Abänderung der AIA-Verordnung per 1. Januar 2023

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. November 2022 die Abänderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Verordnung) beschlossen.

Die beschlossenen Änderungen berücksichtigen die neuen AIA-Partnerstaaten. Entsprechend dem Beschluss des Landtags vom Oktober 2022 werden Moldau, Ruanda sowie Tunesien neu als AIA-Partnerstaaten in Anhang 1 der Verordnung aufgenommen. Zudem wurde das Anwendbarkeitsdatums betreffend den automatischen Informationsaustausch mit Georgien (neu ab 1. Januar 2023) angepasst und Qatar gilt nunmehr als reziproker Partnerstaat.

Die Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.