100 Jahre Zollanschlussvertrag CH-FL

Zollvertrag (letzte Seite)zwischen der Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein,  abgeschlossen am 29. März 1923. 

Wettbewerbseingaben für künstlerische Interventionen noch bis 30. 9. 2022 möglich

Vaduz (ots) – Aus Anlass der Feierlichkeiten zum 100-Jahr-Jubiläum der Unterzeichnung des schweizerisch-liechtensteinischen Zollvertrags wird ein Wettbewerb für künstlerische Interventionen aller Sparten auf der denkmalgeschützten, alten Rheinbrücke Vaduz-Sevelen durchgeführt. Die Eingabefrist endet am 30. September 2022.

Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Kunstschaffende aus Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen in gemeinsamen Künstler/innen-Kollektiven aller Sparten künstlerische Projekte zum Thema Zollvertrag bzw. der Freundschaft beider Länder unter Einbezug der Alten Rheinbrücke Vaduz-Sevelen entwickeln. Zur Teilnahme am Wettbewerb sind liechtensteinische oder in Liechtenstein wohnhafte sowie im Kanton St. Gallen wohnhafte oder mit starkem Bezug zum Kanton St. Gallen behaftete professionelle Kunstschaffende aller Sparten berechtigt. Es müssen gemeinsame Künstlerkollektivs gebildet werden, also Künstlergruppen (mindestens zwei Personen), die zwingend gleichzeitig aus Personen aus Liechtenstein und der Schweiz zusammengesetzt sind. Die Präsentationen der Werke sind zeitlich begrenzt und sollen während mehreren Wochen auf oder neben der Brücke o.ä. ausgestellt werden.

Die Wettbewerbsprojekte (1. Stufe) sind bis Freitag, 30. September 2022 beim Amt für Kultur, Peter-Kaiser-Platz 2, Postfach 684, FL-9490 Vaduz oder unter info.aku@llv.li einzureichen (späteste Eingabe 17.00 Uhr oder Datum Poststempel).

Das Wettbewerbsprogramm samt Unterlagen kann unter www.aku.llv.li (Kulturschaffen) heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten sie beim Amt für Kultur, Peter-Kaiser-Platz 2, 9490 Vaduz, Telefon +423 236 63 40, E-Mail: info.aku@llv.li.