Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des Abg. Walter Frick zum Thema: Grosser Pavillon an der Biennale in Venedig?

Abgeordneter Walter Frick

Die Präsenz Liechtensteins an der Biennale in Venedig wurde medial sehr stark beworben. Die Aufmerksamkeit für unsere Kulturschaffenden im Ausland zu erhöhen ist sehr gut. Liechtenstein ist mit 28 Werken vertreten. Präsentiert werden sie in einem Wanderpavillon. Gegenüber Radio L betonte die Präsidentin von «Visarte Liechtenstein», Liliane Hasler, dass ein grosser Pavillon an der «Biennale in Venedig das Ziel sei. Hasler erklärt: »Wir haben ein Spital, ein Kunstmuseum und Schulen. Wir haben alles. Wir brauchen auch einen grossen Pavillon in Venedig.»

Dazu meine Fragen:

  1. Was kostet das Land Liechtenstein der Auftritt an der Biennale in Venedig in der aktuellen Form? Gemäss Regierungsbeschluss vom 18. Oktober 2016 nahm Liechtenstein zwischen 2017 und 2022 an den Architektur- und Kunstbiennalen in Venedig teil, welche alternierend jeweils jedes zweite Jahr stattfinden. Für die Durchführung der Kunstbiennale war das Kunstmuseum Liechtenstein, für die Durchführung der Architekturbiennale die Universität Liechtenstein (Institut für Architektur und Raumentwicklung) verantwortlich. Die beiden Institutionen erhielten pro Durchführung einen Sockelbeitrag von CHF 50‘000. Zusätzlich förderte die Kulturstiftung die Teilnahme Liechtensteins an der Biennale mit einem jährlichen Beitrag von CHF 10’000.
  1. Was würde ein Auftritt in einem grossen Pavillon kosten? Vorauszuschicken ist, dass es nicht einen «grossen Pavillon» gibt, in welchem sich alle Länder präsentieren. Der Hauptsitz der Biennale sind die Giardini, wo sich 28 Länder in ihren fixen nationalen Pavillons präsentieren. Unter ihnen sind unter anderem Deutschland, die Schweiz und Österreich. Staaten, die in den Giardini keinen eigenen Pavillon haben, stellen während der Biennale in über das gesamte Stadtgebiet verstreuten, angemieteten Räumlichkeiten aus. Zusätzlich gibt es im Arsenale eine durch Kuratoren zusammengestellte Themenausstellung, bei der sich manche Länder präsentieren.
    Ein Pavillon in den Giardini kann nicht gekauft oder gemietet werden. Es handelt sich dabei um historische Bauten im Eigentum der jeweiligen Länder. Wie teuer ein Auftritt mit einem eigenen Pavillon wäre, hängt stark von Grösse, Lage und Zustand des gewählten Gebäudes ab, aber auch von der Art des Auftritts und der personellen Ausstattung während der Präsenz in Venedig.
  1. Was wäre der wesentliche Mehrwert von der jetzigen Präsenz und der Präsenz mit einem grossen Pavillon für die Kunstausstellenden und für unser Land? Der wesentliche Mehrwert der Anmietung eines Gebäudes im Stadtgebiet oder eines Stammplatzes im Arsenale würde in der grösseren Sichtbarkeit von Liechtensteins Architektur, Kunst und Kultur liegen.
  1. Verfolgt die Regierung dieses Anliegen aktiv? Nachdem die Teilnahme an den Biennalen im Rahmen des Regierungsbeschlusses von 2016 mit dem Auftritt von 2022 zu einem Ende gekommen ist, wird das Ministerium für Gesellschaft und Kultur die zukünftige Teilnahme Liechtensteins an der Biennale in Rücksprache mit den relevanten Akteuren detailliert prüfen.
  1. Und in diesem Fall, wie würde die Timeline aussehen, wenn man dieses Ziel verfolgen will? Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur wird der Regierung voraussichtlich noch in diesem Jahr einen Vorschlag vorlegen.

Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch zum Thema: Im EU-Ausland lebende, aber im FL krankenversicherte Rentner

Abgeordneter Herbert Elkuch

Personen, die bis zu Ihrer Pensionierung im Inland arbeiteten, eine AHV-Rente beziehen und dann in ein EU-Land auswandern, zum Beispiel Rückkehrer in ihr Heimatland, bleiben in Liechtenstein krankenkassenversichert.

Dazu folgende Fragen an die Regierung:

  1. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen müssen in ein EU-Land ausgewanderte Rentner in Liechtenstein krankenkassenversichert bleiben, respektive unter welchen Bedingungen kann sich ein Rentner der Krankenkassenversicherung des betreffenden EU-Lands unterstellen lassen? In der Verordnung (EU) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit finden sich in Artikel 23, 24 und 25 die Regelungen für Rentner. Am 1. Juni 2012 ist die VO 883/2004 in das EWR-Abkommen (EWRA) übernommen worden und seither in Kraft. Aufgrund dieser Bestimmungen gilt, dass ein im EU-Ausland lebender Rentner, welcher ausschliesslich eine Rente aus Liechtenstein erhält oder aus Liechtenstein und aus einem anderen EU/EWR-Land eine Rente erhält, wobei für den Rentner die liechtensteinischen Rechtsvorschriften am längsten gegolten haben, grundsätzlich weiterhin in Liechtenstein für Krankenpflege zu versichern ist. Sobald eine Rente vom Wohnsitzstaat nach den dortigen Vorschriften gewährt wird, ändert sich die Situation und der Rentner ist am Wohnsitzstaat zu versichern. Ein Rentner kann auch auf den Bezug der Rente aus Liechtenstein verzichten. Von diesem Recht wird in der Praxis auch Gebrauch gemacht, da die Prämien für die Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein erfahrungsgemäss deutlich höher sind als in anderen Ländern.
  1. Muss ein in ein EU-Land ausgewanderter Rentner ebenfalls CHF 40 bezahlen, damit sein Arztbesuch im betreffenden EU-Ausland durch die einheimische Krankenkasse bezahlt wird? Wenn nicht, warum nicht? Nein. Die Rechnungsstellung erfolgt nicht direkt z.B. vom Arzt an seinem Wohnort an die Krankenkasse in Liechtenstein. Grundsätzlich erfolgt der Ersatz der Kosten eines Arztbesuches im EU/EWR-Ausland nach dem Prinzip der Sachleistungsaushilfe, welches in Artikel 35 VO 883/2004 verankert ist. Der Rentner muss sich beim zuständigen Träger an seinem Wohnort als Sachleistungsberechtigter („Betreuter“) eintragen lassen. Der zuständige Träger des Wohnortes erbringt aushilfsweise die Sachleistung nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften in dem dort üblichen Umfang. Das heisst konkret, der dort zuständige Träger bezahlt z.B. die Arztrechnung nach den dort geltenden Regeln. Danach stellt er die Rechnung der EWR-Verbindungsstelle in Liechtenstein zu, welche für die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse zuständig ist. Wichtig hierbei ist vor allem, dass für die Arztrechnung die Regeln vor Ort und nicht die Regeln Liechtensteins gelten.
  1. Muss ein in ein EU-Land ausgewanderter Rentner wie der einheimische krankenversicherte Rentner sich an den Kosten eines Arztbesuches, den er im EU-Ausland macht, mit der gleichen Franchise und der gleichen Kostenbeteiligung beteiligen? Wenn nicht, warum nicht? Wie bei der Beantwortung der zweiten Frage ausgeführt, prüft der zuständige Träger des Wohnortes, der aushilfsweise die Leistung erbringt, die in Rechnung gestellten Leistungen nach den im Wohnstaat geltenden Rechtsvorschriften. Wenn am Wohnort Kostenbeteiligungen oder Franchisen vorgesehen sind, werden diese verrechnet. Diesbezüglich ist anzumerken, dass in den meisten Fällen, in denen Leistungen im EU/EWR-Raum bezogen werden, diese im Verhältnis zu den liechtensteinischen Tarifen geringer ausfallen und somit die Krankenkassen eher weniger Ausgaben haben.
  1. Angenommen ein in ein EU-Land ausgewanderter Rentner hat die höchste Franchise gewählt und er geht im betreffenden EU-Land zum Arzt oder kommt in ein Spital, muss er sich dann wie der einheimische krankenversicherte Rentner an den Kosten des Arztbesuches oder des Spitalaufenthaltes beteiligen? Dazu ist auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 zu verweisen.
  1. Kann ein in ein EU-Land ausgewanderter Rentner genauso wie der einheimische krankenversicherte Rentner von der Möglichkeit einer Prämienverbilligung Gebrauch machen? Ja, die Prämienverbilligung steht auch dieser Personengruppe offen.