Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetzte verabschiedet.

Für die Umsetzung des Bankenpakets, das im Mai 2019 seitens der Europäischen Union veröffentlicht wurde und die Richtlinien (EU) 2019/878 (CRD V) und (EU) 2019/879 (BRRD II) sowie die Verordnungen (EU) 2019/876 (CRR II) und (EU) 2019/877 (SRMR II; wobei die SRMR II ausschliesslich systemrelevante Kreditinstitute der „Eurozone“ betrifft und daher nicht EWR-relevant ist) umfasst, wurde in Liechtenstein ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Ziel des gesamten Bankenpakets ist die weitere Minimierung der Risiken im europäischen Bankensektor, indem die vom Basler Ausschuss für Bankenstandards und die im Rat für Finanzstabilität (FSB) angestossenen internationalen Reformen in europäisches und nationales Recht übernommen werden.
In einem ersten Schritt wurde die Umsetzung der CRD V bzw. die Durchführung der CRR II adressiert. Die damit zusammenhängende Gesetzesabänderung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Mit gegenständlichem Vernehmlassungsbericht soll nun die BRRD II in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen Anpassungen im SAG sowie im Bankengesetz (BankG) vorgenommen werden. Mit der BRRD II wird die Richtlinie 2014/59/EU (BRRD I) abgeändert, die erstmals einheitliche Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum geschaffen wurde. Durch die BRRD II soll dabei insbesondere der FSB-Standard für die Gesamtverlustabsorptionskapazität in die bestehenden Vorschriften über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) von Kreditinstituten integriert werden.

Ziel des gesamten Bankenpakets ist die weitere Minimierung der Risiken im europäischen Bankensektor, indem die vom Basler Ausschuss für Bankenstandards und die im Rat für Finanzstabilität (FSB) angestossenen internationalen Reformen in europäisches und nationales Recht übernommen werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Mai 2022.