Kleine Anfrage an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch zum Thema: Tarifzonen Liemobil

«Als Bärger fahre ich ab Triesenberg Post über zwei Zonen zum Steg. Fahre ich nach Vaduz-Au ebenfalls über zwei Zonen, fahre ich jedoch ab Triesenberg Post in den hintersten Winkel nach Balzers, so ist das nur eine Zone», war dies kürzlich einem Leserbrief zu entnehmen, ergänzt mit den verschiedenen unterschiedlichen Fahrpreisen. Dieses Zonen- und Tarifsystem stösst vor allem im Oberland auf Unverständnis. Es ist nachvollziehbar, dass der Weg ins Berggebiet einen höheren Treibstoffverbrauch und einen höheren Aufwand verursacht.

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Ist geplant die Tarifzonen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs zu vereinfachen und allenfalls auch im Rahmen des Mobilitätskonzepts 2030 einer Überprüfung zu unterziehen?
Graziella Marok-Wachter:
Eine Vereinfachung der Zoneneinteilung hat zuletzt im Jahr 2017 stattgefunden. Vor 2017 bestand das Unterland aus einer einzigen Zone und das Oberland war in viele kleine Zonen aufgeteilt. Diese Zoneneinteilung war nicht mehr zeitgemäss. Um die Zonengrössen denen der umliegenden Länder anzupassen, wurden die LIEmobil-Zonen 2017 deshalb von acht auf vier reduziert. Seither bestehen die aktuellen vier Zonen. Sollte sich in Zukunft eine optimalere Lösung für die Zonengestaltung abzeichnen, wird LIEmobil eine Anpassung der Tarifzonen in Betracht ziehen. Da eine Abrechnung nach gefahrenen Kilometern zwar die fairste Abrechnungs-Methodik wäre, jedoch technisch schwierig umsetzbar ist, gibt es bei der Ausgestaltung von Tarifzonen in Einzelfällen immer Gewinner und Verlierer. Die LIEmobil hat deswegen zur Reduktion der potentiellen Verlierer der Tarifzonen-Ausgestaltung bereits zwei Massnahmen umgesetzt. Einerseits wurde die Kurzstrecke eingeführt. Die Kurzstrecke erlaubt ÖV-Nutzerinnen und ÖV-Nutzern über Zonengrenzen hinweg zu fahren ohne für zwei Zonen zu bezahlen. Andererseits hat die LIEmobil Gemeindeabonnements eingeführt. Zum Vollpreis von 180 Schweizer Franken bzw. für 120 Schweizer Franken zum ermässigten Preis, kann man ein Abonnement erwerben, welches alle Fahrten innerhalb einer bestimmten Gemeinde abdeckt. Dieses Angebot wird insbesondere von Triesenbergerinnen und Triesenberger beansprucht.

Gibt es Bestrebungen, die Busverbindungen auf der Linie Vaduz-Triesenberg-Malbun auszubauen und allenfalls mit günstigeren Kleinbussen/Ruftaxis zu ergänzen?
Graziella Marok-Wachter: Ein Ausbau der Busverbindungen auf der Linie 21 Vaduz – Malbun ist nicht geplant. Die Linie wurde in den vergangenen Jahren laufend optimiert und den saisonalen Bedürfnissen angepasst. Der aktuelle Fahrplan bietet mit dem Halbstundentakt nach Malbun an Wochenenden sowie in den Weihnachts-, Sport- und Sommerferien eine hohe Fahrdichte. An Schönwetter-Wintertagen, wenn ein grosser Besucherstrom nach Malbun zu erwarten ist, werden zudem Zusatzfahrzeuge und ein Pikettdienst eingesetzt. Im Weiteren verkehren im Winter an Wochenenden und in den Ferien die Skibusse nach Malbun.

Wird eine Tarifreduktion für das Berggebiet in Betracht gezogen, um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu steigern und das Berg- und Alpengebiet möglichst verkehrsarm zu halten, dies auch im Hinblick auf das begrenzte Parkplatzangebot im Winter?
Graziella Marok-Wachter: Eine Tarifreduktion für das Berggebiet ist nicht geplant. Der Fokus der LIEmobil liegt vielmehr darauf das ÖV-Angebot möglichst komfortabel und attraktiv zu gestalten anstatt Preisreduktionen anzubieten. Um den öffentlichen Verkehr nach Malbun attraktiver zu gestalten, verfolgt LIEmobil deshalb diverse Massnahmen. So werden zum Beispiel, wie in Frage 2 erwähnt, ein Halbstundentakt und die Skibus-Fahrten angeboten. Zudem besteht eine Kooperation zwischen LIEmobil und den Bergbahnen Malbun AG dahingehend, dass mit dem Jahres- oder Saisonabonnement der Bergbahnen Malbun AG kostenlos mit dem Bus von Vaduz nach Malbun und wieder zurück gefahren werden kann. Weitere Kooperationen, die den Fahrgästen die kostenlose Busnutzung nach Malbun bieten, bestehen bei Veranstaltungen im Malbun, wie zum Beispiel dem Weihnachtsmarkt, dem Eselfest oder dem Weisenblasen. Dadurch möchte LIEmobil den gelegentlichen ÖV-Nutzern die Möglichkeit geben, sich bei der Busfahrt nach Malbun von den Vorteilen des ÖV zu überzeugen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Rehak Thomas zum Thema: Nachhaltigkeit bei den öffentlichen Hochbauten

Das Land Liechtenstein erstellt in den nächsten Jahren diverse Hochbauten. Darunter sind das Dienstleistungszentrum Giessen für insgesamt CHF 42,8 Mio., ein Ersatzbau für den Trakt B beim Schulzentrum Mühleholz für CHF 44 Mio., das Schulzentrum Unterland 2 für CHF 56,1 Mio., der Umbau für die Landesbibliothek für CHF 22 Mio. und das Liechtensteinische Landesspital für CHF 65,5 Mio.

Insgesamt werden in den kommenden Jahren also circa CHF 230 Mio. in Hochbauten investiert. Mit diesem hohen Investitionsvolumen könnte und sollte das Land bezüglich nachhaltiger und energieeffizienter Bauweise eine Vorbildfunktion übernehmen.

Abgeordneter Thomas Rehak

Gibt es ein Nachhaltigkeitskonzept für diese neuen Hochbauten des Landes, in welchem die Nachhaltigkeits- und Energieeffizienz-Anforderungen und -Ziele für diese neu zu erstellenden Hochbauten definiert und niedergeschrieben sind?
Graziella Marok-Wachter: Das Amt für Bau und Infrastruktur ist an der Erarbeitung eines Handbuchs «Nachhaltiges Bauen staatlicher Hochbauten». In diesem werden die Zielvorgaben des Landes, der Inhalt der Statusberichte, ein Leitfaden für Projektbeteiligte sowie ein Pflichtenheft für die Projektleiter beschrieben. Die Inhalte und Zielsetzungen des Handbuchs für Nachhaltiges Bauen sind auf die Energiestrategie 2030 und die Energievision 2050 abgestützt.

Grundsätzlich sollen in Zukunft Neubauten nach dem Qualitätssiegel SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) zertifiziert werden. Das Label SNBS geht in der Beurteilung bedeutend weiter als Minergie und kennt zusätzliche Beurteilungskriterien in den Themen «Raum und Mobilität», «Gebäudekonzept und Langlebigkeit», «Baumaterialien und Umwelt», «Wohlbefinden und Gesundheit», «Mensch und Gesellschaft» sowie «Ökonomie und Lebenszyklus». Um den Beurteilungskriterien detailliert gerecht zu werden, wird bei den Kriterien ein Punktesystem angewendet. Aufgrund der erreichten Punktezahl wird das Label SNBS «Silber», «Gold» oder «Platin» vergeben. Bei den Neubauten des Landes wird als Minimalanforderung das Label SNBS «Gold» angestrebt.

Welche Heizsysteme sind für die obengenannten Projekte vorgesehen?
Graziella Marok-Wachter: Für die neuen staatlichen Hochbauten sind folgende Heizsysteme vorgesehen:

Beim Dienstleistungszentrum Giessen wird die Wärmeerzeugung mittels Fernwärme der Liechtensteinischen Gasversorgung erfolgen. Die Kälteerzeugung erfolgt mittels Grundwasserpumpe im Gebäude.

Im Schulzentrum Mühleholz I und II und dem Schulzentrum Unterland II wird die Wärmeerzeugung ebenfalls mittels Fernwärmenetz der Liechtensteinischen Gasversorgung erfolgen.

In der Liechtensteinischen Landesbibliothek wird die Wärmeerzeugung mittels Fernwärme und die Kälteerzeugung mittels Grundwasserpumpe erfolgen. Beides via Fernwärme- bzw. Kältenetz der Liechtensteinischen Gasversorgung.

Der Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals befindet sich in der Abschlussphase des Vorprojektes. Mögliche Wärmequellen werden derzeit evaluiert.  Angestrebt wird ein Anschluss an eine Fernwärmequelle: geprüft werden die Wärmezentrale «Schwefel» bzw. die «KVA Abwärme Buchs». Gemäss aktuellem Stand der Abklärungen wäre ein Anschluss an eine Fernwärmequelle ab 2024 als realistisch zu betrachten. Als Ausfallsystem wird eine Wärme-Kälte-Pumpe vorgesehen.

Sind für alle Hochbauten Photovoltaikanlagen mit einem Eigenverbrauchsmodell vorgesehen, beziehungsweise was für ein Eigenversorgungsgrad mit elektrischer Energie wird jeweils angestrebt?
Graziella Marok-Wachter: Bis anhin hat das Land die Dachflächen der Gebäude den LKW für Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt. Die Regierung wird die zukünftige Nutzung von Photovoltaik-Anlagen unter Berücksichtigung der Voten des Landtags im Rahmen der Kenntnisnahme des Hochbautenberichts 2022 prüfen.

Welche Nachhaltigkeitsvorgaben gibt es bezüglich der verwendeten Baustoffe und inwieweit wird auf einheimisches Holz gesetzt?
Graziella Marok-Wachter: Das Nachhaltige Bauen nach SNBS beurteilt die Gebäude unter anderem in den Themen «Gebäudekonzept und Langlebigkeit» und «Baumaterialien und Umwelt». Diese Themen lassen offen, ob die Tragstruktur aus Beton oder Holz ist und welche Materialien im Innenausbau verwendet werden. Die architektonische Leistung soll nicht durch Vorgaben eines Labels eingegrenzt werden. Die Baustoffe sollen aber bezüglich ihrer Herkunft, Herstellungsart, Langlebigkeit, Einsatz von Grauer Energie, etc. beurteilt werden. In Bezug auf gewisse dieser Punkte hat Holz sicher Vorteile gegenüber anderen Baumaterialien.

Welche Vorgaben bezüglich der Lebensdauer und der Entsorgung dieser neuen Hochbauten bestehen?
Graziella Marok-Wachter: Das Land Liechtenstein macht keine direkten Vorgaben bezüglich Lebensdauer und Entsorgung. Die Label der SNBS hingegen decken die Thematik ab, weshalb die Berücksichtigung der Lebensdauer und Entsorgung durch die Zertifizierung mit einem SNBS Label sichergestellt ist.  Wie lange ein Bauteil eingesetzt bleiben kann, hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Qualität der ausgeführten Arbeiten, dem ausgewählten Material, der Gesamtkonstruktion, dem Umgang und Benützung durch die Nutzer, dem Unterhalt und der Bewirtschaftung ab.

Die ungefähre Lebensdauer einer Immobilie liegt bei 80 bis 100 Jahren. Dies entspricht der Dauer, welche sie aufgrund der baulichen Substanz erreichen kann. Die Lebensdauer einzelner Bau- und Ausstattungsteile ist jedoch wesentlich kürzer, was zur Folge hat, dass eine Immobilie mehreren Teil- und Gesamtsanierungen unterzogen werden muss.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Neubesetzung der Leitung des Amts für Justiz 

Im Frühjahr wurde die Stelle des Amtsleiters des Amts für Justiz neu ausgeschrieben. Ein entsprechendes Stelleninserat erschien beispielsweise in den liechtensteinischen Landeszeitungen am 22. Mai 2021. Mit Regierungsbeschluss vom 13. Juli 2021 wurde Herr Martin Alge, bislang im Bankensektor tätig, als neuer Amtsleiter bestellt. In der Pressemitteilung hiess es, dass der Stellenantritt des neuen Amtsleiters spätestens am 1. Februar 2022 erfolgen soll. Diese weitere Besetzung einer Amtsleitung mit einer ausländischen Arbeitskraft ohne einschlägige Erfahrung in der Verwaltung wirft Fragen auf. Erstaunlich ist auch, dass das Amt für Justiz für mehr als ein halbes Jahr ohne Amtsleiter ebenfalls funktionieren kann.

Abgeordneter Thomas Rehak

Wie viele Personen mit welchem Wohnsitz und Nationalität haben sich für die Stelle als Leiter des Amts für Justiz beworben?
Graziella Marok-Wachter: Die Stelle der Leitung des Amts für Justiz wurde zwei Mal ausgeschrieben. Insgesamt sind 11 Bewerbungen eingegangen. Es gingen fünf Bewerbungen von Personen mit österreichischer Staatsangehörigkeit ein, drei Bewerbungen von Personen mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit, zwei Bewerbungen von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und eine Bewerbung von einer Person, die über die Schweizer und deutsche Staatsangehörigkeit verfügt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Stelle nicht nur ausgewiesene fachspezifische Kenntnisse voraussetzt, sondern darüber hinaus insbesondere Fähigkeiten in der Führung, Organisation und Projektleitung. Aufgrund neuer Aufgaben, die das Amt für Justiz in letzter Zeit übernommen hat, wird von der Amtsleitung auch finanzplatzspezifisches Fachwissen verlangt.

Wann wird der neue Amtsleiter des Amts für Justiz seine neue Stelle definitiv antreten?
Graziella Marok-Wachter: Dr. Martin Alge wird seine Stelle am 1. Dezember 2021 antreten.

Wurde ein externes Assessment durchgeführt und was hat es gekostet?
Graziella Marok-Wachter: Ja, es wurde ein Assessment durch externe Fachspezialisten durchgeführt. Die Kosten beliefen sich auf CHF 9‘500.– (exkl. MWST). Bei der Besetzung von Führungspersonen wird grundsätzlich ein Assessment durchgeführt. Solche Assessments minimieren das Risiko einer Fehlbesetzung. Das Vier-Augen-Prinzip ermöglicht eine objektivere Bewertung der Kandidaten.

Wenn die Regierung der Meinung ist, dass die Amtsleiterstelle für fast dreiviertel von einem Jahr unbesetzt bleiben kann und das Amt trotzdem funktioniert, dann stellt sich die Frage, warum nicht ein Inländer mit ebenso wenig Erfahrung in der Verwaltung für diese Stelle eingestellt werden konnte.
Graziella Marok-Wachter: Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass im gegenständlichen Fall eine besondere Situation vorliegt, da die letzte Amtsleiterin in die Regierung bestellt wurde. Üblicherweise gilt bei Amtsleitungsstellen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Diese sichert in der Regel ein Zeitfenster für die Nachfolgeregelung. Zudem haben Personen, welche sich für eine Führungsposition als Amtsleiter bzw. Amtsleiterin qualifizieren, üblicherweise ebenfalls eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Insofern ist eine längere Vakanz in solchen Führungspositionen oftmals gegeben. Die Leitungsfunktion des Amtes für Justiz übernimmt bis zum Stellenantritt des neuen Leiters die stellvertretende Amtsleiterin. So wird gewährleistet, dass das Tagesgeschäft reibungslos funktioniert. Bei Projekten können allerdings Verzögerungen eintreten. Zudem bedeutet die Vakanz einen gewissen Mehraufwand für die Mitarbeitenden im Amt und im zuständigen Ministerium. An dieser Stelle möchte ich die Chance nutzen, mich explizit bei den Mitarbeitenden im Amt für Justiz für ihren zusätzlichen Einsatz in den letzten Wochen und Monaten zu bedanken.

Prüft die Regierung bei Neueinstellungen in leitende Positionen in der Verwaltung, welche nahestehenden Personen bereits auf der Gehaltsliste der Landesverwaltung sind?
Graziella Marok-Wachter: Amtsleitungsstellen sind gemäss Art. 9 des Staatspersonalgesetzes öffentlich auszuschreiben. Somit hat jede Person innerhalb und ausserhalb der Landesverwaltung die Möglichkeit sich für eine Stelle zu bewerben. Bei entsprechenden Bewerbungen wird nicht geprüft, ob nahestehende Personen bereits auf der Gehaltsliste der Landesverwaltung sind. Jede Anstellung erfolgt nach dem Kriterium, welche Person am besten für die jeweilig Position geeignet ist.