Arbeitslosigkeit fällt auf 1,3 Prozent

Beim Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL) waren Ende Februar 273 Arbeitslose gemeldet, 31 Personen weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote verringerte sich damit von 1,5 Prozent im Januar 2022 auf 1,3 Prozent im Berichtsmonat Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 115 Personen (-29,6 %). Die Arbeitslosenquote sank gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,6 Prozentpunkte.

Jugendarbeitslosigkeit
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 2 Personen (-6,7 %) auf 28. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Abnahme um 10 Person (-26,3 %). Die Quote der Jugendarbeitslosigkeit liegt bei 1,3 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich diese um 0,4 Prozentpunkte.

Weitere Altersklassen
In der Altersklasse von 25 – 49 Jahren verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 24 (-13,6 %) Dies entspricht einer Quote von 1,5 Prozent (Vormonat 1,7 %). In der Altersklasse 50plus verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 5 Personen (-5,2 %) auf 92. Dies entspricht einer Quote von 1,2 Prozent (Vormonat 1,3 %).

Personen im Zwischenverdienst
80 Personen waren per Ende Februar im Zwischenverdienst tätig. Gegenüber dem Vormonat hat sich diese Zahl um 5 (+6,7 %) erhöht. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Verringerung um 24 Personen (-23,1 %). Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, wodurch auch der Bezug von Arbeitslosentaggeldern ausgesetzt oder verringert wird.

Dynamik der Zu- und Abgänge beim AMS FL
Die Anzahl der Zugänge beim AMS FL im Berichtsmonat beträgt 46 Personen. Dies entspricht 9 Personen (-16,4 %) weniger als im Vormonat. Die Zahl der Abgänge belief sich auf 80 Personen. Das sind 4 Personen (-4,8 %) weniger als im Vormonat.

Gemeldete offene Stellen
Die Zahl der beim AMS FL gemeldeten offenen Stellen liegt bei 883 Stellen gegenüber 820 im Vormonat (+7,7 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 109 Stellen (+14,1 %) mehr gemeldet.

Kurzarbeit
Bis zum Berichtsmonat haben 889 Betriebe Anspruch auf Entschädigung wegen Kurzarbeit gemäss der COVID-19-ALVV und 18 Betriebe wegen witterungsbedingter Kurzarbeit nach ALVG angemeldet. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsentschädigung unter der COVID-19-ALVV ist noch bis Ende März 2022 möglich. Die effektiven Auszahlungen von Kurzarbeitsentschädigungen aufgrund COVID-19 sind generell weiterhin rückläufig.