Kleine Anfragen an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema: Preissteigerungen im Gewerbe bei öffentlichen Aufträgen

Abgeordneter Johannes Kaiser

Bereits mit der Coronapandemie und seit Februar durch den Ukraine-Krieg sind neben markanten Lieferengpässen insbesondere die Preise bezüglich Baumaterialien sowie Baustoffen massiv gestiegen. Dies wirkt sich auf das Baugewerbe in hohem Masse aus. Dies hat zur Folge, dass Bauherren mit Kosten- und Preissteigerungen von derzeit 30  bis 40% und mehr zu rechnen haben.

Bei öffentlichen Aufträgen beziehungsweise bei öffentlichen Auftragsvergaben sind die Preise für die bestimmten Unternehmer je nach Vergabemodell meistens fixiert. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer bei öffentlichen Aufträgen die Mehrkosten zu tragen hat. Der Bauherr oder die Unternehmer? Ich habe deshalb folgende Fragen an die Regierung.

  1. Wie geht die öffentliche Hand mit diesen Preissteigerungen bei ihren Landesbauten um? Die Musterverträge und weiteren Vertragsbestandteile, welche die Bauämter verwenden, beinhalten Regelungen, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Die Bauämter nutzen insbesondere ihren Spielraum gemäss Richtlinie für Baupreisänderungen (RBP), um gerechtfertigte Forderungen für Teuerungszuschläge einheitlich und fair zu behandeln.
  1. In welcher Form sind die Auftragsvergaben mit den Bauunternehmen und Gewerbebetrieben abgeschlossen worden? Fixofferten oder sind Klauseln eingebaut, die diese Kostensteigerungen bei den Materialien und Baustoffen exklusiv gesondert berücksichtigen? Seit Januar 2022 wird in den Ausschreibungsunterlagen und Verträgen für Bau- und Infrastrukturprojekte des Amtes für Bau und Infrastruktur respektive dem Amt für Tiefbau und Geoinformationen sowie der Stabsstelle Staatliche Liegenschaften von der Möglichkeit für die Abrechnungsmethode mit Teuerungsausgleich Gebrauch gemacht. Bei den langjährigen Hochbauprojekten der staatlichen Liegenschaften ist die Abrechnung mit Teuerungsausgleich schon länger vorgesehen.
    Die teuerungsbedingten Baupreisänderungen werden anhand der RBP-Richtlinie berechnet und basieren auf dem schweizerischen Baupreisindex des Schweizer Bundesamtes für Statistik. Ausgenommen sind die Kostenanteile für Bewehrungsstahl und Asphaltbeton. Grundlage für die Ermittlung der Preisänderung dieser Materialien sind die jeweiligen Materialpreisindizes respektive die Preislisten der Lieferanten.
  1. Wie wirkt sich diese enorme Preisentwicklung auf das Baunebengewerbe aus? Auch das Baunebengewerbe ist von den Teuerungen betroffen. Das Baunebengewerbe wird in Bezug auf die Teuerung gleich wie das Bauhauptgewerbe behandelt.
  1. Bleibt das Gewerbe unter Umständen auf diesen Preissteigerungen nach dem Motto «Pech gehabt» sitzen? Oder sind diesbezüglich vonseiten der Regierung zum Schutz und zur Absicherung des Gewerbes sowie der Unternehmen Massnahmen vorgesehen? Aktuell wird auf Basis der unterzeichneten Verträge abgerechnet. In Härtefällen, welche aufgrund von früher geschlossenen Verträgen ohne Teuerungsklausel entstehen können, wird bei ausserordentlichen Umständen, wie sie aktuell vorliegen, auf der Basis der weiteren Vertragsbestandteile nach einer für beide Seiten tragfähigen Lösung gesucht. Dabei verständigen sich die Vertragsparteien gemäss den anwendbaren Normen von Fall zu Fall.

Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema: Kein Abriss des alten Post- und Verwaltungsgebäudes in Vaduz für die neue Landesbibliothek

Abgeordneter Wendelin Lampert

Im bestehenden Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz wird die neue Landesbibliothek entstehen.

Gemäss den vorliegenden Informationen wird das bestehende Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz nicht abgerissen. Der bestehende Baukörper soll saniert werden und somit Raum für die neue Landdesbibliothek geschaffen werden.

Zu dieser vernünftigen Vorgehensweise ergeben sich die folgenden Fragen an die Regierung:

  1. Wie alt ist das bestehende Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz bzw. wann wurde dieses erbaut? Das Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz wurde 1976 nach einer Bauzeit von ca. 2 Jahren eröffnet. Es ist seit 46 Jahren fast unverändert in Betrieb.
  1. Aus welchen Gründen wird das Post- und Verwaltungsgebäude in Vaduz nicht abgerissen, um die neue Landesbibliothek zu erstellen? Im Bericht und Antrag Nr. 43/2019 zur Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Liechtensteinische Landesbibliothek wurde der Umgang mit der bestehenden Bausubstanz des Post- und Verwaltungsgebäudes wie folgt beschrieben:

«Ein Abbruch und Wiederaufbau der bestehenden Tragkonstruktion macht aus fachlicher Sicht nur Sinn, wenn diese entweder für die geplante Nutzung völlig ungeeignet wäre oder in einem derart schlechten Zustand ist, dass aus statischer Sicht eine Weiternutzung nicht zu verantworten wäre. Im Falle des bestehenden Post‐ und Verwaltungsgebäudes hat gerade die bestehende Tragkon-struktion den Vorteil, dass eine flexible Nutzung möglich ist. Zudem ist die Lebensdauer der Betonkonstruktion noch lange nicht erreicht. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollten die Gebäude solange wie möglich genutzt, umgenutzt und weiterentwickelt werden und erst nach Erreichen ihrer Lebensdauer abgebrochen werden. Gerade beim Abbruch und Wiederaufbau von Betonkonstruktionen fällt eine hohe Menge an grauer Energie an, welche durch die Umnutzung des Gebäudes und den Erhalt der Tragstruktur eingespart werden kann.»

  1. Können die rechtlichen Vorgaben an die Erbebensicherheit und den Brandschutz für die neue Landesbibliothek im bestehenden Post- und Verwaltungsgebäude Vaduz eingehalten werden? Ja, die aktuell gültigen Bauvorschriften und Normen bezüglich Erdbebensicherheit, Brandschutz etc. werden eingehalten. Sie sind Bestandteil des laufenden Wettbewerbsverfahrens und für die teilnehmenden Architekten verpflichtend.
  1. Mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen, wenn das bestehende Post- und Verwaltungsgebäude für die neue Landesbibliothek abgerissen würde? Auf S. 30 des Bericht und Antrags Nr. 43/2019 steht hierzu:

«Die Alternative, anstelle einer Gesamtsanierung des Post‐ und Verwaltungsgebäudes für die Zwecke der Liechtensteinischen Landesbibliothek einen Neubau am Standort Post‐ und Verwaltungsgebäude zu erstellen, wurde ebenfalls untersucht. Dabei wurden auch die Kosten für einen Neubau abgeschätzt. 

Bei einem Totalabbruch bis in die Untergeschosse und einem Wiederaufbau inkl. Tiefgarage mit drei Untergeschossen muss mit Kosten von rund CHF 39.0 Mio. gerechnet werden, was CHF 14.0 Mio. über dem Verpflichtungskredit liegt. Da das Gebäude mitten im Zentrum steht und unterirdisch an mehrere Liegenschaften angebunden ist, sind Erschliessungen der Untergeschosse vorgegeben, sodass der Spielraum für eine Neuauslegung der Untergeschosse gering ist.

Sollte deshalb die Tiefgarage beibehalten werden, reduzieren sich die Kosten für einen Neubau der Obergeschosse auf rund CHF 33.2 Mio. (+ CHF 8.2 Mio. gegenüber dem Verpflichtungskredit). Aus konstruktiven Gründen müsste der neue Hochbau auf der bestehenden Struktur aufbauen, weshalb bezüglich einer nutzungsspezifisch besseren Einteilung der Geschosse keine Vorteile entstehen und somit der reine Abbruch der Obergeschosse keinen Sinn macht.»

  1. Wäre ein Abriss des bestehenden Post- und Verwaltungsgebäudes für die neue Landesbibliothek aus ökologischen oder finanziellen Gründen verantwortbar? Nein, die Kosten wären bedeutend höher.Aus ökologischer Sicht ist es zudem sinnvoll und äusserst nachhaltig, die bestehende Tragstruktur weiter zu nutzen, da sie problemlos den heutigen Anforderungen angepasst werden kann.

Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema: Winterstromproduktion mit Fotovoltaikanlagen an Strassenmauern

Für die Wärmeproduktion mit Wärmepumpen im Winter oder die Elektrifizierung des Verkehrs benötigen wir zukünftig zusätzlichen Winterstrom. Für die Winterstromproduktion mit Fotovoltaikanlagen sind Fassadenanlagen oder z.B. Fotovoltaikanlagen an Strassenmauern ein Lösungsansatz.

Nachdem wir bis jetzt, bis auf wenige Tage im Sommer, nicht einmal genügend Sommerstrom mit Fotovoltaikanlagen produzieren und Fassadenanalgen in der Regel bis jetzt von öffentlichen und privaten Bauherren nicht gebaut bzw. abgelehnt werden, sind andere Ideen gefordert.

Gemäss einer Studie zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz im Jahr 2025 der Eidgenössischen Elektrizitätskommission und des Bundesamt für Energie vom Oktober 2021 droht ab März 2025 eine Strommangellage für 47 Stunden. Diese Studie wurde vor dem Krieg in der Ukraine erstellt und somit besteht aufgrund des Krieges in der Ukraine ein zusätzliches Risiko für eine länger andauernde Strommangellage.

Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen an die Regierung:

  1. Kann sich die Regierung vorstellen, dass an Strassenmauern entlang von Land- oder Gemeindestrassen Fotovoltaikanlagen montiert werden, sofern die Ausrichtungen dieser Strassenmauern einen sinnvollen Ertrag an Strom gewährleisten? Die Nutzung von Stützmauern der Strasseninfrastruktur für den Bau von Photovoltaikanlagen wurde bislang nicht prioritär behandelt, da das Potential gering ist.
  2. Sofern die Frage eins mit nein beantwortet wird, welche Gründe sprechen gegen den Bau von Fotovoltaikanlagen an Land- oder Gemeindestrassenmauern? Das Anbringen von Photovoltaikanlagen ist meist nur bei hohen Stützmauern möglich, da im unteren Bereich oft Abschattungen durch den Wald, Gebäude, Schneemaden etc. vorhanden sind. Im Gegensatz zu Gebäuden werden Stützmauern nicht nach Süden ausgerichtet, sondern der Topografie und dem Strassenverlauf angepasst. Die ideale Ausrichtung der Mauern für die Stromproduktion ist dadurch oftmals nicht gegeben respektive bei gekrümmten Mauern nur in einem kleinen Abschnitt vorhanden. Für die Produktion von Winterstrom ist der mögliche Bereich durch den tiefen Sonnenstand nochmals eingeschränkt. Bei der Ausstattung von Stützmauern mit Photovoltaikelementen ist zu beachten, dass bergseitige Stützmauern in der Regel eine bessere Lage hinsichtlich Besonnung haben als talseitige Mauern. Bei bergseitigen Mauern wird jedoch das Lichtraumprofil durch das Anbringen von Panels verkleinert. Die im Berggebiet aus Wirtschaftlichkeitsgründen ohnehin knapp gewählte Strassenbreite würde dadurch nochmals verkleinert. Insgesamt stehen in Liechtenstein an Stützmauern zu wenige zusammenhängende geeignete Flächen zur Verfügung, die zudem oft nicht in der Nähe des bestehenden Stromnetzes zur Einspeisung der Energie liegen.
  3. Ist der Regierung die Menge an Strom bekannt, welche in den Wintermonaten produziert werden könnte, wenn sämtliche Strassenmauern entlang von Landstrassen mit Fotovoltaikanlagen ausgestattet würden, sofern diese eine sinnvollen Ausrichtung für die Stromproduktion aufweisen? Nein, es gibt diesbezüglich keine Zahlen. Die Anzahl an geeigneten Standorten ist aufgrund der Ausführungen zu Frage 2 jedoch sehr gering.
  1. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn an sämtlichen Strassenmauern entlang von Landstrassen, welche eine sinnvolle Ausrichtung für die Stromproduktion aufweisen, Fotovoltaikanlagen montiert würden? Die Kosten für Anlagen an Stützmauern werden höher ausfallen als bei Photovoltaikanlagen an Hochbauten. Die Montage der Panels ist aufgrund der Geometrie mit gekrümmten Flächen und variablen Mauerhöhen im Strassengefälle wesentlich aufwendiger als bei Gebäuden. Zudem müssen die Anlagen gegen Einwirkungen durch Streusalz und mechanische Beanspruchungen geschützt werden. Geeignete Stützbauwerke liegen zudem ausserhalb des Siedlungsgebiets fernab von Strombezügern. Deshalb müssten für die Einspeisung der Energie aufwendige Erschliessungen (Stromleitungen) erstellt werden.
  2. An welchen anderen Orten kann sich die Regierung vorstellen Fotovoltaikanlagen zu bauen, um die Winterstromproduktion massiv zu erhöhen? An den Rheinbrücken Bendern und Vaduz werden bereits Photovoltaikanlagen betrieben. Dementsprechend ist auch bei den übrigen Rheinbrücken Potenzial vorhanden. Eine Machbarkeitsstudie ist vorgesehen. 

Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry zum Thema: Homepage in Überarbeitung

Abgeordneter Daniel Oehry

Im Rahmen der Vorbereitung der aktuellen Landtagssitzung habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass im Moment keine Informationen der neu gegliederten Bauämter auf der Homepage der Landesverwaltung vorliegen. Einzig die Information, dass das ehemalige Amt für Bau und Infrastruktur per 1. April in drei neue gegliederte Organisationseinheiten aufgeteilt wurde. Die alten Informationen sind nicht mehr zugänglich und auch ist nicht ersichtlich, bis wann die neue Organisation, welche nicht am 1. April erst entschieden wurde, nun auch wieder Online aufscheint. Am Ende der Infos ist jedoch ausgeführt, dass mit der neuen Organisation eine Vereinfachung für den Bürger und die Bürgerin sowie weiterer Anspruchsgruppen geschaffen wurde und der direkte Weg zu den entscheidungstragenden Stelle geschaffen wurde. Dies führt zu folgenden Fragen:

  1. Ab wann sind die alten Daten des Bauamtes wieder in der neuen Struktur abrufbar?
  2. Der angeblich direkte Weg führt im Moment in eine Onlinesackgasse. Warum hat sich das Ministerum nicht dafür entschieden, bis zur Erstellung der neuen Seiten die alten Daten weiterhin zugänglich zu machen?

zu Fragen 1 und 2:

Die Inhalte zu den Dienstleistungen des ehemaligen Amtes für Bau und Infrastruktur waren und sind zu jedem Zeitpunkt aufrufbar. Unter dem Reiter «Amtsstellen» war und ist das Amt für Bau und Infrastruktur nach wie vor aufgeführt. Es wurden dementsprechend im Rahmen der Reorginsation keine Inhalte von der Website llv.li entfernt. Die Formulare, die auf der Website des ABI verfügbar sind, wurden dabei per Stichtag der Reorganisation aktualisiert und widerspiegeln die neuen Zuständigkeiten.

Zusätzlich zu den Informationen des ehemaligen Amtes für Bau und Infrastruktur werden auch die Webseiten der drei neuen Organisationseinheiten einzeln aufgeführt. Auf der jeweiligen Seite finden sich neben dem Verweis, dass der Inhalt in Erarbeitung ist, Hinweise zu verschiedenen Kontaktdaten des jeweiligen Amtes. Die Erreichbarkeit war damit jederzeit sichergestellt. Durch die nunmehr erfolgte Verlinkung der Seiten der drei neuen Organisationseinheiten mit derjenigen des Amtes für Bau und Infrastruktur wird die Auffindbarkeit sämtlicher Information zusätzlich verbessert.

Die Aufrechterhaltung der Seite des ehemaligen Amtes für Bau und Infrastruktur ist aus prozesstechnischen Gründen erforderlich, damit der Datentransfer der beiden Portale llv.li und Serviceportal der LLV weiterhin gewährleistet werden kann. Eine komplette Überarbeitung der Inhalte auf llv.li hätte einen unverhältnismässigen Arbeitsaufwand zur Folge. Die Bereinigung der beiden Portale auf den neusten Stand erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Projekts Serviceportal 2.0 bis Ende 2022.

  1. Die Umtellung der Organisation wurde sicher seit Monaten vorbereitet. Warum wurde als weitere Option nicht im Hintergrund die Anpassung vorbereitet und am Tag x die neuen Homepages aktiviert? Reorganisationsprojekte bringen naturgemäss eine Vielzahl von Anpassungen mit sich; dazu zählt auch der Webauftritt. Die Umsetzung erfolgt im Zusammenwirken von verschiedenen Amtsstellen. Diese operativen Tätigkeiten unter Involvierung verschiedener Mitarbeitenden können erst nach der Information über die Reorganisation in Auftrag gegeben werden.

Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry zum Thema: Radwegnetz

Seit Jahren entwickeln wir unser Radwegnetz sehr langsam und wenn die Homepage des Bauamtes verfügbar wäre, dann hätte ich dies auch mit weiteren Fakten hinterlegt. Darum musste ich als Beispiel nun einen Zeitungsbericht vom 29. Oktober 2020 nutzen. Die Gemeinde Gamprin zeigt darin auf, dass sie eine 750 Meter lange Lücke schliessen wird und darum mit den Gemeinden Eschen, Vaduz und Schaan dieses Projekt vorantreiben will. Gemäss Schätzung soll dieser Lückenschluss, welcher ein Bestandteil des landesweiten Radwegnetzes ist, circa CHF 785’000 kosten. Gemäss Bericht werde sich auch das Land Liechtenstein an den Kosten beteiligen.

Nun stelle ich mir im Mai 2022 die Frage, warum diese Lücke noch immer nicht geschlossen wurde, denn der letzte Lokalaugenschein hat zumindest ergeben, dass hier noch nichts verbessert wurde. Dies führt zu folgenden Fragen:

  1. Warum wurde dieses Teilstück in Bendern noch nicht realisiert? Die Realisierung des genannten Radwegabschnitts liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Gemeinden und nicht der Regierung. Die Regierung sieht die von den Gemeinden geplanten Radwegverbindungen allerdings als sehr positives Zusatzangebot zum bereits bestehenden Hauptradroutennetz.
  1. Wie gross wird die Beteiligung des Landes in % sein und wurden die nötigen Mittel beim Land ins Budget aufgenommen? Das Land Liechtenstein beteiligt sich nicht an der Realisierung dieses von den Gemeinden gewünschten Radwegbaus. Im Antwortschreiben der Regierung vom 4. Mai 2020 an die Gemeinden Eschen, Gamprin, Schaan und Vaduz wurde das Ansuchen um Förderungsbeiträge für die Erstellung des Zusatzangebotes negativ beantwortet, weil das Hauptradroutennetz zwischen den relevanten Quell- und Zielorten bereits geradlinige, schnelle Routen enthält. Die von den Gemeinden gewünschten zusätzlichen Radwege sind nicht Bestandteil des von der Regierung 2014 genehmigten Hauptradroutennetzes.
  1. Bis wann kann diese Radwegergänzung in Bendern in Betrieb genommen werden? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, liegt die Realisierung dieser Radwege im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinden. Die Inbetriebnahme der fraglichen Radwegergänzung obliegt den Gemeinden Eschen, Gamprin, Schaan und Vaduz.
  2. Wie will die Regierung sicherstellen, dass die Erweiterung des landesweiten Radwegnetzes schneller voran kommt? Das Liechtensteiner Hauptradroutennetz wird im Rahmen der Massnahmen 1.10 bis 1.13 des Mobilitätskonzepts 2030 überarbeitet. Um bereits vor Projektabschluss Verbesserungen für den Radverkehr zu erzielen, werden basierend auf den Analyseergebnissen Sofortmassnahmen abgeleitet und anschliessend umgesetzt. Die Arbeiten hierzu wurden bereits aufgenommen. Im Zuge der Überarbeitung des Hauptradroutennetzes wird nochmals untersucht, inwiefern die von den Gemeinden Eschen, Gamprin, Schaan und Vaduz geforderten zusätzlichen Radwege künftig eine Funktion als Hauptradroute zukommen könnte.
  3. Wie plant die Regierung grundsätzlich mit gefährlichen Fahrradübergängen, schlechter Sichtbarkeit, schlechter Ausleuchtung und schlechter Signalisation umzugehen? Die Verkehrssicherheit wird laufend verbessert.Im Rahmen der 3. Generation des Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein wurde die bestehende Radinfrastruktur auf Schwachstellen überprüft. Zahlreiche Schwachstellen konnten seither eliminiert werden. Zudem konnten mit der Einführung der roten Einfärbung von Radwegen im Bereich von stark befahrenen Kreuzungen unlängst diverse Gefahrenstellen beseitigt werden.
    Derzeit läuft die Überprüfung der Signalisation von Radwegen entlang der Landstrassen. Die aus verschiedenen Jahren stammende und nach unterschiedlichen Normen abgeleitete Signalisation soll vereinheitlicht werden.
    Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Liechtensteiner Hauptradroutennetzes werden unter anderem Ausbau- und Qualitätsstandards für die künftige Radverkehrsinfrastruktur neu definiert. Dabei werden Aspekte wie ausreichende Beleuchtung, Sichtbarkeiten sowie die Abgrenzung zu den Fussgängern berücksichtigt.

Kleine Anfrage des Abg. Sebastian Gassner zum Thema: Baubewilligungen für Haustechnik- und PV-Anlagen

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Moderne Heizsysteme und Photovoltaikanlagen erfreuen sich seit jüngster Zeit besonderer Beliebtheit. Nicht nur Liechtenstein, sondern viele Staaten Europas wollen unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden. Aufgrund von Verknappungen in den Lieferketten drohen für die Energiewende wertvolle Rohstoffe und Maschinen wie Wärmepumpen, PV-Anlagen oder Wechselrichter zu fehlen. Als Folge ist mit weiteren Lieferverzögerungen und Preissteigerungen zu rechnen. Da somit auch bürokratische Verzögerungen im Planungsprozess zu Mehrkosten führen können, ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie hat sich die Anzahl der offenen Baubewilligungen und Förderanträge für die Haustechnik- und Photovoltaikanlagen die letzten Monate bei Land und Gemeinden entwickelt? Es kann in diesem Zusammenhang nicht von offenen Baubewilligungen gesprochen werden, sondern eher von laufenden Verfahren, die u.a. auch die Bewilligung von Bauansuchen betreffend die Erstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen beinhaltet. Die Anzahl solcher Anträge hat bereits im Jahr 2021 deutlich zugenommen. Der Trend zum Austausch oder Ersatz der bestehenden zentralen Heizanlagen durch Luft-/Wasserwärmepumpen hält unvermindert an. Bei den Photovoltaikanlagen ist eine gewisse Zunahme in den letzten Jahren zu beobachten, auch wenn die Tendenz nicht mit den starken Zuwächsen bei den Luft-Wasser-Wärmepumpen vergleichbar ist.
  1. Mit welcher Dauer muss derzeit für das Baubewilligungsverfahren oder das Genehmigungsverfahren für Förderanträge für Haustechnikanlagen oder Photovoltaikanlagen gerechnet werden? Das Baubewilligungsverfahren ist rechtlich im Baugesetz verankert und durchläuft einen Koordinationsprozess. Eingebunden sind immer die Gemeinde und das Amt für Umwelt. Auch die Nachbarn sind zu verständigen. Im Schnitt dauert es beispielsweise für Luft-/Wasserwärmepumpen vom Baugesucheingang bis zur Bewilligung 21 Tage, wenn das Gesuch vollständig eingereicht worden ist.
  1. Werden Bewilligungsverfahren für die Einrichtung oder Abänderung von Anlagen der Haustechnik prioritär behandelt? Nein. Die Bauansuchen werden nach Datum des Eingangs bei der Baubehörde behandelt.
  1. Kann davon ausgegangen werden, dass bei der Auslegung der gemeindespezifischen Bauordnungen im Jahr 2022 Photovoltaikanlagen zum fixen Bestandteil der Ortsbilder aller Gemeinden gehören, auch wenn diese auf eine kürzere architektonische Geschichte zurückblicken als andere charakterisierende Gebäudeteile wie beispielsweise schattenspendende Vordächer oder zur Wärmeerzeugung notwendige Kamine. Die Anzahl an Bauansuchen für Photovoltaikanlagen ist im Steigen begriffen. Damit gehören sie auch in mittelbarer Zukunft zum Ortsbild der Gemeinden. Manche Bauordnungen sehen für bestimmte Ortsteile, insbesondere Dorfkernzonen, gestalterische Richtlinien für die Errichtung solcher Anlagen vor. Diese gilt es zu berücksichtigen.
  1. Wie viele Baubewilligungen und wie viele Ausnahmen von diversen Bauvorschriften wurden im letzten Jahr insgesamt bewilligt und wie viele Anträge wurden abgelehnt? Im Jahr 2021 gab es insgesamt 654 Baugesuche, davon 336 im normalen Bewilligungsverfahren und 318 im Anzeigeverfahren. Abgelehnt wurden insgesamt 9 Gesuche, Ausnahmen wurden 54 erteilt.