Kinder- und Jugendpsychotherapie

LKV und BPL reichen Antrag auf Erweiterung der Bedarfsplanung im Bereich Kinder- und Jugendpsychotherapiebei der Regierung ein

Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie besteht in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)eine Bedarfsplanung zwischen dem Berufsverband der Psychologen (BPL) und dem LKV. Diese Bedarfsplanung regelt die Anzahl der im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen Therapeutinnen undTherapeuten.

Der Berufsverband der Psychologen Liechtenstein (BPL) und der LKV sind gemeinsam an die Regierung gelangt, um die Bedarfsplanung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie um eine Stelle zu erweitern und somit das Angebot zu erweitern. Aktuell sind im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie in Liechtenstein sechs Therapeutinnen im Umfang einer halben Bedarfsstelle, gesamthaft also mit 3 vollen Bedarfsstellen, tätig.

Grundsätzlich stellt sich der LKV auf den Standpunkt, dass vor der Schaffung neuer Angebote oder Erweiterung bestehender Angebote in der OKP eine Bedarfsplanung im psychiatrischen Bereich vorliegen sollte. Im vorliegendenFall weicht der LKV von dieser Haltung aufgrund der aktuellen Versorgungssituation ab.