Mustertarif- und Qualitätssicherungsvertrag für Ergotherapie

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 21. September 2021 den Mustertarif- und Qualitätssicherungsvertrag zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und den in Liechtenstein tätigen Ergotherapeutinnen genehmigt.

Die in Liechtenstein tätigen Ergotherapeutinnen sind nicht in einem Verband organisiert. Sie rechnen ihre Leistungen mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf Basis von Einzelverträgen mit dem LKV ab. Die von der Regierung genehmigte Mustervereinbarung bildet hierfür eine neue Grundlage. Inhaltlich finden die gesamtschweizerische Tarifstruktur und der in der Schweiz geltende nationale Taxpunktwert Anwendung. Bezüglich der Qualitätssicherung wird auf die Vorgaben der entsprechenden Vereinbarung zwischen santésuisse und dem ErgotherapeutInnenverband Schweiz verwiesen. Gestützt auf den Mustervertrag hat der LKV mit derzeit sieben im Land zugelassenen Ergotherapeutinnen neue Einzelverträge abgeschlossen.