Kleine Anfragen an Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage von Patrick Risch zum Thema zur Verordnung über die Bodenverbesserung in der Landwirtschaft

Mit der Verordnung über die Bodenverbesserung in der Landwirtschaft soll die Qualität der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche im Land erhalten beziehungsweise gefördert werden.

Art. 5. Abs. 1 der BVV bestimmt, dass alle Grundeigentümer einer Bodenverbesserung zustimmen müssen, damit eine Bodenverbesserung umgesetzt werden kann.

Abgeordneter Patrick Risch

Ganz anders im Gesetz über die Baulandumlegung. Hier wird in Art. 3 Abs. 2 ein Umlegungsverfahren auf Ersuchen der Mehrheit der Grundeigentümer, der zugleich mehr als die Hälfte des beteiligten Bodens gehört, vom Gemeinderat in die Wege geleitet. Auch im schweizerischen ZGB (Art. 703) gilt der Mehrheitsentscheid in Bezug auf Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft.

Im Gesetz über die Bodenverbesserungen vom 25. November 1981, welches vom aktuellen Landwirtschaftsgesetz beziehungsweise der Bodenverbesserungsverordnung abgelöst wurde, war noch eine Regelung enthalten, dass die Mehrheit der Grundeigentümer für eine Massnahme einverstanden sein muss.

Das Erfordernis, dass alle Grundeigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche einverstanden sein müssen, verunmöglicht heute grossflächige Massnahmen, wie eine Drainage im Ried, vor allem wenn die betroffenen Flächen in Kleinstparzellen unterteilt sind und mehreren Grundeigentümern gehören.

Warum wird in der Bodenverbesserungsverordnung die Einwilligung aller Grundeigentümer verlangt, wenn dies im Landwirtschaftsgesetz nicht explizit gefordert wird?
Sabine Monauni: Ein Mehrheitsprinzip bei der Bodenverbesserungsverordnung würde in die Eigentumsgarantie der betroffenen Grundeigentümer eingreifen und bedürfte daher einer Regelung auf Gesetzesstufe. Bei der Schaffung des Landwirtschaftsgesetzes, auf welches sich die Bodenverbesserungsverordnung stützt, wurde im Jahr 2009 darauf verzichtet, das Mehrheitsprinzip in das Gesetz aufzunehmen, wie dies früher im Gesetz über Bodenverbesserungen von 1981 vorgesehen war. Daher ist es der Regierung auch nicht möglich, das Mehrheitsprinzip in die Bodenverbesserungsverordnung aufzunehmen.

Gedenkt die Regierung, diese Verordnung in nächster Zeit derart anzupassen, dass Bodenverbesserungen auch bei Kleinstparzellen und zahlreichen Eigentümern wieder ermöglicht werden?
Sabine Monauni: Weil im Landwirtschaftsgesetz die erforderliche Regelung zur Einführung des Mehrheitsprinzips fehlt, ist eine entsprechende Anpassung in der Bodenverbesserungsverordnung nicht möglich.

Wie erklärt die Regierung diese verschärfte Regelung in der Bodenverbesserungsverordnung, wenn bei einer Baulandumlegung ein eher lockeres Regime zur Anwendung kommt?
Sabine Monauni: Das Gesetz über die Baulandumlegung von 1991 regelt das Mehrheitsprinzip im Baulandumlegungs­verfahren auf Gesetzesebene. Für die Durchführung des Verfahrens ist der Gemeinderat zuständig und die betroffenen Grundeigentümer haben einen Rechtsmittelanspruch. Gemäss Art. 5 der Bodenverbesserungsverordnung ist für die Förderung von Bauten, Anlagen und Massnahmen für Bodenverbesserungen die Zustimmung aller Grundeigentümer erforderlich. Es macht auch unabhängig von der Regelungsstufe Sinn, dass diesbezüglich ein Unterschied zwischen Baulandumle­gungen und Bodenverbesserungen besteht. Baulandumlegungen tragen regelmässig zu Wertsteige­rungen oder zur Bebaubarkeit von Grundstücken in der Bauzone bei. Bodenverbesserungen hingegen betreffen meist Landwirtschaftszonen und könnten Grundeigentümer zur Übernahme von Kosten verpflichten, die sich wirtschaftlich nicht direkt lohnen, insbesondere, wenn die Kosten mit den im Verhältnis tiefen Pachtzinsen verglichen werden.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidegger Norma zum Thema: Casinos und Spielbanken

Am Donnertag, 28. Oktober 2021 waren Nationalratspräsident Andreas Aebi und Ständeratspräsident Alex Kuprecht zu Besuch beim Landtagspräsidenten Albert Frick in Vaduz. Wenn man der Berichterstattung im «Volksblatt»  und dem «Vaterland»  folgt, wurde unter anderem auch über die Casinos und die Spielbankenlandschaft in Liechtenstein und der Schweiz gesprochen. Anscheinend äusserten sich Alex Kuprecht und Albert Frick erstaunt über die Tatsache, dass der Austausch von Sperrlisten zwischen der Schweiz und Liechtenstein immer noch nicht geklärt ist. Um etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen, möchte ich von der Regierung gerne wissen.

Von welcher Seite – Liechtenstein oder Schweiz – ging der Impuls aus, sich aktiv um den Austausch von Sperrlisten zu kümmern?
Sabine Monauni: Die Initiative ging schon 2019 von Liechtenstein aus. Seit 20 Jahren haben Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner die Möglichkeit, in Schweizer Casinos zu spielen. Mit der inzwischen erfolgten Eröffnung von Spielbanken im Land ist Liechtenstein besonders daran interessiert, dass die im Inland gesperrten Spielerinnen und Spieler auch in der Schweiz keinen Zugang zu Casinos und Online-Geldspielen mehr erhalten.

Was wurde bisher mit der Schweiz erreicht und wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Sabine Monauni: Nach der grundsätzlichen Zustimmung zur Aufnahme von Gesprächen seitens der Schweiz haben Delegationen des Amtes für Volkswirtschaft (AVW) und des Bundesamts für Justiz gemeinsam mögliche Regelungsformen – von der nationalen Amtshilfebestimmung bis zu einem multilateralen Staatsvertrag – erarbeitet und verschiedene Umsetzungsarten geprüft. Die Realisierbarkeit der verschiedenen Varianten wurde evaluiert. Alle Varianten, die eine rechtlich ausreichende Grundlage für den Datenaustausch schaffen, sind aufgrund der unterschiedlichen nationalen Abschlusskompe­tenzen mit zum Teil erheblichem zeitlichem Aufwand verbunden. Der Abschluss einer bilateralen staatsvertraglichen Regelung wurde als geeignetste Variante beurteilt. Auf dieser Grundlage wurden die entsprechenden Verhandlungsmandate erteilt. Die liechtensteinische Seite erwartet in Kürze ein sog. Normkonzept des Bundesamts für Justiz, auf dessen Basis die detaillierten Verhandlungen geführt werden können.

Wann ist mit dem Austausch der Sperrlisten zwischen der Schweiz und Liechtenstein zu rechnen?
Sabine Monauni: Die Frage wurde bereits mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Albert Frick am 5. November 2020 beantwortet. Die als raschest mögliche umsetzbare Variante – der Staatsvertrag – benötigt mindestens zwei Jahre, da sich auf Schweizer Seite voraussichtlich sowohl der National- wie der Ständerat damit befassen müssen. Auf liechtensteinischer Seite muss der Staatsvertrag ebenfalls vom Landtag genehmigt werden.

Konnte die Regierung in der Zwischenzeit klären was nötig sein wird, dass auch mit Deutschland und Österreich ein Austausch der Sperrlisten möglich sein wird?
Sabine Monauni: Die Voraussetzungen für Gespräche über einen Datenaustausch mit Österreich und Deutschland sind derzeit nicht gegeben. Auf österreichischer Seite fehlt eine angebotsübergreifende Sperrdatenbank als Voraussetzung für eine vergleichbare Vereinbarung. Bei den Anforderungen an die Sozialkonzepte und deren Umsetzung als weitere Voraussetzung dürften daher zahlreiche Differenzen vorliegen. Deutschland hat kürzlich nach jahrelangen Diskussionen mit „OASIS“ eine bundesländerübergreif­ende Sperrdatenbank geschaffen. Die Aufsicht über die Spielbanken ist jedoch weiterhin Ländersache, zudem gelten z.B. für Spielhallen andere Spielerschutzbestimmungen als für Spielbanken. Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz derzeit mit keinem ihrer Nachbarländer Sperrlisten austauscht und es auch zwischen anderen europäischen Ländern noch keine derartigen Vereinbarungen gibt.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Frick Walter zum Thema: Kosten für Heizen, Strom und Benzin und deren Auswirkunge

Die Preise für Öl, Gas und Kohle erreichen Rekordwerte. Der Abg. Daniel Seger hat in der letzten Legislatur eine spezifische Anfrage bezüglich Strom gestellt. Ich möchte diese nun um weitere Energiequellen erweitern. «Wir erleben den Anfang einer staatlichen gewollten Preisorgie», resümieren Kommentatoren in Deutschland. Die gestiegenen Energiepreise kriechen ausnahmslos in alle Produkte und Dienstleistungen hinein und führen so zu einem Preisschub. Das führt bei allen, die sich eine warme Wohnung wünschen oder die von A nach B kommen wollen, zu weniger Netto von Brutto. Die Angst: Die festgelegten Klimaziele könnten soziale Spannungen verschärfen. Die mit steigenden Energiepreisen verbundene Inflation treibt die Preise allgemein in die Höhe, für den Frankenraum zwar nicht so stark wie beispielsweise im Euroraum, gemessen an den sonst schon hohen Lebenshaltungskosten wird die Inflation aber auch bei uns für eine verwundbare Bevölkerungsgruppe spürbar sein.

Abgeordneter Walter Frick

Wie beobachtet die Regierung die Preissteigerungen am weltweiten Energiemarkt und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Liechtenstein im Vergleich zu Nachbarländern im sozialen Bereich.
Sabine Monauni: Die Regierung ist sich der Kostenentwicklung bewusst. Es ist hierbei zu unterscheiden zwischen den Preisentwicklungen auf den Energiehandelsplattformen und den Endkundenpreisen. Gemäss dem Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise vom 2. November 2021 lag die Teuerung im Oktober 2021 im Vorjahresvergleich bei 1.2%, wobei der Index mit Bezug auf das Jahr 2010 immer noch unter 100% ist. Bezogen auf den dem Landesindex der Konsumentenpreise hinterlegten Warenkorbs machen Energie und Treibstoffe einen Anteil von 5.3% aus. Die Regierung geht nicht davon aus, dass die derzeit beobachteten Energiekostensteigerungen markante Auswirkungen auf die Haushaltsbudgets haben.

Welche Möglichkeiten haben die Einwohnerinnen und Einwohner um ihre Energiekosten gering zu halten, ohne sich mit teuren Investitionen (Wärmedämmung, Auswechseln von Heizungen etc.) verschulden zu müssen?
Sabine Monauni: Das Land fördert Massnahmen zur Energieeffizienz seit Jahren mit erheblichen Beiträgen. Energieeffiziente Gebäude, Fahrzeuge und Geräte sind auf Dauer wirtschaftlich. Darüber hinaus ist das individuelle Verhalten entscheidend für die persönlichen Energiekosten. Grosse Verbraucher sind Heizung und Warmwasser. Schon eine leichte Reduktion der Raumtemperatur oder die Nutzung der Sonneneinstrahlung zur Raumerwärmung bringt beispielsweise eine deutliche Einsparung an Heizenergie. Ebenfalls kann die vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder die Bewältigung kurzer Strecken zu Fuss oder mit dem Fahrrad auf Dauer spürbare Einsparungen im Energieverbrauch bringen. Lohnend ist auch, elektrische Geräte auf Blindleistung zu prüfen und allenfalls nur bei Gebrauch einzustecken. Wer noch nicht über LED-Beleuchtung verfügt, seien LED-Energiesparlampen empfohlen. Die Regierung verweist zu all diesen Themen gerne auf die Informationsseite der Energiefachstelle des Amtes für Volkswirtschaft www.energiebündel.li.

Wie sieht die Regierung diese Entwicklung hinsichtlich möglicher sozialer Spannungen und welche Präventivmassnahmen könnte man sich – abgesehen von wirtschaftlicher Sozialhilfe für geringe Einkommen – für den Mittelstand vorstellen?
Sabine Monauni: Die Regierung erkennt bei mittleren und hohen Einkommen derzeit keine sozialen Spannungen aufgrund der Energiepreise. Die Regierung sieht deshalb keine Veranlassung, präventiv in die Energiepreise einzugreifen respektive neue Subventionen für die Energienutzung zu schaffen. Dies könnte auch dem Ziel der Energiestrategie der Regierung zuwiderlaufen, die Energieeffizienz um 40% zu steigern. Neben Förderungen für energieeffiziente Massnahmen sind die Energiepreise ein wichtiges Signal zum sparsamen Umgang mit Energie.

Wie gehen die staatsnahen Energieanbieter mit diesen Preissprüngen um beziehungsweise sind hier Massnahmen geplant, um die Energiekosteninflation abzufedern?
Sabine Monauni: Die Strompreise für Haushalts- und Kleingewerbekunden der LKW bilden sich aus der Eigenproduktion im In- und Ausland, sowie Langfristverträgen. Entsprechend sind die Strompreise weniger den volatilen Börsenpreisen unterworfen und bereits seit vielen Jahren stabil. Auch die Netznutzungspreise sind nach Preisreduktionen für rund 10 Jahren stabil. Die LKW gehen davon aus, dass sich die aktuellen Preisturbulenzen im nächsten Jahr wieder beruhigen und sich auch die Börsenpreise auf leicht höherem Niveau als in den letzten Jahren einstellen wird. Für die privaten und gewerblichen Endkunden ist aus heutiger Sicht unter der aktuellen Produktions- und Beschaffungsstrategie nicht mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen.

Da die LGV die Gasbeschaffung für ihre Kundinnen und Kunden zeitlich gestaffelt vornimmt, ist sie von der gegenwärtigen Markt- und Preisentwicklung nicht vollumfänglich betroffen. Der markante Preisanstieg machte eine Preiskorrektur trotzdem unumgänglich. Dies bedeutet, dass die LGV per 1. Oktober 2021 auf Erdgas eine Preiserhöhung von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde vornehmen musste. Dabei hat die LGV lediglich einen Teil des markanten Preisanstiegs weiterbelastet. Die LGV beobachtet die Lage weiterhin sorgfältig. Sobald sich dieses aussergewöhnliche Marktumfeld wieder ändert und die Preise anhaltend nachlassen, wird die LGV umgehend darauf reagieren und eine Preisreduktion durchführen. Es ist zu erwähnen, dass die LGV-Preise im Vergleich zu Schweizer Energieversorgern weiterhin wettbewerbsfähig sind.


Kleine Anfrage des Abg. Vogt Günter zum Thema: Solarstrom, insbesondere Aspekte der Selbstvermarktung der Stromspeicherung und der Einspeisevergütung

In der Interpellationsbeantwortung zur Photovoltaik und E-Mobilität Nr. 75/2019 hatte die Regierung zur Frage der Förderung und Vereinfachung der Eigenvermarktung von PV-Anlagen produzierter Energie wie folgt ausgeführt: «Mit der Umsetzung der Liberalisierungsschritte im Strommarkt gemäss den EU-Vorgaben hat die Regierung die Voraussetzungen für eine Selbstvermarktung geschaffen. Die Vereinfachung der Prozessabwicklung und die damit einhergehende Reduktion von Transaktionskosten für kleine Energiemengen ist gemäss den Informationen der Regierung auch den LKW ein Anliegen.»

Die LKW habe im Jahr 2018 einen Proof of Concept mit einer Peer to Peer-Energieaustauschplattform auf Blockchain-Basis erfolgreich durchgeführt. Für eine erfolgversprechende weitere Umsetzung seien noch verschiedene Abklärungen zu tätigen und insbesondere die technischen Grundlagen dafür zu erarbeiten. Die definitive Umsetzung ist von den LKW noch nicht beschlossen und sei auch abhängig von einem belastbaren Business-Plan. Liechtenstein verfüge mit der bereits ausgebauten Smart-Meter-Infrastruktur über eine sehr gute Ausgangslage zum Einsatz neuer Handelsplattformen.

Abgeordneter Günter Vogt

Wie ist der Stand dieser Umsetzungen im Kontext der Selbstvermarktung und des dafür notwendigen Business-Planes im Herbst 2021?
Sabine Monauni: Das Projekt der Energieaustauschplattform ist bei den LKW mit internen und externen Spezialisten in Bearbeitung. Hierzu gehört auch die Entwicklung eines Businessplans. Neben den technischen sind auch regulatorische, rechtliche und steuerliche Aspekte zu prüfen. Da eine Handelsplattform, wie diese bei den LKW angedacht ist, europaweit noch bei keinem Elektrizitätsversorgungsunternehmen aufgesetzt wurde, sind zahlreiche Grundlagen zu erarbeiten. Die Peer-to-Peer-Vermarktung ist vor allem für Photovoltaik-Produzenten von Interesse. Die Kundennachfrage nach einer solchen Lösung ist aber vorerst noch gering, da für viele Photovoltaik-Produzenten der Eigenverbrauch im Vordergrund steht respektive sie noch von einer fixen Einspeisevergütung profitieren.

Von den Liechtensteiner Kraftwerken wurde in der Vergangenheit ausgeführt, dass ein Mechanismus für die Eigenvermarktung in Planung und die Einführung per 1. Januar 2022 möglich sei. Kann dieser ursprünglich kommunizierte Startzeitpunkt eingehalten werden?
Sabine Monauni: Nein, die Einführung der Energieaustauschplattform erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ein konkreter Zeitpunkt kann derzeit Seiten der LKW nicht kommuniziert werden.

Die LKW hatten in Ihren Ausführungen stets betont, dass diese Einführung ihr unternehmerischer Entscheid sei. Ist die Regierung bereit, eine diesbezüglich mögliche fehlende Umsetzung in die Eignerstrategie aufzunehmen?
Sabine Monauni: Die Regierung anerkennt, dass es sich um eine unternehmerische Entscheidung handelt und erachtet zum derzeitigen Zeitpunkt eine Verpflichtung der LKW zum Betrieb einer derartigen Energieaus­tauschplattform nicht als zielführend.

Eine weitere Frage betraf die Möglichkeit der Stromspeicherung durch die Technologie «Vehicle-to-Grid». Denkbar sei die gezielte Be- und Entladung zum Ausgleich von Angebots- und Bedarfsschwankungen im Stromnetz. Wie ist der aktuelle Stand beim LKW für diese Art von Stromspeicherung?
Sabine Monauni: Mit der flächendeckenden SmartMeter-Infrastruktur haben die LKW netzseitig die Grundlagen geschaffen. Der Einsatz dieser Technologie ist aber bei den Elektrofahrzeugen und auch bei den Ladestationen aktuell nur sehr beschränkt möglich. Zudem braucht es dafür die Bereitschaft der Kunden und der Fahrzeughersteller, welche die Batterien der E-Autos einem Dritten für ein Demand Side Management zur Verfügung stellen müssten. Aus Sicht der LKW erlaubt die Volatilität der Strompreise aktuell kein attraktives Angebot für den Endkunden.

Wie ist der aktuelle Stand der Fördermassnahmen für den Zuschlag auf den Marktpreis für eingespeisten Strom, wie setzt sich dieser zusammen und per wann werden zukünftig jeweils Anpassungen dafür vorgenommen?
Sabine Monauni: Derzeit erfolgt die Förderung von Photovoltaikanlangen entweder in Form einer Förderung mit 400 CHF/kWp und einer festen Einspeisevergütung von 10 Rp/kWh für die Überschusseinspeisung während 10 Jahren oder einer höheren Einmalförderung von 650 CHF/kWp, welche die Einspeisevergütung ersetzt. Hinzu kommt ein Modell für Fassadenanlagen mit einem Fördersatz von 750 CHF/kWp und zusätzlich einer festen Einspeisevergütung von 10 Rp/kWh für 10 Jahre. Die Regierung hat im Bericht und Antrag zur Energiestrategie 2030 im November 2020 angekündigt, das System der festen Einspeisevergütung auf ein stärker marktorientiertes System mittels eines Zuschlages anpassen zu wollen.

Im Jahr 2020 bewegten sich die Strommarktpreise im Bereich von unter 2 Rp/kWh bis etwa 5 Rp/kWh. Im Mittel konnte für Solarstrom weniger als 4 Rp/kWh vergütet werden. 2021 sieht der Strommarkt grundlegend anders aus. Schon im Frühjahr starteten die Preise bei 6 Rp/kWh und stiegen in letzter Zeit bis auf über 10 Rp/kWh. Für Solarstromproduzenten bedeutet dies eine sehr rentable Entwicklung. Ein Zuschlag zur Aufbesserung des Marktpreises für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage ist derzeit nicht mehr sinnvoll. Daher hat die Regierung entschieden, das Thema nochmals gründlich zu überarbeiten. Es ist unklar, ob der aktuelle Preisanstieg nur ein vorübergehendes Phänomen ist oder die Preise hoch bleiben. Im zweiten Fall wäre eine Aufbesserung der Einspeisevergütung über einen Zuschlag hinfällig.

Die Regierung prüft derzeit, wie die Förderungen für Photovoltaikanlagen künftig ausgestaltet werden sollen und wird gestützt darauf eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten