Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dr. Graziella Marok-Wachter

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage des Abg. Georg Kaufmann zum Thema: Bushaltestellen

Abgeordneter Georg Kaufmann

Heute habe ich wieder einmal festgestellt, dass die Ankunftszeiten der Busse an der jeweiligen Bushaltestelle immer noch in Sollzeit und nicht in Echtzeit angezeigt werden. Das kann zu einer Verunsicherung bei den wartenden Fahrgästen führen, weil gemäss Anzeige der Bus hier sein sollte, jedoch weit und breit noch nichts vom ihm zu sehen ist.

Deshalb meine zwei Fragen:

Wo liegt das Problem, dass die Ankunftszeit bei den Anzeigen immer noch nicht in Echtzeit angezeigt werden kann? Seit Dezember 2021 kommt in den LIEmobil-Bussen ein neues System zum Einsatz, welches die Pünktlichkeit erfasst und die entsprechenden Daten über Schnittstellen an unterschiedliche Auskunftssysteme weiterleitet.

Es ist vorgesehen, dass die Echtzeit-Daten von diesem System über eine Schnittstelle zur SBB gelangen, von wo sie an zahlreiche Drittsysteme weitergereicht werden. Bei diesen Drittsystemen handelt es sich beispielsweise um den SBB-Fahrplan oder auch Google Maps.

Die Implementierung dauert deshalb verhältnismässig lange, da diverse Ungereimtheiten in den Daten behoben werden müssen.

Kann mit einer Umstellung auf Echtzeit gerechnet werden und, falls ja, bis wann? Aktuell läuft die Behebung von Daten-Ungereimtheiten. Gemäss aktueller Planung stehen den ÖV-Nutzerinnen und Nutzern ab dem 21. September 2022 wieder Echtzeit-Informationen an den Bushaltestellen zur Verfügung. Zudem werden diese Daten dann neu auch in den in Frage 1 genannten Apps zur Verfügung stehen.

Sofern es zu weiteren Verzögerungen kommen sollte, wird LIEmobil die Aufschaltung einer alternativen Schnittstelle prüfen, welche die Daten auf direktem Weg zu den Anzeigen liefert.


Kleine Anfrage des Abg. Walter Frick zum Thema: Stromsparen bei Strassenbeleuchtungen

Abgeordneter Walter Frick

Gestern kommunizierte die Regierung verschiedene Strom- beziehungsweise Energiesparmassnahmen bei den landeseigenen Gebäuden. Damit will die Regierung ihrer Vorbildfunktion gerecht werden, was sicherlich löblich ist. Bereits beim Label «Energiestadt» wurden Massnahmen in Sachen Strassenbeleuchtung in den Gemeinden eingeleitet, die teilweise zu Unmut in der Bevölkerung führten. Es soll damit aber sowohl der Stromverschwendung als auch der Lichtverschmutzung entgegengewirkt werden.

Welches Einsparpotenzial hätte man in diesem Bereich und welche Sicherheitsüberlegungen stehen dem entgegen? Entlang der Landstrassen werden die Strassenbeleuchtungen von den Standortgemeinden erstellt und betrieben. Deshalb liegen die Informationen über die Kosten und das mögliche Einsparungspotential bei den Gemeinden.

Die Gemeinden haben in den letzten Jahren den Grossteil der Strassenbeleuchtung mit energieeffizienten LED-Leuchten ersetzt. Lediglich rund 30 Prozent sind noch konventionelle Lampen, die aber auch schon stromsparend sind. Eine Auswertung der LKW zeigt, dass der Strombedarf der öffentlichen Beleuchtung seit 2017 um mehr als 30 Prozent gesunken ist. Die Strassenbeleuchtung macht aktuell weniger als 0.4 Prozent des Landesabsatzes aus.

In Bezug auf die Verkehrssicherheit sind Strassenbeleuchtungen vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fussgängerinnen und Fussgänger im Innerortsbereich notwendig. Dabei geht es darum, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer früh genug erkannt werden können.

Gerade bei Fussgängerübergangen ist eine genügende Ausleuchtung zwingend notwendig. Die für die Verkehrssicherheit erforderliche Helligkeit ist normiert und von der Strassenart und dem Geschwindigkeitsregime abhängig.

Weiter sind unbeleuchtete oder zu dunkle Fussgängerpassagen unangenehm und verstärken die Angst vor kriminellen Übergriffen.

Welchen Sinn ergeben nächtliche Strassenbeleuchtungsmassnahmen grundsätzlich und welche Alternativen für mehr Sicherheit würde es geben? Nachdem in der Nacht wenige Fussgängerinnen und Fussgänger unterwegs sind, werden viele Strassenbeleuchtungen mit einer intelligenten Steuerung ausgerüstet. Diese erkennt die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und deren Bewegungsrichtung. So kann der Weg der Strassennutzerinnen und Strassennutzer bedarfsgerecht ausgeleuchtet werden. Die von diesem Weg abseits liegenden Strassenleuchten bleiben dabei dunkel oder reduziert.

Die technische Entwicklung wird durch die Gemeinden und die LKW eng verfolgt und laufend in den Optimierungsprozess eingebracht.

Fasst man landesweit auch grundsätzlich Einschränkungen bei Strassenbeleuchtungen ins Auge? Die Strassenbeleuchtung ist in Liechtenstein in der Verantwortung der Gemeinden, weshalb das Land keine Vorgaben zur Einschränkung der Strassenbeleuchtung macht.


Kleine Anfrage des stv. Abg. Hubert Büchel Hubert zum Thema: Erneuerung der Landstrasse in Ruggell

Abgeordneter Hubert Büchel

Ich habe eine Kleine Anfrage zur Erneuerung der Landstrasse in Ruggell. Diese wurde in den letzten Jahren inklusive der Werksleitung grundsaniert.

Im Zuge dessen wurde auch ein sogenannter Busknoten realisiert und es gibt zwei Bushaltestellen: eine an der Landstrasse und eine an der Nellengasse. Durch die Einbahnführung entstand ein Grosskreisel mit einem schön gestalteten Pärkchen in der Mitte. Bei der Landstrasse selbst wurde eine Fussgängerinsel eingebaut und die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr erhöht, aber auf eine Begrünung wurde verzichtet.

Meine Fragen sind nun:

Warum wurde bei der Sanierung der Landstrasse auf eine Begrünung verzichtet, obwohl sich das vom Strassenquerschnitt her regelrecht angeboten hätte? Dem ursprünglichen Wunsch der Gemeinde Ruggell nach einem begrünten Mittelstreifen konnte mangels entsprechender Flächen nicht entsprochen werden. Weder die seitlichen Radstreifen noch das Trottoir konnten weggelassen werden. Für die Erstellung von Grünflächen wäre ein durchgehender Landerwerb längs der Landstrasse im Baugebiet notwendig gewesen, was sich nicht realisieren liess.

Das im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgeführte Projekt umfasst pro Strassenseite ein Trottoir von 2 Metern Breite, einen Radstreifen von 1.5 Metern Breite und zwei Fahrbahnen von je 3 Metern Breite. Damit wird die vorhandene Grundstückbreite von 13 Metern wie bisher voll ausgenutzt.

Für eine Bepflanzung auf öffentlichem Grund hat es keinen Platz. Aufgrund dieser Gegebenheiten versucht die Gemeinde Ruggell eine Bepflanzung mit Bäumen am Strassenrand auf den angrenzenden Privatparzellen zu fördern.

Derzeit realisiert das Land Liechtenstein das Projekt Rheinstrasse Ruggell mit dem Kreisel Anschluss Industriestrasse. Aufgrund der Platzverhältnisse an der Rheinstrasse mit einer Trasseebreite von 18.5 Metern bietet sich an dieser Stelle eine Begrünung an. Auf dem Mehrzweckstreifen in der Mitte werden Bäume gepflanzt. Auf der südlichen Strassenseite entsteht zwischen dem Radstreifen und dem Trottoir eine 2 Meter breite Rabatte, die sowohl mit Bäumen als auch mit Stauden und Magerwiese bepflanzt wird.

Die Art der Begrünung und die Wahl der Pflanzen erfolgte in Absprache mit der Gemeinde Ruggell unter Zuzug eines Fachbüros, damit sowohl der Biodiversität, dem Schattenwurf, aber auch den Bedürfnissen des Strassenunterhaltes Rechnung getragen werden kann.

Gibt es hierzu ein landesweites Konzept oder ist die Begrünung von Landstrassen kein Thema? Bereits heute gibt es diverse Grünanlagen entlang von Landstrassen. Diese entstanden in der Vergangenheit ohne übergeordnete Planung. Nachdem in Liechtenstein in der Regel sowohl Bankett als auch Strassenböschungen in Privatbesitz sind, ist der Spielraum für die Erstellung von Grünanlagen seitens des Landes stark begrenzt.

Die Regierung erkannte, dass es genau deshalb wichtig ist, die wenigen zur Verfügung stehenden Flächen optimal zu bepflanzen und hat eine entsprechende Konzeptstudie in Auftrag gegeben. Das Konzept soll der Regierung bis Ende dieses Jahres vorliegen. Im Konzept werden die folgenden Möglichkeiten aufgezeigt:

  • Das Potential zur Schaffung neuer Grünflächen im Umfeld von Landesstrassenliegenschaften.
  • Das Verbesserungspotential bei bereits heute bestehenden Grünflächen im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit.
  • Neupflanzungen bei neu zu erstellenden Strassenanlagen. Mit Hilfe von Planungshilfen sollen die Möglichkeiten für eine naturnahe Gestaltung der Nebenflächen bereits frühzeitig in der Konzeption und Projektierung von Neu- oder Umbaustrecken erörtert werden.

Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Ausserordentliche Preisänderungen bei Bauprojekten

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Am 9. Juli 2022 war im «Liechtensteiner Volksblatt» zu lesen, dass nicht nur private Bauherren, sondern auch Land und Gemeinden mit steigenden Baukosten zu kämpfen haben. «Die teuerungsbedingten Preissteigerungen führen zu höheren Kosten bei den Unternehmen und somit auch bei der Bauherrschaft», hiess es damals vom Infrastrukturministerium. Auch heisst es, dass in einzelnen Bereichen ausserordentliche Preisänderungen auftreten, die nicht mehr durch den Baupreisindex abgedeckt sind. Gemeinsam mit den Vertragspartnern sowie den Fachverbänden und der Wirtschaftskammer werde geklärt, wer die zusätzlichen Kosten in welchem Ausmass zu tragen hat und dass es dem Land dabei wichtig ist, zusammen mit den beauftragten Unternehmen eine faire Zusammenarbeit und Entschädigung sicherzustellen.

Daraus ergeben sich mir die folgenden fünf Fragen an die geschätzte Regierung:

Wie hoch ist die Summe der höheren Kosten, die aufgrund der ausserordentlichen Preisänderungen und der Teuerung jeweils für das Jahr 2021 und 2022 dem Land als Bauherrn in Rechnung gestellt wurden? Forderungen aufgrund von ausserordentlichen Preissteigerungen stehen aktuell im Hochbau nur beim Dienstleistungszentrum Giessen im Raum. Bei diesem Projekt bestehen Forderungen für Mehrkosten von aktuell rund CHF 600’000 CHF für Bewehrungsstahl und CHF 300’000 für Glas. Die Regierung wird in den kommenden Wochen über den Umgang mit diesen ausserordentlichen Preissteigerungen entscheiden.

Wie viele dieser zusätzlichen Kosten wurden bereits den jeweiligen Unternehmen erstattet? Keine.

Nach welcher Methode quantifizieren das Land und die Gemeinden neben dem allgemeinen Baupreisindex die ausserordentlichen Preisänderungen? Zur Situation in den Gemeinden kann die Regierung keine Aussage machen.

Das Land Liechtenstein folgt beim Umgang mit ausserordentlichen Preisänderungen den massgeblichen vertraglichen Bestimmungen und den einschlägigen Richtlinien und Normen.

Die Berechnungsmethodik kann auf der Webseite der Landesverwaltung unter dem Titel «Baupreisänderungen» (www.llv.li/inhalt/12659/amtsstellen/baupreisanderung) abgerufen werden.

Ist es in aktuellen oder zukünftigen Vergabeprozessen vorgesehen, dass positive und negative ausserordentliche Preisänderungen an den Bauherrn weitergegeben werden, auch wenn diese nicht durch einen allgemeinen Baupreisindex abgebildet sind? Der Regierung ist eine faire Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern wichtig. Die Regierung prüft daher auch, ob Anpassungen in Bezug auf ausserordentliche Preisänderungen erforderlich sind.

Können ausserordentliche Preisänderungen in der aktuellen Situation zum existenziellen Risiko für Unternehmen und Handwerker führen und deren Abhängigkeit von Wirtschaftshilfen fördern? Die Kalkulation von Preisen liegt in der Verantwortung von Unternehmen. Wirtschaftshilfen sind diesbezüglich aktuell keine vorgesehen.


Kleine Anfrage des Abg. Sascha Quaderer zum Thema: Fassade an der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Abgeordneter Sascha Quaderer

Am 15. Juli war in der Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Justiz zu lesen, dass die Jury für den Neubau der Landesbibliothek das Projekt „896795“ von Morger Partner Architekten AG zum Sieger erkoren hat. Das Projekt überrasche mit seiner gelassenen Gesamterscheinung, was einer Landesbibliothek angemessen erscheine. Wenn man auf der Webseite www.neue-lilb.li Details zum Siegerprojekt nachliest, erfährt man, dass sich die Fassadenmaterialisierung nach Kriterien der Nachhaltigkeit richtet. Die Fassade wird aus imprägniertem Holz erstellt. Sie weise einen hohen Recyclinggrad und eine gute Reversibilität auf. PV-Elemente sind auf den vorliegenden Architekturplänen an der Fassade nicht vorgesehen. Sie würden gemäss Wettbewerbsausschreibung zwar begrüsst, waren aber im Gegensatz zur PV-Anlage auf dem Dach nicht vorgeschrieben worden. Gemäss der landeseigenen Webseite www.sonnendach.li ist die Südfassade von der Ausrichtung her gut für eine PV-Anlage geeignet.

Weshalb hat die Regierung in der Wettbewerbsausschreibung im Frühjahr 2021 keine PV-Anlage an der Südfassade vorgeschrieben? Zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, dass die Fassadenanlagen von grosser Wichtigkeit sind, um die Winterstromlücke schliessen zu helfen. Die Regierung legt bei der Auslobung eines Architekturwettbewerbes grossen Wert auf eine gesamtheitliche Betrachtung der Aufgabenstellung.

Die Vorbildfunktion des Landes liegt in unterschiedlichen Bereichen. Einerseits hat das Land eine Vorbildfunktion in Sachen Baukultur, was auch entsprechend im Baugesetz in Art. 57 Abs. 2 festgehalten ist. Andererseits trägt die Regierung der Nachhaltigkeit in seiner gesamtheitlichen Betrachtung Rechnung, was auch im Regierungsprogramm der laufenden Legislatur entsprechend festgehalten ist. Konkret bedeutet eine gesamtheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeit, dass es neben der ökologischen Nachhaltigkeit eben auch eine ökonomische und eine gesellschaftliche Nachhaltigkeit gibt, die berücksichtigt werden soll.

Die Qualitätssicherung in Sachen Nachhaltigkeit erfolgt bei Architekturwettbewerben des Landes durch die gewählte Zertifizierung nach dem Standard Nachhaltig Bauen Schweiz (SNBS), welche entsprechend gefordert wird.

Auftraggeber und Planer haben damit die Möglichkeit, ganz im Sinne des ÖAWG und des Wettbewerbs, eine Lösungsvielfalt zu derselben Aufgabenstellung zu erhalten, ohne das Eine gegenüber dem Anderen auszuschliessen.

Weshalb hat die Regierung in der Stellungnahme zu den Überarbeitungspunkten des Siegerprojekts im Jahr 2022, also heuer, keine PV-Anlage an der Südfassade eingefordert? Zu diesem Zeitpunkt war bereits mehr als deutlich, dass der Landtag landeseigene Bauten mit Fassadenanlagen erwartet. Das Wettbewerbsverfahren erfolgt im Rahmen des ÖAWG und nach der SIA-Ordnung bzw. nach den LIA-Empfehlungen. Es ist wie in anderen Ausschreibungen rechtlich nicht zulässig, neue Anforderungen oder Vorgaben während des Verfahrens einzufordern.

 

Der guten Ordnung halber ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Architekturwettbewerbs im Frühjahr 2021 der Regierung die Meinung einzelner Landtagsabgeordneter zu Fassaden-PV-Anlagen nicht bekannt war. Die Thematik kam erstmals bei der Beratung des Hochbautenberichts im November 2021 auf. Auch bei der Behandlung des Bericht und Antrags betreffend den Verpflichtungskredit in der Landtagssitzung vom 9. Mai 2019 waren PV-Anlagen kein Thema.

Wird die Regierung bei der anstehenden Detailplanung bei den Architekten auf eine architektonisch hochwertige Integration einer PV-Fassadenanlage pochen? Wenn nein, wieso nicht? Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen und das Siegerprojekt kann die Zertifizierungsanforderungen nach SNBS Gold, das heisst einen sehr hohen Nachhaltigkeitsstandard, erfüllen. Darüber hinaus kann das Siegerprojekt den angenommenen Eigenstrombedarf zu rund 85 % abdecken.

Wie will die Regierung erreichen, dass in Zukunft bei landeseigenen Neubauten PV-Fassadenanlagen erstellt werden? Die Regierung will auch in Zukunft den Architekturwettbewerb mit dem Ziel ausloben, das beste Projekt für die gestellte Aufgabe zu erhalten. Das Land berücksichtigt bezüglich Verfahren und Ausschreibung das ÖAWG, die geltenden Normen, Ordnungen und Leitfaden der Berufsverbände. Gleichzeit entspricht das Land baukulturellen, energetischen und nachhaltigen Anliegen, indem erprobte Zertifizierungen angewendet werden.

In Zukunft ist es durchaus möglich, dass eine Fassaden-PV-Anlage gefordert wird.

Bei imprägniertem Holz aus dem Aussenbereich handelt es sich am Ende seiner Lebenszeit um Altholz A4. Es kann nicht recycelt werden, sondern muss thermisch verwertet – also verbrannt – werden. Wo sieht die Regierung bei dieser Holzfassade den Punkt der hohen Recyclingfähigkeit erreicht? Der Lebenszyklus jedes Bauwerks erreicht früher oder später den Zeitpunkt der Instandsetzung oder des Bauteilersatzes.

Mit dem Ersatz und somit mit der Entsorgung stellt sich – unabhängig ob Holz, Verputz, Metall oder auch PV-Modul – die Frage nach dem Recycling.

Bei der Landesbibliothek wird eine druckimprägnierte Holzverkleidung vorgeschlagen. Holz hebt sich primär von anderen Fassadenmaterialen ab, weil es ein nachwachsender Baustoff ist. Holz kann zudem sehr einfach zurückgebaut, getrennt und verwertet werden.


Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry zum Thema: Bahnübergang Nendeln

Abgeordneter Daniel Oehry

In den letzten Wochen wurde der Bahnübergang Nendeln Rheinstrasse wieder einmal einer Optimierung unterzogen. Aufgrund des sehr grossen Verkehrsaufkommens auf dieser Strecke verursacht dies Schäden beim Mittelteil und diese werden in dieser Folge immer wieder behoben. Aus Sicht des PKW- oder LKW-Verkehrs eine wichtige Tätigkeit, denn dies schont die Dämpfer und ermöglicht ein flüssiges Passieren der Bahnschranke. Aus der Perspektive der Anwohner führt die aktuelle Ausführung zu einer viel grösseren Lärmentwicklung, denn statt Gummielemente, wie bei anderen Übergängen, wurden hier Bettonplatten einbebaut, die eine viel grössere Lärmentwicklung verursachen. Der Übergang beim Industriezubringer Schaan ist im Vergleich dazu mit Gummielementen ausgelegt.

Als nicht ÖBB-Fachplaner stellt man sich folgende Fragen:

Wann werden welche Ausführungsarten gewählt? Bei der gegenständlichen Sanierung der Gleistragplatten in Nendeln kamen Schwerlastplatten zum Einsatz. Diese Ausführungsart ergab sich einerseits aus technischen und andererseits aus zeitlichen Gründen. Mit dem verwendeten System konnte die Dauer der Sperrung der Landstrasse auf ein Minimum beschränkt werden.

Bei einer erst vor Kurzem stattgefundenen Besichtigung der Eisenbahnkreuzung vor Ort ist der ÖBB aufgefallen, dass es bei der Überfahrt von Lastkraftwagen zu deutlich hörbaren Klopfgeräuschen kommt. Es liegt die Vermutung nahe, dass sich eine oder mehrere Schraubverbindungen gelöst haben. Seitens der Instandhaltung der ÖBB wird der Sachverhalt demnächst genauer erörtert und eine kurzfristige Behebung allfälliger Mängel angestrebt.

Warum werden wirtschaftliche Vorteile höher gewertet als der Lärmschutz der Anwohner? Seitens der ÖBB hat der Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner jedenfalls höhere Priorität als allfällige wirtschaftliche Vorteile. Die ÖBB hat sich genauso wie jeder andere an die Liechtensteiner Lärmschutzverordnung zu halten.

In gegenständlichem Fall war eine Erneuerung der Gleistragplatten aus technischen und zeitlichen Aspekten nur mit den in Nendeln verwendeten Schwerlastplatten möglich. Diese Ausführungsart ist teurer als andere Ausführungsarten, welche jedoch aufgrund der technischen und zeitlichen Limitationen, wie in Antwort zu Frage 1 ausgeführt, nicht realisierbar waren.


Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend zum Thema: Gestaltung des Südeingangs der Ruggeller Landstrasse

Abgeordneter Mario Wohlwend

Nachdem der stv. Abg. Hubert Büchel dieses Thema bereits aufgegriffen hat, habe ich meinerseits eine ergänzende Kleine Anfrage zu diesem anscheinend brennenden Thema.

In jüngster Zeit wurde die Sanierung der in die Tage gekommenen Landstrasse vorgenommen. Ein attraktiver Lebensraum ist wichtig – auch entlang der Ruggeller Landstrasse. Nun die Vorstellungen eines attraktiven Südeingangs sind vermutlich unterschiedlich. Auffallend ist, dass in Schaan bei der Rheinbrücke eine prächtige Baumallee den westlichen Dorfeingang facettenreich prägt. Hingegen in Ruggell der südliche Eingang jegliche Bepflanzung missen lässt und dadurch auf eine Torwirkung vermutlich für die nächsten 40 Jahre verzichtet.

Wie und weshalb ist diese Variante in Ruggell ausgewählt worden? Bezüglich der Nutzung des zur Verfügung stehenden Strassenraumes von 13 Metern und die nicht vorhandenen Möglichkeiten zur Schaffung eines Grünbereiches verweisen wir auf die Antwort zur Anfrage des stellvertretenden Abgeordneten Hubert Büchel zur selben Thematik.

Der südliche Dorfeingang von Ruggell verfügt über eine Bepflanzung. Anlässlich des Projektes „Landstrasse Ruggell-Bendern, Dorfeingang Süd“ wurde im Jahr 1999 eine begrünte Verkehrsinsel mit zwei Bäumen erstellt. Am Strassenrand wurden zusätzlich 14 hochstämmige Robinien gepflanzt, um beim Dorfeingang eine Torwirkung zu erreichen.

Im Gegensatz zur Landstrasse in Ruggell handelt es sich bei der Zollstrasse in Schaan um eine Ausserortsstrecke bei der der angrenzende Boden bereits in öffentlicher Hand war, weshalb eine flächigere Pflanzung möglich war. Die heutige Bepflanzung ausserhalb der Strassen erfolgte auf Initiative und unter der Federführung der Gemeinde Schaan. Das Land Liechtenstein leistete lediglich einen Kostenbeitrag.

Konnten sich die Anwohner oder die Gemeinde bei der Gestaltung einbringen? Die Gemeinde Ruggell war sehr stark in den Entscheidungsprozess für die Ausgestaltung des Querschnittes an der Landstrasse eingebunden. Das Normalprofil und die fehlenden Möglichkeiten für einen Grünbereich wurde in vielen Sitzungen mit der Gemeinde und der Gestaltungskommission besprochen. Das Land nahm die Anliegen der Gemeinde Ruggell ernst.

Seitens der Gemeinde erkannte man die Situation. Mit der Auflösung der öffentlichen Parkplätze entlang der Rheinstrasse schaffte sie die Möglichkeit für die Erstellung eines Grünbereiches im Strassenraum. Leider war dies an der Landstrasse nicht möglich.


Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry zum Thema: Gratisbus für Schüler

Abgeordneter Daniel Oehry

Einige Kleine Anfragen finden Sie zum Thema Schülerabo und im Kern hat die Regierung jederzeit die Möglichkeit das System dahingehend anzupassen, dass Eltern keine zusätzlichen CHF 80 bezahlen müssen, damit ihre Kinder ausserschulisch auch den Bus in Liechtenstein kostenlos nutzen können. Dies ist keine Massnahme, um Pendler vom Auto auf das Fahrrad oder auf den Bus zu lenken, sondern Familienförderung im Kleinen und vor allem braucht es dazu keine grossen Würfe mehr. Alle Fakten liegen auf dem Tisch oder lassen sich aus zwei bis drei Kleinen Anfragen ableiten.

Dies führt zu zwei Fragen:

Wird die Regierung dafür sorgen, dass ab nächstem Schuljahr Eltern keine zusätzlichen CHF 80 der LIEmobil überweisen müssen, damit ihre Schülerinnen und Schüler kostenlos den Bus ausserschulisch nutzen können? Eine Studie Gratis-ÖV, welche Teil des Mobilitätskonzepts 2030 ist, wird aktuell bearbeitet und nach Finalisierung dem Landtag vorgelegt.

In dieser Studie soll ein gesamtheitlicher Überblick zu dieser Thematik erstellt werden. Eine isolierte Betrachtung eines Segments von ÖV-Nutzerinnen und Nutzern erscheint aufgrund dessen nicht angezeigt.

Falls nicht, welche Gründe lassen dies nicht zu? Siehe Antwort zu Frage 1.