Bewilligungsmoratorium im Spielbankenmarkt

Die Regierung legt dem Landtag an der November-Sitzung einen Gesetzentwurf für ein Bewilligungsmoratorium vor, das dieser vor rund drei Jahren abgelehnt hat.

Das Gesetz soll dringlich erklärt werden, noch in diesem Jahr in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2025 gelten.

Regierung will vollendete Tatsachen schaffen

Mit einem dringlich erklärten Bewilligungsmoratorium wird der heutige Casino-Markt vor Konkurrenz geschützt und rechtlich noch weiter zementiert. Die jetzt schon tätigen Casinos (fünf an der Zahl) können den Markt unter sich aufteilen, ihre Geschäftspläne entsprechend anpassen und unter dem Schutz des Gesetzes noch weiter expandieren. Dass den drei bereits anhängigen Bewilligungsgesuchen Folge gegeben wird, ist abzusehen. Mit einem Bewilligungsmoratorium wird der Casino-Markt nicht eingegrenzt, sondern noch weiter konsolidiert. Die Fehler der Vergangenheit werden wiederholt und vollendete Tatsachen geschaffen. Mit der Regierungsvorlage wird es noch viel schwieriger, den ausser Kontrolle geratenen Spielbankenmarkt zu regulieren, zumal eine Rückkehr zum Konzessionssystem rechtlich und sachlich ohnehin unmöglich ist.

Gegenvorschlag der Regierung höchst problematisch

Die Regierung greift sowohl in den parlamentarischen als auch in den direkt-demokratischen Prozess ein: Sollte der Landtag das Bewilligungsmoratorium in seiner November-Sitzung in drei Lesungen beschliessen, sind die Würfel gefallen. Ein solches Szenario läuft dem Initiativrecht nach Art. 64 der Verfassung diametral zuwider. Die Regierung stellt unserer Initiative mitten im Initiativprozess einen Gegenvorschlag in den Weg, obwohl ihr dies nach Art. 82 Abs. 3 Volksrechtegesetz (VRG) nicht gestattet ist: Gegenvorschläge zu einer Volksinitiative (Verfassungs- oder Gesetzesinitiative) sind dem Landtag vorbehalten.

Fazit

Die Regierung will nach Einreichung unserer Initiative am 20. Oktober 2022 die Spielregeln ändern: Die Gesetzeslage wird an die Interessen der bereits zugelassenen Casinos angepasst und – nicht zuletzt und für uns besonders bedenklich – wird der parlamentarische und direkt-demokratische Prozess unterlaufen.

Verein IG VolksMeinung