Kleine Anfragen an Regierungschef Dr. Daniel Risch

Regierungschef Dr. Daniel Risch beantwortet die kleinen Anfragen

Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rehak zum Thema: Volksfest am Staatsfeiertag

Abgeordneter Thomas Rehak

Nach zwei Jahren Coronapause wurde am 15. August der Staatsfeiertag wieder in gewohnter Form in Vaduz gefeiert. Im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie hat man im Programm 2022 auf lokale Bands gesetzt, auf hochkarätige internationale Künstler wurde verzichtet. In der Folge kann davon ausgegangen werden, dass Kosten für Künstlergagen, Hotels, Transfer, Sicherheit und Catering deutlich tiefer ausgefallen sein dürften als in den Jahren zuvor. Liechtenstein Marketing erklärte im Vorfeld jedoch, dass dasselbe Budget wie in den vergangenen Jahren bereitstehe. Gemäss einem Zeitungsbericht waren für das Volksfest im Jahr 2017 CHF 250’000 veranschlagt. Das Volksfest 2022 verzeichnete gemäss Liechtenstein Marketing 15’000 bis 20’000 Besucher. Das sind die tiefsten Besucherzahlen, seit die Organisation im Jahr 2013 von Liechtenstein Marketing übernommen wurde. Zudem haben sich mit nur 24 Vereinen deutlich weniger beteiligt als in den Vorjahren.

Wie viel hat das Volksfest zum Staatsfeiertag in den Jahren 2022, 2019, 2018, 2017 und 2016 effektiv gekostet? Die Aufwände für das Volksfest betrugen in den Jahren: 2016: CHF 272’422, 2017: CHF 273’152, 2018: CHF 264’419, 2019: CHF 263’959 und im Jahr 2022 sind CHF 200’849 budgetiert worden. Damit war das Budget 2022 markant tiefer als die Kosten für die Durchführungen vor der Pandemie.

Welche Kosten sind in den genannten Jahren für alle Aufwände rund um die gebuchten Künstler angefallen? Die Künstlerhonorare betrugen in den Jahren 2016: CHF 93’896, 2017: CHF 105’509, 2018: CHF 98’590, 2019: CHF 23’700, dies jedoch ohne die Honorare im Rahmen der 300 Jahre Jubiläumsshow. Im Jahr 2022 wurden CHF 43’470 für Künstlerhonorare budgetiert.

Für das Programm müsste in diesem Jahr weniger Geld ausgegeben worden sein, daher die Frage: Wohin floss das Geld für das diesjährige Volksfest? Das Konzept des diesjährigen Staatsfeiertages mit Fokus auf mehr Regionalität und damit auch mehr regionalen Künstlern anstatt internationaler Künstler hat sich im Budget 2022 deutlich niedergeschlagen im Vergleich zu 2018. Die detaillierte Abrechnung der effektiven Kosten für das Jahr 2022 liegt per heute noch nicht vor. Sobald sie vorliegt, wird sie wie üblich zusammen mit dem Abschlussbericht der Regierung zur Kenntnis gebracht.

Weshalb beteiligen sich immer weniger liechtensteinische Vereine am Volksfest?Das Angebot für liechtensteinische Vereine blieb in den letzten 10 Jahren unverändert. Die Teilnahme für liechtensteinische Vereine am Volksfest ist kostenlos. Zudem werden die Kosten von Wasser, Strom, Müllentsorgung, WC-Anlagen und Endreinigung vom Veranstalter getragen. Nach der Corona-Pandemie hatten die Vereine aber generell Schwierigkeiten, Mitglieder oder Personal zu finden, um am Staatsfeiertag an den Ständen zu arbeiten.

Mit dem Ergebnis kann man nicht zufrieden sein. Was ist geplant, um das Volksfest wieder attraktiver zu gestalten, beziehungsweise wie soll das Fest wieder mehr Liechtenstein-Bezug erhalten? Die ersten Rückmeldungen waren sehr positiv und die 15-20’000 Menschen am Volksfest haben es trotz Feuerwerkverbot offenbar genossen, im Städtle gemeinsam zu feiern. Die Regierung ist überzeugt, dass das neue Konzept mit einer Gastgemeinde auf dem Peter-Kaiser-Platz überzeugend umgesetzt wurde und sich in den nächsten Jahre gut etablieren wird. Die jeweils nach dem Staatsfeiertag durchgeführte Umfrage läuft für das Jahr 2022 unter www.staatsfeiertag.li noch. Mit der Auswertung der Umfrage werden Schlüsse für die Weiterentwicklung des Staatsfeiertages 2023 gezogen.

Hinweis: Bei den Kostenzusammenstellungen der vergangenen Durchführungen die effektiven Zahlen vorliegen, für 2022 jedoch erst die Budgetzahlen, da die Abrechnung für das Jahr 2022 noch nicht final vorliegt.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oehry zum Thema: Stand der Digitalisierung

Abgeordneter Daniel Oehry

Gemäss Digitaler Agenda aus dem Jahr 2019 sollen die staatlichen Dienstleistungen digital, einfach und nachvollziehbar nutzbar sein. Dies kann auf Seite 13 als Bestandteil der Vison im Bereich Staat und Verwaltung nachgelesen werden. Nebst dem Staat wurden auch für die Bereiche Bildung, Wirtschaft, Blockchain, Infrastruktrur, Verkehr, Gesundheit, Familie und Chancengleichheit und zu guter Letzt Kultur Handlungsfelder beschrieben. Das Stichwort «nachvollziehbar» führt zur Frage nach dem Ort, an dem der Stand der Umsetzung einfach nachvollzogen werden kann. Gemäss Presseportal weilte am 19. August der deutsche Minister für Verkehr und Digitalisierung in Liechtenstein und gemäss Medien wurden bei einem gemeinsamen Mittagessen Digitalisierungsthemen ausgetauscht.

Dies führt zu folgenden Fragen:

Welche Schwerpnkte sind im Kontext der Digitalisierungsinitiative in dieser Legislatur noch vorgesehen? Die Digitalisierungsinitiative im Bereich eGovernment ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Einerseits werden die sogenannten «E-Gov Basisdienste» vorangetrieben, andererseits werden die verschiedenen Digitalisierungsprojekte der Amtsstellen, die E-Gov Anwendungen, umgesetzt, welche in der DiRoll Initiative gesammelt und priorisiert wurden. DiRoll ist die digitale Roadmap der liechtensteinischen Landesverwaltung. Die eBasisdienste wie etwa eID oder eZahlungsdienste dienen als Grundlage für die E-Gov Anwendungen. Der Umsetzungsstand per Ende 2021 und die für das Jahr 2022 geplanten Arbeiten lassen sich anhand des Rechenschaftsbericht des Amtes für Informatik nachvollziehen. Gegenüber diesem Stand hat sich nichts Grundsätzliches verändert. Einige wichtige Zielsetzungen der Digitalen Agenda, wie etwa die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für E-Government, die Digitalisierung der Schulen und die Bereitstellung von Basisdiensten wie etwa die eID, konnten bereits umgesetzt werden. Viele weitere wichtige Grossprojekte wie etwa die eMehrwertsteuer, das elektronische Patientendossier, die elektronische Aktenverwaltung bei der Landesverwaltung wurden entweder gestartet oder sind schon in der Umsetzung.

Plant die Regierung, dem Landtag einen Statusbericht zur Digitalisierung der Amtsstellen vorzulegen? Über den Stand von DiRoll wird jährlich im Rechenschaftsbericht berichtet. Die Regierung wird auch ein kurzes Kapitel zur Digitalisierung in den Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2023 aufnehmen. Aktuell sind sehr viele Projekte gestartet worden und noch dieses und auch nächstes Jahr können zahlreiche Anwendungen umgesetzt werden. Das erste Halbjahr 2023 würde sich deshalb gut eignen, einen Statusbericht zur Digitalen Agenda abzugeben. Die Regierung hat aber noch nicht festgelegt, ob und in welcher Form dies erfolgen soll.

Welche Schwerpunkte wurden beim Austausch mit dem Digitalisierungsminister Volker Wissing besprochen? Das Gespräch mit deutschen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Volker Wissing fokussierte einerseits auf den Ausbau digitaler Infrastruktur und andererseits auf Digitalisierung in Verwaltung und Bildung. Während die deutsche Regierung den Breitbandausbau bis 2025 plant und die Digitalstrategie gerade Ende August vorgestellt wurde, ist Liechtenstein schon sehr viel weiter. Bundesminister Wissing zeigte sich beeindruckt vom Fortschritt des Glasfaserausbaus in Liechtenstein und der bereits sehr weit fortgeschrittenen Digitalisierung von Schulen und Verwaltung. Zudem wurde die Zusammenarbeit beziehungsweise ein möglicher Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der eIDAS-Notifzierung thematisiert. Liechtenstein durchläuft aktuell den Notifzierungsprozess der liechtensteinischen eID.

Wie ist der Stand der Umsetzung beim Projekt DiRoll bei den Amtsstellen? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, wird über den Stand der Umsetzung von DiRoll jährlich im Rechenschaftsbericht berichtet. Eine detaillierte Liste aller laufenden Projekte inklusive Projektstatus würde den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Kaiser zum Thema: Kontrollmängel-Vorwürfe an die FMA betreffend Union Bank

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Im «Liechtensteiner Vaterland» vom Montag, 29. August 2022 wird über Oligarchen-Geschäfte bei der Union-Bank berichtet. Die Union-Bank ist in Liquidation, doch werfen etliche Geschäfte bis in die Gegenwart Fragen auf. In internationalen Medien sorgt dies für negative Schlagzeilen für den Finanzplatz Liechtenstein, so wird im besagten Pressebericht der «Spiegel» zitiert, wonach in Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein von «eklatanten Missständen» gesprochen wird.

Meine Fragen an die Regierung:

Wusste die Regierung von diesen Ungereimtheiten und wenn ja, seit wann? Bei den vermeintlichen Ungereimtheiten handelt es sich um die Darstellung und Interpretation zweier Journalisten in einem Artikel des Spiegels. Viele der Darstellungen entsprechen nicht den Tatsachen. Der vertrauliche Deloitte-Bericht, auf den sich der Journalist abstützt, wurde von der FMA selbst in Auftrag gegeben, um mögliche Verstösse gegen die Geldwäschereigesetzgebung bei der Union Bank AG abzuklären. Aufgrund des Berichts hat die FMA umgehend aufsichtsrechtliche Massnahmen gegen die Union Bank AG durchgesetzt. Der Bericht beschäftigt sich damit nicht mit der Aufsichtswahrnehmung durch die FMA, sondern ausschliesslich mit den Ergebnissen der durch die FMA in Auftrag gegebenen ausserordentlichen Sorgfaltspflichtkontrolle. Die Regierung war über die  Ungereimtheiten und die eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Schritte bei der Union Bank AG in den Jahren 2019 informiert.

Wie entgegnet die Regierung diesen Darstellungen des «Spiegel»-Magazins, in welchem im Kontext mit der FMA von «eklatanten Missständen» die Rede ist?

Wie stellt sich die Regierung zu den Vorwürfen an die FMA?

Im konkreten Fall, bei dem die wesentlichen Ereignisse bereits 3 Jahre zurückliegen, zeigt sich entgegen der Behauptung im Spiegel eben gerade sehr deutlich, dass die Aufsicht in Liechtenstein funktioniert und dass bei Missständen durchgegriffen wird. Dies bestätigen auch Peer-Review-Audits wie das jüngst abgeschlossenen Moneyval-Assessment, das von international anerkannten Geldwäscherei-Experten durchgeführt wurde und bei dem Liechtenstein als Finanzplatz und die FMA als Aufsichtsbehörde sehr gut abgeschnitten haben. Diese Haltung hat die Regierung auch bei aktuellen Medienanfragen eingenommen.

Fordert die Regierung von der Finanzmarktaufsicht eine fundierte Stellungnahme zu diesen doch massiven Vorwürfen? Die FMA hat am Dienstag eine Stellungnahme in Form einer Klarstellung auf ihrer Website veröffentlicht. Die Regierung steht zudem als Oberaufsicht über die FMA in regelmässigem Kontakt und wird über Aufsichtsfälle im Rahmen von Corporate Governance Gesprächen aber auch direkt im Anlassfall proaktiv informiert. Auch in Sachen Union Bank ist die Regierung regelmässig informiert worden. Liechtenstein verfügt über eine professionell arbeitende und wirksame Finanzmarktaufsicht. Das zeigt sich auch im vorliegenden Fall.

Wie wird der Landtag über dieses offensichtliche Gutachten sowie das weitere Geschehen informiert? Bei Vorliegen von neuen Erkenntnissen würde der Landtag wieder informiert.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Kaufmann zum Thema: Liechtenstein auf Schwarzen Listen

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Kürzlich wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass Liechtenstein von Portugal auf seiner schwarzen Liste als «tax haven country» (also als Steuerparadies) geführt wird. Meine Internetrecherchen bestätigten dies. Es erstaunte mich, zumal Liechtenstein in der Vergangenheit so viel unternommen hat, um von solchen reputationsschädigenden Listen wegzukommen. Auch könnte es ausländische Gesellschaften daran hindern, sich in Liechtenstein anzusiedeln und dadurch Arbeitsplätze zu schaffen.

Dies führt mich zu folgenden Fragen:

Weshalb wird Liechtenstein in Portugal auf einer schwarzen Liste geführt?Liechtenstein ist tatsächlich auf einer portugiesischen Liste von Staaten mit wesentlichen Steuervergünstigungen auf. Auf dieser Liste befinden sich derzeit Staaten mit einem Ertragssteuersatz von weniger als 12,6 % oder Staaten mit schädlichen Steuerregimen. Folglich wendet Portugal in Bezug auf Liechtenstein spezielle Anti-Missbrauchsbestimmungen an. Diese Regelungen verstossen aus Sicht der Regierung gegen die EWR-Grundfreiheiten, insbesondere die portugiesische Quellensteuer auf Dividendenzahlungen im Konzernverhältnis.
Ursprünglich war von Portugal angekündigt worden, dass die Anpassung der Liste nach Veröffentlichung der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU-Liste) erfolgen soll. Die Streichung Liechtensteins von der sogenannten „grauen Liste“ der EU ist bereits 2018 erfolgt. Eine Abänderung der schwarzen Liste Portugals ist aber bisher nicht erfolgt.

Was wird vonseiten Liechtensteins unternommen, um von der Liste wegzukommen, beziehungsweise wann kann mit einer Streichung gerechnet werden?

Welche weiteren Länder führen Liechtenstein auf schwarzen Listen und was sind die Gründe dafür?

Was wird bei diesen Ländern unternommen, um von den Listen wegzukommen, und wann kann mit einer Streichung gerechnet werden?

Ich teile das Unverständnis, dass es immer noch EU-Staaten gibt, die Liechtenstein auf schwarzen Listen führen oder in anderer Form diskriminieren.

Bereits 2017 hat die Regierung deshalb eine verwaltungsinterne Task Force „Beschränkungen von liechtensteinischen Unternehmen und Finanzplatzteilnehmern“ unter der Leitung des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen (MPF) eingerichtet. Seit der Einführung des automatischen Informationsaustausches konnte in den letzten Jahren der Abbau einer Vielzahl von Beschränkungen und Diskriminierungen, inkl. der Streichung von schwarzen Listen erreicht werden (u.a. in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien). Nähere Informationen zur Arbeit der Task Force finden sich im Rechenschaftsbericht der Regierung.

Leider gibt es weitere Länder mit Beschränkungen in Bezug zu Liechtenstein. Neben Portugal sind v.a. Spanien und Dänemark als EU-Mitgliedsstaaten relevant, wobei Liechtenstein auch in Spanien auf einer schwarzen Liste geführt wird.

In Dänemark existieren Steuervorschriften, welche liechtensteinische Marktteilnehmer speziell im Bereich der Quellensteuerbefreiung bei Dividendenzahlungen im Konzernverhältnis diskriminieren.

Diese drei Länder haben höchste Priorität. Im Rechenschaftsbericht 2021 wurde ausgeführt, dass festzuhalten ist, dass sich die derzeit offenen Themen auf Staaten beziehen, die in den letzten Jahren sehr zurückhaltend waren und die Aussichten auf schnelle Erfolge gering sind. Dennoch waren Regierung und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen aktiv.

Die Schritte, die Liechtenstein zur Beendigung dieser aus unserer Sicht ungerechtfertigten Massnahmen unternimmt, sind zahlreich, werden durch die erwähnteTask Force koordiniert und auf verschiedenen Ebenen umgesetzt. Dies schliesst die Regierung, einzelne Regierungsmitglieder, die liechtensteinischen Botschaften und die Behörden wie etwa die Steuerverwaltung mit ein. Die Verbände werden regelmässig über den Stand informiert. Die Ungleichbehandlung Liechtensteins wurde nicht nur auf bilateralem Weg wiederholt angesprochen sondern auch gegenüber der EU-Kommission und einzelnen Kommissaren thematisiert.

Auch wenn umfangreiche Verbesserungen erreicht werden konnten, gestaltet sich der Prozess derzeit schwierig. Das liegt aber nur eingeschränkt an unseren Bemühungen sondern hat in manchen Fällen auch mit innenpolitischen Themen in den jeweiligen Ländern zu tun.

Eine konkrete Aussage dazu, wann diese Themen gelöst sind, kann die Regierung deshalb nicht abgeben. Neben den Bemühungen der Regierung ermutigen wir auch die betroffenen Personen und Marktteilnehmer auch im Rahmen von Rechtsmitteln im jeweiligen Staat aber auch Beschwerden vor der EU-Kommission gegen diese Regelungen vorzugehen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Frick zum Thema: Sollertrag und Freibeträge

Abgeordneter Peter Frick

In seiner Ansprache zum Staatsfeiertag brachte der Landtagspräsident einen interessanten und für die Zukunft von Liechtenstein auch sehr wichtigen Punkt auf. Die beste persönliche Altersvorsorge, Geld anzusparen oder eine eigene Wohnung schuldenfrei zu machen, müsse heute als Sollertrag auf Vermögen jährlich erneut versteuert werden. Es sei verlockender geworden, sein Geld zu verjubeln. Das schwäche vor allem unsere breiteste Bevölkerungsschicht, den Mittelstand. So ein Umstand birgt eine sehr undurchsichtige und schwierige Dimension für unsere Zukunft. «Mit einem angemessenen Freibetrag auf das zu versteuernde Vermögen könnten der Sparwille und die Selbstvorsorge wieder gestärkt werden.»

Meine Fragen:

Wie steht die Regierung zur Aussage, dass es verlockend sei, sein Geld zu «verjubeln»? Sprich wie sieht die Regierung den Sparwillen der Bevölkerung? Die Regierung kennt den Sparwillen der Bevölkerung nicht. Es kann allgemein gesagt werden, dass dieser von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundvoraussetzung ist, dass die jeweils individuelle finanzielle Situation es überhaupt erlaubt, neben den Alltagsausgaben Vermögen anzusparen. Zudem ist der Sparwille stark von der Einstellung und den Bedürfnissen der einzelnen Person abhängig.

Vermögenserträge werden via den Sollertrag besteuert. Verfügt eine Person über kein Vermögen und somit über keine Vermögenserträge, so können auch keine Erträge besteuert werden. Die Regierung geht nicht davon aus, dass die Besteuerung der Vermögenserträge Personen davon abhält, Vermögen anzusparen bzw. Vermögenserträge zu erzielen. Es verzichtet auch niemand auf Lohn, nur um Steuern zu sparen.

Welche Bevölkerungsgruppen würden von den vorgeschlagenen Massnahmen sprich Freibeträge auf Vermögen am meisten profitieren? Aufgrund des progressiven Stufentarifes führen Vermögensfreibeträge bei Personen in höheren Progressionsstufen zu einer höheren Entlastung.

Welche Bevölkerungsgruppen tun sich schwer dabei, zu sparen und für angemessene Selbstvorsorge im Alter zu sorgen? Hierzu kann auf die Ausführungen unter Punkt 1 verwiesen werden.

Warum wurden die Freibeträge im Zuge der Sparmassnahmen reduziert? Der Vermögensfreibetrag wurde nicht im Rahmen der Sparmassnahmen abgeschafft. Bei dem seit 2011 geltenden Steuergesetz werden die Freibeträge beim Vermögen und Erwerb über den Tarif bzw. den Grundfreibetrag gewährt.


Kleine Anfrage der Stv. Abgeordneten Sandra Fausch zum Thema: Life Klimastiftung

Stv. Abgeordnete Sandra Fausch

Auf der Webseite der Life Klimastiftung ist zu entnehmen: «Ziel der Life Klimastiftung Liechtenstein ist es, als Impulsgeber die Entwicklung und Förderung von marktwirtschaftlichen Instrumenten im Bereich des Klimaschutzes konstruktiv mitzugestalten und damit nach dem Motto ‹for a better life› zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll gesetzten globalen Klimaschutzziele sowie letztlich der Bewahrung unserer Umwelt beizutragen.»

Angesichts dessen, dass die Regierung selbst Mitträgerin der Stiftung ist, gehe ich davon aus, dass nachfolgende Fragen im Rahmen einer Kleinen Anfrage gestattet sind.

Welche jüngste Entwicklung von marktwirtschaftlichen Instrumenten hat die Stiftung als Impulsgeberin oder Akteurin aktiv mitgestaltet? Wie in der Stellungnahme der Regierung an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Aufhebung von Zweckbindungen in der Landesrechnung aufgeworfenen Fragen (BuA Nr. 2/2022) ausführlich dargelegt, ist die Life Klimastiftung nicht nur eine Förderstiftung, sondern auch Impulsgeberin. So wurde dort ausgeführt:

«Ein aktuelles Beispiel hierfür ist das von der LIFE Klimastiftung Liechtenstein konzipierte und in Zusammenarbeit mit den LKW veranlasste Impulsprogramm zur Förderung von Grundinstallationen für Elektroladestationen bei Wohn‐ und Geschäftshäusern, welches der liechtensteinischen Bevölkerung und den KMU 9 zugutekommt. Ebenso war die LIFE Klimastiftung Liechtenstein massgeblich an der Lancierung des Waterfootprints Liechtenstein anlässlich des Weltwassertages am 22. März 2017 beteiligt oder hat im 2015/2016 das Impulsprogramm zur Förderung der ersten 100 in Liechtenstein zugelassenen Elektroautos wiederum zusammen mit den LKW durchgeführt ‐ um nur ein paar ausgewählte eigene Projekte zu nennen.»

Wie viele Förderanträge sind bei der Life Klimastiftung in den vergangenen drei Jahren jährlich eingegangen und wie viele davon wurden stattgegeben? Von 2017 bis 2020 erhielten sieben neue grössere Projekte finanzielle Unterstützung der LIFE Klimastiftung. Die LIFE Klimastiftung muss jedes Jahr zahlreiche Förderungsgesuche ablehnen. Die meisten davon, weil sie nicht dem Zweck der Stiftung entsprechen. Diese Vorselektion findet in der Geschäftsstelle statt, wobei Anträge in der Grössenordnung bis CHF 3’000 pro Förderungsantrag und im Gesamtumfang von CHF 20’000 von der Geschäftsstelle direkt entschieden bzw. gesprochen werden können.

Diese Beträge übersteigende und mit dem Zweck der Stiftung zu vereinbarende Förderungsanträge müssen zwingend dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Von 2017 bis 2020 wurde rund die Hälfte der Förderungsanträge gutgeheissen.

Die ordnungsgemässe Tätigkeit und die Einhaltung der Vorgaben im Zusammenhang mit der Gemeinnützigkeit sowie die zweckgemässe Verwendung der Mittel wird jährlich extern durch PWC als Revisionsstelle geprüft. Zudem untersteht die LIFE Klimastiftung der Stiftungsaufsichtsbehörde.

Die Life Klimastiftung erhielt gemäss Rechenschafsbericht im Jahr 2021 Zuwendungen von CHF 125’000. Wie sieht das Verhältnis aus zwischen Projektförderung auf Basis von Anträgen und Verwendung für eigene Aktivitäten. Die Jahresrechnung der LIFE Klimastiftung findet sich im Anhang des bereits in der Antwort zu Frage 1 zitierten Bericht und Antrag Nr. 2/2022. Der Lohnaufwand der Life Klimastiftung beträgt 0 Franken. Der restliche eigene Aufwand für Verwaltung und Informatik beträgt CHF 11’634. Im Jahr 2020 wurden CHF 44’032 für Projekte und Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben. Während der eigene Aufwand grundsätzlich stabil ist, hängen die Projektgelder von den eingehenden Anträgen ab.

Auf der Webseite der Life Klimastiftung ist nach 2018 kein Jahresbericht mehr aufgeführt. Was sind die Gründe dafür und gedenkt die Stiftung angesichts der jährlichen Zuwendungen über CHF 100’000 aus den Umweltabgaben zur besseren Nachvollziehbarkeit ihrer Tätigkeiten im kommenden Jahr einen Bericht zu veröffentlichen? Wenn nein, weshalb? Wie ebenfalls im bereits zitierten Bericht und Antrag Nr. 2/2022 dargelegt, hat sich die LIFE Klimastiftung 2019 dazu entschieden, den Jahresbericht nicht mehr in der gleichen Form zu publizieren. Dies vor allem aus Ressourcengründen. Sämtliche Tätigkeiten für die Stiftung werden unentgeltlich und auf freiwilliger Basis erbracht. So ist es auch möglich, dass alle finanziellen Mittel direkt für die eigenen sowie die geförderten Projekte zu verwenden und den Administrationsaufwand so klein wie möglich zu halten.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Sascha Quaderer zum Thema: Abstimmen mit der eID

Abgeordneter Sascha Quaderer

Die eID ist seit 2020 die staatliche digitale Identität im Fürstentum Liechtenstein. 2021 wurde die App grösseren Bevölkerungskreisen bekannt, weil das Covid-19-Zertifikat in der eID hinterlegt war. Ende letzten Jahres waren 22‘000 Nutzer erfasst. Seit Mai dieses Jahres ist auch der E-Führerschein in der App hinterlegt.

Plant die Regierung, die eID für Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger auch bei Abstimmungen und/oder Wahlen einzusetzen? Die eID könnte so als dritte Möglichkeit neben dem Gang an die Urne und der Briefwahl dienen. Nein.

Falls ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? vgl. Antwort auf Frage 1.

Falls nein, was sind die Gründe dafür? Mit der eID liegt ein sicheres und effizientes Instrument vor, das Abstimmungen und/oder Wahlen effizient unterstützen könnte. Ausserdem würde es gut in die digitale Roadmap der Regierung passen. In Liechtenstein ist bei Wahlen und Abstimmungen in der Regel eine vergleichsweise hohe Stimmbeteiligung zu verzeichnen. Des Weiteren hat sich das Briefwahlsystem bisher sehr gut bewährt und es besteht daher aktuell kein Bedarf das Stimmabgabeverfahren anzupassen. Aus diesem Grund gibt es derzeit in Liechtenstein keine Pläne zur Einführung einer elektronischen Stimmabgabe und somit auch nicht zur Einsetzung der eID für Wahlen und/oder Abstimmungen. Im Rahmen der Erarbeitung der Digitalen Agenda, die im Jahr 2019 veröffentlicht wurde, wurde das Thema eVoting geprüft und entschieden, dieses nicht prioritär zu verfolgen, da dazu auch die Entwicklungen in den umliegenden Ländern beobachtet werden sollten. Mittlerweile gibt es in der Schweiz keine eVoting Angebote mehr und in Österreich ist die Debatte aufgrund von Sicherheitsbedenken ebenfalls schon vor Jahren ins Stocken geraten.

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die eID für sich alleine keine Plattform darstellt, welche für Wahlen und Abstimmungen eingesetzt werden kann. Sie kann lediglich zur eindeutigen elektronischen Identifikation einer Person für eine elektronische Stimmabgabe dienen und es müsste somit zusätzlich ein elektronisches System zur Wahl- und Stimmabgabe geschaffen werden. Des Weiteren würde die Einführung einer elektronischen Stimmabgabe zumindest die Abänderung des Volksrechtegesetzes voraussetzen, da dieses derzeit in Art. 8b nur die Möglichkeit zur Genehmigung von begrenzten Versuchen zur elektronischen Stimmabgabe enthält.