Neuregelung der Gebühren für Reisedokumente

Die DpL hat eine Motion zur Neuregelung der Gebühren für Reisedokumente eingereicht.

Motion der Demokraten pro
Liechtenstein DpL

 

Gestützt auf Artikel 42 der Geschäftsordnung des Landtags vom 19. Dezember 2012, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende Motion ein und stellen den Antrag, der Landtag wolle beschliessen:

Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag Vorschläge und Gesetzesanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen, sodass der Landtag die Gebühren für Reisedokumente Reisepass und Identitätskarte (kurz: ID) selbst festlegen kann. Der Vorschlag soll die Gebühren für die Reisedokumente analog der in der Schweiz geltenden Kosten festlegen, für einen Reisepass CHF 140.—und eine ID CHF 65.—plus Porto bei Zustellung. Ausserdem soll auch ein gleichartiges Kombiangebot aus Pass und ID geschaffen werden.

Begründung

Gemäss bestehender Gesetzeslage legt die Regierung in der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz die Kosten für Reisedokumente fest. Der Landtag hat nach geltendem Recht keinen Einfluss auf diese von der Regierung festgelegten Gebühren. Dies soll sich mit dieser Motion ändern.

Zum Thema Reisedokumente und dessen hohe Kosten hat es schon diverse Kleine Anfragen gegeben. So fragte z.B. am 3. Oktober 2018 Thomas Rehak unter anderem nach einem Kostenvergleich mit den Nachbarländern und ob die im Land geltenden hohen Kosten gerechtfertigt sind.

Die Regierung verglich, wie aufgetragen, die Gebühren mit unseren Nachbarländern und führte aus, dass zwischen den Kosten und den Gebühren ein Zusammenhang bestehe, der sich unter anderem im verwaltungsrechtlichen Kostendeckungsprinzip widerspiegle. Demnach soll eine Gebühr die Kosten eines Produktes oder Dienstleistung decken. Gemäss der Regierung müsse auch die Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt werden. Mit der Einführung des Kostenmodells der Schweiz müsse mit Mindereinnahmen von CHF 343‘000 pro Jahr gerechnet werden, hiess es damals seitens der Regierung.

Am 4. März 2020 erkundigte sich Erich Hasler mittels einer kleinen Anfrage über die Erträge beim Ausländer und Passamt. Gemäss Antwort der Regierung resultierten im Jahr 2018 CHF Einnahmen in der Höhe von 782‘354 CHF aus der Ausstellung von IDs und Reisepässen.

Zudem gab die Regierung bekannt, dass es in Bezug auf das Ausländerrecht zwei bedeutende Gebührenreduktionen gab, zum einen wurden die Gebühren im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungen (GDL) gesenkt bzw. teilweise sogar abgeschafft. Aus dieser Massnahme resultierte 2017 ein Gebührenausfall in der Grössenordnung von rund 360‘000 Franken im Vergleich zu 2016. Ausserdem habe sich durch die Einführung der volkswirtschaftlichen Prüfung und der Sammelmeldung ein Ausfall im Vergleich zu 2013 von rund 60‘000 Franken ergeben.

Massive Unterschiede zur Schweiz

Am 29. September 2021 erkundigte sich Manfred Kaufmann zu den Kosten der Reisedokumente und stellte massive Unterschiede der Gebühren für Reisedokumente zur Schweiz fest. Die Regierung führte aus, dass ein Gebührenmodell analog der Schweiz bei uns über 5 Jahre gerechnet Mehrkosten von CHF ca. 1.25 Mio. oder CHF 250‘000 pro Jahr ausgemacht hätte.

Demnach sind die Kosten in den letzten Jahren für die Produktion etwas gesunken, waren es im Jahr 2018 noch CHF 343‘000.—sind es gemäss Aussagen der Regierung derzeit noch ca. CHF 250‘000 pro Jahr.

Die Motionäre beabsichtigen mit diesem Vorstoss, dem Landtag die Kompetenz der Gebührenerhebung für Reisedokumente zu geben. Gleichzeitig soll ein Kombiangebot (Reisepass und ID) geschaffen und die Gebühren auf Schweizer Niveau festgelegt werden. In Liechtenstein kostet ein Pass und eine Identitätskarte zusammen CHF 400 in der Schweiz sind es nur CHF 158.

Vaduz, 23. Februar 2022

Die Motionäre :

Herbert Elkuch  & Thomas Rehak