Nachtragskredit an die Kulturstiftung

Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Dienstag, 8. Februar den Bericht und Antrag betreffend eines Nachtragskredits zur Sicherung der liechtensteinischen Kulturlandschaft im Zusammenhang mit den Folgen des Coronavirus zur Genehmigung an den Landtag überwiesen.

Ziel des Nachtragskredits von 250’000 Franken ist es, den Fortbestand des liechtensteinischen Kulturlebens in der Covid-19-Pandemie zu sichern. 2022 bereits durchgeführte oder geplante Projekte und Veranstaltungen können damit zusätzlich gefördert werden, da angesichts der aktuellen Ausgangslage davon auszugehen ist, dass sich ihre Produktionen durch Schutzkonzepte verteuern und dass sich durch Schutzkonzepte oder aufgrund der Empfehlung, die Sozialkontakte zu beschränken, weniger Publikum einfindet als normalerweise. Zudem können die Mittel für zusätzliche, beantragte Ankäufe oder Werkaufträge verwendet werden.

Regierungsrat Manuel Frick ist überzeugt, dass die gegenwärtige Situation im Kulturbereich den Nachtragskredit rechtfertigt: „Auch wenn in den vergangenen Wochen und Monaten Schliessungen vermieden werden konnten, ist die Situation für Kulturakteure nach wie vor herausfordernd. Durch den Nachtragskredit soll der liechtensteinischen Kultur ein geordneter Weg aus der Pandemie ermöglicht werden.“