Totalrevision Finanzausgleichsgesetz

Regierungschef Daniel Risch und Andreas Gritsch, Leiter Stabsstelle Finanzen stellen den Vernehmlassungsbericht zum Finanzausgleichsgesetz vor.

Vaduz (ots) – An ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. Juni 2022 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes verabschiedet.

Nach diversen parlamentarischen Vorstössen und einer ersten Vernehmlassung im Jahr 2019 hat die Regierung das bestehende Finanzzuweisungssystem nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen und schlägt mit der gegenständlichen Vorlage diverse Anpassungen des im Jahr 2008 eingeführten Systems vor. Bei der damaligen Reform stand die Ausrichtung des Finanzausgleichssystems am Finanzbedarf der Gemeinden im Zentrum. Dieses System hat sich bisher aus Sicht des Landes und der Gemeinden bewährt. Um den Finanzausgleich weiter zu optimieren, zielt die gegenständliche Vorlage insbesondere darauf ab, die Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden zu reduzieren und die Solidarität zwischen den Gemeinden zu stärken.

Um dies zu erreichen wird die Ergänzung des Zweckartikels des Finanzausgleichsgesetzes sowie die Einführung einer horizontalen Finanzausgleichsstufe vorgeschlagen. So sollen Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen standardisierten Steuerkraft Mittel zu Gunsten von Gemeinden mit einer unterdurchschnittlichen standardisierten Steuerkraft abtreten. Finanzausgleichsgemeinden, welche trotz der Zuteilung von horizontalen Finanzausgleichszahlungen weiterhin unterhalb des Mindestfinanzbedarfs liegen, erhalten wie bis anhin zusätzliche Mittel des Landes. Die Stärkung der Finanzausgleichsgemeinden wird über die Weitergabe der Ausgleichszahlungen der Gebergemeinden angestrebt und soll für den Staatshaushalt möglichst aufwandneutral sein.

Als weitere Massnahme wird die Berechnung der standardisierten Steuerkraft auf der Grundlage eines einheitlichen Gemeindesteuerzuschlags von 150% auf die

Vermögens- und Erwerbssteuer vorgeschlagen. Im Gegensatz zur aktuellen Standardisierung mit einen Gemeindesteuerzuschlag von 200% verbleiben allfällige Mehrerträge bei einem allfälligen höheren Gemeindesteuerzuschlag vollständig bei den jeweiligen Gemeinden.

Aufgrund der starken finanziellen Auswirkungen einer Herabstufung im Rahmen des geltenden dreistufigen Zuschlagsmodells für die Kleinheit schlägt die Regierung neu eine lineare Ausgestaltung der Zuschlagssätze vor. Dadurch entfallen die stufenweisen Effekte, welche sich trotz einer geringfügigen Zunahme der Einwohnerzahl ergeben können.

Die Regierung ist davon überzeugt, dass mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen diverse Schwachstellen, welche sich seit der Reform des Finanzzuweisungssystems im Jahr 2008 abgezeichnet haben, eliminiert werden und zentrale Anliegen der Gemeinden sowie parlamentarischer Vorstösse der vergangenen Jahre in ausgewogener Weise umgesetzt werden können.