Anpassungen im Zivilrecht verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. September 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZMG), der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verabschiedet.

Der Bericht und Antrag umfasst drei unterschiedliche Themenbereiche im Zivilrecht. Im ZMG soll eine Delegationsnorm aufgenommen werden, damit bestimmte Aufgaben künftig vom Amt für Justiz anstelle der Regierung wahrgenommen werden können. In der ZPO soll ein Verweisfehler korrigiert werden.

Schliesslich soll im ABGB die Verjährungsbestimmung des § 1489a angepasst werden. Es soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass die Verjährungsfrist für Entschädigungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von bestimmten Finanzdienstleistungsgeschäften nicht nur für klassische Schadenersatzansprüche, sondern auch für Herausgabeansprüche gilt. Zudem soll der Wortlaut des geltenden § 1489a ABGB aufgrund von Auslegungsproblemen in der Praxis angepasst werden.