Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Manfred zum Thema: LGT Alpin Marathon – wie weiter?

Kürzlich war in liechtensteinischen Zeitungen zu lesen, dass der LGT Alpin Marathon aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nur noch im nächsten Jahr 2022 durgeführt werden könne. Als Teilnehmer vom Halbmarathon im Jahre 2019 konnte ich mich selber von diesem tollen Anlass überzeugen, welcher viele Läuferinnen und Läufer aus Liechtenstein, aber auch aus benachbarten und weit entfernten Ländern anzieht. Ein Ende dieses Anlasses wäre meines Erachtens sehr zu bedauern.

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Mit welchen Beträgen wurde der Anlass bei den letzten fünf Austragungen vom Land unterstützt?
Dominique Hasler: Vor dem Inkrafttreten der neuen Sportförderungsverordnung am 01. Januar 2019 wurde der Anlass jährlich mit CH 8’000 unterstützt.

Im Jahr 2019 wurde der Anlass gemäss Richtlinien mit CHF 7’500 von Seiten der Stabsstelle für Sport unterstützt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Anlass in den Jahren 2020 und 2021 nicht durchgeführt und dementsprechend auch keine Unterstützungsgelder aus der Sportförderung ausbezahlt. Im Jahr 2020 wurden jedoch einmalig COVID 19-Unterstützungsgelder im Umfang von 50% der angefallenen Vorleistungen in Höhe von CHF 4’262 trotz Nichtdurchführung ausbezahlt.

Wird der Unterstützungsbeitrag aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Marathons mit vielen liechtensteinischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Zukunft erhöht?
Dominique Hasler: Falls über 1’000 Läuferinnen und Läufer an der Veranstaltung teilnehmen, kann gemäss Richtlinien maximal ein Beitrag in Höhe von CHF 10’000 für breitensportliche Veranstaltungen gesprochen werden. Die Beantragung sowie die Auszahlung eines Unterstützungsbeitrags für breitensportliche Veranstaltungen finden nach der Durchführung statt. Darüber hinaus besteht gemäss Richtlinien die Möglichkeit für Grossveranstaltungen zusätzliche Mittel über den eigentlichen Höchstbetrag von

CHF 10’000 zu beantragen. Eine Erhöhung des Unterstützungsbeitrags im Sinne einer Grossveranstaltung wurde von den Organisatoren bis anhin nicht eingereicht und ist daher auch im Budget der Stabsstelle für Sport nicht vorgesehen. Anträge zur Förderung von Grossveranstaltungen müssen bis zum 15. April des Vorjahres eingereicht werden, damit diese in den regulären Budgetprozess aufgenommen und vom Landtag bewilligt werden können.

Ist die Regierung der Meinung, dass dieser überregionale Event aus Sicht der Standortförderung beziehungsweise des Tourismus von Liechtenstein Marketing stärker unterstützt werden sollte und sozusagen ein «Liechtenstein-Marathon» daraus gemacht werden sollte?
Dominique Hasler: In erster Linie ist der LGT Alpin Marathon eine breitensportliche Laufveranstaltung für die liechtensteinische Bevölkerung, der zur Sport- und Bewegungsförderung einen Beitrag leistet. Die internationale Beteiligung zeigt jedoch, dass der Marathon über Liechtenstein hinaus bekannt ist. Beim Jubiläumslauf 2019 haben 900 Läuferinnen und Läufer aus 24 Nationen teilgenommen. Der Marathon funktioniert daher offensichtlich bereits als ideale Plattform Liechtenstein insbesondere auch das Malbun im Ausland und somit für den Tourismus bekannt zu machen.

Haben die Organisatoren das Gespräch mit der Regierung bereits gesucht?
Dominique Hasler: Die Regierung hat von den finanziellen Schwierigkeiten und der vermeintlich letzten Durchführung der Veranstaltung über die Medien erfahren. Die Organisatoren sind in dieser Sache bisher nicht an die für die Unterstützungsbeiträge verantwortliche Stabstelle für Sport noch direkt an die Regierung herangetreten.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Rehak Thomas zum Thema: Personalfluktuation an der Universität Liechtenstein

Innert kürzester Zeit haben zwei Rektoren an der Uni Liechtenstein das Handtuch geschmissen. An der fachlichen Qualifikation dieser Personen kann es kaum gelegen haben. Rektor Jürgen Brückner wurde aus mehr als 70 Kandidaten/-innen ausgewählt und trat das Amt am 1. Oktober 2016 an. Ende 2018 wurde Dr. Brückner vom Universitätsrat freigestellt. Prof. Dr. Ulrike Baumöl trat ihre Stelle am 1. Oktober 2019 an und trat schon nach eineinhalb Jahren im Frühjahr 2021 «aus persönlichen Gründen» zurück.

Abgeordneter Thomas Rehak

Neben zwei Rektoren verliessen zwischenzeitlich auch weitere Dozenten die Universität: Prof. Dr. Francesco Schurr, Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, verliess die Universität Richtung Innsbruck und hat jetzt nur noch eine Gastprofessur inne. Prof. Staub, zwischendurch Rektor ad interim der Universität und Leiter des Instituts für Architektur und Raumentwicklung, hat eine Stelle an der Berner Fachhochschule angenommen.

Wie den Medien und der Webseite der Universität entnommen werden kann, haben auch andere Professoren, langjährige Stabstellenleiter oder der Datenschutzbeauftragte ihren Dienst quittiert. In den letzten Monaten ist es also verstärkt zu freiwilligen oder erzwungenen Abgängen gekommen.

Wie viele Personen, aufgeteilt nach Lehrkörper und Verwaltung, haben die Universität Liechtenstein in den vergangenen drei Jahren verlassen oder stehen in der Vertragsauflösung? Bitte geben Sie jeweils an, ob es sich um Personen aus der Verwaltung oder aus dem Lehrkörper handelt und den Zeitpunkt des Ein- und Austritts.
Dominique Hasler: Grundsätzlich ist auszuführen, dass die Universität sich nach Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Universität Liechtenstein das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze hat.

Im Jahr 2019 hatte die Universität Liechtenstein einen Personalbestand von 199 Angestellten, im Jahr 2020 waren es 222 und aktuell sind es 202 Mitarbeitende.

Nach Abzug der befristet und stundenweise angestellten studentischen Mitarbeitenden aber unter Einbezug anderer befristeter Angestellter, stellen sich die Werte wie folgt dar: 36 Abgänge im Jahr 2019, 22 Abgänge im Jahr 2020 und 37 im Jahr 2021. Diese teilen sich wiederum auf in 20 Personen in der Verwaltung und 16 im wissenschaftlichen Bereich für das Jahr 2019, 8 Personen in der Verwaltung und 14 im wissenschaftlichen Bereich für das Jahr 2020 und letztlich 16 Personen in der Verwaltung und 21 Personen im wissenschaftlichen Bereich für das Jahr 2021.

Die Fluktuationsrate beim Personal ohne studentische Mitarbeiter liegt im Bereich Verwaltung über die Jahre 2019 – 2021 im Durchschnitt bei 15.5% und im wissenschaftlichen Bereich bei 18.3%. Mit 6% ist die Fluktuationsrate auf Professorenebene erfreulicherweise sehr gering, dies auch im Vergleich mit anderen Universitäten.

Wurden die zwischenzeitlich neu besetzten Stellen jeweils öffentlich ausgeschrieben, wie dies zum Beispiel im LUG Art. 12 Abs. 1 oder in den Statuten, Dienst- und Besoldungsregelungen der Universität vorgeschrieben ist?
Dominique Hasler: Die Einstellungsprozesse der Universität Liechtenstein sind im Gesetz über die Universität Liechtenstein, der Berufungsordnung sowie in der geltenden Dienst- und Besoldungsordnung der Universität Liechtenstein geregelt. Sämtliche Stellenbesetzungen an der Universität erfolgen entlang dieser geltenden Rechtsgrundlagen.

Wie hoch war der finanzielle Aufwand für Rechtsberatung in den vergangenen drei Jahren im Zusammenhang mit Personalabgängen?
Dominique Hasler: Die Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit Personalabgängen waren im Jahr 2021 CHF 30’000 und im Jahr 2020 CHF 14’000. Im Geschäftsjahr 2018/2019 fielen keine entsprechenden Kosten an.

Wie hoch war der finanzielle Aufwand für den Universitätsrat, der Ausschüsse und Kommissionen in den letzten fünf Jahren?
Dominique Hasler: Die Professionalisierung sowie die Stärkung der Governance, welche strategische Zielsetzungen der laufenden Entwicklungs- und Finanzplanungsperiode darstellen, betreffen auch den Universitätsrat als oberstes Organ der Universität. Zur Stärkung der Governance hat der Universitätsrat im Jahre 2020 einerseits ein Internal Audit geschaffen sowie andererseits aus seiner Mitte einen Personalausschuss sowie einen Prüfungsausschuss gebildet und die entsprechenden Reglemente für diese beiden Ausschüsse per 1. August 2020 in Kraft gesetzt. Die Einsetzung des Internal Audits sowie der internen Ausschüsse hat sich nach einjähriger Erfahrung sehr bewährt.

In den letzten fünf Jahren betrug der finanzielle Aufwand für den Universitätsrat, die Ausschüsse und Kommissionen

2019/2020: CHF 152’850
2018/2019: CHF 84’674
2017/2018: CHF 58’535
2016/2017: CHF 55’800
2015/2016: CHF 59’500

Im finanziellen Aufwand für das Jahr 2019/2020 ist einerseits das verlängerte Abrechnungsjahr (Umstellung Schuljahr auf Kalenderjahr) sowie der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss enthalten, die im Jahr 2020 gebildet wurden.

Wie hat sich das Verhältnis von Personalaufwand und Ertrag in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Dominique Hasler: Die laufenden Transformations- und Professionalisierungsprozesse führen zwangsläufig zu einem Wandel in der Organisation und Personalentwicklung der Universität Liechtenstein. Daher ist die Personalaufwandquote über die letzten 5 Jahre von 62% auf knapp 70% gestiegen. Rektorat und Universitätsrat haben vor kurzem aufgrund eines Benchmark-Vergleichs die Zielsetzung der künftigen Personalaufwandsquote in der Bandbreite von 65% bis 68% Prozent festgelegt. Mit der Schaffung dieser transparenten und expliziten betriebswirtschaftlichen Kennzahl und Steuerungsgrösse wird Planungssicherheit und ein Ansporn zu zusätzlicher eigener unternehmerischer Leistung der Universität geschaffen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Rehak Thomas zum Thema: Sportstättenentwicklung

Seit 2011 besteht ein Sportstättenkonzept der Regierung. Das Konzept regelt die Vorgehensweise und die Anforderungen bezüglich Anträge. Dieses Konzept erlaubt nur Sportverbänden, einen Antrag bezüglich Sportstättenentwicklung bei der Regierung einzubringen. Das angesprochene Konzept beinhaltet kaum Vorgaben zur Finanzierung, da Land und Gemeinden sich im Zuge der Entwicklung dieses Konzepts uneinig waren und deshalb dieses Thema ausklammerten. Nach einer vorausgegangenen Vernehmlassung, an welcher sich viele Gemeinden und auch Verbände beteiligten, hat die Regierung am 1. Oktober 2019 eine Sportstättenförderungsverordnung verabschiedet, welche die Finanzierung der Sportstätten näher regelt. Nach meinen Kenntnissen liegen seit einiger Zeit Anträge zu Sportstättenentwicklungen vor.

Abgeordneter Thomas Rehak

Nach welchen Kriterien beziehungsweise Vorgaben bewertet die Regierung die vorliegenden Anträge?
Dominique Hasler: Die Regierung hat am 01. Oktober 2019 die Sportstättenförderungsverordnung (SSFV) erlassen und das bis dato gültige Sportstättenkonzept ausser Kraft gesetzt. Die neue Verordnung basiert auf dem Subventionsgesetz. Deshalb sind auch die Bestimmungen der Verordnung zum Subventionsgesetz subsidiär auf die Förderung von Sportstätten anwendbar.

In Art. 3 und 4 SSFV werden die Fördergrundsätze und -voraussetzungen von Sportstätten beschrieben. Beispielsweise setzt die Ausrichtung einer Förderung voraus, dass die Sportstätte von landesweitem Interesse ist und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit entspricht. Ebenfalls wird eine angemessene Eigenleistung, in der Regel mind. 20% der Kosten, vorausgesetzt. Es werden noch weitere Voraussetzungen genannt wie beispielsweise Lage, Erweiterungspotential und Erreichbarkeit – die angemessen zu berücksichtigen sind.

Fördergesuche von Sportstätten, die bei der Regierung eingereicht werden, unterliegen einer Vorprüfung bei den zuständigen Amtsstellen namentlich der Stabsstelle für Sport, dem Amt für Bau und Infrastruktur, dem Amt für Umwelt sowie weiteren, allenfalls vom Projekt betroffenen Amtsstellen.

Entsprechen die vorliegenden Anträge diesen Voraussetzungen?
Dominique Hasler: Die vorliegenden Anträge entsprechen im Grundsatz den Voraussetzungen und befinden sich teilweise im Prüfungsverfahren. Es verbleiben aber weitere Abklärungen zu tätigen sowie zum Teil Konkretisierungen vorzunehmen, bis die Regierung einen Finanzbeschluss beim Landtag beantragen kann. Der Regierung ist es wichtig, dass beantragte Projekte eine gute Grundlage für Bewilligung der entsprechenden finanziellen Mittel durch den Landtag enthalten, damit die Projekte bzw. neue Sportstätten realisiert und langfristig erfolgreich betrieben werden können.

Bis wann können die Verbände mit Antworten rechnen?
Dominique Hasler: Es liegen zwei konkrete Projekte vor. Einem Projekt hat die Regierung die grundsätzliche Zustimmung erteilt. Es laufen gegenwärtig aber noch bewilligungsrechtliche Fragen, die in Abklärung sind. Bezüglich des anderen Projektes ist die Regierung mit den Antragsstellern in Kontakt. Aus Sicht der Regierung müssen noch Detailfragen geklärt werden.

Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die Regierung in Kürze auf Grundlage des Regierungsprogramms für die Legislatur 2021 – 2025 eine Arbeitsgruppe unter Einbezug der Gemeinden damit beschäftigen wird, wie unter Berücksichtigung eines Sport- und Bewegungskonzepts die Sportinfrastruktur im Land weiterentwickelt werden kann.

Sollen nach Auffassung der Regierung alle Sportstätten nach dem gleichen Schlüssel finanziert werden oder überlässt die Regierung dem Landtag – der die Finanzhoheit inne hat – die jeweilige Festlegung der Höhe der Finanzierung durch das Land?
Dominique Hasler: Dem Grundsatz der Gleichbehandlung ist angemessen Rechnung zu tragen. Die Finanzkraft der liechtensteinischen Sportverbände ist jedoch sehr unterschiedlich, was eine differenzierte Betrachtung verlangt. Die Verordnung legt deshalb lediglich fest, dass die Eigenleistung des Gesuchstellers «in der Regel mindestens 20% der Kosten des Förderprojekts» entspricht. Es wird daher eine angemessene Eigenleistung vorausgesetzt. Als Eigenleistung gelten neben Leistungen, die vom Gesuchsteller selber erbracht werden auch solche von Dritten. Schliesslich entscheidet der die Finanzhoheit innehabende Landtag über die Höhe der Förderleistung durch das Land.

In der Vergangenheit hat die Beteiligung an der Finanzierung von Sportstätten durch alle Gemeinden bekannterweise nicht funktioniert. Was ist die Ansicht der Regierung bezüglich dem problematischen Einbezug der Gemeinden in diese Finanzierung?
Dominique Hasler: In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine finanzielle Beteiligung aller Gemeinden eine hohe Hürde für Projekte darstellt. Deshalb ist dies in der Sportstättenförderungsverordnung auch nicht explizit vorgesehen. Jedoch kann eine finanzielle Beteiligung – beispielsweise durch die Standortgemeinde – den Landtagsbeschluss zur Finanzierung von Sportstätten gegebenenfalls positiv beeinflussen. Schliesslich spielen die Gemeinden auch eine wichtige Rolle bezüglich des Standortes und des Betriebs von Sportanlagen. Bei der erwähnten Sportstättenentwicklung sollen deshalb auch die Gemeinden eingebunden und deren Meinung berücksichtigt werden.