Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage der Abgeordneten Hoop Franziska zum Thema: Ausbildungspflicht bei Jugendlichen

Meist machen Jugendliche nach der Pflichtschule eine Lehre oder sie gehen weiterhin in die Schule. Dies ist aber nicht immer der Fall. Ist die Pflichtschule beendet und keine Folgelösung aufgegleist, fallen sie aus dem System. Diesem Umstand wird beispielsweise in Österreich oder auch im Kanton Genf mit der Ausbildungspflicht Rechnung getragen.

Wurde die Thematik «Ausbildungspflicht» in Liechtenstein bereits einmal thematisiert und wenn ja, in welchem Rahmen?
Dominique Hasler: Eine «Ausbildungspflicht», wie sie beispielsweise in Österreich oder dem Kanton Genf vorgesehen ist, wurde nach Kenntnisstand der Regierung bis dato im Lande nicht thematisiert. Dies vermutlich, da im Rahmen der ersten Berufswahl jährlich – jeweils im Sommer – rund 98 bis 99 % der Schulabgänger der Sekundarstufe I eine für sie geeignete Anschlusslösung finden. Erfahrungen zeigen, dass jährlich zwischen 1 und 2 % der Schulabgänger aus vorwiegend gesundheitlichen Gründen den ersten Berufswahlentscheid verschieben müssen. Des Weiteren gilt es in diesem Zusammenhang auch die unterschiedliche Höhe der Jugendarbeitslosigkeit der beiden Länder – Österreich (9.4 %) und Liechtenstein (1.5 %) – zu berücksichtigen.

Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Liechtenstein sind derzeit nicht in einer Anschlusslösung – Lehre, Schule, anerkanntes Zwischenjahr, etc.?
Gemäss Stand vom 21. Juli 2021 der gesamt erfassten Schulabgänger/Innen der Ober- und Realschulen, der Formatio, der Waldorfschule und dem freiwilligen 10. Schuljahr verfügten insgesamt 4 von 317 Personen noch über keine Anschlusslösung. Die Mitarbeitenden der zuständigen Abteilung des Amts für Berufsberatung und Berufsbildung begleiten diese vier Personen individuell bei der Lösungsfindung bez. ihrer Berufsbildung.

Welche Unterstützung erhalten Jugendliche in Liechtenstein, wenn sie nach der Pflichtschule beziehungsweise nach dem 10. Schuljahr keine Ausbildungsstelle finden?
Sämtliche Jugendliche bis zu ihrem 25. Lebensjahr können das staatliche Angebot der
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung kostenlos in Anspruch nehmen. Des Weiteren bietet das Amt für Soziale Dienste sowie der Arbeitsmarktservice Liechtenstein diverse Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen an.