesem Bereich spezialisiertes liechtensteinisches Beratungs­unternehmen vergeben. In einer zweiten Phase wurden weitere Unternehmen für die Beratung beauftragt. Insgesamt konnten mittlerweile drei Beratungsunternehmen für die Umsetzung der vergebenen Beratungsgutscheine gefunden und beauftragt werden.

Ist der Regierung bekannt, wie viele Nachfolgeaufträge durch eine solche Erstberatung zusätzlich generiert wurden? Das Programm läuft noch. Dazu können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden.

Aus welchem Grund wurde diese Beratungsmöglichkeit für in Liechtenstein ansässige und qualifizierte Unternehmungen nicht offen gestaltet? Oder anders ausgedrückt: Wieso wird es nicht dem Kunden überlassen, mit wem er eine Erstberatung durchführen will? Unternehmen können eigene Berater vorschlagen. Diese werden zugelassen, wenn sie die erforderlichen Qualifikationen und Anforderungen an den Beratungsauftrag erfüllen.

Gibt es allenfalls weitere exklusive Aufträge, welche an das gleiche Unternehmen oder deren Tochterunternehmen vergeben worden sind? Wie bereits ausgeführt, besteht keine Exklusivität für Beratungsaufträge in diesem Programm.


Kleine Anfrage des Abg. Günter Vogt zum Thema: Netznutzungsgebühren in Krisenzeiten: Sind diese notwendig oder ist ein systemischer Reformansatz zur Struktur der Netzentgelte generell notwendig?

Um die Netzentgelte entspinnen sich mit dem Fortschreiten der Energiewende zunehmende Kontroversen. Auch fehlen Anreize – zum Beispiel, um den Energieverbrauch zunehmend flexibel an der dynamischen Erzeugung aus erneuerbaren Energien auszurichten.

Angesichts der hohen Gas- und Strompreise hat das «Liechtensteiner Vaterland» Ende September zusammengefasst, wie sich der Strompreis in Liechtenstein zusammensetzt. Der mit Abstand grösste Teil des Strompreises macht mit gut 57% die sogenannte Netznutzungsgebühr aus. Diese setzt sich aus den Kosten für den Unterhalt der Stromnetze und weiteren Kosten zusammen.

Da die LKW offiziell verlautbaren liess, dass die Erhebung der Netznutzungsgebühr eine «politische Entscheidung» sei, stellen sich für mich nun folgende Fragen:

Ist seitens der Regierung geplant, dass eine generelle Neuausrichtung oder Neugestaltung der zukünftigen Netzentgeltstruktur zum Gelingen einer fortgeschrittenen Energiewende mit weit überwiegender Einspeisung aus erneuerbaren Energien beiträgt und falls nein, wieso nicht? Die geltenden rechtlichen Vorgaben stammen aus der Umsetzung des 3. EU-Energiebinnen­marktpaketes. Die Regierung ist der Ansicht, dass das heutige System der Netzkostenberechnung sowie der Festlegung der Netznutzungsgebühren die Finanzierung der Energienetze im Sinne der Versorgungssicherheit optimal unterstützt. Die Themen Netzkosten und Netzfinanzierung und die Förderung der erneuerbaren Produktion sollen auch weiterhin klar getrennt bleiben. Die Regierung plant keine gesetzlichen Anpassungen zur Neuausrichtung oder Neugestaltung der Netznutzungsge­bühren.

Gab es Anmerkungen in den letzten Berichten der Energiemarktaufsicht zu den Netznutzungsgebühren und erachtet es die Regierung für notwendig, die Preispolitik der Netze generell zu überprüfen? Die Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) ist die zuständige und unabhängige Regulierungs­behörde, die den Erdgas- und den Strommarkt überwacht. Sie prüft und genehmigt die Netznutzungsgebühren regelmässig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die EMK hat aufgrund der aktuellen Lage keinen Bericht erstattet, welcher eine Anpassung der Netzkostenberechnung nahelegen würde. Die Regierung ist der Meinung, dass die Netzpreisberechnung weiterhin unabhängig von politischen Entwicklungen im Sinne der Versorgungssicherheit nach Verursacher­prinzip und Netzebenen erfolgen soll.

Welche Bedingungen müssten gegeben sein, damit die Netznutzungsgebühr der LKW und/oder auch der LGV gänzlich oder zumindest teilweise für die Kunden wegfallen könnten? Entweder müssten die Liechtensteinischen Kraftwerke und Liechtenstein Wärme von der Wartung und Erneuerung der Netze entbunden werden oder es müsste eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass die öffentliche Hand die ausfallenden Netznutzungsgebühren den Netzbetreibern ersetzt.

Erachtet die Regierung den gänzlichen oder zumindest teilweisen Verzicht auf die Netznutzungsgebühren als eine sinnvolle Massnahme, um Private wie Betriebe zu in Krisenzeiten unterstützen? Nein. Die Regierung hat Fragen zur Entlastung im Rahmen der Taskforce Energiepreise geprüft und erachtet das Instrument «Netzgebührenbefreiung» als nicht zielführend, weil es langfristig die Versorgungssicherheit gefährden könnte und die falschen Anreize setzt. Eine sichere Versorgung mit Strom und Gas bedingt den zuverlässigen Unterhalt und eine dauerhafte, nachhaltige und verursachergerechte Finanzierung von Energieversorgungsnetzen. Bei einem Verzicht auf die Netznutzungsgebühren müssten diese auf andere Art langfristig finanziert werden.

Mit welchen finanziellen aber auch sonstige Folgen rechnet die Regierung im Falle einer solchen Massnahme? Ein Verzicht auf die Netznutzungsgebühren hätte für die Liechtensteinischen Kraftwerke Einbussen von CHF 27.6 Mio. pro Jahr und bei Liechtenstein Wärme Einbussen von CHF 8 Mio. zur Folge. Sofern die Qualität der Netze erhalten bleiben soll, müssten die fehlenden Mittel durch die öffentliche Hand ersetzt werden.


Kleine Anfrage der Abg. Franziska Hoop zum Thema: Nicht-Mitgliedschaft Liechtensteins in der internationalen Arbeitsorganisation

Abgeordnete Franziska Hoop

Die Internationale Arbeitsorganisation kurz IAO – in Englisch ILO genannt, International Labour Organization – ist eine dreigliedrige Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie verfolgt das Ziel, menschenwürdige und produktive Arbeit in einem von Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit geprägten Umfeld zu schaffen. Die Hauptziele der IAO sind es, die Rechte der Arbeitnehmenden weiterzuentwickeln, den sozialen Schutz zu verbessern, menschenwürdige Arbeit zu fördern und die Arbeitsbeziehungen zu stärken.

Als weltweit handelnde Organisation liegt ihre Zuständigkeit in der Erarbeitung und Überwachung internationaler Arbeitsnormen. Gemeinsam mit ihren 187 Mitgliedsstaaten, zu welchen Liechtenstein derzeit gemeinsam mit Ländern wie Bhutan und Nordkorea nicht gehört, ist die IAO bemüht, die Achtung der Arbeitsnormen in Prinzip und Praxis sicherzustellen.

Beispielsweise haben in Verbindung mit der Fussballweltmeisterschaft in Katar Anstellungs- und Arbeitsbedingungen auch im globalen Kontext wieder an Bedeutung gewonnen.

Warum ist Liechtenstein kein Mitglied der genannten Sonderorganisation der Vereinten Nationen?
Aufgrund der dreigliedrigen Organisationsform der IAO wäre eine Mitgliedschaft mit einem beträchtlichen Personal- und Administrativaufwand verbunden. Hinzu kommt der finanzielle Aufwand in Form von Mitgliedsbeiträgen. Alle EU-Staaten sind Mitglied der IAO und Liechtenstein übernimmt als Mitglied des EWR regelmässig arbeits- und sozialrechtlichen EWR-Acquis in nationales Recht. Es kann davon ausgegangen werden, dass der relevante EWR-Acquis den Standards der IAO entspricht. Als Vertragspartei des Paktes der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist Liechtenstein im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich zudem an dessen Standards gebunden.

War die Nicht-Mitgliedschaft ein bewusster Entscheid der Regierung? Die Regierung überprüft regelmässig die Mitgliedschaft Liechtensteins in internationalen Organisationen. Bei der Evaluation eines Beitritts zur IAO ist sie wiederholt zum Schluss gekommen, dass eine Mitgliedschaft nicht anzustreben ist.

Ist eine Mitgliedschaft geplant und wenn nicht, warum nicht? Eine Mitgliedschaft in der IAO steht derzeit nicht zur Diskussion. Für die Gründe wird auf Frage 1 verwiesen.

Welche Vor- und Nachteile würden sich aus einer Mitgliedschaft aus Sicht der Regierung ergeben? Wie unter Frage 1 ausgeführt, wäre eine Mitgliedschaft mit erheblichen personellen, finanziellen und administrativen Aufwendungen verbunden. Die umfangreichen Berichterstattungspflichten sowie die zahlreichen Sitzungen und Konferenzen, an denen nicht nur Vertreter der Regierungen, sondern auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer­schaft teilnehmen müssten, bringen einen hohen Arbeitsaufwand mit sich. Ohne eine regelmässige Teilnahme wäre eine Mitgliedschaft kaum von Nutzen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Nichtmitgliedschaft bisher nicht zu Problemen geführt hat und aktuell keine Bereiche mit inhaltlichem Mehrwert erkennbar sind.


Kleine Anfrage des Abg. Dietmar Lampert zum Thema: Aktuellen Krisen geschuldete Unternehmenskonkurse

Abgeordneter Dietmar Lampert

In der Schweiz erhielten viele Unternehmen finanzielle Unterstützung während der Coronakrise. Nach dem Auslaufen dieser Hilfen zeigt sich in der Schweiz im Jahre 2022 ein Zuwachs an Unternehmenskonkursen von 23% im Vergleich zu 2021. Die Schweiz befürchtet, dass durch den Energiepreisanstieg, die Inflation sowie durch Lieferkettenprobleme die Unternehmenskonkurse in naher Zukunft eher noch befeuert werden. Auch in Liechtenstein wurden zahlreiche Unternehmen mit staatlichen Unterstützungsmassnahmen während der Coronapandemie finanziell unterstützt. Jetzt, wo der Staat einerseits keine Hilfen mehr zahlt und andererseits die Gas- und Strompreise steigen, wäre es interessant zu wissen, wie es um die Liechtensteiner Unternehmen steht.

Es ist mir durchaus bewusst, dass die nachfolgenden Fragestellungen teilweise Überschneidungen mit dem kürzlich erschienen Zwischenbericht der Task-Force vorweisen, dennoch möchte ich folgende vier Fragen dazu stellen:

  1. Wie viele Unternehmen gingen in Liechtenstein dieses Jahr im Vergleich zum letzten Jahr Konkurs? Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Oktober 2022 wurden 8 Insolvenzverfahren eröffnet. Im selben Zeitraum im Jahr 2021 wurden 10 Insolvenzverfahren eröffnet.
  1. Wie schätzt die Regierung die Entwicklung der Unternehmenskonkurse in naher Zukunft angesichts der steigenden Energiepreise, der Inflation und der Lieferkettenprobleme ein? Die Regierung geht aktuell nicht von einem substantiellen Anstieg von Konkursen aus. Trotz der aktuellen Unsicherheiten und der teilweise weiter bestehenden Lieferprobleme und Preissteigerungen, welche die wirtschaftlichen Aussichten trüben und das Wachstum dämpfen, kann die liechtensteinische Wirtschaft nach wie vor als robust beurteilt werden. Sie hat sich in sämtlichen Krisen als resistent und anpassungsfähig erwiesen. Auch die Arbeitsmarktzahlen mit einer sehr tiefen Arbeitslosigkeit und einer hohen Zahl an offenen Stellen deuten nicht auf eine Zunahme von Unternehmensinsolvenzen hin.
  1. Sowohl in die Coronapandemie als auch in die aktuelle Krisensituation sind die Unternehmen unverschuldet geraten. Welcher Unterschied besteht bezüglich der Wirtschaftshilfen zwischen der Coronapandemie und der aktuellen Inflations- und Energiekrise? Im Unterschied zur Corona-Pandemie wurden in der aktuellen Situation keine behördlichen Massnahmen, wie Schliessungen von Betrieben oder Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit, getroffen. Änderungen der Energiepreise sowie die im europäischen Vergleich relativ moderate Inflation haben sich seit Ende 2021 abgezeichnet. Diesem Umstand ist bei der Ausgestaltung allfälliger Unterstützungsleistungen für die Wirtschaft Rechnung zu tragen. Die von der Regierung eingesetzte Task Force «Energiepreise» hat Vorschläge für zielgerichtete und bedarfsorientierte Entlastungsmassnahmen für einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen unterbreitet, welche die Regierung am 31. Oktober 2022 vorgestellt hat. In einem nächsten Schritt werden nun die Arbeiten zur Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen durchgeführt.
  1. Wie ordnet die Regierung die Entwicklungen ein und welche Schlüsse zieht sie daraus? Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.

Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz Gunilla zum Thema: Energiewende, thermische Nutzung des Rheins

Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz

An der Internationalen Parlamentarischen Bodensee Konferenz, welche kürzlich stattfand, wurde eine Machbarkeitsstudie des Amtes für Umwelt des Kantons Thurgau zur thermischen Nutzung des Bodensees und des Rheins vorgestellt. Auch wenn sich die Studie vordergründig um die Nutzung des Bodensees dreht, lässt der Titel der Studie erkennen, dass eine solche Nutzung allenfalls auch des Rheins möglich ist, was für Liechtenstein somit von Interesse sein könnte. Von den Experten wurde auf Rückfrage eine entsprechende Nutzung des Rheins auch nicht ausgeschlossen.

  1. Ist der Regierung diese Machbarkeitsstudie des Amts für Umwelt des Kantons Thurgau bekannt? Ja, diese Studie ist der Regierung in den Grundzügen bekannt.

 

  1. Besteht die Möglichkeit und auch Sinnhaftigkeit, diese Machbarkeitsstudie in Bezug auf den Rhein und Liechtenstein zu prüfen beziehungsweise auszuwerten? Die Regierung wird prüfen, ob eine vertiefte Auswertung dieser Machbarkeitsstudie in Bezug auf den Rhein und Liechtenstein sinnvoll erscheint oder nicht. Grundsätzlich gilt zu berücksichtigen, dass die Abflusstemperaturen des Rheins im Winter relativ tief sind. Bei sehr kalten Temperaturen lässt sich nur sehr wenig Wärme aus dem Fliessgewässer entnehmen. Zudem stehen für Liechtenstein noch ungenutzte Abwärmekapazitäten auf direkt verwendbarem Temperaturniveau aus der KVA in Buchs zur Fernwärmeversorgung zur Verfügung.

Kleine Anfrage des Abg. Daniel Seger zum Thema: Zwischenstand der verschiedenen Massnahmen zur Waldverjüngung

Abgeordneter Daniel Seger

Die Waldverjüngung ist ein wichtiges Thema, das letztmals bei der Behandlung des Jagdgesetzes in 2. Lesung in der Landtagssitzung im November 2021 thematisiert wurde. Die Abänderung des Jagdgesetzes als eine Massnahme des Massnahmenpakets zur Verbesserung der Waldverjüngung wurde damals in 2. Lesung behandelt, das Referendum wurde dagegen nicht erhoben und somit sind die Änderungen in Kraft getreten.

Die im Massnahmenpaket erwähnten Massnahmen sind:

  • Störungsminimierung
  • Schwerpunktbejagungsgebiete (Wildfreihaltegebiete)
  • Wildruhegebiete
  • Anpassung des Jagdwerts der Reviere und des Pachtschillings
  • Absprachen auf Regierungsebene mit Vorarlberg, St. Gallen und Graubünden zum Rotwild
  • Förderung von Lebensraumvernetzung und Wanderkorridoren
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung
  • Zusammenarbeit Forst und Jagd
  • Unterstützung der Jagdgesellschaften bei der Reduktion der Wildbestände
  • Forschungsauftrag zu effizienten Wildvergrämungsmassnahmen und
  • ein Forschungsauftrag für Methoden zur Erfolgskontrolle des Massnahmenpakets

Mir stellen sich zu den verschiedenen Massnahmen des Massnahmenpakets folgende Fragen:

Welche der oben erwähnten Massnahmen wurden bereits vollständig umgesetzt? Im Rahmen der Jagdgesetzrevision 2021 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung der Jagdgemeinschaften bei der Reduktion der Wildbestände geschaffen. Ebenfalls wurde der Jagdwert der Reviere und der Pachtschilling angepasst. Dies geschah im Zuge der Revierneuverpachtung 2022 für die Jagdpachtperiode 2022 bis 2030.

Wie ist der Fortschritt derjenigen Massnahmen, die bereits begonnen wurden? 

Die Umsetzung der verbleibenden neun Massnahmen läuft planmässig. Es ist wichtig zu betonen, dass das Massnahmenpaket als Einheit mit Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Massnahmen zu sehen ist. Der Erfolg hängt somit von der Umsetzung aller Massnahmen ab.

Was sind die Zwischenergebnisse der bereits begonnenen Massnahmen?

Die Zwischenergebnisse der sich in Umsetzung befindlichen Massnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Um Störungen zu minimieren wird die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Freizeitnutzer im Winter 2022/23 weiter intensiviert.
  • Die Feldaufnahmen für die Ausscheidung eines ersten Intensivbejagungsgebietes wurden aufgenommen. Die Ausscheidung und der Bewirtschaftungsbeginn dieses Gebiets sind für 2023 geplant.
  • Die Grundlagenerhebungen für die Optimierung der Wildruhegebiete schreiten voran. Das Lebensraummodell für das Gamswild ist fertig, jenes für das Rotwild kurz vor Abschluss.
  • 2022 gab es einen Austausch auf Regierungsebene mit Vorarlberg zur grenzüberschreitenden Rotwildpopulation. Eine weitere Intensivierung des Austauschs auf Behördenebene wurde vereinbart.
  • 2022 konnten mehrere Äsungsflächen und Vernetzungselemente zur Aufwertung der Wildlebensräume sowie der Lebensraumvernetzung in die Bewirtschaftungsförderung des Amts für Umwelt aufgenommen werden.
  • Wie im Vorjahr konnten 2022 zwei Lehrgänge für die Waldbewirtschafter zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung durchgeführt werden.
  • Mit Beginn der neuen Jagdpachtperiode 2022 bis 2030 wurde heuer eine Neuorganisation der Reviergespräche besprochen. Unter anderem soll dadurch die Zusammenarbeit von Forst und Jagd verbessert werden. Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Forst und Jagd fliesst als Massnahme auch in die Waldstrategie 2030+ ein, welche aktuell erarbeitet wird.
  • Gegenwärtig laufen Besprechungen mit den betroffenen Jagdgemeinschaften zur Planung erster koordinierter Jagden unter Einbezug der Wildhut, um bei der Wildbestandsreduktion Unterstützung zu bieten.
  • Die Erfolgskontrolle auf Ebene Waldverjüngung erfolgt über den Ausbau und die Verbesserung der seit 2018 durchgeführten Verjüngungskontrolle im Fürstentum Liechtenstein. Diese Weiterentwicklung ist auch eine Massnahme in der genannten Waldstrategie 2030+.

Welche Massnahmen wurden noch nicht begonnen? Noch nicht vergeben wurde der Forschungsauftrag zu effizienten Wildvergrämungsmassnahmen und der Forschungsauftrag für Methoden zur Erfolgskontrolle des Massnahmenpakets.

Was ist der Grund dafür, dass diese Massnahmen noch nicht begonnen wurden?  Allgemeingültige Ansätze für effiziente Wildvergrämungsmassnahmen sind bekannt. Spezifische Wildvergrämungsmassnahmen für die Intensivbejagungsgebiete werden ausgearbeitet, sobald die Ausscheidung dieser Gebiete genügend weit fortgeschritten ist. Dies ist für 2023 vorgesehen.
Für die Vergabe eines Forschungsauftrags für Methoden zur Erfolgskontrolle des Massnahmenpakets ist es aktuell noch zu früh.