Beitritt Liechtensteins zum IWF

Regierungschef Daniel Risch und Martin Gächter, Leiter Finanzstabilität FMA stellen den Bericht und Antrag an der Medienorientierung vor. Quelle: IKR

Beitritt Liechtensteins: Eine Mitgliedschaft als Krisenversicherung

Im Regierungsprogramm 2021 bis 2025 hatte die Regierung festgehalten, den Beitritt zum Internationalen Währungsfonds (IWF) einer Entscheidung zuzuführen. Auf Basis umfangreicher Vorabklärungen hat sich die liechtensteinische Regierung nun am 11. Mai 2022 grundsätzlich für einen Beitritt zum Internationalen Währungsfonds (IWF) ausgesprochen.

Mit dem am Donnerstag, 14. Juli 2022 im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellten Bericht und Antrag soll der Landtag über die Hintergründe des Regierungsbeschlusses sowie die Vorteile einer IWF-Mitgliedschaft umfassend informiert werden. „Die Zugehörigkeit zum Internationalen Währungsfonds ist für unser Land von grosser Bedeutung, dient sie doch der Absicherung für Krisenzeiten. Ohne eigene Zentralbank hat Liechtenstein im Katastrophen- oder Krisenfall keinen Zugang zu rascher Liquidität. Es fehlt ein so genannter ‚Kreditgeber letzter Instanz'“, erläutert Regierungschef Daniel Risch. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag soll der Landtag möglichst früh im Beitrittsprozess umfassend informiert und in die Entscheidung eingebunden werden.

Die heutige weltweite Vernetzung bringt auf nationaler wie internationaler Ebene verstärkte Risiken für die Finanzstabilität mit sich. Als offene und exportorientierte Volkswirtschaft ist Liechtenstein diesen Risiken ebenfalls ausgesetzt. Sich davor bestmöglich zu schützen ist deshalb essenziell. Ein schneller Zugang zu Finanzmitteln wäre für Liechtenstein beispielsweise bei einer Naturkatastrophe, die das ganze Land betrifft, oder auch in einer Finanzkrise sehr wichtig. Mit seinen Interventionen im Zuge diverser Krisen hat der IWF in der Vergangenheit mehrfach unter Beweis gestellt, dass er genau das zu leisten vermag. Entsprechend sieht die Regierung in der Absicherung für den Krisenfall auch den Hauptgrund für einen IWF-Beitritt Liechtensteins. Die schnelle Verfügbarkeit liquider Mittel kann in der Krise entscheidend sein, um den Finanzsektor und letztlich die Realwirtschaft vor grösseren Schäden zu bewahren.

Eine IWF-Mitgliedschaft bringt aber auch weitere Vorteile mit sich. So korrespondieren die Ziele des Internationalen Währungsfonds – darunter die Förderung eines ausgewogenen globalen Handelswachstums und der Stabilität der Wechselkurse – stark mit den Bedürfnissen einer kleinen,
exportorientierten Volkswirtschaft. Auch die internationale Vernetzung, die Reputation und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts und Finanzplatzes Liechtenstein werden durch einen Beitritt zum 190 Mitgliedsstaaten zählenden IWF gestärkt und die internationale Vergleichbarkeit und Visibilität erhöht. Zudem würde die IWF-Mitgliedschaft eine Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit mit der Schweiz in wirtschaftspolitischen Fragen mit sich bringen.

Die direkten Kosten für einen IWF-Beitritt dürften sich gemäss Berechnungen der Regierung auf jährlich rund eine halbe Million Franken belaufen und bestehen ausschliesslich aus administrativen Kosten, die durch die Mitarbeit im IWF entstehen. Ferner wird für jedes Mitgliedsland eine Quote ermittelt, wovon ein Teil beim IWF hinterlegt wird. Dieses Geld stellt jedoch keinen Mitgliedsbeitrag oder dergleichen dar, sondern ist als verzinste Währungsreserve zu verstehen, die im Krisenfall vom jeweiligen Land jederzeit abgerufen werden kann. Im Fall von Liechtenstein würde die Höhe des zu hinterlegenden Betrags aktuellen Schätzungen zufolge im Bereich zwischen 25 und 37,5 Millionen Franken liegen.

Damit wäre es für Liechtenstein auch erstmals möglich, öffentliche Finanzreserven bei der SNB zu hinterlegen. Diese so genannte Reserveposition wäre eine sinnvolle Diversifikation eines kleinen Teils der öffentlichen Finanzreserven und würde vom IWF entsprechend verzinst werden.