Replik an Katrin Schmuck, vom Abg.Erich Hasler

Erich Hasler, Eschen

Thema: Volksinitiative Franchise

Liebe Katrin, Du bist der Meinung, dass die Abschaffung der Franchise nicht funktioniere, weil nicht jeder Rentner zum Arzt gehe und der Anreiz steige, bei jedem Wehwehchen zum Arzt zu gehen. Dazu kann ich nur Folgendes sagen: Gemäss Statistik schöpfen 90% der Rentner die Franchise voll und 5% nur teilweise aus. Das heisst, dass nur 5% der Rentner in einem Jahr keinen Arzt konsultieren müssen. Im Alter kann man sich leider nicht mehr aussuchen, ob man zum Arzt geht oder nicht. Die Kostenbeteiligung von 10% bleibt zudem bestehen und wirkt immer noch als Kostenbremse.

Du unterstellst den Rentnern, dass sie bei jedem Wehwehchen zum Arzt rennen würden. Frag mal Deinen Hausarzt, er wird Dich eines Besseren belehren. Wenn es einem selbst gut geht, dann bedarf es umso mehr Empathie gegenüber jenen, die auf jeden Franken schauen müssen. Übrigens, Rentner zahlen die volle Krankenkassenprämie, im Land Arbeitende nur die Hälfte, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Für viele Arbeitnehmende sind die Gesundheitskosten keine grosse Belastung, im Unterschied zu den Rentnern.

Die Prämienverbilligung ist nicht nur Rentnern zugänglich, sondern Personen allen Alters, die ein bestimmtes Einkommen nicht erreichen. Die Prämienverbilligung ist eine Hol- und keine Bringschuld. Die Prämienverbilligung jedem, der grundsätzlich ein Anrecht darauf hätte, nachzutragen, wäre um einige Millionen teurer als die Abschaffung der Franchise.

Jetzt geht es darum, die Rentnergeneration, die ganz wesentlich für heutigen Wohlstand verantwortlich ist, nicht im Regen stehen zu lassen. Alle sozialen Gruppen haben vom Aufschwung der letzten 10 Jahr profitiert, nur die Rentnergeneration nicht. Gemäss dem heutigen AHV-Gesetz wird es mindestens noch zwei oder mehr Jahre dauern, bis die AHV-Renten eine Anpassung erfahren, während in der Schweiz die AHV-Renten bereits im nächsten Jahr wieder erhöht werden.

Die 13. AHV-Rente wurde einst als soziale Errungenschaft gefeiert, heute ist sie von höheren Aus- und Abgaben mehr als aufgefressen worden. Auch wenn eine Rentenanpassung in zwei oder drei Jahren erfolgt, wird die 13. AHV-Rente nicht mehr wiederhergestellt. So etwas zuzulassen in unserem reichen Land ist einfach nur beschämend!

Landtagsabg. DpL, Erich Hasler

 

Leserbrief von Katrin Schmuck
Gleich vorab möchte ich Folgendes festhalten: Auch ich bin der Meinung, dass eine Rentenanpassung in Liechtenstein längst fällig ist. Aber die Idee der DpL funktioniert leider nicht wirklich, obwohl es doch total verlockend klingt: Jeder Rentner erhält 500 Franken pro Jahr bei Streichung der Franchise! Aber leider stimmt das so überhaupt nicht, denn wer nicht zum Arzt geht, hat überhaupt nichts davon. Stattdessen steigt der Anreiz, für jedes kleinste Wehwehchen den Arzt zu konsultieren, denn nur so profitiere ich als Rentner. Dass dann die Prämien wieder ansteigen, ist eine Milchbüchleinrechnung. Und davon betroffen sind dann die Rentner genauso wie alle anderen Versicherten. Solidarität sieht anders aus. Da kann sogar auf das Reizwort «Giesskanne» verzichtet werden. Warum können Personen mit geringen Renten, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, diese nicht unbürokratisch aufgrund der Steuererklärung – anstatt mittels «Stolperstein»-Antrag (jährlich eingereicht bis 31. Oktober) – automatisch «ausbezahlt» werden? So hätten die Rentner tatsächlich mehr Geld in der Tasche – und das sogar zur freien Verfügung.
Katrin Schmuck, Weiherring 85, Mauren