Liechtenstein will Erweiterungen im internationalen Strafrecht umsetzen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. Oktober 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Änderungen des Römer Statuts verabschiedet.

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) ist für die Beurteilung der schwersten Verbrechen zuständig, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Rechtliche Basis des ICC bildet das Römer Statut, dem Liechtenstein bereits 2002 beigetreten ist. Das Römer Statut wird immer wieder ergänzt und erweitert. Die erste Runde dieser Erweiterungen wurde im Juni 2010 unter liechtensteinischem Vorsitz beschlossen, wobei das Verbrechen der Aggression aufgenommen wurde. Über 75 Jahre nach den Tribunalen von Nürnberg und Tokio müssen politische und militärische Anführer bei der Anwendung schwerer illegaler Gewalt wieder mit strafrechtlicher Verfolgung auf internationaler Ebene rechnen.

Mit dem von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag wird dem Landtag nun die Ratifikation einiger dieser Änderungen vorgelegt. Konkret handelt es sich dabei um die Aufnahme von biologischen Waffen und des Kriegsmittels des „Aushungerns“.

Mit einer Umsetzung dieser Änderungen leistet Liechtenstein einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Straflosigkeit dieser Verbrechen und bekräftigt seine Unterstützung für den ICC. Die Ratifikation stellt eine logische Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements im Bereich des Völkerrechts und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf internationaler Ebene dar.