Personen- und Gesellschaftsrecht wird Bedürfnissen der Praxis angepasst

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. September 2021, den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze verabschiedet.

Die Vernehmlassungsvorlage dient vor allem der Präzisierung und Vereinfachung einzelner Bestimmungen sowie der Beseitigung von Gesetzeslücken und Rechtsunklarheiten.

So werden beispielsweise die Bestimmungen über die Gläubigeraufrufe (Schuldenrufe) vereinfacht und es wird die Möglichkeit zur Abhaltung von Generalversammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer auch ausserhalb des Gesetzes über die Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vorgesehen. Zudem wird die Verpfändung von Inhaberaktien geregelt und eine absolute Verjährungsfrist im Bereich der Haftung von Organen eingeführt.

Ausserdem soll mit der Vorlage bestimmten praktischen Bedürfnissen bei der Anwendung des PGR entsprochen werden. Dies betrifft beispielsweise Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Bestimmung des Aufbewahrungsortes für Geschäftsunterlagen oder bei der Eintragung von Treuhänderschaften im Handelsregister.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. Dezember 2021.