Möglichkeit einer Covid-19-Impfpflicht

Das Liechtenstein-Institut hat im Auftrag des Bildungsministerium und des Schulamtes eine Studie erstellt.

Vaduz (ots) – Das Liechtenstein-Institut hat im Auftrag der Regierung eine Studie über die Einführung einer Covid-19-Impfpflicht in Liechtenstein erstellt. Die Rechtmässigkeit einer allgemeinen Impfpflicht wird grundsätzlich bejaht. Die Einführung hätte in Form eines Gesetzes zu erfolgen. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme der Studie hat die Regierung jedoch beschlossen, eine Impfpflicht nicht weiterzuverfolgen.

Die gesetzlich verankerte Impfpflicht würde sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner richten, ausser diese werden im Rahmen des Gesetzes explizit von der Impfpflicht ausgeschlossen. Zwar stellt eine Impfpflicht einen erheblichen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen – insbesondere der körperlichen Unversehrtheit – dar. Dennoch liesse sich eine allgemeine Covid-19-Impfpflicht nach Ansicht der Studienautoren rechtfertigen. Die Verhältnismässigkeit einer Impfpflicht resultiert daraus, dass sie mit dem Gemeinschaftsschutz ein legitimes Ziel verfolgt und zur Erreichung dieses öffentlichen Interesses mangels gleich wirksamer Mittel geeignet und erforderlich sein kann.

Aus ethischer Sicht könnte eine Impfpflicht insgesamt mehr Freiheit für alle ermöglichen. Es geht um eine Güterabwägung zwischen dem Schutz vor einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen und den Interessen der Allgemeinheit, zu welchen nicht nur der Gesundheitsschutz, sondern auch die Aufrechterhaltung der verschiedenen Gesellschaftsbereiche der Bildung, der Wirtschaft, der Gastronomie, der Kultur usw. zählen.

Gemeinschaftsschutz nur zusammen mit der Schweiz

Angesichts des hohen Anteils an Zupendlerinnen und Zupendlern aus der Schweiz kann das Ziel des Gemeinschaftsschutzes wohl nur bei einer parallelen Einführung einer Impfpflicht in der Schweiz glaubhaft erreicht werden. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung scheint bei einer einseitig durch Liechtenstein erlassenen Impfpflicht zumindest relativiert. Obwohl der Zollvertrag einer eigenständigen Lösung Liechtensteins nicht entgegensteht, wäre somit ein koordiniertes Vorgehen mit der Schweiz wesentlich.

Einführung einer Impfpflicht kurz-und
mittelfristig nicht geboten

Als zentrale Kriterien zur Einschätzung der Pandemieentwicklung haben sich die Auslastung des Gesundheitssystems sowie die Wirksamkeit der Impfung als Schutz vor Ansteckung respektive vor einem schweren Krankheitsverlauf herauskristallisiert. Angesichts der aktuellen Situation ist nach Einschätzung der Regierung die Einführung einer Impfpflicht kurz- und mittelfristig nicht geboten und wird das betreffende Gesetzesprojekt daher nicht weiterverfolgt. Die im Rahmen der vorliegenden Studie erfolgte Erörterung einer allgemeinen Impfpflicht ist aber auch über die Covid-19-Pandemie hinaus für die Beurteilung der politischen Handlungsoptionen im Falle einer Pandemie relevant.

Die Möglichkeit zur Einführung einer Impfpflicht für bestimmte Personengruppen wie z.B. Personen, welche in der Pflege tätig sind, ist bereits heute im Epidemiengesetz vorgesehen. Die Einführung hätte mittels einer entsprechenden Verordnung zu erfolgen.

Die Studie kann über die Homepage des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur unter https://www.regierung.li/ministerien/ministerium-fuer-gesellschaft-und-kultur/downloads/ sowie über die Homepage des Liechtenstein-Institutes unter https://www.liechtenstein-institut.li/publikationen eingesehen und heruntergeladen werden.