Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Mittwoch, 30. März 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die aktuell noch nicht umgesetzten EU Waren-, Handels- und Finanzsanktionen autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Die EU hat am 15. März beschlossen, die bestehenden Waren-, Handels und Finanzsanktionen auszuweiten, insbesondere in Bezug auf Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen, der Erbringung von Ratingdienstleistungen, der Liste von Personen, die in Verbindung zur russischen Verteidigungsindustrie stehen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Güter und Technologien, die zu technologischen Verbesserungen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor führen, Investitionen in den russischen Energiesektor, der Ausfuhr von Gütern und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft sowie Handelsbeschränkungen für Eisen, Stahl und Luxusgüter. Bereits am 9. März hat die EU Beschränkungen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern und Technologie im Zusammenhang mit der Seeschifffahrt beschlossen. Mit der heute verabschiedeten Anpassung hat Liechtenstein diese Sanktionen autonom nachvollzogen.
Auslöser für die Revision war der Nachvollzug zollvertragsrelevanter Waren- und Handelsrestriktionen durch die Schweiz. Am 25. März hat der Schweizer Bundesrat eine Revision der Ukraine-Sanktionsverordnung beschlossen. Mit dieser hat die Schweiz alle bis zum 15. März von der EU beschlossenen Waren- und Handelssanktionen autonom nachvollzogen.
Mit dem Nachvollzug der Sanktionen wird bekräftigt, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.