Tarifvertrag zwischen dem Physiotherapeuten-Verband und dem LKV

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 21. September 2021 den Tarifvertrag und die Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und dem Physiotherapeuten-Verband Fürstentum Liechtenstein (PVFL) genehmigt. Die Verträge treten rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Eine schrittweise Angleichung an das Schweizer Tarifniveau in den nächsten fünf Jahren wurde vereinbart. Die Vorgaben betreffend die Fort- und Weiterbildung wurden an die Schweiz angepasst.

In der Schweiz ist seit Längerem eine neue Tarifstruktur für Leistungen der Physiotherapie in Arbeit. LKV und PVFL haben sich bereits im Jahr 2016 darauf verständigt, diese für Liechtenstein zu übernehmen, sobald sie vom Schweizer Bundesrat genehmigt ist. Der Taxpunktwert soll dann an den Durschnitt der Ostschweizer Kantone angepasst werden. Nachdem sich ein konkretes Inkrafttretensdatum der neuen Struktur weiterhin nicht abzeichnet, sind die Verbände von sich aus übereingekommen, den im Vergleich zur Ostschweiz als Übergangsregelung genehmigten höheren Taxpunktwert von CHF 1.05 schrittweise bis zum Jahr 2025 auf CHF 0.98 zu senken.

Ausserdem wurde eine Stellvertretungsregelung in Anlehnung an jene bei anderen Berufsgruppen festgelegt. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit einem OKP-Vertrag können sich demnach bis zu einem halben Jahr vertreten lassen. Dies ist insbesondere auch eine Erleichterung im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die aus dem Jahr 2009 stammende Qualitätssicherungsvereinbarung wurde überarbeitet. Die Fort- und Weiterbildungsvoraussetzungen wurden dabei an die entsprechenden Schweizer Vorgaben angepasst.