Verordnung über die Abänderung der Bankenverordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. April 2022 die Verordnung über die Abänderung der Bankenverordnung (BankV) sowie weiterer Verordnungen verabschiedet.

Die Umsetzung der Richtlinie 2019/878/EU (CRD V), die ein Teil des Bankenpakets darstellt, das im Mai 2019 veröffentlicht wurde, erfolgte grössenteils im Bankengesetz (BankG). Aufgrund der bestehenden Systematik, die im Rahmen der Umsetzung der Vorgängerrichtlinie gewählt wurde, finden sich auch vereinzelt abzuändernde Bestimmungen in der BankV.

Dabei handelt es sich vor allem um die Bestimmungen zum Zinsänderungsrisiko und zur Vergütung von Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitgliedern sowie einzelnen Mitarbeitern von Banken und Wertpapierfirmen. Zudem wird der Rahmen für das Risikomanagement um besondere Bestimmungen für sog. „Exceptions to policy“-Geschäfte (ETP-Geschäfte) erweitert. Diese Bestimmungen sind innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens anzupassen. Schliesslich erfordert die Abänderung der BankV die Anpassung von gewissen Bestimmungen in den folgenden weiteren

Verordnungen: E-Geldverordnung (EGV), Zahlungsdiensteverordnung (ZDV), Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren (UCITSV), Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) sowie Investmentunternehmensverordnung (IUV).