Kleine Anfragen an Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt Günter zum Thema aktueller Stand zum angekündigten agrarpolitischen Bericht

Es war am 1. Oktober 2020, als der Agrarpolitische Bericht im Landtag behandelt wurde. Im Landtag wurde rege und vor allem sehr lange diskutiert. Am Ende der Debatte stellte der Abg. Wendelin Lampert den Antrag, «Die Regierung legt dem Landtag im Jahr 2021 den agrarpolitischen Bericht vor.» Der Landtags stimmte einstimmig zu. Die damalige Umweltministerin hat dieses Anliegen unterstützt, da dies den von ihr neu eingeschlagenen Weg unterstützt hätte. Weshalb nun der Konjunktiv? Jetzt haben wir Dezember und ich denke, es wird objektiv gesehen eng, dass wir den agrarpolitischen Bericht noch in diesem Jahr zur Kenntnis gebracht bekommen würden – es sei denn, es ist noch ein Sonderlandtag eingeplant, von dem ich jetzt jedoch noch nichts weiss.

Was sind die Gründe, warum dieser einstimmige Beschluss des Landtags nicht eingehalten werden kann? Welcher Prozess liegt der Erstellung des Agrarpolitischen Berichts zugrunde beziehungsweise wie kommt dieser Bericht zustande?
Sabine Monauni: Das in der vergangenen Legislaturperiode zuständige Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt und die Vereinigung der Bäuerlichen Organisationen (VBO) haben sich infolge der Behandlung des Agrarpolitischen Berichtes im Oktober-Landtag 2020 auf einen gemeinsamen Prozess zur Weiterentwicklung der liechtensteinischen Landwirtschaft verständigt. Da die Landwirtschaft Schnittstellen mit vielen verschiedenen Lebensbereichen hat und sich die Erwartungen der Bevölkerung an die Landwirtschaft verändert haben, wurden alle gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Projektprozess eingebunden und erhielten damit die Möglichkeit, ihre Positionen und Sichtweisen einzubringen. Diese sind in einen Projektbericht eingeflossen, der vom Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit der VBO verfasst wurde. Dieser partizipative Prozess war äusserst wichtig und notwendig – hat jedoch durch die breite und umfassende Konsultation entsprechend Zeit in Anspruch genommen. Basierend auf diesen Ergebnissen soll nun der neue Agrarpolitische Bericht ausgearbeitet werden.

Welche Landesverwaltungsinternen und welche externen Stellen werden in die Erstellung des Berichts mit einbezogen?
Die Federführung für die Ausarbeitung des Agrarpolitischen Berichts liegt beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt. Für die Erstellung des Berichts wird das Fachwissen des Amtes für Umwelt sowie externer unabhängiger Agrarexperten eingeholt. Des Weiteren plant das Ministerium, den Bericht vor dessen Verabschiedung den besonders betroffenen Interessensgruppen zur Stellungnahme zu übermitteln.

Bis wann kann der Hohe Landtag mit diesem Bericht rechnen?
Es kann derzeit noch kein konkreter Zeitplan bekannt gegeben werden. Ziel ist, dass der Bericht im nächsten Jahr im Landtag behandelt werden kann.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Manfred zum Thema Aktuelle Flüchtlingssituation in Liechtenstein

Mitte November 2021 war Schweizer Medien folgendes zu entnehmen: Am Grenzbahnhof Buchs SG haben die illegalen Einreisen von afghanischen Flüchtlingen stark zugenommen. Seit Juli kamen rund 2‘500 Personen in den Kanton St. Gallen, mehrheitlich junge Männer und minderjährige Jugendliche. Alle involvierten Behörden stünden vor einer Herausforderung, die personelle Ressourcen binde.

Seit Anfang Juli nahmen die Einreisen von aus Österreich kommenden Migranten in Buchs SG von wöchentlich fünf bis 15 sprunghaft auf bis zu 250 Personen pro Woche zu. Allein am Mittwochmorgen vom 17. November seien 38 illegal Einreisende mit dem Railjet aus Wien in Buchs SG eingetroffen. Die Rückführung dieser Personen nach Österreich stelle die Behörden vor administrative Herausforderungen. Nach einer Sicherheitsüberprüfung und Identitätsabklärung in Buchs würden die Migranten zum Teil in eine Unterkunft nach Wil SG gebracht. Die meisten von ihnen tauchten dort sofort unter. Von den 2‘500 seit Juli illegal Eingereisten habe man praktisch keine nach Österreich zurückschicken können.

Wie sehen die Entwicklung und der aktuelle Stand im 2021 von Flüchtlingen aus Afghanistan in Liechtenstein aus?
Sabine Monauni: Im Jahr 2021 stellten bisher zwei Personen aus Afghanistan ein Asylgesuch. Beide Personen fielen unter das Dublin-Verfahren, bei dem ein anderer Dublin-Staat für das Asyl- und Wegweisungsverfahren zuständig ist. Beide Personen haben Liechtenstein bereits wieder verlassen.

Stossen die Behörden wie in der Schweiz auch in Liechtenstein an ihre Grenzen?
Nein, die Gesuchszahlen bewegen sich aktuell auf einem mittleren Vor-Corona-Niveau.

Wie ist allgemein der anzahlmässig aktuelle Stand an Flüchtlingen, unterteilt nach deren Herkunftsland, Geschlecht und Alter?
Per 01.12.2021 werden insgesamt 90 hängige Asylgesuche verzeichnet. Die meisten Personen stammten dabei aus Syrien (12), der Ukraine (10), Marokko (9), Algerien (8), Sudan (6), Somalia (6), Albanien (5), Belarus (4). Die 90 Asylgesuche verteilen sich auf 76 Männer und 14 Frauen. Die altersmässige Verteilung gestaltet sich folgendermassen:

0-13 Jahre: 15 Personen
14-17 Jahre: 8 Personen (davon ein unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender)
18-34 Jahre: 41 Personen
30-65 Jahre: 26 Personen

65 Jahre: 0 Personen

Wie sieht der Standpunkt Liechtensteins hinsichtlich der Aufnahme beziehungsweise Rückführung von Flüchtlingen aus?
Sofern sich diese Frage auf asylsuchende Personen aus Afghanistan bezieht, kann auf die Beantwortung der kleinen Anfrage im September-Landtag verwiesen werden. Liechtenstein plant derzeit keine Aufnahme von Personen aus Afghanistan, prüft jedoch grundsätzlich die Durchführung von Resettlement- und/oder Relocation-Programmen, insbesondere im Rahmen von europaweit koordinierten Aktionen.

Wie ist Liechtenstein hinsichtlich der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik eingebunden?
Liechtenstein ist über seine Schengen-/Dublin-Assoziierung in die europäische Migrations- und Asylpolitik eingebunden. In diesem Rahmen nehmen wir an Verhandlungen zu europäischen Rechtsakten sowohl auf Minister- als auch auf Expertenebene teil. Neben diesen Gesetzgebungsverfahren ist Liechtenstein auch über politische Dialoge, Beteiligung an Agenturen sowie dem autonomen Nachvollzug von EU-Sanktionen in die genannten Politikbereiche involviert.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zum Thema Verordnungen und Gesetze zum Arbeitsrecht

Durch das Gesetz vom 13. Dezember 1973 über die Revision des 26. Hauptstückes des All-gemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde aus dem Schweizerischen Obligationenrecht das Arbeitsvertragsrecht praktisch eins zu eins übernommen. Das Arbeitsvertragsrecht ist seither in Paragraf 1173a Art. 1 bis 113 ABGB geregelt. So stützt sich Liechtenstein bei arbeitsrechtlichen Fragen auf die entsprechende Rechtspre-chung und Literatur der Schweiz, da eine solche bei uns in Liechtenstein kaum vorhanden ist. Nun ist es inzwischen aber so, dass die Verordnungen zum Arbeitsrecht sowie auch gewisse Artikel im ABGB zum Arbeitsvertragsrecht den arbeitsrechtlichen Regelungen der Schweiz nachhinken.

Ist angedacht, eine Gesetzesrevision des ABGB im Bereich des Arbeitsvertragsrechts durchzuführen? Wenn ja, in welchem Zeitraum wäre eine solche angedacht und wenn nicht, weshalb nicht?
Sabine Monauni: Eine Revision des Arbeitsvertragsrechts im ABGB aufgrund der schweizerischen Rezeptionsgrundlage ist derzeit nicht angedacht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich Unterschiede in der Rechtslage insbesondere durch die Übernahme von EWR-Recht in nationales Recht ergeben können. So befinden sich aktuell zwei europäische Rechtsakte im Verfahren zur Übernahme ins EWR-Abkommen, die voraussichtlich durch eine Revision des § 1173a ABGB umzusetzen sein werden. Es sind dies die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union sowie die Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2010/18. Ein detaillierter Zeitplan liegt noch nicht vor. Bei der Umsetzung dieser EWR-Rechtsakte wird versucht, die Nähe zur schweizerischen Rezeptionsvorlage nach Möglichkeit zu behalten, um so weiterhin von der Lehre und Praxis in der Schweiz profitieren zu können.

Wird die Regierung die entsprechenden Verordnungen zum Arbeitsgesetz zeitnah an die Schweizer Verordnungen angleichen oder ist dies nicht vorgesehen? Falls nicht, was sind die Gründe dafür?
Die Entwicklungen in der Schweiz werden in diesem Bereich genau beobachtet und bei Bedarf wird die liechtensteinische Rechtslage entsprechend angepasst. So wurde 2018 die Verordnung V zum Arbeitsgesetz und 2020 die Verordnung II zum Arbeitsgesetz der schweizerischen Rechtslage angepasst. Aktuell laufen die Arbeiten zur Revision der Bauarbeitenverordnung. In der Schweiz wird diesbezüglich zum 1. Januar 2022 eine Totalrevision in Kraft treten. Wie im Arbeitsvertragsrecht können sich auch in diesem Bereich Unterschiede in der Rechtslage primär aus den EWR-rechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins ergeben. Nach Möglichkeit wird auch hier versucht, die Nähe zur schweizerischen Rezeptionsgrundlage beizubehalten.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Oehry Daniel zum Thema Lärmschutz am Bahnhof Nendeln

Am 11. Juni 2021 hat die Regierung anlässlich der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zum Bahnhof Nendeln ausgeführt, dass die Lärmemissionen in einem Kataster festgehalten und die Ergebnisse auf der Homepage des Amtes für Umwelt publiziert werden. Mit Blick auf den Kataster wird ersichtlich, dass die Anzahl der Überschreitungen der Grenzwerte laufend reduziert wird und dies wird primär auf die Optimierung des Rollmateriales zurückgeführt. Gemäss Lärmschutzverordnung Art. 18 muss das Amt bei ortsfesten Anlagen Fristen zur Umsetzung definieren, wenn Grenzwerte überschritten werden. Diese starten bei zwei Jahren und enden bei Eisenbahnsanierungen bei maximal 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung.

Welche Massnahmen muss die ÖBB in Abstimmung mit dem Land Liechtenstein in welchem Zeitraum umsetzen, wenn die Ermittlungen ergeben, dass Immissionsgrenzwerte überschritten werden?
Sabine Monauni: Die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen an der Eisenbahnstrecke werden auf Grundlage des überarbeiteten Lärmsanierungskonzeptes angeordnet. Das überarbeitete Konzept wurde von den ÖBB jedoch noch nicht eingereicht; die Einreichung wird noch in diesem Jahr erwartet. Falls Lärmschutzmassnahmen erforderlich sind, müssen diese bis spätestens Oktober 2023 durchgeführt sein.

Die Lärmschutzverordnung stammt aus dem Jahr 2008 und somit läuft die maximale Frist bis 2023. Kann die ÖBB zur Einhaltung der Grenzwerte bis 2023 das Rollmaterial optimieren und falls das nicht zielführend ist, Lärmschutzwände bis dann erstellen? Oder gilt der eingangs zitierte Zeitrahmen bis 2026?
In der Schweiz dürfen bereits ab dem 1. Januar 2020 keine Güterzüge mit Graugussbremsen mehr verkehren, weil diese einen erheblichen Anteil des Eisenbahnlärms verursachen. Die grenznahen Zielbahnhöfe in der Schweiz wie z.B. Buchs werden nur noch vereinzelt von Güterzügen mit Graugussbremsen angefahren.

Wie bereits in der Beantwortung der kleinen Anfrage vom Juni 2021 ausgeführt, deuten die laufenden Abklärungen im Zusammenhang mit der Eisenbahnlärmsanierung darauf hin, dass insbesondere aufgrund des Verbots von Graugussbremsen in der Schweiz keine Grenzwertüberschreitungen mehr vorliegen. Falls trotzdem zusätzlich noch Lärmschutzwände erforderlich wären, wären diese bis zum Oktober 2023 zu erstellen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Frick Walter zum Thema Dioxin-Verseuchungen auch in Liechtenstein?

In der Schweizer Presse war zu lesen, dass in der Nähe einer KVA in Lausanne bei Bodenuntersuchungen Dioxinbelastungen entdeckt wurden und dies schweizweit zu Diskussionen geführt habe. Im Kanton St. Gallen werde nun der Boden rund um die Standorte der verschiedenen KVAs, darunter auch derjenige des Vereins für Abfallbewirtschaftung (VfA) in Buchs auf diese Schadstoffe untersucht werden. Die KVA Buchs steht sehr nahe an der Grenze zu Liechtenstein beziehungsweise zu Schaan.

Welche Wirkung haben Dioxine auf Mensch, Tier und Pflanzen?
Sabine Monauni: Beim Menschen wurde als Langzeitwirkungen von Dioxin Störungen des Immunsystems, des Nervensystems, der Atemwege, der Schilddrüse und des Verdauungstraktes festgestellt. Auch schwer entzündliche Erkrankungen der Haut und Schädigungen der Leber sind möglich. Bei Tieren wurden Störungen der Reproduktionsfunktionen, des Immunsystems, des Nervensystems und des Hormonhaushalts beobachtet. Von einigen Dioxinen ist bekannt, dass sie das Krebsrisiko erhöhen können. Dioxine können aus der Luft in die Wachsschicht von Pflanzen aufgenommen werden und sich dort anreichern, was in Bezug auf den Übergang in die Lebensmittelkette insbesondere bei Gras problematisch sein kann. Pflanzliche Lebensmittel tragen bei der üblichen Hintergrundbelastung nur einen kleinen Teil zur Gesamtaufnahme von Dioxinen beim Menschen bei.

Werden diesbezüglich auch die Böden in Liechtenstein, speziell in der Gegend um Schaan, ebenfalls untersucht?
Das Amt für Umwelt hat sich der Untersuchungskampagne des Kantons St. Gallen angeschlossen. In Liechtenstein werden vorerst insgesamt drei Standorte in Schaan und Vaduz untersucht. Nach Vorliegen der Messresultate wird das weitere Vorgehen festgelegt.

Bis wann ist mit den entsprechenden Ergebnissen zu den Untersuchungen in St. Gallen rund um die VfA zu rechnen?
Die Probenerhebung findet in den nächsten Tagen statt und die Messwerte werden zeitnah erwartet.

Stehen auch Anlagen in Liechtenstein unter Verdacht, Dioxinbelastungen verursacht zu haben beziehungsweise verursachen sie diese immer noch?
auptquelle von Dioxinen ist die Abfallverbrennung. Entsprechende Anlagen gibt es seit 1994 nicht mehr in Liechtenstein, hat es in der Vergangenheit aber gegeben.

Falls ja, wird der Boden im Bereich dieser Anlagen ebenfalls untersucht?
Nach Vorliegen der Messwerte zu den Kehrichtverbrennungsanlagen wird das weitere Vorgehen betreffend Untersuchungen in der Umgebung relevanter ehemaliger Anlagen in Liechtenstein festgelegt.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Elkuch Herbert zum Thema Dokumentationslücke in der Medienkommission

Aus Informationen, die dem Landtag vorliegen, lässt sich entnehmen, dass im Zuge der Aufsicht der Regierung über die Medienkommission Unregelmässigkeiten zutage gekommen sind. Daraufhin hat die Regierung die Finanzkontrolle mit einer Sonderprüfung betreffend die Ausrichtung von Medienförderungsbeiträgen für die Jahre 2015 bis 2019 beauftragt. Die Finanzkontrolle sei der Ansicht, dass die Kriterien für die Ausrichtung der Medienförderung klarer zu definieren wären und dass das ganze Konstrukt verbesserungswürdig sei. Zudem ist der Landtag in Kenntnis gesetzt, dass Differenzen von CHF 35’000 aus den Jahren 2016 bis 2018 noch immer nicht bereinigt wurden. Ausserdem gäbe es mögliche weitere Prüfungsdifferenzen in der Höhe von CHF 818‘000 aufgrund nicht förderbarer Personalkosten oder dem Einbezug zu hoher Stellenprozenten und so weiter. Diese Unregelmässigkeiten, heisst es weiter, könnten nicht ohne Weiteres aufgearbeitet werden, da die Dokumentation fehlen würde.

Die Regierung meint dazu, dass die Konstellation der Medienkommission, die vom Landtag bestellt und von der Regierung beaufsichtigt wird, etwas fragwürdig sei. Die Regierung scheint damit verstanden zu haben, dass es Anpassungen bedarf.

Werden diese groben Unregelmässigkeiten zur Gänze aufgearbeitet? Wenn nicht, weshalb nicht?
Sabine Monauni: Die Regierung hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die vom Landtag eingesetzten Medienkommission eine Sonderprüfung betreffend die Ausrichtung von Medienförderungsbeiträgen für die Jahre 2015 bis 2019 veranlasst. Die sich daraus ergebenden Empfehlungen sind der Medienkommission bekannt und diese hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, mit welchen die festgestellten Mängel künftig bestmöglich verhindert werden sollen. Hierzu gehören die Überarbeitung der Berechnungsmodelle und des Antragsformulars, die Entscheidungsvorlage sowie der Erlass einer Geschäftsordnung. In Bezug auf die in der Fragestellung erwähnten Prüfungsdifferenzen in der Höhe von CHF 818’000 ist festzuhalten, dass diese vor allem auf Ermessensentscheidungen der Medienkommission basieren, deren Dokumentation im Rahmen der Sonderprüfung nicht vollständig überprüfbar waren. Die Regierung ist zum Schluss gelangt, dass eine weitere Aufarbeitung der Vergangenheit wenig zielführend ist. Dies vor allem unter Berücksichtigung des Ermessensspielraums der Medienkommission, unterschiedlicher personeller Zusammensetzung sowie der bereits eingeleiteten Massnahmen der Medienkommission.

Welche Massnahmen, Dokumentationsvorschriften oder andere wurden erlassen?
Die Regierung hat die Medienkommission aufgefordert, das interne Handbuch, den Qualitätskriterienkatalog sowie den Providerkostenkatalog unter Berücksichtigung der jeweiligen Empfehlungen der Finanzkontrolle bis Ende Januar 2022 zu erarbeiten und bei der neuen Vergabe der Förderungen im 2022 anzuwenden.

Wie sollen die Förderkriterien für die Zukunft angepasst werden?
Die Regierung überprüft im Rahmen der geplanten Revision des Medienförderungsgesetzes eine zeitgemässe Ausgestaltung der Medienförderung, die insbesondere den Entwicklungen der Digitalisierung Rechnung tragen soll.

Wie kann die Transparenz erhöht werden und wie soll in Zukunft die Kontrollfunktion in dieser Kommission wirksamer wahrgenommen werden?
Die Gewährleistung gesetzeskonformer Medienförderungen obliegt der Medienkommission. Die Regierung wird im Rahmen der Rechtsaufsicht die Umsetzung der Empfehlungen der Sonderprüfung kontrollieren. Festzuhalten ist, dass die Medienkommission neben den oben erwähnten bereits umgesetzten Massnahmen insbesondere auch einen Kriterienkatalog für die Qualitätsbeurteilung erarbeiten wird, um die Transparenz der Entscheidungen zu erhöhen.

Wird zu viel ausbezahltes Geld zurückverlangt?
Ja, die Medienkommission wird die zu viel ausbezahlten Fördermittel im Umfang von insgesamt CHF 35’000 von den betroffenen Medienunternehmen zurückfordern. Die Modalitäten für die Rückerstattung sind von der Medienkommission festzulegen.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz zum Thema Schaffung einheitlicher gesetzlicher Feiertagsregelung

Liechtenstein kennt grundsätzlich keine einheitliche Regelung der Feiertage in den verschie-denen Rechtsbereichen. Die Regierung hat daher im vergangenen Jahr zugesagt, die beste-henden Feiertagsregelungen zu überprüfen und wo nötig anzupassen beziehungsweise zu vereinheitlichen und zusammenzuführen. Hierzu hat die Regierung am 3. November 2020 eine Arbeitsgruppe zur Prüfung der Schaf-fung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung der Feiertage auf Landesebene eingesetzt, welche die Thematik unter einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise prüfen soll.

Können Sie mir den aktuellen Stand dieser von der Regierung eingesetzten Arbeitsgruppe bezüglich Überprüfung der Feiertagsregelungen mitteilen? Sollten noch keine Resultate vorliegen, bis wann kann damit gerechnet werden?
Die Arbeitsgruppe wurde nach dem Regierungswechsel im Mai neu bestellt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Abklärungen inzwischen abgeschlossen und die Regierung wird zeitnah über das weitere Vorgehen entscheiden.

Im Rahmen der durchgeführten Überprüfung der bestehenden Regelungen wurde festgestellt, dass abgesehen vom Einführungs-Gesetz vom 13. Mai 1924 zum Zollvertrag mit der Schweiz lediglich das Arbeitsgesetz sowie die Verkehrsregelverordnung harmonisiert werden müssen. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass eine Abänderung der Verkehrsregelverordnung erfolgen sollte, um eine Harmonisierung der Feiertagsregelung herbeizuführen.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Problematik bezüglich der Hemmung des prozessualen Fristenablaufs durch die Schaffung des Fristenablaufhemmungsgesetzes, das am 1. März 2021 in Kraft getreten ist, abschliessend geklärt werden konnte.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Georg zum Thema fossile Brennstoffe in Liechtenstein

Im ersten Monitoringbericht zur Energiestrategie 2030 wird auf der Seite 15 ausgeführt, dass der fossile Endenergiebedarf der Brennstoffe, also Heizöl und Gas, Heizgradbereinigt seit einigen Jahren stagniere. Es müsse davon ausgegangen werden, dass trotz zunehmender Anzahl erneuerbarer Heizsysteme in Gebäuden, also Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme entweder der Bedarf für fossile Energien zu nicht-Heizzwecken zunehme, oder dass aufgrund der hohen Bautätigkeit der Mehrbedarf durch fossile Neuinstallationen diese Errungenschaften kompensiere. Die entsprechende Grafik verdeutlicht den seit fünf Jahren stabilen fossilen Energiebedarf der Brennstoffe.

Wie viele Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärmeanschlüsse, Gasheizungen und Ölheizungen wurden von 2016 bis 2020 jährlich in Neubauten und als Heizungsersatz in Liechtenstein installiert? Ich bitte um Angabe jährlich, in absoluten Zahlen, nach Neubauten und Heizungsersatz.
Sabine Monauni: Die Baustatistik 2020, Seite 35, weist folgende bewilligte Heizungen aus – eine Unterscheidung nach Neu- und Altbauten ist nicht ausgewiesen:

  • 2016 wurden 4 Ölheizungen, 85 Gasheizungen, 59 Holzheizungen, 100 Wärmepumpen, 1 Fernwärmeheizung und 2 andere Heizungen eingebaut.
  • 2017 wurden 5 Ölheizungen, 81 Gasheizungen, 17 Holzheizungen, 110 Wärmepumpen und 11 Fernwärmeheizungen eingebaut.
  • 2018 wurden 5 Ölheizungen, 49 Gasheizungen, 50 Holzheizungen, 124 Wärmepumpen, 6 Fernwärmeheizungen und 1 andere Heizung eingebaut.
  • 2019 wurden 3 Ölheizungen, 29 Gasheizungen, 62 Holzheizungen, 121 Wärmepumpen und 16 Fernwärmeheizungen eingebaut.
  • 2020 wurden 10 Ölheizungen, 41 Gasheizungen, 48 Holzheizungen, 153 Wärmepumpen und 13 Fernwärmeheizungen eingebaut.

Wie verteilte sich die jährliche prozentuale Verteilung zwischen diesen Energieträgern zwischen 2016 und 2020?
Der Energieverbrauch 2020 hat im Vergleich zu 2016 um 1.2% abgenommen. Die prozentuale Verteilung der Energieträger der Jahre 2016 und 2020 sieht gemäss Energiestatistik 2020 wie folgt aus: Im Jahr 2016 betrugen die Anteile für Elektrizität 33.0%, für Benzin 8.8%, für Diesel 11.9%, für Heizöl 10.4%, für Erdgas 20.9%, für Flüssiggas 0.1%, für Holz 4.7%, für Sonnenkollektoren 0.9%, für Fernwärme aus Kehricht 8.9% und für Biogas 0.5%. Im Jahr 2020 betrugen die Anteile für Elektrizität 33.7%, für Benzin 7.6%, für Diesel 11.5%, für Heizöl 11.1%, für Erdgas 20.1%, für Flüssiggas 0.1%, für Holz 3.8%, für Sonnenkollektoren 0.8%, für Fernwärme aus Kehricht 10.8% und für Biogas 0.6%.

Welche Förderbeiträge wurden in den Jahren 2016 bis 2020 für die Neuinstallation von Wärmepumpen, Holzheizungen und Fernwärmeanschlüssen jährlich ausgezahlt?
Über das Energieeffizienzgesetz werden solche Anlagen als Haustechnikanlagen gefördert. Gemäss den Rechenschaftsberichten wurden folgende Beiträge zugesichert:

  • 2016: 133 Gesuche mit einem Förderbeitrag von insgesamt über CHF   600’000
  • 2017: 119 Gesuche mit einem Förderbeitrag von insgesamt über CHF   600’000
  • 2018: 110 Gesuche mit einem Förderbeitrag von insgesamt über CHF   600’000
  • 2019: 130 Gesuche mit einem Förderbeitrag von insgesamt über CHF   900’000
  • 2020: 171 Gesuche mit einem Förderbeitrag von insgesamt über CHF 1’000’000

In verschiedenen Schweizer Kantonen ist der Einbau von fossilen Heizungen nicht mehr erlaubt. Einzelne Kantone führen sogar ein Verbot für den Ersatz von bestehenden Heizungen durch fossile Heizungen ein. Jüngstes Beispiel ist der Kanton Zürich, welcher diesen Sonntag ein entsprechendes Energiegesetz in einer Volksabstimmung angenommen hat. Gedenkt die Regierung, diesbezüglich vergleichbare Vorschriften zu erlassen?-
Es ist vorgesehen, die sogenannte MuKEn 2014, welche in den Schweizer Kantonen gelten oder sich in Umsetzung befinden, auch in Liechtenstein umzusetzen. Die Arbeiten dazu sind im Gang. Die Umsetzung wird im Ergebnis bewirken, dass bei Neubauten erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Bei Sanierungen bzw. dem Austausch von Heizungen wird derzeit mit Förderanreizen versucht, möglichst viele Hausbesitzer vom Umstieg auf erneuerbare Energie zu überzeugen. Die Regierung kann sich vorstellen, hier zeitlich gestaffelte Vorschriften, flankiert mit Förderungen zur Abfederung der Mehrkosten, zu erlassen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Manfred zum Thema Kauf Aktienanteil an der Liechtensteinischen Post AG

Aus den Landeszeitungen ist zu entnehmen, dass die Regierung den 25-prozentigen Aktienanteil der Schweizer Post an der Liechtensteinischen Post AG für CHF 5 Mio. Franken zurückgekauft hat.

Wurde der Unternehmenswert nach der Substanzwertmethode, der Ertragswertmethode, der DCF-Methode oder einer Kombination davon ermittelt? Wenn zukünftige Ertragserwartungen der Liechtensteinischen Post AG in die Bewertung miteingeflossen sind, wie wurden diese beziffert?
Sabine Monauni: Der Kaufpreis ist Ergebnis von einvernehmlichen Verhandlungen. Die Parteien haben sich in Bezug auf die Vertragsverhandlungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Davon ausgenommen sind diejenigen Informationen, die mit der Medienmitteilung vom 26. November 2021 veröffentlicht wurden.

Ist zu erwarten, dass die Schweizer Post durch ihren Ausstieg aus der Beteiligung inskünftig in einzelnen Bereichen in Konkurrenz zur Liechtensteiner Post treten wird?
Nein, das ist nicht zu erwarten. Die Schweizerische Post hat sich explizit zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Liechtensteinischen Post AG bekannt. Die operative Zusammenarbeit zwischen den Postgesellschaften wird ungeachtet der Entflechtung auf Aktionärsebene langfristig fortgesetzt. Zudem haben die Regierung und die Schweizerische Post AG eine Partnerschaftsvereinbarung abgeschlossen, die die enge Partnerschaft bekräftigt.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Frick Walter zum Thema Organisierte Kriminalität

Im «Wirtschaftregional» vom 19. November 2021 war ein interessantes Interview mit Nicoletta della Valle, Chefin des fedpol, Bundesamt für Polizei, zu lesen. Darin bekennt sie offen, dass die Mafia in der Schweiz Fuss gefasst hat und dass man ihr den Kampf ansagen müsse. Im Kampf gegen die Mafia kritisiert sie allerdings die fehlenden Vernetzungsstrukturen der kantonalen Behörden. So seien Handelsregister, Grundbuchämter und Konkursämter aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen gar nicht in der Lage, Verdachtsmomente zu melden. Auch die Vernetzung der Polizeidaten unter den Kantonen seien unzureichend. Der Bund und die Kantone seien dabei, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Mir ist bewusst, dass die Regierung hier aus ermittlungstaktischen und weiteren Gründen nicht im Detail über Aktivitäten der organisierten Kriminalität Auskunft geben kann. Da die Schweiz bekanntlich mit Liechtenstein einen gemeinsamen Wirtschaftsraum unterhält, gehe ich davon aus, dass wir diesbezüglich auch keine Insel der Glückseligen sind. Daher stellen sich mir einige Fragen.

Ist generell feststellbar, dass auch in Liechtenstein organisierte Kriminalität stattfindet und weiss man, welche Organisationen in unserem Land tätig sind?
Sabine Monauni: Es ist generell nicht feststellbar, dass Liechtenstein von Organisierter Kriminalität betroffen ist.

Ist Liechtenstein bei der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen mit der Schweiz beziehungsweise international dabei proaktiv tätig?
Die liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden verfügen über die gesetzlichen Grundlagen, um Organisierte Kriminalität verfolgen zu können. So hat Liechtenstein auch das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität (Palermo-Konvention) ratifiziert, welches die Intensivierung der internationalen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verfolgung von grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität zum Ziel hat. Landespolizei und Justiz arbeiten bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität eng mit dem Ausland und insbesondere der Schweiz zusammen. So wird die Landespolizei von den Schweizer Polizeibehörden zeitnah über allfällige Verbindungen nach Liechtenstein von in der Schweiz operierenden kriminellen Organisationen informiert. Im Bedarfsfall können gestützt auf den trilateralen Polizeikooperationsvertrag auch gemeinsame Ermittlungsgruppen gebildet werden. Als Schengen-Mitglied und Partner von Europol hat die Landespolizei zudem frühzeitig Zugang zu ausländischen Erkenntnissen über allfällige Aktivitäten krimineller Organisationen in Liechtenstein.

Welche gesetzlichen Grundlagen fehlen der Regierung, um noch aktiver gegen organisierte Kriminalität vorzugehen? Was könnte der Landtag unternehmen, um nötige gesetzliche Grundlagen womöglich rascher einzuführen, um nicht hinterherzuhinken?
Um die Bekämpfung von organisierter Kriminalität noch effektiver zu machen, hat die Regierung entschieden, die Einführung zusätzlicher, in unseren Nachbarländern bereits eingesetzte Ermittlungstechniken (wie z.B. die verdeckte Innenraumüberwachung) zu prüfen. Die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen bedingen eine Anpassung der Strafprozessordnung.

Bräuchte die Polizei hier mehr Personal, um solche Themen proaktiver anzugehen und falls ja wie viel?
Die Regierung steht mit der Landespolizei in einem kontinuierlichen Austausch über die benötigten Ressourcen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und einer effizienten Strafverfolgung.


Kleine Anfrage der stv. Abgeordneten Fausch Sandra zum Thema Verbot von Verbrennungsmotoren

An der Klimakonferenz in Glasgow haben sich fast 30 Länder sowie einige Autohersteller auf ein Ende für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren geeinigt. Mehrere europäische Länder haben dafür konkrete Zeitpläne für den Ausstieg aus Verbrennungsmotoren festgelegt. Die Niederlande und Schweden streben das Verbrenner-Aus für 2030 an. Das Nicht-EU-Land Norwegen strebt ambitioniert das Jahr 2025 an, um bei den Neuzulassungen komplett auf E-Mobilität umzustellen. Das genannte Verbot von Verbrennungsmotoren soll angeblich PKWs sowie leichte Nutzfahrzeuge umfassen. Die Schweiz hat diese Erklärung nicht unterzeichnet.

Welche gesetzliche Grundlage betrifft den Verkauf von Verbrennungsmotoren in Liechtenstein?
Sabine Monauni: Hinsichtlich der Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren werden die Mindestanforderungen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sowie in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) geregelt. Artikel 4 VTS verweist hinsichtlich der Typengenehmigung wiederum auf das anwendbare und gültige EWR-Recht worin auch die Emissionsgrenzwerte enthalten sind. Werden diese von einem Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor eingehalten kann dieses zum Strassenverkehr zugelassen werden.

Welche Auswirkungen hätte es für Liechtenstein, wenn die EU und die Schweiz bezüglich eines Verbotes von Verbrennungsmotoren unterschiedliche Bestimmungen haben würden?
In Bezug auf das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren können aufgrund der sog. parallelen Warenverkehrsfähigkeit die jeweiligen schweizerischen oder EWR-rechtlichen Bestimmungen nebeneinander angewandt werden. Das Marktüberwachungs- und Kontrollsystem kommt dabei zur Anwendung.

Wie gedenkt Liechtenstein im Falle eines Verbots in den Nachbarländern in den kommenden circa 15 Jahren hierzulande eine entsprechende Infrastruktur zu errichten?
Mit der Umsetzung der Massnahme Nr. 2.8 „Elektrofahrzeuge“ der Energiestrategie 2030 ist die LKW betraut. Die LKW haben in den letzten Jahren in Liechtenstein eine breit ausgelegte öffentliche Ladeinfrastruktur aufgebaut. Diese wird bedarfsgerecht weiter ausgebaut. Das Laden zu Hause und am Arbeitsplatz wird voraussichtlich in Zukunft stark zunehmen. Dafür haben die LKW entsprechende Angebote und Förderungen lanciert. Dazu gehören beispielsweise private Ladestationen in Einfamilienhäusern, die Förderung von Basisinfrastruktur bei Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern gemeinsam mit der Life Klimastiftung, Ladestationencontracting bei Firmen, die Ausrüstung öffentlicher Parkgaragen zusammen mit den Gemeinden und die Ladeinfrastruktur bei Einkaufszentren.

Welcher Meilenstein oder welche Meilensteine sind für die Regierung ausschlaggebend, um das Augenmerk auf die Erstellung von Ladestationen für E-Autos zu legen?
Aus Sicht der LKW und der Regierung ist die Anzahl Ladevorgänge an den öffentlichen Ladestationen dafür ein geeigneter Indikator. Die Ladestationen sollen proaktiv ausgebaut werden, wenn dies aufgrund der Anzahl Ladevorgänge als angezeigt erscheint.

Die Stossrichtung ist weiterhin pro Elektromobilität. Wie möchte die Regierung die Attraktivität der E-Mobilität in Bezug auf Autos, Nutzfahrzeuge aber auch Fahrräder weiter steigern, verbunden mit dem Anspruch, den Strombedarf aus Erneuerbaren zu decken?
Alle Ladestationen der LKW werden mit erneuerbarem Strom versorgt. Der zusätzliche Strombedarf ist im Gesamtkontext des liechtensteinischen Stromabsatzes moderat. Wenn das Ziel gemäss Energiestrategie 2030, ein Zuwachs von 9’000 Elektrofahrzeugen, erreicht wird, bedeutet das einen Stromabsatzzuwachs in Liechtenstein von circa 16 GWh, was 4% des Landesabsatzes entspricht. Mit dem geplanten Zubau an Photovoltaik gemäss Energiestrategie 2030 ist diese Menge bei weitem abgedeckt. Bei Nutzfahrzeugen lässt sich ein rasch wachsendes Angebot von Seiten der Hersteller beobachten, welches beispielsweise für Gewerbetreibende interessant ist. Die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer sind für E-Nutzfahrzeuge bereits heute in vielen Fällen besser als beim konventionellen Antrieb. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs plant der Verkehrsbetrieb LIEmobil einen Ausbau der E-Bus-Fahrzeugflotte und startet ab 2022 mit 10% der Kilometerleistung.