Abänderungen diverser Verordnungen

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Juni 2022 die Verordnungen über die Abänderung der Handelsregisterverordnung (HRV), der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren, der Steuerverordnung (SteV), der Gewerbeverordnung (GewV) sowie der Amtsblattverordnung (ABlV) verabschiedet.

Am 1. August 2022 werden diverse Änderungen im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) sowie in weiteren Gesetzen in Kraft treten. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bestimmungen zur Bekanntmachung von Eintragungen im Handelsregister, die Eintragung von Treuhänderschaften im Handelsregister sowie die Revisionsstellenpflicht bei der GmbH. Zudem wird die Deklarationspflicht nach Art. 182b PGR aufgehoben. Änderungen im Zusammenhang mit Gläubigeraufrufen werden am 1. August 2023 in Kraft treten.

Aufgrund dieser Änderungen sind entsprechende Anpassungen in der Handelsregisterverordnung (HRV), der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren, der Steuerverordnung (SteV), der Gewerbeverordnung (GewV) und der Amtsblattverordnung (ABlV) erforderlich.