Abänderung der Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. März 2022 die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verordnung über die Abänderung der Verordnung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und die Verordnung über die Abänderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) beschlossen. Mit den gegenständlichen Verordnungsänderungen werden insbesondere neue Schweizerische Rechtsvorschriften nachvollzogen und EWR-Vorschriften umgesetzt.

Erhöhte Verkehrssicherheit für E-Bikes
In den letzten Jahren hat sich die Zahl der schweren E-Bike-Unfälle in der Schweiz stark erhöht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und Unfälle zu vermeiden, werden in der Schweiz ab 1. April 2022 alle E-Bike-Fahrenden dazu verpflichtet, das Licht auch tagsüber einzuschalten. Liechtenstein führt diese Bestimmungen parallel zu den entsprechenden Regelungen in der Schweiz ein. Nachdem für E-Bikes bereits heute eine Pflicht besteht mit Lichtern ausgerüstet zu sein, müssen ab dem 1. April 2022 alle E-Bikes in Liechtenstein am Tag das entsprechende Licht einschalten. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der E-Bike-Fahrenden für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann neumit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.

Im Weiteren führt die Schweiz ab 1. April 2024 eine Tachopflicht für neu zugelassene schnelle E-Bikes ein. Diese Regelung soll in Liechtenstein ebenfalls übernommen werden. So sollen schnelle E-Bikes künftig mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit sie die Geschwindigkeitsvorgaben genau einhalten können. Ebenso müssen, analog der Schweiz, gebrauchte schnelle E-Bikes bis zum 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer nach diesem Datum ohne Tacho ein E-Bike lenkt, dem kann eine Ordnungsbusse von 20 Franken auferlegt werden. Mit diesen neuen Regelungen soll vor allem sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden. Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, erfolgt eine Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken.

Förderung umweltfreundlicher Technologien
Neue Technologien ermöglichen es, den Treibstoffverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Strassengüterverkehr zu senken. Dazu zählen Bauweisen zur Verbesserung der Aerodynamik der Fahrzeuge und der Einsatz von elektrischen Antrieben mit Batterien oder auf Wasserstoffbasis. Das geltende Recht behindert jedoch solche Möglichkeiten, weil sich der Einsatz umweltfreundlicher Technologien negativ auf die Nutzlast oder das Ladevolumen der Fahrzeuge auswirkt. Darum werden die Höchstlängen und die höchstzulässigen Gewichte von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das erforderliche Mehrgewicht oder die erforderliche Zusatzlänge erhöht. Die Ladekapazität der Fahrzeuge darf dabei nicht vergrössert werden

Aufhebung Fahrverbot für schwere Motorwagen an zwei Feiertagen
Der 2. Februar (Maria Lichtmess) und der 19. März (Hl. Josef) sind in Liechtenstein Feiertage an denen ein Fahrverbot für schwere Motorwagen gemäss Art. 89 VRV gilt. Das Fahrverbot an diesen Tagen wird aufgehoben. Damit wird die Feiertagsregelung in der Verkehrsregelnverordnung mit derjenigen im Arbeitsgesetz harmonisiert.

Die Verordnungsänderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.