Verlängerung der Gültigkeit von Impfnachweisen für Personen aus Drittstaaten

Für Personen, die zwar über eine vollständige Impfung, jedoch nicht über ein gültiges europäisches Covid-19-Zertifikat verfügen, entfällt weiterhin die Testpflicht.

Die Regierung hat mittels Abänderung der Covid-19-Verordnung am Dienstag, 5. Oktober beschlossen, die Frist für die Akzeptanz von ausländischen Impfnachweisen in Papierform zu verlängern. Dadurch können Restaurants und Hotels sowie Freizeit- und Kulturbetriebe von Personen aus Staaten ausserhalb der EU und der Schweiz bis am 27. Oktober 2021 die von den jeweiligen Staaten ausgestellten Impfnachweise akzeptieren. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Nachweise in ein liechtensteinisches Zertifikat umgewandelt werden. Die Details dazu sind in Ausarbeitung.

Ausserdem wurde in der Covid-19-Verordnung verankert, dass einem Covid-19-Zertifikat Nachweise gleichgestellt sind, die belegen, dass eine Person aus medizinischen Gründen weder geimpft noch getestet werden kann. Für solche Personen muss der Betreiber oder Veranstalter besondere Schutzmassnahmen vorsehen, wie etwa die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske oder das Einhalten des Abstands.